Steuerliche Verlustvorträge haben aus Sicht eines zu sanierenden Unternehmens einen wirtschaftlichen Wert. Dieser ist als Barwert der zukünftigen, aufgrund einer Verlustverrechnung, eingesparten steuerlichen Belastungen definiert. Hierdurch kann der Verlustvortrag für das Unternehmen einen Asset darstellen, der durch Verkauf der Verlustgesellschaft auf Ebene des Gesellschafters in liquide Mittel umgewandelt werden kann.
Um missbräuchliche Gestaltung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber neue Beschränkungen im Rahmen des Verlustabzugs beim sog. Mantelkauf mit der Begründung der einfacheren Rechtsanwendung eingeführt. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs stößt allerdings auf Kritik. Es werden neben unmittelbaren nunmehr auch mittelbare Erwerbe berücksichtigt. Ohne klare Abgrenzung ist diese Formulierung grenzenlos steuerschädlich auslegbar. Desweiteren wird der Begriff des Erwerbers um nahestehende Personen sowie Personen mit gleichgerichteten Interessen erweitert. Hierdurch soll ungewollte
Gestaltung der Verlustabzugsbeschränkung durch sogenannte Quartettlösungen vorgebeugt werden. Ebenso weitreichend ist die Formulierung der gleichgerichteten Interessen. Hinzu kommen die fehlenden Ausnahmen vom §8c KStG. Durch den weit gefassten Begriff der mittelbaren Erwerber sind auch Anteilsverschiebungen innerhalb eines Konzerns erfasst. Hier ergibt sich jedoch keine Änderung der wirtschaftlichen Zuordnung. Konsequenz dieser Regelung ist, dass durch eine schädliche Anteilsveräußerung innerhalb eines Konzerns „unbemerkt“ Verlustvorträge verloren gehen können. Diese fehlende Konzernklausel führt zu Benachteiligungen von steuerneutralen Vorgängen
wie konzerninternen Umstrukturierungen.
Durch den Generalverweis durch den § 10a Satz 10 GewStG auf den § 8c KStG sind
gewerbesteuerliche Verluste von Körperschaften nach den gleichen Kriterien zu behandeln.
Diese Arbeit zeigt Anwendungsprobleme des § 8c KStG auf und stellt mögliche Lösungsansätze bzw. steueroptimale Gestaltungsmöglichkeiten dar.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Grundlagen des Mantelkaufs
- Begriff
- Motive
- Entwicklung der Rechtsprechung
- Darstellung des §8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten
- Begriff der Anteile
- Unmittelbare und mittelbare Anteilsübertragungen
- Der Erwerber
- Konzernklausel
- Kapitalerhöhung
- Relative Variation der Anteilsübertragung
- Verschonungsregel
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Verzeichnis der Gesetze, Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den Anwendungsproblemen des § 8c KStG und zeigt mögliche Lösungsansätze bzw. steueroptimale Gestaltungsmöglichkeiten auf. Ziel ist es, die komplexen Zusammenhänge im Bereich der Mantelkaufregelung zu verdeutlichen und die Gestaltungsspielräume aufzuzeigen.
- Die Einschränkungen des Verlustabzugs bei einem Mantelkauf nach § 8c KStG
- Die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf mittelbare Erwerbe und die Kritik an der fehlenden Abgrenzung
- Die Auswirkungen der Regelung auf konzerninterne Umstrukturierungen und die fehlende Konzernklausel
- Die Bedeutung der Gestaltungsmöglichkeiten und die Vermeidung von steuerschädlichen Folgen
- Die Auswirkung des § 8c KStG auf die Gewerbesteuer durch den Generalverweis in § 10a Satz 10 GewStG
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung erläutert die wirtschaftliche Bedeutung von steuerlichen Verlustvorträgen und die Notwendigkeit der Einschränkungen des Verlustabzugs bei einem Mantelkauf. Sie beleuchtet die Kritikpunkte an der Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8c KStG und die fehlenden Ausnahmen.
- Grundlagen des Mantelkaufs: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Mantelkaufs und erläutert die Motive und die Entwicklung der Rechtsprechung.
- Darstellung des § 8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Aspekte des § 8c KStG, darunter den Begriff der Anteile, die Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Anteilsübertragungen, den Erwerberbegriff, die Konzernklausel, die Kapitalerhöhung, die relative Variation der Anteilsübertragung und die Verschonungsregel.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Mantelkauf und der Mantelkaufregelung nach § 8c KStG. Im Fokus stehen die Verlustverrechnung, die Gestaltungsmöglichkeiten bei Anteilsübertragungen, die Kritik an der fehlenden Abgrenzung bei mittelbaren Erwerben und die Auswirkungen auf konzerninterne Umstrukturierungen.
- Quote paper
- Georg Dyck (Author), 2011, Darstellung des §8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212563