Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kurz: AEM), welche am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde gilt als eines der wichtigsten normativen Dokumente des 20. Jahrhunderts (Gospath/Lohmann 1998:7). Nichtsdestoweniger wurde auch in diesem Dokument eine klare Beantwortung einiger Fragen ausgelassen, so dass das Verhältnis zwischen „allgemeiner, tatsächlicher Anerkennung und Verwirklichung“ von Menschenrechten als ein schwieriger Prozess zu bezeichnen bleibt, haftend zwischen den Stricken nationaler und wirtschaftlicher Interessen (vgl. Gospath/Lohmann 1998:7). In politischen wie philosophischen Auseinandersetzungen löst die Frage nach den Menschenrechten noch immer Kontroversen aus, wenn es um die Begründbarkeit von Menschenrechten, die Durchsetzung (Humanitäre Interventionen der Vereinten Nationen), der Legitimität oder Begrenztheit des Geltungsbereichs von Menschenrechten geht. Ein wesentlicher Grund in der Begründbarkeit scheint eine Uneinigkeit darüber, welche Auffassungen aus moralischer und ethischer Argumentation im Verhältnis zu einer rechtlichen überzeugender sind (Gospath/Lohmann 1998:9). So bleibt die konzeptionelle Begründbarkeit einer Idee von und über Menschenrechte nach wie vor anfechtbar und strittig. Wann hat ein Mensch das Recht auf Menschenrechte, wie erhält er diese und was sind sie? Diese Fragestellungen hat die politische Philosophin Hannah Arendt (1906-1975) vor etwas mehr als sechzig Jahren aufgeworfen.
Arendts Konzeption von Menschenrechten ist aus politikwissenschaftlicher Sicht besonders relevant, weil sie in Disposition zur klassischen Menschenrechtsauslegung steht. Arendt argumentiert weder juridisch, moralisch noch ethisch, sondern politisch. In ihrem berühmt gewordenen Essay „Es gibt nur ein einziges Menschenrecht“ (1949) fordert Arendt ein radikales Verständnis von Menschenrechten, ihre Neuformulierung (die Fragestellung nach dem wie, müsse bei den Menschenrechten gedacht werden), eine Politisierung des Raumes und stellt eine marginalisierte Gruppe in den Fokus ihrer Überlegungen. (...).
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
I. EINE HISTORISCH-POLITISCHE ANALYSE DER MENSCHENRECHTE
II. WELTLOSIGKEIT (HEIDEGGERS „WELT“-BEGRIFF)
III. DAS GESPRÄCH
IV. NICHTS-ALS-MENSCH-SEIN
V. EIN EINZIGES RECHT ZUM MENSCHENRECHT – „RECHT, RECHTE ZU HABEN“
AUSBLICK
I. ARENDTS KONZEPTION AM BEISPIEL DER EUROPÄISCHEN FLÜCHTLINGSPOLITIK
II. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht theoretisch Hannah Arendts Konzeption von Menschenrechten, insbesondere ihre These vom „Recht, Rechte zu haben“, und setzt diese in Bezug zur gegenwärtigen europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik.
- Politische Begründbarkeit von Menschenrechten bei Hannah Arendt
- Das Konzept der „Weltlosigkeit“ im Kontext der Staatenlosigkeit
- Bedeutung von Institutionen und politischer Gemeinschaft
- Kritische Analyse der europäischen Flüchtlingspolitik durch die Arendtsche Perspektive
- Die Rolle der „Parias“ als politische Subjekte
Auszug aus dem Buch
IV. Nichts-als-Mensch-Sein
Die abstrakte Nacktheit eines Menschenrechtsbegriffs, ihres Nichts-als-Mensch-Seins, stellt für Hannah Arendt (1949:763) die größte Bedrohung dar. Und damit gibt sie dem konservativen Engländer und Staatsphilosophen Edmund Burke (1729-1797) Recht, wenn er schreibt, dass es gerade die nationalen Rechte sind, die von greifbaren Wert sein: „Die Welt hat an der abstrakten Nacktheit des Menschseins an sich nichts Ehrfurchterregendes finden können“ (Arendt 1949: 762). Dennoch stimmt Hannah Arendt dem Staatsphilosophen mit der Wahl seiner Alternative nicht überein, nämlich in der Rückbesinnung auf die nationalstaatlichen Rechte „The Rights of an English Man“ als Engländer. Allerdings, so argumentiert Arendt, seien diese Rechte immerhin einklagbar und verhaften nicht auf einer abstrakten Ebene. Im Vergleich zu abstrakten haben die nationalstaatlichen Rechte eine Institution an die sich ein Subjekt wenden könne, wenn er seine Rechte denn einklagen möchte. Die Menschen, die nur dem Menschsein ausgesetzt seien, welches Arendt als ein Symptom für die zivilisierte Gesellschaft bezeichnet, würden wie unerwünschte Barbaren behandelt werden. Diejenigen Gesellschaften, die sich für die Unerwünschten einsetzen, vergleicht Arendt analog mit Tierschutzvereinen, die sich für die spezifische Belange, ein partikulares Interesse einsetzen und darin sieht Arendt eine Schwachstelle der Menschenrechtskonzeptionen.
