Die Ergänzung der privaten Baufinanzierung durch öffentliche Mittel


Trabajo Escrito, 2012

16 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung
2.1. Bausparen
2.2. Eigenheimrente
2.3. KfW Wohneigentumsprogramm 124
2.4 KfW Wohneigentumsprogramm 134

3. Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg

4. Realisierung der Fördermöglichkeiten

5. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: http://www.vb-rb.de/privatkunden0/sparen___anlegen/was-ist-ein- bausparvertrag.html

Abbildung 2: http://www.badenia-dvag.de/immofit/staatliche-foerderung

Abbildung 3: http://www.immobilienscout24.de/baufinanzierung/ratgeber/wie-finanzieren- andere/wie-finanzieren-andere-studie-teil-2.html)

1. Einleitung

Wer sich mit dem Bau oder dem Kauf einer Wohnimmobilie beschäftigt, ist meist auf eine gute Finanzierung angewiesen. Dabei sollte man sich über die Möglichkeiten der staatlichen Förderung gründlich informieren, denn die Varianten sind vielfältig.

Die direkte Förderung ist den Bundesländern überlassen worden, sodass es hier keine einheitlichen, bundesweiten Maßstäbe für die Inanspruchnahme und Vergaberichtlinien mehr gibt.

Neben der öffentlichen Förderung in den Bundesländern können für die Baufinanzierung auch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von der KfW gewährt werden. Weitere Möglichkeiten der Förderung durch öffentliche Mittel im Rahmen einer Baufinanzierung sind die Wohnungsbauprämie und die Eigenheimrente.

Wer sich Gedanken über eine eigene Wohnimmobilie macht, denkt an seine Altersvorsorge. Die Vorteile dieser Altersvorsorge liegen auf der Hand. Die meisten Menschen wollen und können sich nicht mehr darauf verlassen, dass sie nach Beendigung Ihres Arbeitslebens von der staatlichen Rente gut und ohne erhebliche Einschränkung leben können. Aus diesem Grund ist es bedeutsam, die im Rentenalter anfallenden finanziellen Belastungen möglichst gering zu halten.

Um dies zu ermöglichen, stellen sich die Frage nach den Bedingungen und der Zweckmäßigkeit, bis hin zu den Umsetzungsmöglichkeiten.

Diese Fragen gilt es deduktiv in dieser Arbeit zu ermitteln. Ausgehend von den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland, hin zu der Realisierung. Zielsetzung dieser Arbeit ist die Ermittlung und Bewertung der Fördermöglichkeiten zur Ergänzung einer Immobilienfinanzierung.

2. Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung

2.1 Bausparen

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Die vorher vereinbarte Bausparsumme wird zu einem festgelegten Prozentsatz angespart. Bei Zuteilung wird der bisher fehlende Teil der Vertragssumme als Bauspardarlehen gewährt. Dadurch kann der Bausparer über die gesamte Bausparsumme verfügen. Weiterhin besitzt er einen Rechtsanspruch auf dieses Darlehen und es ist vererbbar.

Der gewählte Bauspartarif bestimmt die beiden Zinssätze: Sparzins, sowie Darlehenszins. Weiterhin werden hier bereits bei Vertragsabschluss die Ansparzeit, die Regelsparbeiträge, die Tilgungszeit, sowie die Tilgungsbeiträge geregelt.

Bausparen gliedert sich in drei Phasen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Abbildung 1: http://www.vb-rb.de/privatkunden0/sparen___anlegen/was-ist-ein-bausparvertrag.html)

Sparphase, Zuteilung, sowie Darlehensphase. In der Sparphase wird das Mindestguthaben angesammelt, um eine Zuteilung zu erreichen. Die Zahlungsweise (z.B. monatlich, halbjährlich) wie auch die Höhe kann hier von dem Bausparer selbst gewählt werden. Der Bausparer ist jedoch nicht verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Allerdings muss bei unregelmäßigen Zahlungen mit einer erhöhten Wartezeit bis zur Zuteilung gerechnet werden. Wenn 40 bis 50 Prozent (je nach Bausparvertrag) der Bausparsumme erreicht sind, beginnt die Zuteilungsphase. Als Zuteilung bezeichnet man die Freigabe der Auszahlung seitens der Bausparkasse. Bausparkassen dürfen jedoch keine verbindlichen Aussagen über den Zeitpunkt der Zuteilung machen. Die Zuteilung erfolgt nicht automatisch, wenn das erforderliche Mindestguthaben angespart wurde, sondern ist abhängig von der Bewertungszahl. Diese Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages zu den Bewertungsstichtagen (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) errechnet. Übersteigt die Bewertungszahl die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl, kann das Bauspardarlehen zugeteilt werden. Danach ist der Bausparer dazu berechtigt, sein Darlehen abzurufen. Wenn er dies tut, beginnt die eigentliche Darlehensphase. In dieser Phase wird das Bauspardarlehen getilgt. Bei Abschluss des Bausparvertrages wurde hierbei schon der Zinssatz festgelegt und kann jederzeit teilweise oder ganz zurückgezahlt werden, ohne dass der Bausparer eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen hat. Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem festgesetzten Zinssatz über die gesamte Laufzeit und werden, wenn erforderlich, im Grundbuch nachrangig gesichert.

