1. Definition
Der Begriff Frauenkriminalität bezeichnet die Gesamtheit strafbarer Handlungen von Personen des weiblichen Geschlechts, auch von Kindern und Jugendlichen.1
2. Frauen als Rechtssubjekte – geschichtlicher Abriss
2.1 Im antiken Rom (ca. zw. dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr.)
Im alten Rom besaßen Frauen keine Bürgerrechte. Bei Straffälligkeit waren sie den Nichtbürgern gleichgestellt und die Vollstreckung der Strafe wurde meist dem Ehemann oder den Verwandten übertragen.
Die „lex Iulia de adulteriis“ ist das erste uns überlieferte Gesetz über Sexualstraftaten. Die häufigste und bekannteste Straftat welche von Frauen begangen wurde war in dieser Zeit der Ehebruch. Dieser galt im römischen Reich als ein Verbrechen welches nur von Frauen begangen wurde.
Das Vergehen des Ehebruchs wurde zur damaligen Zeit sehr hart bestraft. So durfte zum Beispiel der „pater familias“ eine unkeusche Tochter töten. Außerdem musste der Ehemann sich von seiner Frau scheiden lassen oder seine untreue Gattin und ihren Liebhaber anzeigen, wollte er nicht selbst als Zuhälter gelten.
Eine betrogene Ehefrau dagegen besaß nicht das Recht ihren Mann anzuklagen. Sie konnte sich jedoch scheiden lassen und ihre Mitgift zurückfordern.
Des Weiteren haben verurteilte Ehebrecher einen Großteil ihres Vermögens verloren und wurden oftmals auch verbannt. Verurteilte Frauen wurden auf die gleiche Stufe wie Prostituierte gestellt und verloren das Recht vor Gericht als Zeuginnen aufzutreten, einen römischen Bürger zu heiraten und zu erben. Spätere Kaiser verschärften diese Gesetze noch, trotzdem waren Prozesse wegen Ehebruchs eher selten.2
[...]
1 vgl. Feest in Kaiser u.a 1993, S. 142
2 vgl. Gardner 1995, S. 118–135.
Inhaltsverzeichnis
1. Definition
2. Frauen als Rechtssubjekte – geschichtlicher Abriss
2.1 Im antiken Rom (ca. zw. dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr.)
2.2 Im Mittelalter (ca. 6. bis 15. Jahrhundert)
2.3 Frühe Neuzeit (16. – 17. Jahrhundert)
3. Erklärungsansätze
3.1 Kriminalbiologische Erklärungsansätze
3.2 Sozialwissenschaftliche Erklärungsansätze
3.3 Feministische Erklärungsansätze
3.4 Sozialisationstheoretischer und psychologischer Erklärungsansatz
4. Struktur weiblicher und männlicher Kriminalität
4.1 Deliktstrukturelle Unterschiede
4.2 Altersstrukturelle Unterschiede
5. Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Wie wurde Frauenkriminalität im antiken Rom bestraft?
Frauen hatten keine Bürgerrechte; bei Vergehen wie Ehebruch durfte der Familienvater (pater familias) harte Strafen bis hin zur Tötung vollziehen.
Welche soziologischen Erklärungsansätze für Frauenkriminalität gibt es?
Die Arbeit diskutiert kriminalbiologische, sozialwissenschaftliche, feministische sowie psychologische Erklärungsmodelle.
Gibt es strukturelle Unterschiede zwischen männlicher und weiblicher Kriminalität?
Ja, die Untersuchung zeigt Unterschiede in der Deliktstruktur (z.B. Diebstahl vs. Gewalt) sowie in der Altersstruktur der Täter.
Was war die „lex Iulia de adulteriis“?
Es ist das erste überlieferte Gesetz über Sexualstraftaten aus dem römischen Reich, das speziell den Ehebruch von Frauen regelte.
Wie veränderte sich die Rechtsstellung der Frau im Mittelalter?
Der geschichtliche Abriss der Arbeit verfolgt die Entwicklung der Frau als Rechtssubjekt vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit.
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- Rebi K. (Author), 2012, Frauenkriminalität. Geschichte, Erklärungsansätze und Struktur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211488