Das Gemeinschaftsrecht sieht verschiedene Wege, um gegen rechtswidrige Beihilfen vorzugehen. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Aber Rückforderungsverfahren sind oft langwierig und zeitintensiv, demgegenüber treten die wettbewerbsverzerrenden Wirkungen unmittelbar ein. Diesbezüglich stellt sich die Frage wie kann ich mich gegen wen woraus wehren? Was passiert wenn die Gerichte ihren Aufgaben nicht nachkommen und welche Möglichkeiten haben dann die Konkurrenten um sich gegen diese Beihilfen zu wehren?
Eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren ist die Durchsetzung von individuellen Rechten im
Rahmen des Rechtsschutzes. Der AEUV stellt ein sehr komplexes gerichtliches
Rechtsschutzsystem zur Verfügung, welcher im Beihilferecht eine große praktische Bedeutung
zukommt.
Im weiteren Verlauf befasst sie die Arbeit lediglich mit dem verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz, also der Beihilfeentscheidungen, denen ein Verwaltungsakt zugrunde liegt. Liegt der Beihilfe ein Verwaltungsakt zugrunde, dann muss auch die Rückabwicklung verwaltungsrechtlich vollzogen werden. Es soll erörtert werden, welche Ansprüche den Konkurrenten öffentlich-rechtlich zur Verfügung stehen und wie sich das Gemeinschaftsrecht
im Einzelnen auf das Verwaltungsrecht auswirkt.
Beihilfen können in vielfältigen Formen des nationalen Rechts gewährt werden. Nach der Form der Beihilfe richtet sich im Anschluss auch die Rückabwicklung. Die Zuständigkeit für öffentlich rechtliche Verwaltungsakte liegt bei den nationalen Gerichten, in unserer Untersuchung insbesondere die Verwaltungsgerichte. Diesbezügliche hat die Kommission eine
Bekanntmachung herausgebracht zur Klarstellung der Aufgabenteilung.
Inhaltsverzeichnis
A. Rechtsschutz im allgemeinen Kontext des Beihilferechts
B. Aufgabenteilung zwischen Kommission und den nationalen Gerichten
C. Bedeutung des Rechtsschutzes vor den nationalen Gerichten
I. Rechtsschutzprinzip nach Art. 19. Abs. 4 GG –
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz
II. Handlungsformen der Beihilfen
1. Privatrechtlicher Vertrag
2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
III. Selbstständiges Verfahren im Verwaltungsrecht
IV. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz und
der Einfluss des Gemeinschaftsrechts
D. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz gegen den Beihilfeempfänger
E. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz gegen den Beihilfegeber
I. Anfechtungsklage § 41 Abs. 1, 1. Alt. VwGO
1. Zulässigkeitsvoraussetzung
2. Klagebefugnis
3. Statthaftigkeit der Anfechtungsklage
i. Nichtigkeit des Vertrags bei Verletzung
des Durchführungsverbots ?
ii. Sonderproblem Dreiecksverhältnis
iii. Klage gegen nichtige Verwaltungsakte ?
4. Übrige Zulässigkeitsvoraussetzungen
5. Begründetheitsprüfung
II. Feststellungsklage § 43 Abs. 1, 1. Alt. VwGO
1. Statthaftigkeit
2. Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis
III. Nichtigkeitsfeststellungsklage (§ 43 Abs. 1, 2. Alt. VwGO)
IV. Unterlassungsklage
V. Normkontrolle
F. Vertrauensschutz im Gemeinschaftsrecht und
deren Rezeption im nationalen Recht
G. Rückabwicklung von rechtswidrig gewährten Beihilfen
H. Vorläufiger Rechtsschutz
I. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes für Wettbewerber gegen staatliche Beihilfen. Dabei steht insbesondere die Frage im Fokus, wie sich die nationalen Gerichte verhalten müssen, wenn eine Beihilfe unter Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Durchführungsverbot gewährt wurde und welche Klagearten dem betroffenen Konkurrenten hierfür zur Verfügung stehen.
- Rechtsschutz gegen staatliche Beihilfen
- Aufgabenteilung zwischen EU-Kommission und nationalen Gerichten
- Anfechtungs- und Feststellungsklagen im Verwaltungsrecht
- Die Bedeutung des Durchführungsverbots (Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV)
- Rechtsfolgen bei Nichtigkeitsfragen von Beihilfeverträgen
Auszug aus dem Buch
A. Rechtsschutz im allgemeinen Kontext des Beihilferechts
Der Begriff staatliche Beihilfe umfasst im Europarecht „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen“, Art. 107 Abs. 1 AEUV1. Unter anderem gehören dazu Subventionen, Verkauf von Grundstücken unter Marktpreis oder Übernahmen von Garantien.
Eine Beihilfe ist „mit dem Binnenmarkt unvereinbar soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigt“, Art. 107 Abs. 1. Ziel und Zweck ist, einen unverfälschten Binnenmarkt zu schaffen und allen Unternehmen die gleichen Bindungen zu gewährleisten.
Beihilfen können auf verschiedene Formen gewährt werden. In erster Linie unterscheidet man zwischen privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Beihilfen. Privatrechtliche Beihilfen können zum Beispiel Darlehensverträge, Garantien oder der Verkauf von Grundstücken sein. Öffentlich rechtlichen Beihilfen geht hingegen häufig ein Beihilfeentscheid voraus. Diese werden typischerweise durch einen Verwaltungsakt gewährt. Auch eine Kombination aus beiden kommt in der Praxis häufig vor. Abhängig von der Form gestaltet sich dementsprechend auch die Rückabwicklung bzw. der Rechtsschutz.
