Das Lever unter Ludwig XIV. – ein Herrschaftsinstrument von wem und für wen?


Dossier / Travail, 2012

17 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

These Elias

Gegenthese Duindam und Horowski

Die Quelle

Schlussbetrachtung

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einleitung

Würde in der heutigen Zeit jemand auf die Idee kommen, sich um die Gunst zu streiten, Frau Merkel morgens das Handtuch reichen zu dürfen, nachdem sie sich das Gesicht gewaschen hat? Sicher nicht, dies würde als grobes Eindringen in die intimste Privatsphäre empfunden werden. Umso befremdlicher erscheint es, dass sich um genau solche und ähnliche Vorrechte vor etwas mehr als 300 Jahren Herzöge und Fürsten am Hofe Ludwigs XIV. von Frankreich regelrecht rissen. Diese zur Zeremonie erhobenen Handlungen waren unter dem Begriff Lever (zu Deutsch: das Aufstehen) bekannt.

Nun könnte man sich dazu verleiten lassen, das Lever als ein Phänomen eines hochgezüchteten Hoflebens abzutun. Doch das wäre eine allzu eindimensionale Abhandlung des Themas. Man darf nicht vergessen, dass es keine Erfindung des „Sonnenkönigs“ war. Sich als König von hohen Adeligen bei täglich wiederkehrenden Handlungen des Alltags bedienen zu lassen, verfügte bereits zu seiner Zeit über eine lange Tradition - nicht nur im französischen Königshaus. Hinter dem allmorgendlich stattfindenden Ritual um das sich Erheben des Königs von der Nachtruhe steckt mehr als die aus heutiger Sicht oftmals befremdlich öffentliche Selbstinszenierung sogenannter absolutistischer Herrscher.

Die Forschung hat das Ritual des Lever lange stiefmütterlich behandelt. Norbert Elias´ Werk „Die höfische Gesellschaft“, veröffentlicht 1969, gab erstmals eine vertiefende Interpretation zu unter anderem diesem Thema ab. Er geht davon aus, dass der König seinen Hof durch von ihm genau berechnete Gunstzuweisungen oder deren Entzug unter Kontrolle brachte, um eine maximale Einflussnahme zu erreichen und die Machtbalance zu seinen Gunsten ausschlagen zu lassen. Dem Adel bescheinigt er weitgehende Hilflosigkeit gegenüber dem Monarchen. Elias unterstellt Ludwig XIV. eine kalkulierte Veränderung bereits bestehender Rituale, um diese für seine Vorstellung von monastischer Repräsentation nutzbarer zu machen und verweist hierbei speziell auf das Lever.[1]

Dieses Bild wurde später von weiteren Autoren übernommen, die sich teilweise direkt auf Elias beriefen[2]. Eigene Forschungsarbeit scheint dabei nicht geleistet worden zu sein.

Der These des allmächtigen, berechnenden Königs und des hilflosen Adels wurde 2003 in Jeroen Duindams Schrift „Vienna and Versailles: the courts of Europe´s dynastic rivals” entschieden widersprochen. Nach Duindam war der König zwar sehr standesbewusst und achtete auf Einhalten von Rangordnungen, spielte jedoch den Adel nicht permanent gegeneinander aus, um ein Klima von Unsicherheit zu erschaffen. Vielmehr sei es der Adel selbst gewesen, der durch Standesansprüche Streitigkeiten in den einzelnen Rangklassen und den dazugehörigen Privilegien, zum Beispiel für den Zugang zu Lever, auslöste.[3] Dem Adel wird hier eine sehr viel selbstständigere Rolle zugestanden als bei Elias.

Duindam war nicht der erste, der diese Ansichten vertrat, wenngleich er auch der erste war, der seine Thesen so ausführlich behandelte. Bereits 1981 verwies Heinz Kathe in seinem Buch „Der >Sonnenkönig<“ auf eine Eigenständigkeit des Adels, die durchaus auch gegen den König arbeitete und der den Hofdienst auch als Ehre, nicht ausschließlich als Pflicht und Zwang sah.[4]

Auf Duindam aufbauend verfasste Leonhard Horowski seine Aufsätze „Hof und Absolutismus. Was bleibt von Norbert Elias‘ Theorie?“ und „>Pouvez- vous trop donner pour une chose si essentielle? <. Eine prosopographische Studie der obersten Chargen am Hof von Versailles“. Hier unterstützt er die Erkenntnisse Duindams und geht noch einen Schritt weiter, indem er noch spezialisierte Forschungen über den französischen Hof anstellt.

