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Der Akzessorietätsgrundsatz. Das Recht der Unternehmenskennzeichen im Markengesetz

Rechtlicher Zusammenhang mit Begriff und Rechtsnatur der Firma sowie des Handelsnamens

Titre: Der Akzessorietätsgrundsatz. Das Recht der Unternehmenskennzeichen im Markengesetz

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2012 , 44 Pages , Note: 17

Autor:in: Jennifer Otten (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
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Diese Arbeit befasst sich mit der Bindung der Unternehmenskennzeichen an den Geschäftsbetrieb. Im Mittelpunkt steht hierbei die Akzessorietät der Firma nach § 23 HGB. Ob diese Regelung den verfolgten Zwecken des Irreführungsschutzes im Lichte der Entwicklung der Firma zu einem Recht des geistigen Eigentums im modernen Verständnis der Immaterialgüterrechte noch gerecht werden kann, oder ob die Firma nicht vielmehr als ein selbständiger Vermögenswert zu betrachten ist, soll in dieser Arbeit untersucht werden.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1 – Begriff und Rechtsnatur der Unternehmenskennzeichen

A. Einleitung

B. Begriff

I. Allgemeines und Einordnung in die Systematik des Kennzeichenrechts

II. Namenschutz im geschäftlichen Verkehr

III. Die Firma als Handelsname des Kaufmanns

IV. Besondere Bezeichnungen eines Geschäftsbetriebs

V. Geschäftsabzeichen und sonstige Unterscheidungszeichen

VI. Grundsatz der Einheitlichkeit der Kennzeichenrechte

C. Rechtsnatur der Unternehmenskennzeichen

I. Allgemeines, Unternehmenskennzeichen als Geistiges Eigentum

II. Rechtsnatur des Namens und dessen Kommerzialisierung

III. Rechtsnatur der Firma

IV. Rechtsnatur der Rechte an besonderen Geschäftsbezeichnungen

Kapitel 2 – Die Akzessorietät von Firma und Unternehmenskennzeichen

A. Grundsatz: gesetzliche Regelung und Rechtslage

I. Die Akzessorietät der Firma

1. Entwicklungsgeschichte

2. Normzweck des § 23 HGB

3. Tatbestandliche Voraussetzungen und Auslegung des § 23 HGB

II. Akzessorietät der besonderen Geschäftsbezeichnungen

III. Akzessorietät des Namens

B. Aufweichung der Akzessorietät der Firma

I. Auswirkungen der Reformen in anderen Rechtsgebieten

1. Grundsatz der Nichtakzessorietät der Marke

2. Liberalisierung des Firmenrechts durch das HrefG

II. Großzügige Auslegung des § 23 HGB

1. Zeitlicher Zusammenhang

2. Anforderungen an den Übergang des Geschäftsbetriebs

3. Einstellung des Geschäftsbetriebs und Zusammenlegung

III. Umgehungsmöglichkeiten

1. Im WZG: Neuanmeldung

2. Zulässigkeit von Lizenzen

3. Mantelkäufe

4. Anmeldung der Firma als Marke und die Problematik der Firmenmarke

IV. Zusammenfassung, Zwischenergebnis

C. Konsequenzen für den Akzessorietätsgrundsatz

I. Lösungsmöglichkeiten – Akzessorietät der Firma

II. Bewertung – Akzessorietät der Firma?

1. Anwendung des § 23 HGB auch auf Firmenmarken

2. Festhalten an Akzessorietätsgrundsatz und Gründe für die Akzessorietät

3. Teleologische Reduktion für firmenordnungsrechtliche Funktionen

4. Keine Anwendung von § 23 HGB

5. Streichung des § 23 HGB und freie Übertragbarkeit der Firma

6. Zusammenfassung, Stellungnahme – keine Akzessorietät der Firma

7. Reformvorschläge

III. Auswirkungen auf andere Unternehmenskennzeichen

IV. Ergebnis und Auftrag an den Gesetzgeber

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Einordnung und der praktischen Bedeutung der Akzessorietät von Firma und Unternehmenskennzeichen im deutschen Recht. Ziel ist es, die Vereinbarkeit des § 23 HGB mit modernen Entwicklungen im Kennzeichenrecht zu untersuchen und zu bewerten, ob die strikte Bindung der Firma an den Geschäftsbetrieb in ihrer gegenwärtigen Form noch zeitgemäß ist oder eine Reform des Rechtsrahmens erfordert.

  • Grundlagen des Kennzeichenrechts und die Rechtsnatur der Firma.
  • Analyse des Akzessorietätsgrundsatzes nach § 23 HGB.
  • Kritische Würdigung der faktischen Aufweichung des Grundsatzes in der Rechtspraxis.
  • Bewertung von Lösungsmöglichkeiten und Reformvorschlägen angesichts aktueller Rechtsentwicklungen.

Auszug aus dem Buch

B. Begriff

Der Schutz der Handelsnamen ist heute in den §§ 5, 15 MarkenG geregelt, die durch die Markenrechtsreform eingeführt wurden und § 16 UWG a.F. ersetzten. § 5 I MarkenG normiert den Schutz der geschäftlichen Bezeichnungen, welche in Unternehmenskennzeichen und Werktitel unterschieden werden. Die vorliegende Arbeit soll sich jedoch nur mit den Unternehmenskennzeichen befassen, deren nähere begriffliche Bestimmung in § 5 II MarkenG zu finden ist. Unternehmenskennzeichen sind solche Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma und besondere Geschäftsbezeichnungen eines Geschäftsbetriebs (§ 5 II 1 MarkenG, Kennzeichen mit Namensfunktion) bzw. als Geschäftsabzeichen und sonstige Unterscheidungszeichen (§ 5 II 2 MarkenG, Kennzeichen ohne Namensfunktion) benutzt werden.

