Diese Seminararbeit bespricht das BGH-Urteil BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11.
Zu Beginn wird der Sachverhalt geschildert, dann die Lösung des BGH gutachterlich dargestellt. Im dritten Teil der Arbeit wird der Lösungsweg des BGH untersucht, ein Vergleich zu anderen Folgeschädenfällen aufgestellt und zuletzt wird die Entwicklung der Patientenrechte in Deutschland dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Urteilsbesprechung
I. Sachverhalt
II. Entscheidungsgründe des BGH
1. Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 I BGB
2. Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 I, 278 BGB
3. Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 I BGB
4. Anspruch auf Schadensersatz aus § 831 I BGB
III. Kommentierung
1. Lösungsweg des BGH
2. Vergleich zu anderen Folgeschädenfällen
3. Patientenrechte in Deutschland
C. Schluss
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit analysiert ein konkretes BGH-Urteil zur Arzthaftung, bei dem ein Tumor während einer Koloskopie nicht vollständig entfernt wurde, was eine Zweitoperation und weitere Folgeschäden zur Folge hatte. Das primäre Ziel besteht darin, die haftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen gegen den behandelnden Arzt sowie den Krankenhausträger systematisch zu prüfen und die rechtliche Einordnung von ärztlichem Fehlverhalten bei Folgeschäden kritisch zu kommentieren.
- Vertragliche und deliktische Haftungsgrundlagen im Arzthaftungsrecht
- Kausalität und Zurechnungszusammenhang bei ärztlichen Folgefehlern
- Haftung des Krankenhausträgers für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen
- Entwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte in Deutschland
Auszug aus dem Buch
II. Entscheidungsgründe des BGH
Die Klägerin (K) könnte gegen den Arzt, den Beklagten zu 2 (B2), einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 I wegen Nichtentfernen des Tumors haben.
a) Haftungsbegründung
aa) Schuldverhältnis
Es müsste ein Schuldverhältnis zwischen K und B2 bestanden haben. Fraglich ist jedoch, zwischen welchen Parteien ein Vertrag zustande gekommen ist. Hierfür sind drei Kombinationsmöglichkeiten denkbar: ein Vertrag zwischen K und B2, ein Vertrag zwischen K und dem Krankenhausträger, der Beklagte zu 1 (B1), oder ein Vertrag zwischen K und sowohl B1 als auch B2. Sollte nur der Krankenhausträger Vertragspartei geworden sein, dann handelt es sich um einen totalen Krankenhausaufnahmevertrag, bei dem der Krankenhausträger dem Patienten eine komplette Versorgung, also von der Unterkunft bis hin zur Behandlung, schuldet. Bei einem gespaltenen Krankenhausvertrag wäre der Krankenhausträger nur dazu verpflichtet, alle erforderlichen Voraussetzungen zu bieten, die notwendig sind eine Operation durchzuführen (Bereitstellen von Unterkunft, Verpflegung, Gerätschaften). Zudem wird dann ein Arzt separat verpflichtet die Operation durchzuführen. Als dritte Möglichkeit kommt ein totaler Krankenhausvertrag mit Arztzusatzvertrag in Frage. Dieser Vertrag enthält alle Komponenten des totalen Krankenhausvertrages, aber auch einen Anspruch des Patienten von einem bestimmten Arzt behandelt zu werden, sodass sowohl der Krankenhausträger als auch der behandelnde Arzt Vertragspartner sind.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung thematisiert das allgemeine Gefühl der Bürger, vor Gericht nicht zu ihrem Recht zu kommen, und führt in die Problematik der Abwägung von Patientenrechten gegenüber ärztlichen Handlungsspielräumen ein.
B. Urteilsbesprechung: Dieser Hauptteil stellt den Sachverhalt des Falles dar und prüft detailliert verschiedene Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz, sowohl vertraglicher als auch deliktischer Natur, gegen den operierenden Arzt und das Krankenhaus.
III. Kommentierung: In diesem Kapitel wird der vom BGH gewählte Lösungsweg hinterfragt, ein Vergleich zu ähnlichen Fällen gezogen und die historische sowie zukünftige Entwicklung der Patientenrechte in Deutschland betrachtet.
C. Schluss: Der Schluss fasst zusammen, dass die Kodifizierung der Patientenrechte aus Bürgersicht begrüßenswert ist, während die zukünftige praktische Anwendung durch Gerichte mit Spannung erwartet wird.
Schlüsselwörter
Arzthaftung, BGH-Urteil, Behandlungsvertrag, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kausalität, Zurechnung, Pflichtverletzung, Patientenrechte, Koloskopie, Rektumresektion, Haushaltsführungsschaden, Dienstvertrag, Sorgfaltspflicht, Folgeschäden
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die zivilrechtliche Haftung von Ärzten und Kliniken nach einem Behandlungsfehler bei einer Koloskopie, bei der ein Tumor übersehen wurde.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Arbeit fokussiert sich auf die dogmatischen Grundlagen des Arzthaftungsrechts, die Einordnung von Behandlungsverträgen sowie die Zurechnung von Folgeschäden.
Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?
Es wird untersucht, inwieweit der erstbehandelnde Arzt für Schäden haften muss, die durch eine fehlerhafte Nachbehandlung oder als Folge des ursprünglichen Fehlers entstanden sind.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit folgt der klassischen juristischen Gutachtenmethode, ergänzt um eine rechtsdogmatische Kommentierung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Anspruchsgrundlagen (§§ 280, 823, 831 BGB) gegen den Arzt sowie das Krankenhaus unter Anwendung der Kausalitäts- und Zurechnungslehre.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Zentrale Begriffe sind Arzthaftung, Zurechnungszusammenhang, Patientenrechtegesetz und vertragliche Pflichtverletzung.
Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für den Fall?
Das Patientenrechtegesetz ab 2013 kodifiziert im Wesentlichen die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, die in diesem Fall als Basis für die rechtliche Argumentation dienen.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen Dienst- und Werkvertrag eine Rolle?
Die Abgrenzung ist für die Haftung zentral, da der BGH den Behandlungsvertrag als Dienstvertrag einstuft, was den geschuldeten Sorgfaltsmaßstab bestimmt, statt einen garantierten Heilungserfolg (Werkvertrag) zu fordern.
- Arbeit zitieren
- Yannick Kwast (Autor:in), 2012, Aktuelle Rechtsprechung des BGH in Zivilsachen: Komplizierte Koloskopie. Besprechung der BGH-Entscheidung BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211658