Es ergeben sich also aus diesen polarisierenden Thesen folgende Fragestellungen: Welche Bedeutungen hatte das Lever am Hofe von Ludwig XIV. wirklich? Wie wichtig war es, vorgelassen zu werden? Wer legte die Teilnahme fest?

Aus diesen Fragestellungen gilt es die Hypothesen zu hinterfragen, inwiefern das Lever und dessen Besetzung (1) eine reine Formfrage, (2) eine Bestätigung der Gunst durch den König oder (3) eine vom König nicht unmittelbar beeinflusste Gunst war.

Aufgabe und Ziel dieser Arbeit soll es sein, diese drei Thesen auf ihre Plausibilität hin zu beleuchten und zu gewichten. Zur Untermauerung dieser drei Forschungsansätze dienen als Quelle in erster Linie die Memoiren des Herzogs von Saint-Simon. Es wird in dieser Untersuchung von Hofämtern die Rede sein. Es werden damit allerdings nur die höchsten, quasierblichen Hofämter gemeint sein, da diese das brevet d´entrée[5] in ihren Privilegien beinhalteten, was den Eintritt zum Lever miteinschloss. Deren Zahl belief sich stets auf ca. 32 Personen und umfasst damit einen überschaubaren Rahmen.[6] Außer Acht wird gelassen, dass nicht alle diese Ämter immer von einflussreichen Personen besetzt waren, durch ihre Quasierblichkeit konnten auch Nachkommen in diese Positionen kommen, die sie einfach nur ausfüllten, ohne besonders in Erscheinung zu treten.[7] Ihre theoretische Möglichkeit, eine einflussreiche Rolle zu spielen, soll hier genügen.

These Elias

Elias vermittelt in seinem Werk „Die höfische Gesellschaft“ das Bild eines Königs, der trotz des immens komplizierten und komplex aufgebauten Systems den Versailler Hof komplett überblickte und beherrschte.[8] Der König kreierte einen Kreislauf, der unmittelbar in eine beabsichtigte Abhängigkeit von ihm mündete, so Elias.[9] Über einen souveränen Machtanteil verfügte der Adel nicht. Der Prestigeanspruch muss klar von dem der tatsächlichen Macht getrennt werden: Das einzige, das der Höfling am Hof erlangen konnte, war eine Mehrung von Prestige für sich und sein Haus.[10] Begab man sich zu idealerweise dauerhaftem Aufenthalt zum Hof,[11] befand man sich automatisch in einem Rangfolgesystem, in dem es galt, einen möglichst guten Platz zu erlangen und an dessen Spitze unbestreitbar der König stand.[12]

Einen Ausgangspunkt der Abhängigkeit bildete nicht selten das Geld. Die Teilnahme an den zahlreichen Festivitäten, die der König zum Amüsement des Hofes und, hintergründiger, auch aus Legitimierungsgründen seiner selbst regelmäßig gab, gehörte für einen Höfling selbstverständlich zum Tagesablauf. Das erforderte hohe Ausgaben für alle Teilnehmer, immer neue Garderoben und andere Attribute der Zurschaustellung von Reichtum und Einfluss führten nicht selten zur finanziellen Abhängigkeit vom König, der Pensionen und Geldgeschenke an Höflinge verteilte, denen er wohlgesinnt war.[13]

