Die Osterweiterung der Europäischen Union - fachwissenschaftliche und fachdidaktische Überlegungen zur Behandlung des Themas in einer 10. Realschulklasse


Epreuve d'examen, 2003

128 Pages, Note: sehr gut


Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Motive der Osterweiterung

III. von den Ursprüngen bis zur Verwirklichung
1. Stationen der Osterweiterung
2. Die Rolle der EU-Organe im Erweiterungsprozess

IV. Beitrittskriterien und Ablauf des Beitrittsverfahrens

V. Merkmale der Osterweiterung

VI. Merkmale der Beitrittsländer
1. Ökonomische Strukturen
2. Gesellschaftliche Akzeptanz des EU-Beitritts

VII. Darstellung der Länder
1. Der „Sonderfall“ Polen
1.1. Geschichtlicher Überblick
1.2. Das politische System
1.3. Motive für den EU-Beitritt
1.4. Ökonomische Strukturen
1.5. Gesellschaftsstrukturen
1.6. Beitrittsverhandlungen und Ausblick
2. Die baltischen Staaten
2.1. Geschichtlicher Überblick
2.2. Die politischen Systeme
2.3. Motive für den EU-Beitritt
2.4. Ökonomische Strukturen
2.5. Gesellschaftsstrukturen
2.6. Beitrittsverhandlungen und Ausblick
3. Ungarn und Slowenien
3.1. Geschichtlicher Überblick
3.2. Die politischen Systeme
3.3. Ökonomische Strukturen
3.4. Gesellschaftsstrukturen
3.5. Beitrittsverhandlungen und Ausblick
4. Die Tschechische und Slowakische Republik
4.1. Geschichtlicher Überblick
4.2. Die politischen Systeme
4.3. Ökonomische Strukturen
4.4. Gesellschaftsstrukturen
4.5. Beitrittsverhandlungen und Ausblick
5. Die Mittelmeerinseln Zypern und Malta
5.1. Die politischen Systeme
5.2. Ökonomische Strukturen
5.3. Gesellschaftsstrukturen
5.4. Beitrittsverhandlungen und Ausblick

VIII. Chancen und Herausforderungen der Osterweiterung
1. Die Osterweiterung aus Sicht der Beitrittsstaaten
2. Die Osterweiterung aus Sicht der EU-Staaten

IX. Die Differenten Sichtweisen der EU-Staaten

X. Didaktische Überlegungen
1. Leitgedanken zum Fächerverbund EWG
2. Einordnung des Themas in den Bildungsplan
3. Bezug zum Thema
4. Sachanalyse
5. Didaktische Analyse
6. Überlegungen zum Fächerübergreifenden Unterricht
7. Lernziele
8. Methodische Überlegungen
9. Überlegungen zur Durchführung einer Unterrichtseinheit
10. Fazit

XI. Schlussbetrachtung

XII. Quellenverzeichnis

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

Eines der dominierenden Themen der aktuellen politischen Debatte ist die Osterweiterung[1] der Europäischen Union (EU). Im bisher ehrgeizigsten Vorhaben ihrer Geschichte plant die europäische Staatengemeinschaft am 1. Mai 2004 die Aufnahme von zehn mittel-, ost- und südeuropäischen Ländern. Aus dem Osten Europas werden der EU beitreten: Polen, Ungarn, Slowenien, die Slowakei, die Tschechische Republik sowie die drei Staaten des Baltikums, Estland, Lettland und Litauen. Komplettiert wird die Liste der Beitrittsländer durch die Mittelmeerinseln Zypern und Malta. Mit dieser „historischen Erweiterung“ wird die Bevölkerung der EU um fast 75 Millionen auf insgesamt 453 Millionen Menschen anwachsen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Illustration 1)

Da ich mich in meiner Arbeit in der Hauptsache mit den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) beschäftige, lautet das Thema meiner Arbeit: Die Osterweiterung der Europäischen Union.

Ziel meiner Arbeit ist es, die komplexen historischen, politischen und wirtschaftlichen Vorgänge der Osterweiterung zu erfassen und zu analysieren, sowie die damit unmittelbar verbundenen Auswirkungen und Konsequenzen, sowohl für die Beitrittsländer, als auch für die bestehende EU und ihre Mitgliedstaaten herauszuarbeiten und die Ergebnisse verständlich darzustellen.

Die geplante Erweiterung um Rumänien und Bulgarien im Jahr 2007 sowie den eventuellen Beitritt der Türkei werde ich in meiner Arbeit nicht berücksichtigen. Detaillierte Überlegungen zu einem Beitritt dieser Länder würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, da sie genügend Stoff für eine eigene Arbeit böten.

Im Folgenden werde ich meine Herangehensweise an diese recht komplexe Thematik darlegen, indem ich die Inhalte meiner Arbeit in kurzen Sätzen umreiße.

In Kapitel II werde ich die Motive für die Osterweiterung beleuchten. Dabei wird es um die Frage gehen, welche Beweggründe historischer, politischer und wirtschaftlicher Art für die Integration der MOEL maßgebend sind.

Im Anschluss daran möchte ich die Stationen des politischen Prozesses innerhalb der Europäischen Union nachzeichnen und die „Motoren der Erweiterung“ identifizieren, die diese initiiert und vorangetrieben haben.

In einem vierten Punkt werde ich auf die Beitrittskriterien und das Verfahren des EU-Beitritts eingehen. Die Leitfrage hierbei lautet: Welche Bedingungen stellt die EU an ihre neuen Mitglieder? Anschließend werde ich begründen, warum die Osterweiterung eine besondere Erweiterung in der Geschichte der EU darstellt. Es geht also um die spezifischen Merkmale der Osterweiterung.

In Kapitel VI gehe ich auf die ökonomischen Merkmale der MOEL , sowie die gesellschaftliche Akzeptanz des EU-Beitritts ihrer Bevölkerungen ein.

Inhalt von Kapitel VII ist die Vorstellung der z.T. unbekannten und lange Zeit unbeachteten Beitrittskandidaten im Kontext der europäischen Integration. Hierzu habe ich die Länder mit Ausnahme von Polen in Blöcken zusammengefasst. Inhaltlich geht es mir um die Darstellung ihrer spezifischen historischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Besonderheiten, sowie ihren Weg in die EU. Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Kapitel auf den innergesellschaftlichen Prozessen, die zu einer Zustimmung zum EU-Beitritt geführt haben. In vielen Ländern des ehemaligen Ostblocks gab es diesbezüglich in der Zeit zwischen dem Zerfall der Sowjetunion und heute sehr interessante Entwicklungen.

Neben der Darstellung der Beitrittsländer, welche auf Grund ihrer Komplexität und der Fülle an Informationen den Hauptteil der Arbeit ausmacht, liegt ein weiterer Schwerpunkt auf Kapitel VIII, Chancen und Herausforderungen der Osterweiterung. Darin versuche ich die Osterweiterung zunächst aus Sicht der Beitrittskandidaten darzustellen, indem ich untersuche, welche Auswirkungen und Konsequenzen der Beitritt zur Union mit sich bringt. In einem zweiten Unterpunkt werde ich der Frage nachgehen, welche Folgen politischer und wirtschaftlicher Art die Osterweiterung für die bestehende EU und ihre Mitgliedstaaten haben wird. Es geht also um die Frage nach den Chancen und Problemen der Osterweiterung.

In Kapitel IX möchte ich auf die Einstellungen der EU-15-Staaten bezüglich der Osterweiterung eingehen. Zu diskutieren wären die Fragen: Welche nationalen und europäischen Interessen haben und hatten sie, sich für die EU-Osterweiterung stark zu machen? Was lässt sie die Erweiterung skeptisch betrachten? Da es innerhalb der EU teils erheblich Interessensunterschiede gibt, möchte ich die unterschiedlichen Sichtweisen gegenüberstellen.

Der vorletzte Teil meiner Arbeit bilden die didaktischen Überlegungen. Einleitend werde ich die Änderungen und Neuigkeiten darstellen, die es im Zuge der Bildungsplanreform durch das Kultusministerium geben wird. Weiterhin werde ich versuchen, einige Fragen zu beantworten, die sich mir als Lehramtsstudent einer Pädagogischen Hochschule bei der Behandlung von fachwissenschaftlichen Themen stets stellen: Welche Relevanz und Berechtigung hat das Thema für den Unterricht in Realschulen? Auf welche Weise kann die Thematik sinnvoll in eine Unterrichtseinheit eingebaut werden? Welchen methodischen Schritten bedarf es, die Thematik Lernenden nahe zu bringen und für sie erlebbar zu machen? Anhand von konkreten praktischen Hinweisen und einer Unterrichtseinheit, werde ich versuchen, diese Fragen zu beantworten.

