Bioethik und Menschenwürde. Moralische Untersuchung von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik und aktiver Sterbehilfe


Trabajo, 2010

29 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Gliederung

1 Das Prinzip der Menschenrechte in bioethischen Kontroversen

2 Zum Verständnis von Grund und Inhalt des Begriffs Menschenwürde sowie deren Trägerschaft, als Basis für bioethische Diskussionen.
2.1 Darstellung von Grund und Inhalt des Begriffs Menschenwürde
2.1.1 Die Gründe bzw. der Grund für die Menschenwürde als höchstes Moral- und Rechtsprinzip
2.1.2 Der Inhalt der Menschenwürde
2.2 Zum Verhältnis von Menschsein und Personsein im Kontext der Trägerschaft von Menschenwürde.
2.2.1 Personale Eigenschaften als Voraussetzung für den prinzipiellen Anspruch auf Menschenwürde?
2.2.2 Erkenntnisse der Embryonalentwicklung können den prinzipiellen
Anspruch auf Menschenwürde begründen
2.3 Alles menschliche Leben hat Anspruch auf Menschenwürde

3 Eine Stellungnahme zu zwei aktuellen bioethischen Kontroversen
3.1 Zur Problematik von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik
3.1.1 Chancen und Risiken der Pränataldiagnostik
3.1.2 Präimplantationsdiagnostik - Selektion von menschlichem Leben
3.2 Eine kritische Stellungnahme gegen aktive Sterbehilfe
3.2.1 Aktive Sterbehilfe – eine Option um menschenwürdig zu sterben?
3.2.2 Umfasst Selbstbestimmung auch die absolute Selbstverfügung?
3.3 Die Selbstzwecklichkeit des menschlichen Lebens schließt Abwägungen über das Lebensrecht aus

4 A ktuelle eugenische Tendenzen im Be­reich der Biomedizin erfordern ethische Grenzziehungen

5 Literatur

1 Das Prinzip der Menschenrechte in bioethischen Kontroversen.

Die Menschenrechte stehen jedem Menschen als Mensch zu. Damit schien die UN-Menschenrechtscharta von 1945 die Frage nach der Trägerschaft der Menschenwürde end­gültig fixiert zu haben. Aber durch die neuen Biotechnologien passen die damaligen Kri­terien für Menschsein nicht mehr. Was ist menschliches Leben? Die in das Menschsein ein­schließende Ereig­nisse Geburt und Tod stellen heute keine klaren Kriterien mehr dar. Ein achtzelliger mensch­­licher Embryo gehört unzweifelhaft zur Gattung Mensch, auch wenn seine Geburt erst in Zukunft, oder vielleicht sogar nie stattfinden wird. Ebenso unscharf stellt sich durch medizin­technische Neuerungen die Grenze zwischen Leben und Tod dar. Welche technischen Möglichkeiten sind menschlich sinnvoll?

Bioethische Kontroversen drehen sich um den ´Kern des Menschseins`, um Fragen von Würde und Autonomie. Der Differenzpunkt liegt oft im Menschenbild, dabei spielt das Verständnis der zentralen Kategorie Menschenwürde eine herausragende Rolle. Daher befasst sich das Kap. 2.1 mit dem Verständnis von Grund und Inhalt des Begriffs Menschenwürde als Basis für bio­ethische Diskussionen. Um bioethische Fragen, den Lebensanfang und das Lebensende be­treffend diskutieren zu können, sind die Begriffe Menschsein und Personsein, sowie der An­spruch auf Rechte und Würde von grundlegender Bedeutung. Es steht zu klären, an welchen Merk­malen, Kriterien oder vielleicht Fähigkeiten der absolute Würdeanspruch festgemacht werden kann (vgl. Kap. 2.2).

