„Limited gründen günstig und einfach“ in der „Saison für Sparfüchse“ innerhalb von 24 Stunden zu Paketpreisen zwischen EUR 29,90 und EUR 199,00 und schon breitet sich der „Haftungsschutzschild“ über dem Privatvermögen der Gründer aus.
So oder so ähnlich lauten diverse Angebote von sogenannten Gründungsagenturen, deren Webseiten bei der Suche nach dem Begriff „limited“ im Internet zu Hauf unter den ersten Suchergebnissen ausgewiesen werden.
Während der Gründung eines Unternehmens mit deutscher Rechtsform nahezu automatisch die Assoziation von Bürokratie und Langwierigkeit anhaftet, scheint die Gründung einer private company limited by shares (nachfolgend aus Gründen der besseren Lesbarkeit: „limited“) ähnlich problemlos zu sein, wie der Abschluss eines Mobilfunkvertrages.
Sämtliche erforderlichen Tätigkeiten - insbesondere den Kontakt zu englischen Behörden - verspricht die Gründungsagentur zu übernehmen, so dass selbst Defizite in der englischen Sprache nicht als Hindernis erscheinen. Zusammen mit der erzielbaren Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen dürfte gerade diese geschilderte Unkompliziertheit des Gründungsverfahrens starke Anziehungskraft auf Existenzgründer und Unternehmer ausüben.
Allerdings findet sich auf den Webseiten der Gründungsagenturen häufig wenig belastbar wirkendes Material zu eventuellen Risiken sowie der Rechtsform als solcher, sodass deren Auftritt teilweise schon marktschreierische Züge annimmt.
Diese Arbeit beschäftigt sich daher im Folgenden zunächst mit den Grundzügen der „limited“ und schließt nach einer Analyse ihrer positiven und negativen Aspekte für ausschließlich in Deutschland tätige Unternehmen mit einem Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die private company limited by shares in Deutschland
3 Grundzüge der private company limited by shares
3.1 Gründung
3.2 Organe
3.2.1 Gesellschafter (shareholder/member)
3.2.2 Direktor (director)
4 Die Verbreitung der „limited“ in Deutschland
5 Positive und negative Aspekte der „limited“ bei ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Deutschland
5.1 Positive Aspekte
5.2 Negative Aspekte
6 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Eignung der englischen Rechtsform "private company limited by shares" für Gründer, die ihr Unternehmen ausschließlich in Deutschland betreiben möchten, und analysiert dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen, Vor- und Nachteile sowie die aktuelle Verbreitung der Rechtsform.
- Rechtliche Grundlagen der "limited" nach englischem Recht und deren Anerkennung in Deutschland
- Prozess der Unternehmensgründung und die Rolle der Registrierung beim Companies House
- Struktur der Unternehmensführung durch Gesellschafter und Direktoren
- Vergleich der Attraktivität der "limited" gegenüber der deutschen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Auszug aus dem Buch
3.1 Gründung
Die Gründung einer „limited“ unterscheidet sich von der Gründung einer vergleichbaren Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht (z.B. einer GmbH) bereits dadurch, dass es keiner Vorgesellschaft bedarf und die Mitwirkung eines Notars nicht erforderlich ist. Ferner ist kein gesetzlich vorgegebenes Mindestkapital aufzubringen. Als Kapitalgesellschaft erlangt die „limited“ Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Companies House, das etwa vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister ist. Zu diesem Zweck sind dem Companies House die entsprechenden Formulare einzureichen. Neben dem Registrierungsantrag sind dies im Wesentlichen:
• Memorandum of Association: Die Erklärung der Gesellschafter, dass sie eine Gesellschaft zu gründen beabsichtigen und jeder mindestens einen Anteil übernimmt.
• Articles of Association: Der Gesellschaftsvertrag; hier existiert ein gesetzliches Formblatt, dass verwendet oder beliebig geändert werden kann und im Falle fehlender individueller Regelung als Auffangnorm dient.
• Erklärung, dass alle Erfordernisse für die Gründung einer Gesellschaft eingehalten wurden. Diese ist gegenzuzeichnen durch einen commissioner for oaths (eine zur Eidesabnahme berechtigte Amtsperson).