Neben diesem finanziellen Aspekt tritt der mindestens genauso schwer zu gewichtende immaterielle Aspekt, der Vergabe von Prestige und Würde durch den König. Dieses Prestige war ein genauso realer Wert wie eine gefüllte Geldschatulle, es bildete ein Handelsgut, das in Versailles ausschließlich vom König vertrieben und im Wert festgesetzt wurde. Elias unterstellt den Höflingen einen schon zur Sucht geratenen „Prestigefetisch“[14], der sie immer mehr in die Arme des Königs trieb, da dieser der einzige Akteur am Hof war, der diesen Drang befriedigen konnte.[15] Sein Werkzeug war die Etikette, die ihm erlaubte, in Ritualen wie dem Lever kleinste Unterschiede in der Rangfolge zu machen, um Einzelpersonen und damit oft auch deren ganze Familie auf- oder abzuwerten.[16] Dies führte zu einer angespannten Atmosphäre, in der sich der ganze Hof in einem ständigen Vorrangstreit befand und Intrigen an der Tagesordnung waren. Keine hochranginge Person hätte jemals ihre durch Geburt und Kampf errungenen Privilegien freiwillig einer niedriger Gestellten überlassen.[17]

Die Geburt in ein altehrwürdiges Geschlecht war eine der besten Ausgangspositionen, in die begehrte Königsnähe zu kommen und so eventuell das Wohlwollen des Königs zu erreichen.[18] Damit einher ging nämlich per se die gute Chance auf eine hohe Stellung im Rangfolgesystem, die man dann rigoros für sich ausnutzen musste.[19] Solch eine Stellung prädestinierte zum Beispiel zu hohen Stellungen in der Armee, eine beliebte Karriere für Adlige.[20] Die Ernennung in solch eine Stellung hing selbstverständlich von der Gunst des Königs ab. Man sieht – das Leben eines Höflings gestaltete sich wie ein Kreislauf der Abhängigkeit: Karrierechancen im höfischen sowie im beruflichen Bereich hingen ausschließlich vom König ab.[21]

Allerdings war nicht nur der Aufstieg vom König dominiert. Die Ungnade des Königs ging einher mit dem Verlust der Stellung bei Hof und aller damit verbundenen Privilegien und wurde von Zeitgenossen als gesellschaftlicher Tod bewertet.[22] Es war also unerlässlich sich dem König ständig und im besten Licht zu präsentieren. Den Zwang der Anwesenheit, den der König aufbaute, trug dazu einen nicht unwesentlichen Teil bei: Man konnte sich diesen Streitigkeiten nicht entziehen, da man auch durch Abwesenheit alle erkämpften Privilegien verloren hätte.[23]

Der König stellte also bewusst Zwänge her, die nach und nach in Selbstzwänge übergingen, indem sich der Adel zwang, im überkultivierten Lebenskreis des Hofes zu bestehen. Der König schuf sich damit die Möglichkeit, mit einer einzelnen Handlung einen Dominoeffekt des sozialen Abstiegs in Gang zu setzen.[24] Denn die besondere Aufmerksamkeit oder sein Missfallen einer einzelnen Person gegenüber veränderte deren Status und damit auch ihren Rangplatz. Dadurch wurde ein Vakuum frei, das nun eine Neuordnung aller in unmittelbarer Nähe platzierten Ränge nach sich zog und jeder versuchte, einen Vorteil für sich herauszuarbeiten, so Elias.[25]

Die Frage, die sich nun stellt, ist die nach den Möglichkeiten eines Höflings, aus solchen Rangstreitigkeiten vorteilhaft hervorzugehen. Es war bereits die Rede von Königsnähe, die in diesem Zusammenhang eine große Rolle spielt.

Ludwigs XIV. Herrschaft war sehr offen, das heißt, dass er ständig für alle sichtbar war, besonders zum Beispiel beim morgendlichen Gang durch die große Galerie. Das beinhaltete dennoch keine reale Erreichbarkeit für jeden Gast am Hof.[26] Wollte man ihm eine Bitte unterbreiten, war der etwas privatere Rahmen des Lever eine ideale Gelegenheit. Elias schildert hier verschiedene Reihenfolgen, in denen die Höflinge die Gunst hatten eintreten zu dürfen.[27] Leider geht er nicht darauf ein, wie diese Personen in die Position kamen, am Lever teilnehmen und „sich dem König vor allen anderen“[28] nähern zu dürfen. Klar wird nur, dass es eines Zusammenspiels aus Gunst und Rangposition bedurfte, um vorgelassen zu werden.

[...]


[1] Elias, Norbert: Die höfische Gesellschaft. Untersuchung zur Soziologie des Königtums und der höfischen Aristokratie. 1969, Darmstadt und Neuwied, S. 142-145.

