Die Reform der sozialen Sicherungssysteme als sozialpolitische Herausforderung


Seminar Paper, 2003

29 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Wandel der sozialpolitischen Zielsetzungen
1.1 Die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmer im deutschen Kaiserreich
1.1.1 Was tat der Staat gegen die soziale Schieflage?
1.1.2 Erste grundlegende Sozialversicherungen
1.1.3 Die Krankenversicherung im deutschen Kaiserreich
1.1.4 Zielsetzung der Krankenversicherung
1.2 Die Zeit zwischen Kaiserreich und Bundesstaat
1.3 Die Bundesrepublik Deutschland als souveräner Staat

2. Ökonomische Rahmenbedingungen der Sozialpolitik
2.1 Sozialpolitik und Transfer
2.2 Sozialleistungsquoten
2.3 Sozialbudget
2.4 Resultat der Rahmenbedingungen

3. Im Wandel der Zeit
3.1 Demographische Strukturen
3.2 Wissenschaft, Technik und Medizin
3.3 Individualismus und Pluralismus
3.4 Welche Schwierigkeiten treten durch die o.g. Veränderungen auf?

Vorwort

Für diese Hausarbeit welche in sehr kurzer Zeit zusammengetragen wurde, ist am Ende der Hausarbeit ein Tabellenanhang angelegt worden, in dem alle relevanten Daten der Hausarbeit einzusehen sind. Dieser Tabellenanhang soll es dem Leser ermöglichen, den Gedanken und Auslegungen der Hausarbeit zu folgen, und zugleich diese Arbeit wissenschaftlich zu untermauern.

¨

An dieser Stelle möchte ich mich bei all jenen bedanken, welche mir in der Zeit der Erarbeitung dieser Hausarbeit und dem dazugehörigen Referat es durch Ihre Unterstützung ermöglicht haben, diese Hausarbeit anzufertigen.

Eitorf – Nennsberg, im November 2003

1.Wandel der sozialpolitischen Zielsetzungen

In dem folgenden ersten Teilabschnitt sollen die Zielsetzungen der deutschen Sozialversicherung mit Schwerpunkt auf die Krankenversicherungsgründung von 1883 ausgehend vom deutschen Kaiserreich und den Bemühungen Otto von Bismarcks, über den Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft unter anderem durch Reparationszahlungen an die Siegermächte von 1918 sowie die Weiterführung des Versicherungssystems im dritten Reich dargestellt werden. In der zweiten Hälfte des ersten Abschnittes sollen die Bemühungen der West – und ab 1990 der gesamtdeutschen Bundesregierungen in einem kompakten Überblick dargestellt werden.

1.1 Die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmer im deutschen Kaiserreich

Im Zeichen einer überwiegend liberalen Wirtschaftspolitik holte Deutschland innerhalb weniger Jahrzehnte den industriellen Entwicklungsvorsprung anderer westeuropäischer Länder in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf. In der nun folgenden Hochindustrialisierungsphase nach der Reichsgründung am 18. Januar 1871 entwickelte sich Deutschland zum führenden Industriestaat[1] in Europa[2]. Da die Industrialisierung in Deutschland sich nach Standorten ausbreitete[3], kam es bis Dato zur größten Bevölkerungswanderung in Deutschland. „Waren 1871 nur 4,8 % der Einwohner des Reiches in Städten (...)“[4], ansässig, so waren es zum Ende von Bismarcks Amtshandlungen 13,1 % und 1910 sogar 14,1 %.[5] Das Resultat war eine soziale Schieflage der kleineren Gemeinden, da sich um die hinterbliebenen Familien (die entweder zu jung oder zu alt zum arbeiten waren), sofern sie nicht in die Städte mit verzogen waren, niemand kümmern