In konkreten bioethischen Fragestellungen ist eine Argumentation mit der Menschenwürde als Prinzip nicht ausreichend. Sowohl in Hinblick auf ethische Entscheidungen am Lebensanfang (vgl. Kap. 3.1), sowie zu konkreten ethischen Fragen das Lebensende betreffend, ist für eine begründete Stellungnahme die Autonomie des Menschen heranzuziehen. Wie gehen wir am Lebensende mit der Autono­mie um? Die Autonomie als ein Aspekt der Menschenwürde im Kontext von aktiver Sterbe­hilfe steht in Kap. 3.2.2 im Mittelpunkt.

Fragen des Lebensschutzes sind elementare Fragen der Menschen­würde. Der zentrale Punkt in der Diskussion um ethische Fragen zum Lebensschutz, ist die Frage, ob je ein Mensch das Recht haben kann, darüber zu entschei­den, ob ein anderer Mensch leben darf oder nicht.

2 Zum Verständnis von Grund und Inhalt des Begriffs Menschenwürde, sowie deren Trägerschaft, als Basis für bioethische Diskussion.

2.1 Darstellung von Grund und Inhalt des Begriffs Menschenwürde.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“[1] Bezeichnet man die Menschenwürde als unan­tast­bar, so wird damit vorausgesetzt, dass sie als grundlegendes ethisches Prinzip nicht weiter hinter­fragt werden kann.[2] Dennoch stellt sich die Frage, worauf sich der Anspruch des Menschen auf das Privileg der Menschen­würde begründet? Mit welchen Eigenschaften, Merk­malen oder Fähigkeiten rechtfertigt der Mensch seinen An­spruch auf diese Vorrang­stellung? Darüber hinaus steht zu klären, welche konkreten Inhalte das erste Prinzip der Würde für den Menschen hat. Welche Rechte, aber auch Verpflichtungen gehen damit einher?

2.1.1 Die Gründe bzw. der Grund für die Menschenwürde als höchstes Moral- und Rechtsprinzip.

Das Prinzip der Menschen­würde nimmt unter den allgemein anerkannten moralischen Grund­sätzen eine besondere Rolle ein, den Charakter des absoluten, ersten Prinzips.[3] Die Begrün­dung, den Grund für dieses erste Prinzip zu formulieren, bereitet Schwie­rig­keiten, weil der Begriff der Menschenwürde konstituierend für das Recht ist, und andere Begriffe erst aus­sage­­­­kräftig macht, z. B. weil wir Träger der Menschenwürde sind, haben wir Anspruch auf Freiheit.[4]

Der Versuch, dieses höchste Prinzip zu belegen, widerspricht damit der Grund­sätz­lichkeit der Menschenwürde als Leitprinzip aller Moral. Ließe sich ein Grund finden, der hinter der Men­schenwürde steht, wäre sie nur ein (vorletztes) Prinzip vor diesem letzten Grund. Auf der ande­ren Seite stellt allerdings eine Prinzipsetzung ohne Begründung, Willkür dar. Ist dann der Menschenwürdebegriff überhaupt als Prinzip einsetzbar? Diese Frage muss bejaht werden, denn das Prinzip Würde ist in allen Bereichen bereits enthalten. Die Men­schen­­­würde ist als Axiom zu verstehen, als Bedingung der Möglichkeiten. Das Prinzip der Menschenwürde ist die Voraussetzung für Recht und Moral. Somit setzt die Anwesenheit von mora­li­schen und rechts­prin­zipiellen Verhältnissen demnach die Anerkennung des Prinzips Men­schenwürde voraus.[5]

Diese Betrachtung führt sinnvoll zur Frage: wer ist anspruchberechtigt auf Menschenwürde, und warum? Alle Menschen? Was kennzeichnet menschliches Leben? Mit welchen Argumen­ten lässt sich die Sonderstellung des Menschen begründen? Zur Begründung sind zwei argu­men­­tative Wege denkbar.