Der Gesetzgeber fördert Personen, die ein Eigenheim bauen oder sich eine Immobilie kaufen wollen. Hier wird eine staatliche Subvention in Deutschland angeboten, die Wohnungsbauprämie. Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben laut Wohnungsbau-Prämiengesetz alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren. Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine Form der zweckgebundenen Zulage, um das Bausparen attraktiver zu machen. Eingeführt wurde sie im Jahr 1952 durch den damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer, um die Wohnungsnot, ausgelöst durch den Zweiten Weltkrieg, zu lindern. Damit die Wohnungsbauprämie gewährt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Die erste Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Bausparvertrages. Weiterhin muss die Antragsstellung zur Gewährung der Prämie direkt über die Bausparkasse erfolgen. Der Bausparer wird jährlich von der Bausparkasse daran erinnert, indem ihm wird der notwendige Antrag zugeschickt wird.

Mit der Prämie soll der Bau, der Kauf sowie die Modernisierung von selbst genutzten Immobilien gefördert werden. Generell ist jedoch nicht jeder förderungsfähig. Im Wohnungsbau-Prämiengesetz sind Höchstgrenzen für das Einkommen vorgesehen. Dadurch wird eine Förderung von Gutverdienern vermieden. Die Höchstgrenze bezieht sich jedoch nicht auf das jährliche Bruttogehalt, sondern hier werden noch einige Pauschalen abgezogen. Daher ist die Anzahl der förderberechtigten Personen wesentlich höher als es zuerst den Anschein macht.

Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% der Einzahlungen in den vorhandenen Bausparvertrag. Diese Prämie wird für Einzahlungen bis maximal 512 Euro für Ledige und maximal 1024 Euro für Verheiratete geleistet. So können Ledige bis zu 45,06 Euro im Jahr und Verheiratete bis zu 90,11 Euro pro Jahr an staatlicher Subvention erhalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Abbildung 2 : http://www.badenia-dvag.de/immofit/staatliche-foerderung)

Die Wohnungsbauprämie ist eine zweckgebundene Subvention. Das bedeutet, dass die Prämie bei einer zweckentfremdeten Verwendung zurückerstattet werden muss. Grundlegend muss man zwischen Verträgen mit Beginn vor und ab 2009 zu unterscheiden.

Bei allen Bausparverträgen, die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, ist eine Bestimmung des Zweckes nicht vorhanden. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die erste Einzahlung vor diesem Termin erfolgte. Weiterhin muss auch die gesetzliche Sperrzeit eingehalten werden. Die Sperrzeit beträgt 7 Jahre. Nach dieser Zeit ist eine Rückzahlung der Wohnungsbauprämie, auch wenn diese für eine zweckentfremdete Verwendung verbraucht wurde, nicht notwendig.

Anders sieht es aus bei Bausparverträgen, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden. Hier ist die Wohnungsbauprämie grundsätzlich an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Unter wohnwirtschaftliche Zwecke zählen der Kauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums, sowie die Modernisierung oder Renovierung. Auch ein Kauf einer Einbauküche erfüllt die Zweckbestimmung.

Ausnahmeregelungen gibt es nur bei vorhanden sein von widrigen Umständen, wie zum Beispiel eine mindestens einjährige Arbeitslosigkeit, die plötzliche Erwerbsunfähigkeit sowie der Tod des Bausparers oder des Ehegatten.

[...]

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Die Ergänzung der privaten Baufinanzierung durch öffentliche Mittel
Universidad
University of Applied Sciences - bbw
Calificación
2,3
Autor
Año
2012
Páginas
16
No. de catálogo
V211101
ISBN (Ebook)
9783656388005
ISBN (Libro)
9783656388500
Tamaño de fichero
564 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
ergänzung, baufinanzierung, mittel
Citar trabajo
Svenja Hein (Autor), 2012, Die Ergänzung der privaten Baufinanzierung durch öffentliche Mittel, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211101

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