In einer Schlussbetrachtung möchte ich meine Arbeit reflektieren und gleichzeitig in einem kurzen Ausblick mögliche Herausforderungen der erweiterten EU ansprechen

Sicherlich böte es sich an, sich über die im Mai 2004 geplante Osterweiterung hinaus, ausführlich mit der geplanten Aufnahme Rumäniens und Bulgariens sowie einem möglichen EU-Beitritt der Türkei auseinander zu setzen, doch ist eine differenzierte und detaillierte Behandlung dieser Thematik im Rahmen meiner Arbeit nicht möglich.

Was das Quellenverzeichnis betrifft, habe ich versucht, möglichst aktuelle und vielfältige Quellen zu berücksichtigen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der politischen Prozesse und der sich dadurch verändernden Faktenlage, stütze ich mich in meiner Arbeit bewusst auf Aufsätze aus aktuellen wissenschaftlichen Journalen, Artikel aus der überregionalen Tagespresse, Statistische Daten, elektronische Medien sowie auf verlässliche, seriöse Internetquellen.

So weit es mir möglich war, habe ich das Tagesgeschehen aufmerksam verfolgt, um die aktuellsten Ereignisse berücksichtigen zu können. In der Hauptsache jedoch stütze ich mich auf die Entwicklungen bis Ende Juni 2003.

II. Motive der Osterweiterng

In diesem Teil meiner Arbeit möchte ich untersuchen, welches die Motive – sowohl die der Alt-EU-Mitglieder, als auch die der Neu-Mitglieder – für die Osterweiterung sind. Es geht hier also um die Frage, welche Beweggründe hinter der enormen Anstrengung stehen, die MOEL zu integrieren. Schließlich wird der EU-Beitritt für die Neumitglieder gewaltige Anpassungsprozesse zur Folge haben, und für die bestehende EU eine Herausforderung sein, „die ihr Selbstverständnis sowie ihre kollektive Handlungsfähigkeit und Gestaltungskraft auf die Probe stellt“ (Kreile 2002, 807).

In Diskussionen wurde immer wieder das Argument ins Feld geführt, dass eine Erweiterung nach Osten gesamtwirtschaftlich positive Effekte haben würde; doch standen bei der Entscheidung nicht die ökonomischen Interessen im Vordergrund. Auf Seiten der EU waren in erster Linie „politisch-moralische und zunehmend auch stabilitätspolitische Motive“ verantwortlich für die Entscheidung zur Osterweiterung (Lippert 2003a, 7). Vor dem Hintergrund der ideologischen Spaltung Europas ist auch das moralische Argument, dass es Aufgabe der EU ist, Mittel- und Osteuropa in seine Kultur- und Wertegemeinschaft zu integrieren, sehr gewichtig.

Die EU erhofft sich im Zuge der Osterweiterung den „Export politischer Stabilität“ nach Osteuropa. Die Zone, in der Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenschutz, sowie die Wahrung der Menschenrechte Gültigkeit haben, soll auf ganz Europa ausgedehnt werden. (BpB 2002, 8). Ebenso erhofft sich die EU die Stärkung ihres weltpolitischen Gewichts.

Die Osterweiterung hat darüber hinaus eine historische Dimension: Konrad Adenauer erkannte, dass die Idee eines vereinten Europas nicht umzusetzen war, solange die Teilung nicht überwunden würde. Er sagte 1962 in einer Rede: „Auch nach Osten müssen wir blicken, wenn wir an Europa denken. Zu Europa gehören Länder, die eine reiche Vergangenheit haben. Auch ihnen muss die Möglichkeit des Beitritts gegeben werden“ (Byrt 2001, 54). Die Osterweiterung der EU ist somit eine historische Chance – Bundeskanzler Gerhard Schröder sprach in diesem Zusammenhang von der Vollendung „der endgültigen Überwindung der gewaltsamen Teilung unseres Kontinents“ (Schröder 2002) – und politische Notwendigkeit.

Während für die bestehende EU die politischen Motive überragen, spielte für die Mitgliedstaaten sicherlich auch die wirtschaftliche Attraktivität der EU eine große Rolle. Sie erhoffen sich den „ungehinderten Zugang zum Binnenmarkt, Kapitalhilfen und den verstärkten Zustrom von Direktinvestitionen …“ (Baßeler 2002, 664). Der Großteil der Bevölkerung der MOE-Staaten verspricht sich von dem EU-Beitritt ihrer Länder in erster Linie eine Anhebung des Lebensstandards.

Für die Betonung der wirtschaftlichen Motive und den Glauben an die wirtschaftliche Integration sprechen die Erfahrungen der europäischen Integration. Die Geschichte der Europäischen Integration hat eindrücklich gezeigt, dass die Verwirklichung der politischen Integration untrennbar verknüpft ist mit der wirtschaftlichen Integration. Erst nachdem die wirtschaftliche Integration durch die Gründung der Montanunion in Gang gesetzt wurde, konnte die politische Integration verwirklicht werden. Die enge wirtschaftliche Verflechtung von Staaten ist somit die Grundvoraussetzung politischer Stabilität, da sie die Gefahr, dass Konflikte militärisch ausgetragen werden könnten, auf ein Minimum reduziert.

Der Zerfall der Sowjetunion markiert auch in der Geschichte der europäischen Integration einen Wendepunkt. Durch den Zusammenbruch der alten Ordnung in Osteuropa wurde die EU „zum Gravitationszentrum eines gesamteuropäischen Einigungsprozesses“ (Kreile 2002, 807). Auf dem Gipfel von Straßburg 1989 unterstrich die damalige EG ihren Ordnungsanspruch in Europa, was bereits auf folgende Beitrittsofferten an die MOEL hindeutete. Diese jedoch war „vor allem dem Druck der jungen Demokratien aus Mittel- und Osteuropa zuzuschreiben, die effektvoll an die Gründungsmotive der Union appellierten…“ (Lippert 2003a, 8). Denn damals wie heute ging es darum:

„die integrationswilligen Demokratien in einem gemeinsamen Markt und einer politischen Gemeinschaft, die über eigene supranationale Institutionen verfügt, dauerhaft zusammenzuführen, um Frieden, Freiheit und Wohlstand zu sichern und sich als eigenständige politische Kraft in der internationalen Politik zu behaupten“ (Lippert 2003a, 8).

Mit dem Appell an fundamentale Werte des Selbstverständnisses der EU war es dieser kaum mehr möglich politisch gegen eine Aufnahme der MOEL zu argumentieren. Denn ohne die Erweiterung „bliebe die europäische Integration ein Torso“ (Lippert 2003a, 8).

Die Debatte um die Osterweiterung hat immer wieder gezeigt, dass der politische Wille dazu innerhalb der EU fast vorbehaltlos gegeben ist. Schon seit der Gründung der Montanunion, dem Vorläufer der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der Europäischen Gemeinschaften (EG) sowie der heutigen Europäischen Union (EU), enthalten die Verträge die Option der Erweiterung der Staatengemeinschaft[2]. So versteht sich die EU nicht als „geschlossene Gesellschaft“, sondern präsentiert sich als eine für alle demokratischen Staaten Europas offene Gemeinschaft. Deutlich gemacht haben dies neben der Osterweiterung die bisherigen vier Erweiterungsrunden von 1973, 1981, 1986 und 1995 (vgl. Illustration 1).

Innerhalb der EU wollte man der Kritik entgegentreten, die EU sei ein exklusiver Club der reichen westeuropäischen Länder, der nur die EFTA-Nettozahler (European Free Trade Zone) aufnimmt und die weniger entwickelten Osteuropäer außen vor lässt. Diese politisch-normative Art und Weise der Argumentation verbot es den gegenüber der Erweiterung skeptischen Ländern wie Frankreich, Spanien oder auch den zunächst zögernden Niederländern einen anderen Kurs einzuschlagen (vgl. Schreiber 2002). Offiziell konnte kein Staat vom Pro-Erweiterungskurs abweichen, weshalb auch keiner der Mitgliedstaaten während des Erweiterungsprozesses von seinem Vetorecht Gebrauch machte. Damit stellt die EU unter Beweis, dass sie keinen „neuen Eisernen Vorhang“ aufbauen möchte, sondern diejenigen europäischen Staaten begrüßt, welche die Werte[3] der Union erfüllen. Mit der Erweiterung nach Osten und dem Willen, auch die wirtschaftlich schwächeren Länder des ehemaligen Ostblocks zu integrieren, trägt die EU ihren eigenen Prinzipien Rechnung.