konnte und die ortsansässige Arbeitskraft in den Dörfern und Weilern rapide sank. Zum anderen entwickelte sich in den Städten ein Wohnungsengpass sowie ein unerwartetes Infrastrukturproblem in den, da niemand mit einer solchen Einwohnerfluktuation in so kurzer Zeit gerechnet hatte. Die Beschäftigungszeiten in den Fabriken lagen in einer üblichen sechs Tage Woche zwischen ca. 70 bis 80 Wochenstunden.[6] Da damals ein wirtschaftlicher Aufschwung stattfand, würde man heutzutage von einer Verbesserung der Arbeits,- Lohn- und Wohnverhältnisse ausgehen. Da es aber ein Überangebot von Arbeitnehmern gab, stiegen die Löhne unverhältnismäßig zum Wirtschaftswachstum an d.h., sollte sich ein Arbeitnehmer über seinen Lohn beschweren (an Lohntarifverträge war damals nicht zu denken), konnte er sofort entlassen werden, da es ein Übermaß an Ersatzarbeitskräften gab. Stieg das Nettoeinkommen[7], so stiegen die Lebenserhaltungskosten überproportional an. So stiegen auch die Wohnnebenkosten überverhältnismäßig. Frauen bekamen für eine identische Arbeit ihrer Männer nur 50 - 66 % des normalen Entlohnes.[8] Kinderarbeit von 10 - 14 Stunden täglich waren um das Jahr 1850 üblich. Ein Lebenswandel oder eine qualitative Lebensverbesserung für das arbeitnehmende Volk war weder in Aussicht, noch war dem wirtschaftlich liberalen Königreich etwas daran gelegen, den Arbeitgebern ihren gesamtwirtschaftlichen Einfluss künstlich einzuschränken. Dies hätte damals die Vormachtstellung der deutschen Gesamtwirtschaftlichkeit infrage stellen und den Aufschwung hemmen können. Trotzdem musste eine Lösung entwickelt werden, da die Arbeitsbedingungen und die damit verbundenen Lebensverhältnisse keinen gerechtfertigten Lebensstandart entsprachen.

1.1.1 Was unternahm der Staat gegen die soziale Schieflage?

Der Staat hielt sich bei der Lösung der sozialen Fragen erst einmal defensiv. Dies hatte vor allem mit der Theorie des Liberalismus und dem Ideal des

sogenannten Nachtwächterstaates[9] zu tun. „Die sich unter dem Druck der zunehmenden sozialen Gegensätze und der immer unerträglicher werdenden sozialen Missstände seit Beginn der 70er Jahre intensivierende sozialpolitische Reformdiskussion, hatte von Beginn an eine unverkennbare staatspolitische Prägung.“[10]

Der innenpolitische Druck von Seiten des Volkes stieg stetig an. Es hatte den Anschein, dass von Bismarck Sorge vor einem gesellschaftlichen Umsturz hatte.[11] Um diesem Druck entgegen zu wirken, verfasste von Bismarck den Plan zur: „(...) Heilung der gesellschaftlichen Krankheiten (...)“[12], mit dem er auf die Bedrohung des noch ungefestigten Staatswesen von Seiten der Arbeiterschaft reagieren wollte. Er wollte eine Bindung der Arbeiter an den jungen geeinten Staat mit Hilfe der kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881[13] vollziehen.

1.1.2 Erste grundlegende Sozialversicherungen

Entsprechend der Ankündigung in der kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 wurden dem Reichstag Anfang der 80er Jahre mehrere Gesetzentwürfe zur Sicherung eines menschenwürdigeren Lebens vorgelegt. Innerhalb und außerhalb des Reichstages gab es große Schwierigkeiten zu bewältigen, um die soziale Reformgesetzgebung zu realisieren.[14]

So verabschiedete der Reichstag 1883 die Krankenversicherung[15], 1884 die Unfallversicherung[16] und 1889 die Invaliditäts- und Altersversicherung.[17]

Die für die Hausarbeit relevante Verabschiedung der gesetzlichen Krankenversicherung wird hier fortlaufend weiter beahandelt.