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Einführung in die Problematik der Menschenrechte im 20. Jahrhundert und Vorstellung der zentralen Fragestellungen Hannah Arendts.
I. EINE HISTORISCH-POLITISCHE ANALYSE DER MENSCHENRECHTE: Untersuchung der historischen Einordnung des Menschenrechtsbegriffs und der Entstehung von Staatenlosigkeit als politisches Problem.
II. WELTLOSIGKEIT (HEIDEGGERS „WELT“-BEGRIFF): Analyse der Entfremdung von der Welt durch den Verlust politischer Zugehörigkeit unter Bezugnahme auf Martin Heideggers Philosophie.
III. DAS GESPRÄCH: Erörterung der Notwendigkeit eines politischen Raumes und der Rolle der Begegnung im Gespräch für die Konstituierung von Menschenrechten.
IV. NICHTS-ALS-MENSCH-SEIN: Auseinandersetzung mit der Gefährdung des Menschen durch die Reduktion auf ein abstraktes „Nichts-als-Mensch-Sein“ ohne institutionellen Schutz.
V. EIN EINZIGES RECHT ZUM MENSCHENRECHT – „RECHT, RECHTE ZU HABEN“: Darstellung von Arendts Forderung nach einem Paradigmenwechsel hin zum „Recht, Rechte zu haben“ als einziges fundamentales Menschenrecht.
AUSBLICK: Anwendung der Arendtschen Theorie auf die aktuelle europäische Migrations- und Grenzschutzpolitik sowie deren kritische Würdigung.
Schlüsselwörter
Hannah Arendt, Menschenrechte, Recht Rechte zu haben, Staatenlosigkeit, Weltlosigkeit, Flüchtlingspolitik, Politische Gemeinschaft, Souveränität, Institutionen, Dasein, Politische Philosophie, Frontex, Europäische Union, Nichts-als-Mensch-Sein, Paria.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht kritisch die Menschenrechtskonzeption von Hannah Arendt, insbesondere ihre Analyse der Staatenlosigkeit und ihre Forderung nach einer Neuformulierung der Menschenrechte nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen sind das Verhältnis zwischen Individuum und politischer Gemeinschaft, die Gefahr der Rechtlosigkeit, die Kritik an klassischen Menschenrechtstheorien sowie die Übertragbarkeit dieser Gedanken auf die heutige Flüchtlingspolitik.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, Hannah Arendts These vom „Recht, Rechte zu haben“ theoretisch aufzuarbeiten und zu prüfen, inwiefern sie einen Ausweg aus der Aporie der Menschenrechte bietet, die Staatenlose oder Geflüchtete im aktuellen politischen System erleben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politiktheoretische Analyse, die zentrale Texte Hannah Arendts, insbesondere ihren Essay „Es gibt nur ein einziges Menschenrecht“, im Kontext philosophischer Begriffe (Heidegger) und aktueller politischer Dokumente (EU-Verordnungen) untersucht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden der Arendtsche Weltbegriff, die Bedeutung von Sprache und Gespräch im politischen Raum, das Paradoxon der abstrakten Menschenrechte und schließlich die Forderung nach einem fundamentalen Recht auf politische Zugehörigkeit analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Menschenrechte, Weltlosigkeit, politische Gemeinschaft, Arendt, Staatenlosigkeit, Flüchtlingspolitik und das „Recht, Rechte zu haben“ definieren.
Wie bezieht die Autorin die gegenwärtige EU-Flüchtlingspolitik in ihre Analyse ein?
Die Arbeit nutzt die aktuelle Praxis der EU, insbesondere durch Frontex und die Rückführungsrichtlinie, als Beispiel für die von Arendt beschriebene „Weltlosigkeit“ und die bürokratische Verwaltung von Menschen als „illegale Zuwanderer“.
Was bedeutet nach Arendt der Begriff „Parias“ im Kontext dieser Arbeit?
„Parias“ sind für Arendt Menschen, die sich nicht assimilieren und nicht wehrlos dem Schicksal ergeben, sondern bewusst handeln. Dies dient der Arbeit als Folie, um über Widerstand und Handlungsfähigkeit Geflohener nachzudenken.
- Citation du texte
- Sabine Mohamed (Auteur), 2010, Über den Menschenrechtsbegriff bei Hannah Arendt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212518