Die Erweiterungspolitik wird heute besonders mit der Zielsetzung begründet, Stabilität und Einheit in Europa zu gewährleisten. Aufgrund der politischen Ereignisse im Kosovo 1999 fand diese Argumentationsweise breite Zustimmung innerhalb der EU und gründete auf den Entscheidungen des Europäischen Rates von Helsinki, wo sechs weitere Länder[4] in die Beitrittsverhandlungen mit einbezogen wurden. Im Zuge dieses Prozesses erhielt die Türkei Kandidatenstatus, sowie die westlichen Balkanländer Beitrittsperspektiven. Die Entscheidungen von Helsinki stehen möglicherweise für eine Verlagerung der Motive in der Erweiterungspolitik der EU von einer Integrations- zur Außen- und Stabilitätspolitik, die als „Hypothek für die EU der 25 nachhaltige Bedeutung haben kann“ (Lippert 2003a, 9).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für die Staatengemeinschaft bei der Entscheidung über die Osterweiterung die (stabilitäts- und sicherheits-)politischen Motive überwogen. Das zukünftige Europa soll nachhaltig von Frieden, Wohlstand, politischer Stabilität und Demokratie geprägt sein. Für die Beitrittstaaten spielten neben sicherheitspolitischen Überlegungen sicherlich auch ökonomische Beweggründe eine wesentliche Rolle.

III. Von den Ursprüngen bis zur Verwirklichung

In den vergangenen Jahren hat Europa tief greifende politische und gesellschaftliche Veränderungen erfahren. Mit dem Kollaps der Sowjetunion und dem Ende des Kalten Krieges wurde die bis dahin geltende politische Ordnung in Europa gänzlich aufgehoben. Dadurch entstand in den Staaten MOE ein politisches, ökonomisches und gesellschaftliches Vakuum. Die bisherigen Beziehungsgeflechte existierten plötzlich nicht mehr und es stellte sich für sie die Frage, welche territorialen, ethnischen und kulturellen Grenzen sie wählen sollten, welches Gesellschaftsmodell gültig ist und welche Rolle sie in der internationalen Politik von nun an spielten (vgl. BpB 2002, 3). Die EU reagierte auf diese Entwicklungen, indem sie den ehemaligen „Satellitenstaaten“ der UdSSR eine Rückkehr nach Europa und die Demokratisierung und anbot. Daraufhin entschieden sich „die neuen [politischen] Eliten der MOE-Staaten für die Integration in die Europäische Union und in die NATO“ (BpB 2002, 3).

1. Stationen auf dem Weg zur Osterweiterung

Die Erweiterungspolitik der EU in den neunziger Jahren verlief etappenweise und orientierte sich vor allem an den Entscheidungen des Europäischen Rats (ER), welche wiederum auf Vorschlägen der Kommission gründeten.

Auf dem Kopenhagener EU-Gipfel von 1993 wurde mit Beitrittsofferten für die osteuropäischen Länder ein neuer Kurs der Europäischen Integration[5] eingeschlagen. Der „Kreis“ der EU-Osterweiterung schloss sich auf dem EU-Gipfel im Dezember 2002, wiederum in Kopenhagen, wo der ER[6] die fünfte Erweiterung der Staatengemeinschaft beschloss.

Die vertragliche Grundlage der Erweiterung bildet Artikel 49,1 EU-Vertrag (Ex-Artikel O). Darin heißt es:

„Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden. Er richtet seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes, das mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.

Die Aufnahmebedingungen und die durch eine Aufnahme erforderlich werdenden Anpassungen der Verträge, auf denen die Union beruht durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem antragstellenden Staat geregelt. Das Abkommen bedarf der Ratifikation durch alle Vertragstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften“ (Läufer 2002, 51).

Richtungsweisend für die Verwirklichung der Erweiterung der EU nach Osten war der Beschluss des ER in Kopenhagen im Juni 1993, als die Beitrittsanträge der MOE-Staaten als rechtmäßig anerkannt wurden (EU 1 2003). Darin heißt es:

„Der Beitritt wird stattfinden, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, die Verpflichtungen der Mitgliedschaft zu übernehmen, indem es die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen erfüllt“ (BpB 2002, 3).

Auf dieser Konferenz bekannten sich die Staats- und Regierungschefs also offiziell zur Osterweiterung der Staatengemeinschaft. Zu diesem Zeitpunkt hatte die EU zwar schon Europa- Abkommen[7] mit einigen Staaten geschlossen, doch boten diese den beitrittswilligen Staaten bis dato nur eine unverbindliche Beitrittsperspektive. Damit wurde klar, dass es nicht mehr darum ging ob die MOE-Staaten, sondern um die Frage wann und unter welchen Umständen sie der EU beitreten werden (vgl. Woyke 2002, 5).

Nun wurde allen assoziierten Staaten[8] grundsätzlich die Möglichkeit zum Beitritt eröffnet und gleichzeitig Leitlinien ausgearbeitet, an denen sie sich zu orientieren hatten. Diese Leitlinien, auch bekannt als „Kopenhagener Kriterien“ enthielten Bedingungen politischer und wirtschaftlicher Art, die die MOE-Staaten erfüllt haben müssen, bevor sie als Vollmitglieder anerkannt werden können (vgl. Weidenfeld 2002, 895). Die Kriterien von Kopenhagen werden in Kapitel IV genauer beschrieben.

Bereits im folgenden Jahr, auf dem Essener Gipfel 1994, beschloss der Europäische Rat ein „Heranführungsstrategie“, mit der „die Staaten, die ein Europa-Abkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben, näher an diese herangeführt werden sollen“ (EU 1 2003, 3). Bis zu diesem Zeitpunkt waren dies Ungarn, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Bulgarien und Rumänien (vgl. Weidenfeld 2002, S. 894ff.). Mit dieser „Heranführungsstrategie“ wurde dreierlei erreicht: Erstens eine Konkretisierung der Beitrittsperspektiven, zweitens eine präzisere Definition der Anforderungen an die Beitrittskandidaten und drittens die Taxierung der institutionellen Reformen, ohne die eine Erweiterung unmöglich wäre (vgl. Kreile 2002, 809). Die wichtigsten Elemente der Heranführungsstrategie sind das Phare (Poland and Hungary Action for Reconstruction of the Economy)-Programm, Instrumente für die Anpassung der Landwirtschaft (Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development, Sapard) und für regionale Entwicklung (Instrument for Structural Policies for Pre-Accession, ISPA).

Die MOE-Staaten sollten behutsam auf ihre Eingliederung in den europäischen Binnenmarkt vorbereitet werden. Das Weißbuch der Kommission mit dem Titel Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union diente ihnen bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an das EU-Binnenmarktrecht als Leitfaden (vgl. Kreile 2002, 811).

Auf dem EU- Gipfel von Madrid 1995 legte die Kommission einen Bericht über die Vorteile der Osterweiterung vor; dabei wurden insbesondere die Stichworte Frieden und Sicherheit, wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung genannt. Gleichzeitig bestand die EU auf der Annahme des gesamten EU-Rechts durch die Beitrittskandidaten als Voraussetzung für den Beitritt.

Im Juni 1997 wurde der Vertrag von Amsterdam geschlossen, der besonders im Sozial- und Beschäftigungsbereich „bedeutende Fortschritte aufweist“ (EU 1 2003). Jedoch wurde auch festgestellt, dass eine grundsätzliche Reform des institutionellen Systems notwendig ist, da dieses ursprünglich für sechs Länder konzipiert war und noch nicht angepasst wurde. Zu diesen notwendigen institutionellen Reformen gehört auch der EU-Verfassungskonvent unter Vorsitz des ehemaligen französischen Premierministers Valéry Giscard d’Estaing, der im Juni 2003 einen Verfassungsentwurf für die EU vorgelegt hat. Für die Osterweiterung ist der Vertrag von Amsterdam in sofern wichtig, als er die institutionellen Voraussetzungen für eine erweiterte und handlungsfähige EU der 25 schafft.

In ihrem dreiteiligen Dokument legte die Kommission im Juli 1997 ihre „Agenda 2000“ vor, welche die „Modernisierung der Schlüsselpolitiken, die finanzielle Vorausschau der Union bis 2006“ sowie ihre Erweiterung enthält (EU 1 2003, 4). Bezüglich der Erweiterung verfasste die Kommission Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen einzelner Länder. Die politischen und wirtschaftlichen Kriterien wurden an den einzelnen Ländern überprüft und deren Umsetzung evaluiert. Die erste Erweiterungsrunde wurde zunächst mit Estland, Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik und Slowenien eröffnet. Die zu der Zeit nicht berücksichtigten Bewerber äußerten daraufhin heftige Kritik an der Kommission.