Nach Angaben der Europäischen Kommission erfreut sich die staatliche Beihilfe als erstes Gestaltungsmittel der Wirtschaftspolitik größter Beliebtheit, auch wenn ein rückläufiger Trend zu beobachten ist2. Im Jahre 2001 schätzte die Kommission die Beihilfen in der Europäischen Union3 auf eine Gesamtsumme von 93 Milliarden Euro4. Im Jahr 2006 belief sich die Summe „nur“ noch schätzungsweise 67 Milliarden Euro, wobei die Bundesrepublik mit rund 20 Milliarden der größte Beihilfengeber der EU war5.
Als einzige Aufsichtsbehörde ist die Kommission damit beauftragt, die ordnungsgemäße Anwendung der Beihilfe zu gewährleisten. Die hohe Summe zeigt auf, wie schwer und langwierig die Beihilfekontrolle ist. Hinter vielen unscheinbaren staatlichen Maßnahmen können sich auf den zweiten Blick Beihilfeelemente verbergen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Rechtsschutz im allgemeinen Kontext des Beihilferechts: Einleitung in den Beihilfebegriff und die Bedeutung der staatlichen Beihilfe als Instrument der Wirtschaftspolitik.
B. Aufgabenteilung zwischen Kommission und den nationalen Gerichten: Erläuterung der parallelen Arbeitsweise und des Zusammenspiels zwischen der EU-Kommission als Hüterin der Verträge und den nationalen Gerichten.
C. Bedeutung des Rechtsschutzes vor den nationalen Gerichten: Analyse der Rechtsschutzmöglichkeiten auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung des Europarechts.
D. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz gegen den Beihilfeempfänger: Darstellung der rechtlichen Optionen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Empfänger einer Beihilfe.
E. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz gegen den Beihilfegeber: Eingehende Untersuchung der Klagearten wie Anfechtungs- und Feststellungsklagen gegen staatliche Stellen.
F. Vertrauensschutz im Gemeinschaftsrecht und deren Rezeption im nationalen Recht: Auseinandersetzung mit dem Vertrauensschutz bei der Rückabwicklung rechtswidriger Beihilfen.
G. Rückabwicklung von rechtswidrig gewährten Beihilfen: Diskussion der Konsequenzen aus der Rückabwicklung und der Rolle von Zinsvorteilen.
H. Vorläufiger Rechtsschutz: Erläuterung der Möglichkeiten, bereits während des Hauptsacheverfahrens effektiven Schutz zu erlangen.
I. Ausblick: Zusammenfassende Betrachtung der Entwicklung des europäischen Einflusses auf das nationale Verwaltungsrecht.
Schlüsselwörter
Beihilferecht, Europarecht, Rechtsschutz, Durchführungsverbot, Anfechtungsklage, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsverzerrung, Rückabwicklung, Kommission, Binnenmarkt, Verwaltungsakt, Feststellungsklage, staatliche Beihilfe, AEUV, Nichtigkeitsfeststellung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes, den ein Wettbewerber gegen staatlich gewährte Beihilfen in Anspruch nehmen kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU-Kommission und nationalen Gerichten sowie die prozessualen Möglichkeiten zur Bekämpfung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, wie sich Konkurrenten gegen Beihilfemaßnahmen zur Wehr setzen können, wenn diese unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot ergangen sind, und welche Rolle die nationalen Verwaltungsgerichte dabei spielen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf der Auswertung von Rechtsprechung (EuGH, BGH) und rechtswissenschaftlicher Literatur im Bereich des Beihilfe- und Verwaltungsrechts basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit verschiedenen Klagearten (Anfechtungsklage, Feststellungsklage, Normkontrolle), den Problematiken des Vertrauensschutzes und der Rückabwicklung von Beihilfen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Beihilferecht, Durchführungsverbot, Anfechtungsklage, Verwaltungsrecht, Binnenmarkt und Rechtsschutz.
Wie ist die Situation bei einem Verstoß gegen das Durchführungsverbot zu beurteilen?
Ein Verstoß führt in der Regel dazu, dass die Beihilfemaßnahme als rechtswidrig gilt und die nationalen Gerichte verpflichtet sind, den Schutz der Wettbewerber sicherzustellen, wobei dies oft komplex ist.
Warum ist das Sonderproblem "Dreiecksverhältnis" relevant?
Es betrifft Fälle, in denen staatliche Bürgschaften oder Garantien im Spiel sind, bei denen die Anwendbarkeit des § 134 BGB und die Nichtigkeitsfolgen juristisch umstritten sind.
Spielt der Vertrauensschutz eine wichtige Rolle?
Ja, der Vertrauensschutz ist ein wesentliches Kriterium bei der Rückabwicklung, wobei jedoch das öffentliche Interesse am funktionierenden Wettbewerb im Binnenmarkt meist überwiegt.
Welche Bedeutung hat der vorläufige Rechtsschutz?
Da Gerichtsverfahren langwierig sind, ist der vorläufige Rechtsschutz entscheidend, um zu verhindern, dass die durch eine rechtswidrige Beihilfe geschaffenen Wettbewerbsnachteile bereits irreversibel eintreten.
- Citar trabajo
- Yassine Bouteskbout (Autor), 2012, Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz bei Verletzung des Durchführungsverbots, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211527