Sie sind namensmäßige Bezeichnungen eines gewerblichen Unternehmens, was sie gleichzeitig auch von der Marke als produktidentifizierendes Zeichen abgrenzt. Die Erlangung von Schutz als Marke ist nach Maßgabe des § 4 MarkenG jederzeit möglich, umgekehrt entwickeln sich nicht selten Marken zum Unternehmenskennzeichen. Die geschäftlichen Bezeichnungen dienen der Individualisierung und der Unterscheidung eines Unternehmens von anderen Unternehmen; neben der Identifizierungsfunktion kommt ihnen also Kennzeichnungs- und Unterscheidungsfunktion zu. Mittelbar dienen sie damit sowohl dem System eines unverfälschten Wettbewerbs wie auch den Funktionen der Marke, insofern da die Differenzierbarkeit verschiedener Unternehmen notwendige Voraussetzung für die Differenzierung der Herkunft von Marken ist. Die Namensfunktion der ersten Gruppe entstammt zugleich die gemeinsame Voraussetzung als aussprechbare Begriffe, Bildzeichen und unaussprechbaren Buchstabenzusammenstellungen kommen dagegen nur Schutz nach § 5 II 2 MarkenG zu.

Zusammenfassung der Kapitel

Kapitel 1 – Begriff und Rechtsnatur der Unternehmenskennzeichen: Dieses Kapitel erläutert die gesetzliche Definition und die systematische Einordnung von Unternehmenskennzeichen sowie deren Rechtsnatur als Immaterialgüterrecht.

Kapitel 2 – Die Akzessorietät von Firma und Unternehmenskennzeichen: Dieses Kapitel untersucht den Akzessorietätsgrundsatz des § 23 HGB, dessen Aufweichung durch die Praxis sowie mögliche Reformansätze zur Anpassung an moderne markenrechtliche Rahmenbedingungen.

Schlüsselwörter

Akzessorietät, Firmenrecht, § 23 HGB, Unternehmenskennzeichen, Handelsname, Kennzeichenrecht, Markenrecht, Firmenwahrheit, Geschäftsbetrieb, Immaterialgüterrecht, Rechtsnatur, Firmenmarke, Wettbewerbsschutz, Namensschutz, Unternehmensrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Bindung der Firma an den Geschäftsbetrieb (Akzessorietät) nach § 23 HGB und deren Vereinbarkeit mit heutigen Anforderungen an den Wirtschaftsverkehr.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind das Firmenrecht, die dogmatische Einordnung von Unternehmenskennzeichen als Immaterialgüterrecht sowie die Spannungsfelder zwischen Markenrecht und Handelsrecht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist die Bewertung der Sinnhaftigkeit des Akzessorietätsgrundsatzes des § 23 HGB angesichts seiner zunehmenden Aushöhlung durch die Rechtspraxis und die Entwicklung neuer Reformvorschläge.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, der historischen Entwicklung, der gängigen Lehre sowie aktueller Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die historischen Grundlagen der Akzessorietät, die faktische Aufweichung durch Reformen und Umgehungspraktiken wie Lizenzierungen und Mantelkäufe sowie die dogmatische Begründung oder Ablehnung des Festhaltens an § 23 HGB.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Akzessorietät, § 23 HGB, Firmenrecht, Markenrecht, Unternehmenskennzeichen und Immaterialgüterrecht.

Wie unterscheidet sich die Firma von der Marke in diesem Kontext?

Die Arbeit stellt heraus, dass die Firma als Kennzeichen des Unternehmers einer strengeren Bindung an den Geschäftsbetrieb unterliegt, während Marken als produktbezogene Zeichen eine größere Verkehrsfähigkeit besitzen.

Warum wird § 23 HGB als problematisch angesehen?

Er wird als problematisch angesehen, weil er eine strikte Kopplung an den Geschäftsbetrieb verlangt, die in modernen, komplexen Unternehmensstrukturen oft zu Inkonsequenzen und unnötigen Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit führt.

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Résumé des informations

Titre
Der Akzessorietätsgrundsatz. Das Recht der Unternehmenskennzeichen im Markengesetz
Sous-titre
Rechtlicher Zusammenhang mit Begriff und Rechtsnatur der Firma sowie des Handelsnamens
Université
University of Constance  (Fachbereich Rechtswissenschaften)
Cours
Seminar im deutschen, europäischen und internationalen Kennzeichenrecht: „Theorien zum Kennzeichenrecht als Teil des Rechts des geistigen Eigentums“ bei Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer
Note
17
Auteur
Jennifer Otten (Auteur)
Année de publication
2012
Pages
44
N° de catalogue
V211471
ISBN (ebook)
9783656393863
ISBN (Livre)
9783656394716
Langue
allemand
mots-clé
akzessorietätstheorie recht handelsnamen zusammenhang begriff rechtsnatur firma unternehmenskennzeichens markengesetz
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Jennifer Otten (Auteur), 2012, Der Akzessorietätsgrundsatz. Das Recht der Unternehmenskennzeichen im Markengesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211471
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Extrait de  44  pages
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