Um den Erweiterungsprozess zu steuern und zu begleiten, wurde am 6. Oktober 1997 eine Europakonferenz[9] einberufen.

Im Dezember 1997 in Luxemburg stimmte der ER der von der Kommission ausgearbeiteten Agenda 2000 zu. Es wurde beschlossen, den Beitrittsprozess mit den assoziierten Ländern einzuleiten, wobei unmittelbare Verhandlungen nur mit den fünf o.g. Staaten sowie Zypern aufgenommen werden sollten. Zunächst wurden, um den Rückstand bei der Umsetzung der wirtschaftlichen Reformen aufholen zu können, diesen Ländern im Rahmen des PHARE-Programms, sowie anderen neuen Instrumenten, 100 Millionen Euro bereitgestellt (vgl. EU 1 2003, 5).

Zur Einleitung des Beitrittsprozess fand am 30. März 1998 in Brüssel eine Tagung der Außenminister der 15 EU-Staaten, der zehn Bewerberstaaten Mittel- und Osteuropas, sowie Zyperns statt. Die bilateralen Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern wurden Ende März 1998 eröffnet. Bei den Verhandlungen über den Beitritt ging es vornehmlich um die „Fähigkeit der Bewerberländer, alle Pflichten eines Mitgliedstaates der Europäische Union einzuhalten und den Besitzstand der Gemeinschaft vom Zeitpunkt ihres Beitritts anzuwenden…“ (EU 1 2003, 5). Verhandelt wurde hauptsächlich über Heranführungshilfen und Übergangszeiten, die den zukünftigen Mitgliedern den EU-Beitritt erleichtern sollten.

Auf der Tagung des ER in Helsinki im Dezember 1999 wurde eine Aufnahme von Verhandlungen mit den zunächst nicht berücksichtigten Ländern Rumänien, Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta im Februar 2000 beschlossen. Damit sollten die für den Beitritt unbedingt notwendigen Aufholprozesse in diesen Ländern in Gang gesetzt werden.

Im Vertrag von Nizza vom 11. Dezember 2000 billigte der ER die „institutionellen Reformen, die notwendig sind, damit die Union ab Ende 2002 die Bewerberländer aufnehmen kann, die entsprechend vorbereitet“ sind (EU 1 2003, 1). Diese Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs waren überaus zäh, doch musste eine durchgreifende Reform in Angriff genommen werden.

Unter anderem legten die Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Standpunkt fest, was die Aufteilung der Sitze im Europaparlament, die Gewichtung der Stimmen im Rat, die Zusammensetzung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen in einer 27 Mitgliedsstaaten umfassenden Union betrifft. Ebenso wurde beschlossen, dass jedes Land einen Kommissarposten erhält und die Stellung des Kommissionspräsidenten gestärkt wird. Trotz einer Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen soll das Veto-Recht in Bereichen von vitalem nationalem Interesse (z.B. außenpolitische Fragen) aufrechterhalten werden.

Am 14./15. Dezember 2001 nannte der ER erstmals ausdrücklich die zehn Staaten, mit denen die Beitrittsverhandlungen bis Ende 2002 abgeschlossen werden könnten, damit sie im Jahr 2004 als Mitgliedstaaten Kandidaten für die Wahl zum Europaparlament aufstellen können (vgl. Weltalmanach 2003, 1080).

Im Dezember 2002 folgte der historische Erweiterungsgipfel von Kopenhagen, wo die Verhandlungen mit dem Ergebnis der Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten zum Abschluss gebracht wurden. Wenige Monate später, auf dem Gipfel von Athen im April 2003, wurde die Osterweiterung in feierlichem Rahmen unter der Akropolis mit der Unterzeichnung der Beitrittsverträge formal vollzogen. In den meisten Beitrittsländern[10] wurden im Laufe des Jahres Referenden über die Ratifizierung des Beitrittsvertrags abgehalten – mit (aus Sicht der Beitrittsbefürworter) durchweg positivem Ergebnis. Während die Bevölkerungen der baltischen Staaten Estland und Lettland erst im September über den EU-Beitritt abstimmen werden, sieht Zypern als einziges neues EU-Mitglied keinen Volksentscheid vor.

2. Die Rolle der EU-Organe im Erweiterungsprozess

Bei der Betrachtung des Erweiterungsprozesses und der hauptsächlich involvierten Organe der EU – Parlament, Rat der EU und Kommission – ist insgesamt festzustellen, dass von Kopenhagen bis Kopenhagen, also vom Zeitpunkt der Beitrittsofferten bis zum Abschluss der Verhandlungen, die Kommission als „Motor der Erweiterung gewirkt“ hat (Lippert 2003a, 9). Im Folgenden möchte ich auf die unterschiedlichen Rollen der EU-Organe im Erweiterungsprozess eingehen.

Auf seinen Konferenzen hat der ER, wie beispielsweise in Kopenhagen, Helsinki, und zuletzt in Athen, Zielvorgaben und Vorfestlegungen getroffen und der Erweiterungspolitik damit Richtung und Dynamik gegeben. Gleichzeitig lagen im ER aber auch die Schwächen der Erweiterungspolitik (vgl. Lippert 2003a, 9). Dies ist hauptsächlich auf seine Zusammensetzung und das damit verbundene Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Interessenslagen seiner Mitglieder zurückzuführen. Dies verhinderte ein schlüssiges Gesamtkonzept in der Erweiterungspolitik, und führte zu bruchstückhaften Konsensentscheidungen. Auch wenn die Osterweiterung allgemein unterstützt wurde, verfolgte jeder Staat seine spezifischen vertiefungs- bzw. erweiterungspolitischen Interessen.

Dazu Lippert:

„Ein Gesamtkonzept für die institutionellen und politischen Reformen einerseits, und die Erweiterung andererseits konnte wegen der unterschiedlichen aktuellen und sektoralen Interessen sowie der divergierenden europapolitischen Strategien und Zukunftsvorstellungen unter den Mitgliedstaaten nicht in Angriff genommen werden“ (Lippert 2003a, 9).

Die Kommission hat „ihre traditionell vielfältige Rolle im Erweiterungsprozess ausgebaut und politisch akzentuiert“ (Lippert 2003a, 9). Bereits unter Kommissionspräsident Delors[11] nahm sie eine Art Katalysatorfunktion der Erweiterung wahr und beschleunigte die Entwicklung der Politischen Union. Die Kommission wird auch als „Gralshüter“ der Doppelstrategie von Vertiefung und Erweiterung bezeichnet, sowie als „Architekt“ der Heranführungsstrategie, da sie auf beispiellose Weise den Annäherungsprozess in den Beitrittsländern begleitet und überwacht hat. Des weiteren führte sie neue Instrumente, wie z.B. die jährlichen Fortschrittsberichte, ein. Kritisiert wurde die Kommission vor allem ob ihrer paternalistischen Erweiterungspolitik.

IV. Beitrittskriterien und Ablauf des Beitrittsverfahrens

Die seit 1989 verfolgte Erweiterungspolitik der EU ruht auf vier Säulen:

- Genaue Beitrittskriterien, die für alle Länder gelten, die der EU beitreten wollen
- Heranführungshilfen zur Überwindung der Unterschiede im Entwicklungsstand
- Förderung der institutionellen Reformen in den Bewerberländern als Voraussetzung für die Übernahme der EU-Rechtsgrundlagen
- Reform der EU-Institutionen zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit einer erweiterten EU (vgl. Europa 1 2003).

Die besondere Situation der postkommunistischen MOE-Staaten verlangt objektivierte und transparente Kriterien, die den Beitritt der Kandidaten regeln und eine erfolgreiche Integration in die bestehende EU gewährleisten, ohne ihre Stabilität zu gefährden. Aus diesem Grund hat der ER 1993 die „Kopenhagener Kriterien“ erarbeitet.

Die geografische Zugehörigkeit zu Europa allein reicht nicht aus, um der Gemeinschaft beitreten zu können. Um den Status als Beitrittskandidat zu erfüllen, mussten die Beitrittsstaaten zunächst nachweisen, dass sie dreierlei Kriterien entsprechen: An erster Stelle stehen die politischen Kriterien. Sie umfassen eine demokratische Grundordnung, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und das Bekenntnis zur UN-Menschenrechtscharta. Damit soll die „institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheitengewährleistet“ werden (EU 1 2003, 3).