[2] Hier wären u.a. zu nennen: Burke, Peter: Ludwig XIV. Die Inszenierung des Sonnenkönigs. Berlin, 1993. Schwesig, Bernd-Rüdiger: Ludwig XIV. Hamburg, 1986.

[3] Duindam, Jeroen: Vienna and Versailles: the courts of Europe´s dynastic rivals, 1550 – 1780. Cambridge 2003, S. 183-185.

[4] Vgl.: Kathe, Heinz: Der >Sonnenkönig<. Berlin 1981., S. 109.

[5] Ein Brevet d´entrée war ein formeller Rang, der vom König vergeben wurde, um z.B. Zugangsprivilegien zu erteilen. Vgl.: Horowski, Leonhard: Hof und Absolutismus. Was bleibt von Norbert Elias’ Theorie? in: Schilling, Lothar (Hg.): Absolutismus, ein unersetzliches Forschungskonzept? Eine deutsch-französische Bilanz, München 2008, S. 158.

[6] Vgl.: Horowski, Leonhard: Pouvez-vous trop donner pour une chose si essentielle? Eine prosopographische Studie der obersten Chargen am Hof von Versailles. in: Mitteilungen der Residenzenkommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen 11 (2001), S. 39.

[7] Am Beispiel des Duc de Gevres, des Oberkämmerers Ludwigs XIV. lässt sich dieser Umstand gut dokumentieren. Vgl.: Horowski, Hof und Absolutismus, S. 169 f.

[8] Vgl.: Elias, Norbert, S. 122 f.

[9] Vgl.: Ebenda, S. 155

[10] Vgl.: Asch, Ronald G.: „Honour in all parts of Europe will be like itself“. Ehre, adlige Standeskultur und Staatsbildung in England und Frankreich im späten 16. und 17. Jahrhundert. Disziplinierung oder Aushandeln von Statusansprüchen? In: Asch, Ronald G.; Freist, Dagmar (Hg.): Staatsbildung als kultureller Prozess. Strukturwandel und Legimimation von Herrschaft in der Frühen Neuzeit. Köln 2005, S. 355.

[11] Vgl.: Floerke, Hanns; Lotheißen, Ferdinand (Hrsg.): Louis Herzog von Saint-Simon. Ludwig XIV. Niedergang und Ende. München 1969. Zit. nach Elias, S. 139.

[12] Vgl.: Elias, S. 107, S.147, S. 156.

[13] Vgl.: Ebenda, S. 126-127.

[14] Vgl.: Ebenda, S. 147

[15] Vgl.: Ebenda, S.147. , Asch, Ronald G., S. 360.

[16] Vgl.: Ebenda, S.124, S.152.

[17] Vgl.: Ebenda, S. 132, S. 149, S.152 ff., S. 172.

[18] Vgl.: Elias, S. 130.

[19] Vgl. :Ebenda, S. 173.

[20] Vgl.: Ebenda, S.127.

[21] Vgl.: Ebenda, S. 124, S.172 f.

[22] Vgl.: Holland, Wilhelm Ludwig (Hrsg.): Herzogin Elisabeth Charlotte von Orlèans. Aus den Jahren 1676 bis 1706. Stuttgart, 1876, S.5.

[23] Vgl.: Elias, S. 124, S. 172.

[24] Vgl.: Ebenda, S. 158, S. 150.

[25] Vgl.: Ebenda, S. 152, S. 156.

[26] Vgl.: Horowski: Eine prosopographische Studie, s. 35.

[27] Vgl.: Elias, S. 142 ff.

[28] Elias, S. 144.

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Das Lever unter Ludwig XIV. – ein Herrschaftsinstrument von wem und für wen?
Université
Martin Luther University  (Geschichte)
Cours
Seminar
Note
2,0
Auteur
Année
2012
Pages
17
N° de catalogue
V211643
ISBN (ebook)
9783656397915
ISBN (Livre)
9783656397977
Taille d'un fichier
587 KB
Langue
allemand
Mots clés
lever, ludwig, herrschaftsinstrument
Citation du texte
Franziska Waßmann (Auteur), 2012, Das Lever unter Ludwig XIV. – ein Herrschaftsinstrument von wem und für wen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211643

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