In diesem Zuge wird dem Companies House ferner das sogenannte registered office, der Satzungssitz der Gesellschaft, angegeben, der sich in Großbritannien befinden muss. Er dient u.a. als offizieller Zustellungsort für amtliche Mitteilungen und Klagen, sodass eine Postfachadresse nicht ausreicht. Eine Wahrnehmung dieser Funktion durch z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater in Großbritannien ist möglich. Die Einreichung der Dokumente kann online oder beleghaft erfolgen. Die Bearbeitung der körperlich eingereichten Dokumente dauert 8-10 Tage und kostet aktuell GBP 40,00; eine Eilbearbeitung innerhalb von 24 Std. ist zum Preis von GBP 100,00 ebenfalls möglich.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Marketing von Gründungsagenturen für die "limited" und stellt die Forschungsfrage nach deren tatsächlicher Eignung für deutsche Existenzgründer.
2 Die private company limited by shares in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert den durch die Rechtsprechung des EUGH erzwungenen Wechsel von der Sitztheorie zur Gründungstheorie, welcher die Anerkennung der "limited" in Deutschland ermöglichte.
3 Grundzüge der private company limited by shares: Es werden die rechtlichen Grundlagen (Companies Act 2006), die unbürokratische Gründung sowie die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Direktoren detailliert dargestellt.
4 Die Verbreitung der „limited“ in Deutschland: Basierend auf Statistiken wird der Rückgang der Neugründungen von "limiteds" nach der Einführung der deutschen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) analysiert.
5 Positive und negative Aspekte der „limited“ bei ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Deutschland: Eine Abwägung der Vorteile wie geringe Gründungskosten und Haftungsbeschränkung gegenüber Nachteilen wie Rechtsunsicherheiten, fremdsprachigen Anforderungen und mangelnder Akzeptanz bei Geschäftspartnern.
6 Fazit und Ausblick: Das Fazit kommt zu dem Schluss, dass die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für die meisten deutschen Gründer eine attraktivere und risikoärmere Alternative darstellt.
Schlüsselwörter
limited, private company limited by shares, Unternehmensgründung, Haftungsbeschränkung, Companies House, England, Deutschland, Gründungstheorie, Sitztheorie, Unternehmergesellschaft, Haftung, Direktoren, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Rechtsform
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtlichen und praktischen Aspekte der englischen Rechtsform "private company limited by shares" und bewertet deren Eignung für Gründer, die ihr Unternehmen ausschließlich in Deutschland führen wollen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der "limited", die Anerkennung ausländischer Gesellschaften durch europäische Gerichtsurteile, die Gründungspraxis sowie der Vergleich mit der deutschen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuklären, ob die "limited" trotz der Versprechen von Gründungsagenturen für ein rein in Deutschland tätiges Unternehmen eine sinnvolle Wahl darstellt oder ob deutsche Rechtsformen vorzuziehen sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der relevanten Gesetze (insbesondere Companies Act 2006), einer Auswertung der einschlägigen EUGH-Rechtsprechung sowie einer statistischen Betrachtung der Gewerbeanmeldungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der "limited"-Strukturen, die Analyse ihrer Verbreitung in Deutschland und eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile im Kontext des deutschen Wirtschaftslebens.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem die "limited", Haftungsbeschränkung, Gründungstheorie, das Companies House sowie die Abgrenzung zur deutschen GmbH bzw. Unternehmergesellschaft.
Welchen Einfluss hatte der EUGH auf die Verbreitung der "limited" in Deutschland?
Durch Urteile wie "Centros", "Überseering" und "Inspire Art" wurde die Niederlassungsfreiheit gestärkt, was den Wechsel von der deutschen Sitztheorie zur Gründungstheorie erzwang und die Anerkennung der "limited" in Deutschland erst ermöglichte.
Warum ist die Zahl der "limited"-Gründungen in Deutschland zurückgegangen?
Der Autor führt dies primär auf die Einführung der deutschen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Rahmen des MoMiG zurück, die viele der Vorteile der "limited" bietet, ohne dabei den Unwägbarkeiten des englischen Rechtssystems zu unterliegen.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2012, Die englische 'private company limited by shares'. Geeignet für deutsche Gründer?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212311