An zweiter Stelle stehen die wirtschaftlichen Kriterien. Voraussetzung für die Aufnahme in die EU ist „eine funktionierende Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten“ (EU 1 2003, 3).

Das dritte Kriterium, das die EU an seine Beitrittskandidaten stellt, ist juristischer Art. Die Beitrittskandidaten sind verpflichtet, sich „die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion“ zu eigen zu machen (EU 1 2003, 4). Gemeint ist damit die Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Besitzstandes der EU, der auch als acquis communautaire bezeichnet wird und sämtliche innerhalb der EU gültigen Verträge und Rechtsakte umfasst (vgl. Weidenfeld/Wessels 2002, 384). Dieser „Kernbestandteil der Europäischen Integration“ wurde im Laufe des europäischen Einigungsprozesses als „einheitliches Regelwerk geschaffen, das innerhalb aller Mitgliedstaaten gilt“ (Piazolo 2002, 19).

Mit den genannten Bedingungen hat die EU relativ hohe Anforderungen an die Beitrittstaaten gestellt. Mit Hilfe eines vierten Kriteriums steuert die Union den Erweiterungsprozess, indem „sie den Zeitraum der Erweiterung von ihrer inneren organisatorischen Entwicklung abhängig machen konnte“ (BpB 2002, 4).

Während die Erfüllung der politischen Kriterien, wie die „institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten“ (EU 1 2003, 3), Voraussetzung für die Aufnahme der Verhandlungen sind, so ist die Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien zum Beitrittsdatum Voraussetzung für den Abschluss der Verhandlungen. Die Übernahme der insgesamt 14 000 Rechtsakte[12] muss aber nicht zwingend zum Beitrittstermin erfolgt sein. Es gibt individuell angepasste Übergangsregelungen für einzelne Länder. Ein Beispiel hierfür wäre die Verzögerung des Inkrafttretens der Arbeitnehmerfreizügigkeit[13] zwischen Deutschland und Polen um sieben Jahre. Durch diese Maßnahme soll der Arbeitsmarkt in Deutschland geschützt, und eine unkontrollierbare Migration vermieden werden. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die EU nach dem „Prinzip der Differenzierung“ verfährt. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen realen Verhältnisse – man vergleiche die außerordentlich problematische landwirtschaftliche Situation Polens mit der Problematik der Zyprer und ihrer geteilten Insel – jedoch durchaus legitim und in der Praxis unvermeidbar.

Die Beitrittskriterien verleihen dem Bewertungsverfahren Transparenz und Objektivität und bieten „ein stabiles Prüfraster, das vor allem in den seit 1998 jährlich vorgelegten Fortschrittsberichten der Kommission Anwendung fand“ (Lippert 2003a, 10). Diese werden von der Kommission erarbeitet und vorgelegt, um Klarheit darüber zu bringen, inwiefern sich die Bewerberstaaten den Kriterien annähern bzw. sie erfüllen.

Die Beitrittskriterien zeugen aber auch davon, dass es der EU gelungen ist, „den Kandidaten Reformen abzuverlangen, die alles übersteigen, was sich Westeuropa je selbst zugemutet hat…“ während eigene Reformen oft vernachlässigt wurden (Bachmann 2001, 261).

Die Dauer des Beitrittsverfahrens – die zehn Länder haben den komplizierten Verhandlungsprozess nach ca. 5 Jahren abgeschlossen – macht deutlich wie umfangreich und zeitaufwändig das Procedere ist (vgl. Illustration 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Antragsphase erfolgt folgendermaßen: Das Bewerberland richtet seinen Antrag – wie dies in 49,1 EU-Vertrag geregelt ist – an den Rat der Europäischen Union[14]. Dieser leitet den Antrag an die Kommission weiter, und wartet auf eine Stellungnahme. Darin untersucht die Kommission die „Beitrittsreife des betreffenden Bewerberlandes ausführlich“ (BpB 2003, 47). Erst nachdem die Kommission diesen Bericht vorgelegt hat und das Europäische Parlament mit der absoluten Mehrheit diesem Antrag zugestimmt hat, beschließt der Rat einstimmig die Aufnahme der Verhandlungen.

Nach der Eröffnung der Verhandlungsphase ist die Ratspräsidentschaft[15] verantwortlich, wobei der Kommission faktisch die „entscheidende Rolle als Verhandlungsakteurin“ zukommt (BpB 2002, 6). Der Bewerberstaat und die Ratspräsidentschaft, unterstützt von der Kommission, verhandeln nun den gesamten, in 31 Kapitel unterteilten, gemeinschaftlichen Besitzstand oder aquis communautaire. (Illustration 2)

Um Nachverhandlungen zu vermeiden und realistische Lösungen zu erzielen, fordern die Bewerberstaaten zu den einzelnen Kapiteln häufig zeitlich befristete Übergangsregelungen. Dies wiederum wird dann im Rat, also unter den Mitgliedstaaten der EU, meist kontrovers diskutiert, da jeder der Minister die nationalen Interessen seines Landes vertritt. Nach Abschluss dieser Verhandlungen wird eine Gemeinsame Position der EU beschlossen und nach der Einigung mit dem Bewerberland, die Beitrittsakte unterzeichnet (vgl. Illustration 2).

Der Abschluss des Beitrittsverfahrens bildet die Ratifikationsphase. Zunächst müssen sowohl das Europäische Parlament (mit absoluter Mehrheit) als auch der Rat (einstimmig) dem Beitritt zustimmen (vgl. Illustration). Unerlässlich ist außerdem ist die Zustimmung der nationalen Parlamente der EU-Länder; darüber hinaus werden häufig Referenden in EU- und Bewerberstaaten abgehalten. Am Ende dieses Prozesses steht die Ratifikation der Beitrittsakte[16] von dem Bewerberland und den Mitgliedstaaten. Erst wenn alle Ratifikationsurkunden hinterlegt sind, tritt der Beitritt zu dem vereinbarten Termin – im Falle der Osterweiterung am 1. Mai 2004 – in Kraft und die Bewerberländer sind Mitglieder der EU.

Die Beitrittsverhandlungen und Heranführungsstrategien der mittel- und osteuropäischen Staaten war für die EU-Kommission eine aufwändige und kostspielige Angelegenheit. Der „personelle, administrative und politische Aufwand, mit dem die Kommission unter [dem deutschen Erweiterungs-] Kommissar Verheugen und auch die Mitgliedstaaten die Heranführungsstrategie betrieben“ haben macht zweierlei deutlich: Erstens die vergleichsweise erheblichen Defizite der Bewerberländer und zweitens die hohen Auflagen der EU, welche möglichst vollkommene Mitgliedstaaten zu erziehen versucht (vgl. Lippert 2003a, 10).

V. Merkmale der Osterweiterung

Die Osterweiterung der EU wird häufig als das ehrgeizigste Projekt in ihrer Geschichte bezeichnet. Diese Bewertung hat sich im Verlauf des Erweiterungsprozesses immer mehr als eine stimmige Einschätzung erwiesen. Die fünfte Erweiterungsrunde stellt die Staatengemeinschaft vor Herausforderung bisher ungekannten Ausmaßes, denn in vielen Punkten unterscheidet sie sich von allen bisherigen Erweiterungen.

Durch die Osterweiterung vergrößert die EU ihre Fläche um knapp 25 Prozent, die EU-Bevölkerung wächst mit der Aufnahme der MOEL sowie Malta und Zypern um ca. 75 Millionen Menschen. Schon aufgrund dieser statistischen Werte unterscheidet sich die Osterweiterung von den bisherigen EU-Erweiterungen. Die Anzahl der Beitrittsländer im Verhältnis zur bestehenden EU 15, die „besonderen postkommunistischen Problemlagen der Staaten Mittel- und Osteuropas sowie deren relative Armut und wirtschaftliche Modernisierungsrückstände“ verdeutlichen die Problematik (Lippert 2003a, 10).

Doch kennzeichnen die Osterweiterung nicht nur quantitative Unterschiede als eine „einmalige Erweiterung“. Mit der Osterweiterung nimmt die EU acht ehemals sozialistische Länder in die Staatengemeinschaft auf. Diese haben in den vergangenen Jahren zwar auf politischer Ebene einen beachtlichen Demokratisierungsprozess durchlaufen, dennoch ist in Teilen der Bevölkerung noch immer eine „sozialistische Mentalität“ vorhanden (BpB 2002, 8).