Eine Möglichkeit ist, die Vorrangstellung des Menschen auf den Stufenbau zunehmender Leistungsfähigkeit der Natur zu beziehen, und damit die obere Hierarchieebene für den Men­schen zu reservieren. Problematisch ist dieser Argumentationsweg, weil dadurch die Würde des Menschen relativiert wird. Die Würde des Menschen wäre demnach nicht die absolute Würde, sondern nur die höchste Würde relativ zu den Tieren.[6] Darüber hinaus macht sich der Mensch mit dieser Kategorisierung abhängig von seiner tatsäch­lich vorliegenden Leistungs­fähig­keit. Damit stünde sein Würdeanspruch in Phasen einge­schränk­ter Leistungsfähigkeit, z. B. bei Krankheit, Bewusstlosigkeit, aber generell sogar im Schlaf, zur Disposition.

Den absoluten Würdeanspruch zu begründen, ist mit Argumenten aus der Theologie einfach und schlüssig. Durch die Schaffung des Menschen nach Gottes Bilde, der Gotteseben­bild­lich­keit, ist der prinzipielle Würdeanspruch des Menschen begründbar.[7] Allerdings ist diese Argu­mentation in Kontro­versen außerhalb des kirchlichen Raumes nicht zulässig, da Glau­bens­­­­aussagen nicht für alle normativ sind. Eine Argumentation begründet auf die Offen­barung würde (von Nichtchristen) mit Recht als Binnendiskussion abgetan werden.

Wie ist nun die Menschenwürde allgemeingültig mit interkulturellen Argumenten als ethische Grundlage für Grenzziehung in der Biomedizin zu begründen? Diese Arbeit bezieht sich zu dieser Frage auf den kategorischen Ansatz, nachdem die Menschenwürde an keine weiteren empirischen Bedingungen knüpft, als an die, ein menschliches Wesen zu sein, aus der Kantische Moralphilosophie.[8]

In diesem Modell unterscheidet Kant Wert von Würde. Werte sind abhängig von Ab­wä­gungen, sie werden gesetzt und sind damit relativ. Die Würde dagegen ist ein Wert, ein Zweck an sich, der unabhängig von Abwägung bleibt.[9]

„Der Mensch [stellt] einen Zweck an sich dar, weil er als Wesen, das mit Vernunft und einem freien Willen begabt ist, die Fähigkeit hat, sich selbst Zwecke zu setzen.“[10]

Der Wert des Menschen ist demnach über allem Preis erhaben, seine Würde ist nicht zu ver­rechnen. Weil der Mensch über moralisches Unterscheidungsvermögen und über die Fähig­keit sein Handeln danach auszurichten, verfügt, ist er ein Zweck an sich selbst. Obwohl Menschen auch entgegen ihrer moralischen Urteile handeln können, und damit ggf. auch zu un­würdigem Handeln in der Lage sind, begründet sich der Würdeanspruch über das Moralver­mögen. Die Fähigkeit zur sittlichen Autonomie ist der Grund der Selbst­zweck­haftig­keit des Menschen, die die Würde des Menschen ausmacht.[11]

Damit ist auch schon impliziert, dass die Anlage zu diesen Fähigkeiten ausreichend ist, und der Mensch nicht zwingend aktuell über die Fähigkeit zum moralischen Handeln verfügen muss, um ein Recht auf absolute Würde zu haben (Vgl. Kap. 2.2).

Der Mensch kann seinen absoluten Würdeanspruch berufen auf seine Fähigkeit zur sittlichen Selbstbestimmung, auf seine Vernunft. Die Ver­nunft­fähigkeit schlägt sich in der Moral­fähig­keit nieder, und damit ist der Mensch als moralfähiges Wesen über allem Wert erhaben und für sich selbst Selbstzweck, nicht bloß Mittel. Die Begründung für den Würdeanspruch ist also die sittliche Autonomie des Menschen.

Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass die Zuordnung zur Kategorie Mensch lediglichdas einschließende Sortierungskriterium, der Anwendungsbereich, nicht der Geltungsgrundfür den Würdeanspruch ist.[12] Denn bezieht man den Geltungsgrund der Menschenwürde auf die biologische Zugehörigkeit zur Gattung Mensch, ebnet dieses Argument den Weg für den Vorwurf der willkürlichen Bevor­zugung der eigenen biologischen Spezies.[13] Aber gäbe es eine andere Spezies mit demselben Moralver­mögen, hätte auch sie Anspruch auf kategorische Würde.[14]

2.1.2 Der Inhalt der Menschenwürde.

Über die Fähigkeit des Menschen zu vernünftiger und sittlicher Selbstbestimmung, lässt sich seine Vorrangstellung, sein Anspruch auf absolute Würde begründen. Was beinhaltet das Prinzip Menschenwürde? Welche Rechte leiten sich aus dem Würdeanspruch ab?

In Kap. 2.1.1 wurde mit Kant auf den kategorischen Würdebegriff, als Zweck an sich, unab­hängig von Relativierung, Verrechnung und Abwägung, hingewiesen. Die Überlegungen zum harten Kern der Menschenwürdevorstellung zielen auf das, was den Menschen zum Men­schen macht, die Fähigkeit zum freien Handeln, zu eigenverantwortlicher sitt­licher Selbst­be­stimmung. Dies lässt sich auf eine einfache Formel bringen: Die Selbst­zweck­lichkeit des Menschen. Aus dem Verständnis des Menschen als Zweck in selbst, folgt daher das unmittel­bare Instrumentalisierungsverbot.

„Kein Mensch darf zum bloßen Mittel der Verwirklichung von Zwecken gemacht werden, die andere gesetzt haben, d. h. er darf nicht zum Objekt der Verfügung eines fremden Willens werden.“[15]

Der Zweck an sich selbst hat niemals einen verrechenbaren Preis, deshalb ist der Mensch unver­fügbar für Werteinschätzungen. Der Mensch existiert um seiner selbst willen und hat das Recht so behandelt zu werden, aber auch die Pflicht entsprechend zu (be)handeln.[16]

Jeder Mensch schuldet sowohl sich selbst, als auch seinen Mitmenschen die Anerkennung der Selbstzwecklichkeit. Somit kann kein Mensch durch unwürdiges Verhalten, z. B. durch Ver­brechen, das Recht auf Menschenwürde verlieren, weil er als Mensch ein Zweck an sich bleibt, und weil Menschen sich die Anerkennung der Menschenwürde gegenseitig schulden. Mängel in der Wechsel­seitigkeit entlassen den Menschen nicht aus seiner gegenseitigen Bring­­­schuld. Ebenso uneingeschränkt steht die Achtung der Menschenwürde denjenigen Men­schen zu, die ihren Würdeanspruch nicht geltend machen können, z. B. Kranke und Behinderte,aber auch Menschen in der sehr frühen Lebensphase.[17]

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde muss vorbehaltlos respektiert werden. Jeder Mensch hat die moralische Pflicht, den Würdeanspruch des anderen zu achten, auch um seinen eigenen Würdeanspruch gerechtfertigt vertreten zu können.

Das deutsche Grundgesetz entspricht dem Gedanken der Unantastbarkeit, indem es die Menschen­­würde der Abwägung mit allen anderen Rechten entzieht, und die Menschenwürde als Basis und Geltungsgrund für alle nachfolgenden Rechte festlegt. Das bedeutet, dass Würde­­be­rech­tigte gleichzeitig immer Rechtsträger sind, unabhängig von ihrer Fähigkeit, alle Rechte wahrnehmen zu können. Daher gilt ´das Recht, Rechte zu haben` und der An­spruch auf Instru­men­talisierungsverbot für alle Menschen (Vgl. Kap. 3.1). Die Menschenwürde im juristischen Sinne konstituiert in erster Linie Abwehrrechte (z. B. Folterverbot), zur Ver­hin­der­ung der Instrumentalisierung durch andere.[18]

Die Würde des Menschen ist ein angeborenes Privileg, aber auch eine angeborene Verant­wortung. Sie bedeutet eine Würde, der man durch seine Lebensweise würdig werden soll, die man aber auch in Unwürdigkeit nie verliert. Das Privileg des Menschen ist demnach ein Mit­­bringsel und eine Aufgabe zugleich.[19]

Ist der Menschenwürdebegriff als Ausdruck von Menschsein im umfassenderen Sinne als Men­schen­bild zu verstehen? Oder ist die Menschenwürde kein Ausdruck von Menschsein, sondern ein Unterscheidungskriterium zwischen personalem Mensch und Menschsein im Sinne von Gattungszugehörigkeit?[20] Diese Frage wird in Kap. 2.2 weiter verfolgt.