1.1.3 Die Krankenversicherung im deutschen Kaiserreich

Am 15. Juni 1883 wurde das: „(...) Gesetz, betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter (...)“[18] verabschiedet, und in das zweite Buch der Reichsversicherungsordnung aufgenommen. Dem Parlament wurde zuvor ein Entwurf welcher beinhaltete, dass die Krankenversicherung ohne einen Reichszuschuss finanziert werden sollte, und die Verwaltung eine dezentrale Kassenorganisation beinhalten würde, vorgelegt. Damit waren die Widersacher der Krankenversicherungseinführung in ihren Mehrheits-verhältnissen massiv geschwächt worden, da die Finanzierung dieses Versicherungszweiges ihr Hauptgegenargument darstellte.[19]

1.1.4 Zielsetzung der Krankenversicherung

Da sich das Krankenkassenwesen durch die Hilfskassen im Jahre 1876 nicht durchgesetzt hatte, war eine gesetzliche Regelung im Krankheitsfalle mit der Ergänzung der Unfallversicherung vorgesehen. Diese sollte bei Betriebsunfällen wirksam werden, wenn sich nach einem Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 13 Wochen ergab. Die Krankenversicherung hingegen sollte alle Arbeitnehmer schützen, wenn Unfall oder Krankheit zu vorübergehender Arbeitsunfähigkeit führten. Für die Organisation der Krankenversicherung bediente man sich dem Betriebs, - Bau, Innungs- und Knappschaftskassensystem. Die Kassenzugehörigkeit bestimmte sich aus dem Arbeitsplatz, dem Gewerbe oder dem Handwerk und konnte im Gegensatz zu heute nicht frei gewählt werden. Zu den vorhandenen Trägern (u.a. Betriebs, - Bau, Innungs- und Knappschaftskassen) sah das Gesetz auch die Gründung der Ortskrankenkassen vor. Für all diese Kassenarten

gab es ein Beitragsmodell. So mussten die Arbeitnehmer den größeren Versicherungsanteil zahlen, der zwei Drittel des gesamten

Versicherungsbeitrages betrug. Der Arbeitgeberanteil lag bei einem Drittel. Der Staat subventionierte diesen Versicherungstyp nicht (s. 1.3). So gründete das deutsche Kaiserreich ein bis heute einmaliges Sozialversicherungssystem.[20]

1.2 Die Zeit zwischen Kaiserreich und Bundesstaat

Die dem deutschen Volk von den Siegermächten aufgezwungenen Kriegs- und Währungsrepressalien, die ein Resultat des ersten Weltkrieges waren, ließen die Weimarer Republik nicht zur Ruhe kommen. Deutschland konnte z.T. nur durch Notstandsgesetzte regiert werden.[21] Das einmalige Sozialversicherungssystem konnte mit seinen ursprünglichen Zielsetzungen nicht mehr aufrecht erhalten werden, da eine Wirtschaft mit Produktionsgütern (Angebot) sowie einer Nachfrage aus Gründen der Inflation fast nicht mehr existierte. Durch eine bis dato nie dargewesene Propaganda vieler Parteien profilierte sich die NSDAP und somit konnte Adolf Hitler 1933 zum Reichskanzler ernannt werden. Den totalitären Prinzipien des „Führers“ (welche wohl auch den damaligen Zielsetzungen entsprachen) musste sich die Selbstverwaltung die Krankenversicherung unterwerfen. So wurden z.B. die Ausschüsse und Vorstände der einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen allein durch den Leiter der Versicherungsanstalt ersetzt.[22] Auch hier wurden damals Gelder für fremde Zwecke wie z.B. für die Autobahnbau verwendet.[23] Nach der Kapitulation „Hitlerdeutschlands“ am 08. Mai 1945 blieb die Sozialversicherung in Kraft, jedoch je nach Besatzungszone mit unterschiedlichen Merkmalen. Das Ziel

einer Gesamtversorgung blieb in den westlichen Besatzungszonen gewährleistet.