Erschwerend hinzu kommt, dass weite Teile der Bevölkerung Mittel- und Osteuropas eine enorme Erwartungshaltung einnimmt und große Hoffnungen in die EU setzt. Für ihre persönliche Situation erhoffen sich doch die meisten Menschen eine spürbare Erhöhung des Wohlstandes sowie eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. In politischer Hinsicht besteht in weiten Teilen der Bevölkerung der Wunsch nach Frieden, Stabilität und Sicherheit.

Für die EU wird die Osterweiterung auch geostrategische Veränderungen mit sich bringen. Schließlich verlagern sich ihre Außengrenzen bis an die Westgrenze der Russischen Föderation, welche auf Grund ihrer Größe keine Beitrittsperspektive besitzt.

Außenpolitisch könnten durch die Osterweiterung neue weltpolitische Koalitionsbildungen entstehen, welche auch sicherheitspolitisch problematisch werden könnten. Mit der Osterweiterung begibt sich die EU in ein „sicherheitspolitisches Spannungsfeld“ (BpB 2002, 8). Auch in gesellschaftlicher Hinsicht wird die Erweiterung Konsequenzen haben, da durch die Öffnung nach Osten gleichzeitig Minderheitenkonflikte in die EU importiert werden könnten. Beispielsweise stellt die Integration der Roma[17] die Gesellschaften in Mittel- und Osteuropa noch immer vor größte Probleme.

Nicht zuletzt unterscheidet sich die Osterweiterung aus ökonomischer Sicht von allen bisherigen Erweiterungsrunden. So herrscht unter Wirtschaftsexperten der Konsens, dass die EU-Erweiterung nach Osten einschneidende ökonomische Folgen haben wird. Nach Meinung der Fachleute zählt die Osterweiterung vor allem auf Grund der großen Entwicklungsunterschiede zwischen den Beitrittstaaten und der EU „zu den größten Herausforderungen der Wirtschaftspolitik zu Beginn des 21. Jahrhunderts“ (Baßeler 2002, 664).

Hinzu tritt, dass von Seiten der EU noch nie versucht worden ist solch perfekte Beitrittsstaaten zu gewinnen. Selten wurde „die Konformität der Rechtssysteme so detailversessen und akribisch überprüft, wie bei der so genannten Ost-Erweiterung der EU…“ (Bachmann 2001, 19).

VI. Merkmale der Beitrittsländer

1. Ökonomische Strukturen

Die Entwicklungsunterschiede innerhalb der erweiterten EU, insbesondere zwischen den EU-15-Staaten und den Beitrittsstaaten, sind erheblich. Oft werden sie an der Wirtschaftsleistung, also dem BIP[18] je Einwohner festgemacht. Das BIP kann unter Umständen irreführend sein, da Dienstleistungen z.B. Friseur oder eine Busfahrt, die in der Berechnung des BIP enthalten sind und einen erheblichen Teil der Lebenshaltungskosten ausmachen, in den mittel- und osteuropäischen Ländern weitaus weniger kosten als in den EU-Ländern (Piazolo 2002, 12). Um die Zahlen tatsächlich vergleichen zu können, errechnen Volkswirte das BIP je Einwohner in Kaufkraft[19]. Unter den Beitrittstaaten erreicht bisher nur Slowenien ein Pro-Kopf-Einkommen, das den (ärmeren) EU-Staaten entspricht. Diese Disparität übertrifft die in der bestehenden EU vorhandenen Unterschiede bei weitem und könnte in Zukunft Verwerfungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten auslösen (vgl. Illustration 3). Allgemein gilt die Regel, je höher die wirtschaftliche Konvergenz des Beitrittslandes, desto einfacher seine Integration.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Illustration 3)

Im Zuge der EU-Erweiterung werden über 40 Millionen Erwerbstätige den Binnen-Arbeitsmarkt der EU erweitern. In den ehemaligen kommunistischen Staaten sehen die Arbeitsplätze jedoch ganz anders aus, als im Westen Europas. Es bestehen gravierende Unterschiede in der Struktur der mittel- und osteuropäische Arbeitsmärkte. Während in Deutschland nur 2 Prozent der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft arbeiten, sind es im EU-Durchschnitt 4,7 Prozent. In den Beitrittsländern liegt der Anteil der in der Landwirtschaft Erwerbstätigen sehr viel höher: Der prozentuale Anteil in Polen beträgt 19 Prozent, in Litauen 18 Prozent, in der Slowakei 9,6 und in Rumänien, das ja 2007 beitreten soll, gar 45,2 Prozent[20] (vgl. Illustration 4).

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(Illustration 4)

Schwerwiegend ist auch die geringe Produktivität der mittel- und osteuropäischen Landwirtschaft: Sie beträgt „nur etwa zehn Prozent der landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU-Staaten“ (BpB 2002, 14). Insgesamt beträgt der Anteil des Agrarbereichs am BIP in den MOE-Ländern im Durchschnitt sechs Prozent; im Vergleich dazu liegt er in der EU der 15 bei weniger als zwei Prozent (BpB 2002, 14). Während der Agrarsektor in der EU-15 lediglich 2,3 Prozent zum BIP beiträgt, erwirtschaftet die Landwirtschaft in Tschechien, Polen, Lettland und Slowakei zwischen 4,5 und 4,8 Prozent; in Ungarn, Estland und insbesondere Litauen (10,1 Prozent des BIP) kommt der Landwirtschaft gar eine noch höhere Bedeutung zu (vgl. Piazolo 2002, 14). Auf Grund dieser Situation werden in diesem Sektor größte Anstrengungen und schmerzhafte Reformen mit großen Verlusten vonnöten sein.

Auch der Industriesektor hat in der EU-15 einen geringeren Stellenwert als in den MOEL. Während der Industriebereich in der EU-15 weniger als ein Drittel zum gesamten BIP beiträgt, kommt der Industrie in den meisten Transformationsländern eine größere Bedeutung zu (vgl. Piazolo 2002, 15). Diese ist das „Erbe der zentralen Planwirtschaft“, welche u.a. aus militärischen Überlegungen heraus eine starke Präferenz für die Schwerindustrie hatte (Piazolo 2002, 15).

Im Dienstleistungsbereich wird in der EU-15 mit zwei Dritteln der größte Teil des BIP erwirtschaftet. Nur in Estland erwirtschaftet der Dienstleistungssektor einen noch größeren Anteil am BIP. Insgesamt ist der Bereich der Dienstleistung in den MOEL auf dem Vormarsch.

Es muss jedoch in Betracht gezogen werden, dass die meisten MOEL erst vor 13 Jahren den ökonomischen Transformationsprozess begannen, ist das Erreichen der Beitrittsreife aber durchaus bemerkenswert. Die Umstellung von Plan- auf Marktwirtschaft sowie die Etablierung neuer Handelsbeziehungen mit der EU ist eine beachtliche Leistung, denn in den meisten Reformländern Mittel- und Osteuropas folgte nach dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ zunächst der vollständige wirtschaftliche Zusammenbruch.

Auf dem Weg von der „trägen Planwirtschaft“ hin zur Marktwirtschaft, legten die Länder ein unterschiedliches Tempo vor. Während Polen sich hier sehr schnell entwickelte, mussten sich die Bevölkerungen der anderen Länder zunächst mit einem Wohlstandsniveau bescheiden, das in Lettland weniger als 70 Prozent des alten Lebensstandards beträgt (vgl. Illustration 5).

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(Illustration 5)

Auf Grund ihrer unterschiedlichen ökonomischen Entwicklungen können die Beitrittsstaaten keinesfalls als ein homogene Gruppe betrachtet werden. Gemessen an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, könnten sie grob in drei Gruppen eingeteilt werden:

- Länder mit einem BIP je Einwohner von 120 Prozent des neuen Gemeinschaftsdurchschnitts (alle EU-Staaten außer Spanien, Portugal und Griechenland)
- Länder mit einem BIP pro Kopf zwischen 68 und 95 Prozent des EU-Durchschnitts (Spanien, Portugal, Griechenland, Slowenien, Malta, Tschechien und Zypern)
- Länder mit ca. 40 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnitts (alle übrigen Länder).

Die Veränderung der Eigentumsstruktur und die Schaffung sozialer Institutionen der Marktwirtschaft sind wichtige Voraussetzungen einer erfolgreichen Einbindung der ost- mitteleuropäischen Volkswirtschaften in die Weltökonomie. Jedoch mangelt es oft an inländischem Kapital, um die Unternehmen zu modernisieren. Eine Möglichkeit dieses Problem zu lösen ist der Zufluss von ausländischem Kapital. Die Bilanz der ausländischen Direktinvestitionen (ADI) ist daher ein wichtiges Erfolgskriterium der Transformation.

