Rechtsideen werden meist als Reaktion auf politische, soziale und ökonomische Entwicklungen geformt. Zwar ist der Gedanke der Gleichheit einer der ältesten ideengeschichtlichen Grundlagen moderner Grundrecht.
Doch wurde er zum erstmals 1793 mit der französischen Revolution verwirklicht.
In Deutschland wurde der Gleichheitsbegriff jedoch zu dieser Zeit zunächst einmal abgelehnt, weil man dadurch völlige Gleichheit fürchtete. Erst durch Kants Philosophie konnte die Entwicklung der Gleichheit vor dem Gesetz vorangetrieben und diskutiert werden.
In den deutschen Verfassungen hielt die Idee der Gleichheit in der Rechtsanwendung erstmals in der Paulskirchenverfassung 1849 Einzug (Art. 137 III). Später in der Weimarer Reichsverfassung (Art. 109 I) und schließlich auch im Grundgesetz.
Der jetzige Art. 3 I GG wurde auf dem Verfassungskonvent am Her- renchiemsee vom 10. – 23. August 1948 entworfen und in abgewandelter Form ins Grundgesetz eingefügt.
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Der Allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG – Entwicklung von der Willkürformel zur sog. Neuen Formel/Gruppenvergleichsformel
Historie des Gleichheitssatzes
Allgemeines
Wortlaut
Prüfungsansätze des Bundesverfassungsgerichts
Die Willkürformel des zweiten Senats
Die Gruppenvergleichsformel des ersten Senats
Beide Interpretationen im Vergleich
Maßstab der Prüfung
Strengere Prüfung durch „neue“ Formel?
Kritik zu den beiden Formeln
Reaktionen zur Willkürformel
Reaktionen zur Gruppenvergleichsformel
Nachfolgende Praxis des BVerfG
Veränderungen im Wortlaut der „neuen“ Formel
Die Anwendungsbereiche der beiden Formeln
Abstufung der Prüfungsmaßstäbe
Der Zweite Senat und die Gruppenvergleichsformel
Resümee
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- Anonym (Autor), 2012, Entwicklung von der Willkürformel zur Gruppenvergleichsformel, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210950