[...]


[1] vgl.: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, J. Frerich und M. Frey, München 1996, S. 85.

[2] Deutschland wurde im wirtschaftlichen Wachstum nur von den USA überboten.

vgl.: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 85.

[3] Dies hatte zum größten Teil mit dem Erz- und Kohlevorkommen in den einzelnen Regionen wie z.B. dem heutigen Gebiet des Bundslandes NRW, Oberschlesien, Lothringen und dem Saarland zu tun.

[4] vgl.: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 85.

[5] Statistik des deutschen Reiches zu den o.g. Jahren (Stichtag), Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 86.

[6] vgl.: Lehrbuch der Sozialpolitik, 5. überarbeitete Auflage ,Heinz Kampert, Berlin 198, S. 20.

[7] Jährliches Nettoeinkommen eines Fabrikarbeiters 1870 = 506 RM, 1890 = 711 RM. Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 87.

[8] vgl.: Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 22.

[9] Unter Nachtwächterstaat versteht man dass der Staat nicht in Wirtschaftsprozesse eingreift, sondern lediglich die den Ordnungsrahmen sicherstellt. Es galt die Regel: Der Markt regelt sich selber.

[10] aus: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 90.

[11] Dies wurde nach Meinung von Bismarck durch die Sozialdemokraten und deren Verbündete angeschürt, welche in ihrem Gothaer Programm im Jahre 1875 einen freien Staat mit einer sozialistischen Gesellschaft anstrebten. Sie zogen große Wählerscharen an sich, welche das Machtverhältnis im Reichstag allmählich ins Schwanken brachte, während diejenigen Parteien, die die bismarck´sche Politik befürworteten an Einfluss verloren.

[12] aus: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 90.

[13] s. Tabellenanhang Nr. 1, Handbuch der Sozialpolitik in Deutschland, S. 91 ff.

[14] Als erstes wurde die Unfallversicherung ins Parlament eingebracht. Es folgte dann die Krankenversicherung und darauf die Invaliditäts- und Altersversicherung.

[15] aus: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 97, RGBl. S. 73.

[16] aus: Sozialrecht, S.26, RGBl von 1884, S. 53.

[17] s. RGBl 1889, S. 97.

[18] aus: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 90.

[19] Scheinbar lernte man von den Fehlern der Unfallversicherung, da man das Gesetz zum einen dringend benötigte, und zum anderen eine deutliche Mehrheit laut Verfassung benötigte. So passierte die Krankenversicherung den Reichstag mit 216 gegen 99 Stimmen.

[20] s. Tabellenanhang 2, Die Reise in die Vergangenheit, Band 2, Hans Ebeling und Prof. Dr. Wolfgang Birkenfeld, S 107.

[21] vgl.: Unsere Sozialversicherung, Bundesversicherungsanstalt für Arbeit, 29. überarbeitete Auglage, Berlin 2001, S. 14 .

[22] vgl.: Unsere Sozialversicherung, Bundesversicherungsanstalt für Arbeit, S. 14, 29. überarbeitete Auglage, Berlin 2001.

[23] vgl.: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 105.

Excerpt out of 29 pages

Details

Title
Die Reform der sozialen Sicherungssysteme als sozialpolitische Herausforderung
College
University of Applied Sciences North Rhine-Westphalia Köln
Course
Vorlesung / Seminar
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
29
Catalog Number
V21122
ISBN (eBook)
9783638248136
File size
1719 KB
Language
German
Notes
Diese ausführliche HA mit neuestem Zahlenwerk (z.T. mit farbigen Tabellen und Zeichnungen im Anhang) erläutern die Notwendigkeit zur Reformation der gesetzlichen Krankenversicherung.
Keywords
Reform, Sicherungssysteme, Herausforderung, Vorlesung, Seminar
Quote paper
Matthias Ennenbach (Author), 2003, Die Reform der sozialen Sicherungssysteme als sozialpolitische Herausforderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21122

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