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(Illustration 6)

Die Grafik zeigt, dass die osteuropäischen Reformländer sich als Investitionsziel wachsender Beliebtheit erfreuen. Zwischen 1994 und 2001 ist ein rasanter Anstieg der Direktinvestitionen in Osteuropa zu verzeichnen. Besonders Polen hat viel Kapital angezogen (vgl. Illustration 6).

Auch wenn die USA und die kleine Schweiz sowohl als Importeure als auch Exporteure die mit Abstand wichtigsten Handelspartner der EU sind, haben die Märkte in den mittel- und osteuropäischen Staaten an Bedeutung gewonnen. So wurden im Jahr 2002 aus Polen Waren im Wert von 28 Mrd. Euro eingeführt, während nach Polen Waren im Wert von 37 Mrd. Euro gingen (vgl. Illustration 7). Auch mit Ungarn besteht bereits heute ein reger Handel; 25 Mrd. Euro beim Import und ebenso viel beim Export (vgl. Illustration 7).

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(Illustration 7)

2. Gesellschaftliche Akzeptanz des EU-Beitritts

In den vergangenen fünf Jahren z.T. zäher Verhandlungen mit der EU, ist der Europa-Euphorie in vielen Beitrittsländern eine ernstzunehmende Skepsis gegenüber dem bevorstehenden Eintritt in die Staatengemeinschaft gewichen. Diese Entwicklung ist insofern bedeutend, da die Geschichte der europäischen Integration immer wieder gezeigt hat, dass für die erfolgreiche Gestaltung einer EU-Erweiterung die gesellschaftliche Zustimmung sowohl in den Mitgliedstaaten, als auch in den Beitrittstaaten unabdingbar ist.

Akzeptanz einer EU-Mitgliedschaft (in Prozent aller Befragten)

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(Illustration 8)

Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Zustimmungswerte in den MOEL zwischen 1991 und 2001. Besonders in den ersten Jahren nach dem Kollaps der kommunistischen Regime herrschten hinsichtlich des EU-Beitritts Begeisterung und ein breiter Konsens vor. Für die meisten Osteuropäer war die EU „mehr Symbol als Wirklichkeit“: Sie stand für „wirtschaftlichen Wohlstand und für ein idealisiertes Europa“, dem man sich historisch nah, aber gegenwärtig fern fühlte. Die „Rückkehr nach Europa“ war eines der Schlagworte, die auf dem Kopenhagener Gipfel 1993 geprägt wurden. Die Wirkung dieser Versprechen zeigte sich in der allgemein positiven Einstellung gegenüber der Staatengemeinschaft sowie in der überwältigenden Unterstützung der EU-Mitgliedschaft.

Heute hat sich die Situation jedoch gewandelt, denn die Beitrittskriterien der EU zwangen die EU-Beitrittskandidaten zu einem enormen Anpassungsprozess. Die Euphorie ist verblichen und je länger die Verhandlungen andauerten, desto lauter wurden die Stimmen der Europa-Skeptiker. So wie die EU in den neunziger Jahren „idealisiert“ wurde, wird sie von einem Teil der Bevölkerung nun „dämonisiert“. Besonders in Bezug auf den aquis communautaire kritisieren die Europa-Gegner eine Überregulierung, aufoktroyiert von der EU-Zentrale in Brüssel. Der Verlust von staatlicher Souveränität und die Befürchtung des Verlustes der kulturellen Identität vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den kommunistischen Regimes bedeuten für viele Osteuropäer eine Horrorvision. Auch wenn die Argumentation der EU-Beitritts-Gegner in Osteuropa oft der in Westeuropa ähnelt, ist sie anders zu verstehen. Denn die Ostmitteleuropäer sind erst vor kurzem autoritären bzw. totalitären Regimes entronnen, in denen Selbstbestimmung sowohl auf privater als auch auf staatlicher Ebene ein Fremdwort war. Die EU-Skeptiker befürchten, dass Brüssel durch einen EU-Beitritt ihres Landes zum „neuen Moskau“ werden könnte (vgl. Veser 2002).

Nach dem Ergebnis der jüngsten Eurobarometer-Meinungsumfrage der EU-Kommission würden 65 Prozent der Bürger in den Beitrittsstaaten in einem Referendum für eine Unterstützung der EU-Mitgliedschaft stimmen, während in den Unionsstaaten 51 Prozent für und 30 Prozent gegen die Osterweiterung sind (vgl. EU 3 2003). Die Gründe für die Skepsis gegenüber der EU liegen nach einer Umfrage der Europäischen Kommission sowohl in den Beitrittsländern, als auch in den EU-Ländern am geringen Wissen über die EU und in der misstrauischen Haltung der Menschen. Aus diesen Gründen hat die EU in allen Beitrittsländern Informationsstellen eingerichtet, wo sich die Bürger über die EU informieren können. Zudem herrscht in den jungen Demokratien häufig noch eine Kultur des Nationalismus, die sich unter anderem auf Grund der negativen Erfahrungen aus der Zeit der Zugehörigkeit zum sowjetischen Macht- und Einflussbereich entwickelt hat. So kann es nicht überraschen, dass die große Mehrheit der zukünftigen mittel- und osteuropäischen EU-Mitglieder nicht über „positive Integrationserfahrungen“ verfügt (Lippert 2003b, 49).

VII. Darstellung der Länder

Ich möchte im Folgenden die auf der weltpolitischen Bühne bis dato meist unbedeutenden Beitrittsländer vorstellen. Beginnen möchte ich mit dem „Sonderfall Polen“. Im Anschluss daran, werde ich die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen behandeln. Ein dritter Block handelt von den Republiken der ehemaligen Tschechoslowakei, also der Tschechischen und der Slowakischen Republik, während in einem vierten Ungarn und Slowenien vorgestellt werden. In einem fünften Block versuche ich dem Leser, die gegenwärtige Situation auf den beiden Mittelmeerinseln Zypern und Malta nahe zu bringen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Illustration 8a)

1. Der „Sonderfall“ Polen

Mit seinen fast 39 Millionen Einwohnern ist Polen (polnisch Polska) das mit Abstand bevölkerungsreichste und auch flächenmäßig größte Mitgliedsland unter den künftigen Mitgliedern. Geopolitisch ist das mitteleuropäische Land das vielleicht wichtigste unter den Neu-Mitgliedern. Hauptstadt ist nicht etwa die Kulturstadt Krakau, sondern die Metropole Warschau in Zentralpolen. Die Amtssprache, welche zukünftig auch EU-Amtssprache wird, ist polnisch.

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Der östliche Nachbar Deutschlands ist durch (Illustration 9)

seine vielfältige Landschaft, mit baltischen Stränden, Gebirgen, Seen und vielen Nationalparks ein interessantes Ziel für Touristen. Anziehungspunkte sind auch die kulturelle Vergangenheit sowie ihre Überlieferungen. Der polnische Staat war bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ein zentraler Bestandteil Europas und bereicherte die kulturelle Identität durch Musik (Chopin), Literatur und Wissenschaft (Kopernikus).

1.1. Geschichtlicher Überblick

Polen kann auf tausend Jahre wechselvoller Geschichte zurückblicken, in der die sechziger Jahre des zehnten Jahrhunderts den Eintritt Polens in die europäische Geschichte markieren (vgl. Bingen 2001, 3). Das 18. Jahrhundert war geprägt von drei in kurzen Abschnitten aufeinander folgenden Teilungen des Landes. 1772 erzwangen Preußen, Österreich und Russland die erste Teilung Polens.

Im Mai 1791 wurde die erste geschriebene Verfassung des europäischen Kontinents verabschiedet. Diese trat allerdings nie in Kraft, da die russische Königin Katharina II. darin eine Beschneidung ihrer Rechte sah und daraufhin beschloss militärisch zu intervenieren. Nach Verhandlungen Preußens mit Russland wurde 1793 ein preußisch-russischer Vertrag über die zweite Teilung Polens unterzeichnet[21]. Nur zwei Jahre später verschwand Polen durch die dritte Teilung komplett von der politischen Landkarte. Damit war „der endgültige Untergang eines der ehemals mächtigsten Staatsgebilde Europas“ besiegelt (Bachmann 2001, 9).