2.2 Zum Verhältnis von Menschsein und Personsein im Kontext der Trägerschaft von Menschenwürde.

Die Frage, die in der derzeitigen Kontroverse in der Bioethik am häufigsten diskutiert wird, ist die nach der Trägerschaft von Menschenwürde. Was kennzeichnet menschliches Leben? Für welches menschliche Leben gilt der Anspruch auf Würde und Autonomie? Gilt der Würde­­anspruch nur für Personen, die einen reflexiven Begriff ihrer Identität haben und ihren Anspruch äußern können?

Durch eine Einschränkung des universellen Anspruchs auf Men­schen­würde wäre damit menschliches Leben, in der frühen Phase, aber auch bei einge­schränk­ter Leistungsfähigkeit bei Krankheit, Behinderung und im hohen Alter, verfügbar. Im Folgenden wird die Trennung zwischen Mensch und Person problematisiert und eine Argu­men­tation für den prinzipiellen Würdeanspruch angeführt.

2.2.1 Personale Eigenschaften als Voraussetzung für den prinzipiellen Anspruch auf Menschenwürde?

Wer ist Träger der Menschenwürde? In kirchlichen Dokumenten wird stets betont, der Mensch sei von Anfang an Gottes Ebenbild und damit ein Träger der Würde. Menschsein wird mit Personsein gleichgesetzt.[21] Demgegenüber steht in bio­ethischen Kontexten die Kon­tro­­verse um eine Unterscheidung zwischen biologischem Menschsein und Personsein mit ethischen Ansprüchen immer wieder im Mittelpunkt.

[...]


[1] Grundgesetz, 1949, Art. 1 Abs. 1

[2] Vgl. Mieth, 2002, 456

[3] Vgl. Höffe, 2002, 49

[4] Vgl. Mieth, 2002, 458

[5] Vgl. Höffe, 2002, 51f

[6] Vgl. a. a. O., 56

[7] Vgl. Mieth, 2002, 445f

[8] Vgl. Braun, 2004, 81

[9] Vgl. a. a. O., 83

[10] Braun, 2004, 83

[11] Vgl. ebd.

[12] Vgl. a. a. O., 91

[13] Vgl. Speziezis­musargument von Peter Singer 1994

[14] Vgl. Braun, 2004, 83

[15] Braun, 2004, 87

[16] Vgl. Höffe, 2002, 65

[17] Vgl. a. a. O., 67f

[18] Vgl. Braun, 2004, 89

[19] Vgl. Höffe, 2002, 51f

[20] Vgl. Mieth, 2002, 459

[21] Vgl. Mieth, 2002, 454

Final del extracto de 29 páginas

Detalles

Título
Bioethik und Menschenwürde. Moralische Untersuchung von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik und aktiver Sterbehilfe
Universidad
University of Osnabrück  (Katholische Theologie)
Curso
Bioethik
Calificación
1,0
Autor
Año
2010
Páginas
29
No. de catálogo
V212081
ISBN (Ebook)
9783656399155
ISBN (Libro)
9783656399032
Tamaño de fichero
514 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
bioethik, verantwortung, leben
Citar trabajo
Ines Triphaus-Giere (Autor), 2010, Bioethik und Menschenwürde. Moralische Untersuchung von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik und aktiver Sterbehilfe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212081

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Bioethik und Menschenwürde. Moralische Untersuchung von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik und aktiver Sterbehilfe



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona