Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf Privatanleger


Dossier / Travail, 2012

19 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Versteuerung der Kapitaleinkünfte vor dem 01.01.2009 / Sonderregeln

3. Abgeltungssteuer
3.1 Allgemeines
3.2 Welche Kapitalertragsarten unterliegen der Abgeltungssteuer?
3.2 Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
3.3. Einführung des Sparerpauschbetrags
3.4 Wegfall der Spekulationsfrist
3.5 Finanzinnovationen

4. Günstigerprüfung / Einkommenssteuererklärung

5. Verlustverrechnung
5.1 Allgemein
5.2 Verlustverrechnungstopf / Verlustbescheinigung
5.3 Verrechnungstöpfe der Banken

6. Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis:

Anhang

1. Einleitung

Am 01.01.2008 ist in Deutschland das Unternehmenssteuerreformgesetz zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland in Kraft getreten. Im Rahmen dieses Gesetzes ist die Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 beschlossen worden. Das Ziel der neuen Gesetzgebung ist die Erhöhung der Anziehungskraft der Bundesrepublik für Anleger. Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes soll für Anleger gesteigert werden, damit Kapitalanlagen in Deutschland bleiben und nicht ins benachbarte Ausland abfließen. "Die Abgeltungssteuer macht Deutschland als Anlagestandort attraktiver [...] "[1], mit diesem Zitat beschreibt der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück im Oktober 2008 unter anderem ein Motiv der Einführung der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge gegenüber dem Magazin Stern.

In der folgenden Hausarbeit werde ich zunächst einen kurzen Überblick über die Besteuerung der Kapitaleinkünfte vor dem 01.01.2009 geben. Im Anschluss daran wird die Abgeltungssteuer zunächst allgemein erläutert und die prägnantesten Änderungen dargestellt. Im Weiteren der Ausarbeitung werde ich in diesem Zusammenhang noch die mögliche Günstigerprüfung und die Behandlung von Verlusten erläutern.

2. Die Versteuerung der Kapitaleinkünfte vor dem 01.01.2009 / Sonderregeln

Sämtliche Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) mussten vor dem 01.01.2009 in der Anlage KAP bzw. KAP + AUS in der Steuererklärung angegeben werden. Jene Einnahmen wurden dann um den Sparerfreibetrag in Höhe von EUR 750,- zzgl. einer Werbungskostenpauschale von EUR 51,- (sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen wurden; bei zusammenveranlagten Ehepaaren entsprechend das Doppelte) gemindert. Die hieraus resultierenden Einkünfte aus Kapitalvermögen flossen in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein. Dieses bildete die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommenssteuer. Die errechnete Steuerlast wurde um die bereits geleisteten Zahlungen zur Zinsabschlagssteuer (ZASt), Kapitalertragssteuer (KESt) und Solidaritätszuschlag gemindert (SolZ). Es war so möglich, dass dem Anleger nach der Steuererklärung anteilig oder die gesamten Steuern für Kapitalerträge erstattet wurden, abhängig von der Gesamthöhe des zu versteuernden Einkommens. Allerdings konnte es auch im Rahmen der Steuererklärung zu einer Steuernachzahlung für den Anleger kommen. Einkünfte aus Dividenden wurden bis 2008 nur zur Hälfte berücksichtigt.

Beispiel: Hans Ulrich (alleinstehend) erzielte im Jahr 2008 folgende Kapitalerträge (Werbungskosten werden nicht gesondert nachgewiesen):

Zinseinnahmen 1.800 ,- EUR

Dividendenertrag (700 ,- EUR) 350 ,- EUR

Einnahmen aus Kapitalvermögen 2.150 ,- EUR

Sparerfreibtrag - 750 ,- EUR

Werbungskosten - 51,- EUR

Einkünfte aus Kapitalvermögen 1.349 ,- EUR

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung musste Hans Ulrich 1.349 EUR versteuern.[2]

Es gibt jedoch auch einige Sonderregeln, die für den Übergang zur Abgeltungssteuer gelten. Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Investmentfonds und festverzinsliche Wertpapiere (ausgenommen Finanzinnovationen; hierzu weitere Erläuterung im Folgenden der Ausarbeitung). Dieser Schutz bedeutet, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen auch zukünftig steuerfrei bleiben, wenn sie vor dem 31.12.2008 erworben wurden und mindestens ein Jahr im Besitz des Anlegers waren (Spekulationsfrist).

Für Zertifikate gilt, wenn Sie vor dem 15.03.2007 angeschafft wurden, weiterhin die Steuerfreiheit, wenn die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wurde. Erworbene Zertifikate nach dem 15.03.2007 konnten noch bis 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden, wenn sie sich mindestens ein Jahr im Besitz des Anlegers befanden.

[...]


[1]Vgl. Reuter, J., Ein Viertel für den Staat, in: http://www.stern.de/wirtschaft/geld/abgeltungssteuer-ein-viertel-fuer-den-staat-642487.html, Stand: 17.11.2011

[2]Vgl. Wurm, G. / Wolff, K. / Ettmann, B. (2005), Kompaktwissen Bankbetriebslehre, 13. Auflage, Seite 304 ff.

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf Privatanleger
Université
University of Applied Sciences Bremerhaven
Note
1,0
Auteur
Année
2012
Pages
19
N° de catalogue
V211065
ISBN (ebook)
9783656391982
ISBN (Livre)
9783656392491
Taille d'un fichier
2062 KB
Langue
allemand
Mots clés
abgeltungssteuer, ihre, auswirkungen, privatanleger
Citation du texte
Christoph Wittje (Auteur), 2012, Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf Privatanleger, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211065

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