Das Trauma des Verlustes staatlicher Autonomie und die schmerzlichen Erfahrungen mit der Fremdherrschaft bildeten von nun an den Ausgangspunkt für das politische Denken und Handeln. Auf dem Wiener Kongresses 1814/15 wurde das „Königreich Polen“ – auch „Kongresspolen“ genannt – geboren, das allerdings für alle Zeiten an Russland gebunden wurde, denn der russischer Zar war gleichzeitig König von Polen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Teilungsmächten im Ersten Weltkrieg, zur Revolution in Russland, sowie der Niederlage des Habsburgerreiches und des preußisch-deutschen Reiches. Damit war der Weg frei für die Unabhängigkeit Polens: Am 11. November 1918 wurde der polnische Staat wiederhergestellt, „vorläufiger Staatschef“ der Präsidialrepublik war ein sozialistischer Führer. Durch den Versailler Vertrag wurde Polen der Großteil des Gebietes Posen und weite Teile Westpreußens zugesprochen. Nach dem polnisch-sowjetischen Krieg im April 1920 wurde die polnische Ostgrenze östlich der Curzon-Linie festgelegt.

Hitler plante nach seiner Machtübernahme in Deutschland die Revision des Versailler Vertrages und die Degradierung Polens zu seinem Vasallenstaat. In einem geheimen Zusatzprotokoll des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes beschlossen er und Stalin die Aufteilung Polens zwischen dem Dritten Reich und der UdSSR. Mit dem Einmarsch nach Polen im September 1939 löste Hitler den Zweiten Weltkrieg aus. Beinahe zeitgleich mit dem deutschen Einfall, marschierte die Rote Armee von Osten her nach Polen ein und es begann eine Zeit, die geprägt war von Terror, Deportationen und Massenmorden an Polen und Juden. Allein in den polnischen Vernichtungslagern wurden circa 4,5 Millionen Juden aus dem deutschen damaligen Machtbereich ermordet (vgl. Bingen 2001, 8).

Auf der Potsdamer Konferenz 1945 wurde die Westverschiebung Polens beschlossen. Die deutschen Ostgebiete jenseits der Oder und Neiße, sowie das südliche Ostpreußen und Danzig wurden unter polnische Verwaltung gestellt. Dafür musste Polen ein Gebiet von 180 000 km² östlich der Curzon-Linie an die Sowjets abtreten.

[...]


[1] Ich spreche von der Osterweiterung, da Zypern und Malta schon wegen ihrer geringen Größe keine großen Beitrittsprobleme begründen. Dennoch umfasst der Begriff alle zehn Staaten, die am 1. Mai 2004 der EU beitreten.

[2] Vertraglich basiert die Erweiterung auf Artikel 49,1 EUV. Ich werde darauf im nächsten Kapitel näher eingehen.

[3] Diese Werte sind in Art. 6,1 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben: „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam“ (Läufer 2002, 26).

[4] Die „Helsinki-Gruppe“ umfasst Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die Slowakei.

[5] Die europäische Integration ist ein Begriff, der die Einbettung aller europäischen Staaten in eine Gemeinschaft, meint, die nach Frieden und Sicherheit strebt. Bereits im Mittelalter gab es Bestrebungen eines vereinten Europas, allerdings unter der Herrschaft einer Hegemonialmacht (Bsp. Das Habsburger Reich). Erst nach einer verheerenden Katastrophe wie dem Zweiten Weltkrieg, kam die Idee auf, ein Europa zu schaffen, in dem die Staaten gleichberechtigt vereinigt sind. Der Beginn der Zeittafel der europäischen Integration kann auf den Zeitpunkt der Rede des ehemaligen Britischen Premierministers Winston Churchill in der Züricher Universität im September 1946 datiert werden. Er brachte darin seine Vision von einem friedlichen Europa, in dem Frankreich und Deutschland eine große Rolle spielen sollten, zum Ausdruck und prägte den Begriff der Vereinigten Staaten von Europa.

[6] Der Europäische Rat ist den Organen der EU übergeordnet. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs sowie dem Kommissionspräsidenten, unterstützt von den Außenministern und einem Mitglied der Kommission (vgl. Weidenfeld/Wessels 2002, 184).

[7] Die Europa-Abkommen, oder Assoziationsabkommen, „sollen den Reformstaaten [schrittweise] eine volle Beteiligung am europäischen Integrationsprozess im politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Bereich ermöglichen“ (Weidenfeld/Wesels 2002, 393). Sie „bilden den rechtlichen Rahmen der Assoziation zwischen den Beitrittsländern und der Europäischen Union“ (EU 1 2003, 2). Die Europaabkommen sind schon als Teil des Integrationsprozesses hin zur Vollmitgliedschaft zu verstehen. Ohne eine konkrete Beitrittsperspektive hätten die umfassenden Vereinbarungen in den Abkommen nicht umgesetzt werden können. Daher sind sie für den Transformationsprozess von entscheidender Bedeutung.

[8] Staaten, mit denen Europa-Abkommen geschlossen worden waren.

[9] Diese bestand zu diesem Zeitpunkt aus den EU-15-Staaten, den Bewerberländern sowie anderen Ländern, die eventuell einmal der EU beitreten könnten. Seit dem 12. März 1998 tritt einmal jährlich auf der „Ebene der Staats- und Regierungschefs und des Kommissionspräsidenten und gegebenenfalls auch auf der Ministerebene zusammen“ (EU 1 2003, 5). Die Europakonferenz hat keine praktische politische Relevanz, jedoch will die EU damit deutlich machen, dass sie mit allen europäischen Ländern, auch solchen ohne Beitrittsperspektive, Kooperation und Partnerschaft anstrebt. Ziel ist die Verhinderung einer Ausgrenzungspolitik und neuerlichen Spaltung Europas.

[10] Malta, Polen, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Litauen.

[11] Der Franzose Jaques Delors war von 1985 bis 1994 Präsident der EU-Kommission.

[12] Dies ist die ungefähre Anzahl der Rechtsakte, die der acquis communautaire umfasst.

[13] Arbeitnehmer und Selbstständige aus EU-Staaten haben im Rahmen dieser Regelung das Recht, in jedem EU-Land ohne jede Beschränkung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitskräfte tätig zu sein, zu leben und in den Genuss der sozialen Vergünstigungen des Aufenthaltsorts zu kommen (vgl. Weidenfeld/Wessels 2002, 401ff.).

[14] Da bei den Namen der EU-Institutionen oft terminologische Schwierigkeiten auftauchen sei an dieser Stelle gesagt, dass der Rat der Europäischen Union das Legislativorgan der EU ist und sich aus je einem Regierungsvertreter (Minister) jedes Mitgliedlandes zusammensetzt (vgl. Weidenfeld/Wessels 2002, 315). Er hieß früher Ministerrat und wird heute häufig als „Rat“ bezeichnet.

[15] Diese wechselt im halbjährlichen Rhythmus.

[16] Mehrere Beitrittsverträge können in einer Beitrittsakte zusammengefasst werden und als Gesamtdokument von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden (vgl. BpB 2003, 48).

[17] Die Roma sind ein in kleineren Gruppen über den gesamten Erdball verstreut lebendes Volk. Ihre Lage in Ost und- Südosteuropa ist gekennzeichnet von Diskriminierung, Verelendung, Ghettobildung, Analphabetentum, schlechter medizinischer Versorgung und einer hohen Sterblichkeitsrate (vgl. Encarta 2002).

[18] Das BIP (=Bruttoinlandsprodukt) gibt den Wert aller in einem Land produzierten Güter und erbrachten Dienstleistungen wieder.

[19] Alle Statistiken, auf die ich Bezug nehme, sind kaufkraftbereinigt.

[20] Ich werde im folgenden nicht weiter auf Rumänien eingehen. Diese Zahl soll die gravierenden Unterschiede zwischen den MOEL und den EU-Staaten verdeutlichen.

[21] Der Verlust umfasste 286 000 km² Fläche und 3,5 Millionen Einwohner.

Fin de l'extrait de 128 pages

Résumé des informations

Titre
Die Osterweiterung der Europäischen Union - fachwissenschaftliche und fachdidaktische Überlegungen zur Behandlung des Themas in einer 10. Realschulklasse
Université
University of Education Freiburg im Breisgau  (Institut für Sozialwissenschaften)
Note
sehr gut
Auteur
Année
2003
Pages
128
N° de catalogue
V21144
ISBN (ebook)
9783638248297
ISBN (Livre)
9783656300717
Taille d'un fichier
8234 KB
Langue
allemand
Mots clés
Osterweiterung, Europäischen, Union, Behandlung, Themas, Realschulklasse
Citation du texte
Jonathan Kern (Auteur), 2003, Die Osterweiterung der Europäischen Union - fachwissenschaftliche und fachdidaktische Überlegungen zur Behandlung des Themas in einer 10. Realschulklasse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21144

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