Die EU - Supranational oder Intergouvernemental?

Ein Klassifizierungsversuch


Trabajo Escrito, 2008

16 Páginas, Calificación: 1,4


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition von „Supranational“ und „Intergouvernemental“
2.1. Definition von „Supranational“
2.2. Definition von „Intergouvernemental“

3. Die Institutionen der EU
3.1. Der Europäische Rat/Ministerrat
3.2. Das EU-Parlament
3.3. Die EU-Kommission
3.4. Der EU-Gerichtshof
3.5. Die Europäische Zentralbank

4. Fazit

5. Quellenverzeichnis

1.Einleitung

Der europäische Integrationsprozess ist bezogen auf die Geschichte Europas ein einmaliger Prozess. Erstmalig in der Geschichte bildete sich ein Bündnis in Europa, jenes es nicht vorrangig zur Aufgabe hatte, ein militärisches Ziel zu erreichen. Die Europäische Union sowie ihre Vorgänger, genannt EG und Montanunion, hatten es zum Ziel, ein gemeinsames Wirtschaftsbündnis zu schaffen. Anstatt gegenseitig im wirtschaftlichen Sinne zu konkurrieren, sollte nun wirtschaftliche Kooperation das Ziel zum Wohle aller sein. Kurz nach dem verheerendsten Krieg der jemals in Europa wütete, war Winston Churchills Züricher Rede vom 19.09.1946 visionär und gleichzeitig sehr gewagt. Es sollte eine europäische Familie entstehen unter der Leitung Deutschlands und Frankreichs, zweier Länder, die zwischen den 1870ern und 1945 drei große Kriege gegeneinander führten. Daher bildete eine Aussöhnung dieser zweier Länder die Grundlage eines geeinten Europas. Desweiteren wollte Churchill einen europäischen Rat und langfristig die „Vereinigten Staaten Europas“ geschaffen sehen. Dieses Ziel war im Jahre 1946 jedoch noch in weiter Ferne und wird es wohl auch noch aus heutigem Gesichtspunkt bleiben. So war und ist die europäische Integration ein Prozess der kleinen Schritte. Den ersten bildete die Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS/Montanunion) im Jahre 1951. Ziel war es, die für Wiederaufbau und Rüstung wichtigen Industrien zu vernetzen. Erstmalig wurden gewisse Hoheitsrechte an das sog. EKGS-Parlament abgegeben, ein Novum in der Geschichte Europas. Als eigentliche Geburtsstunde der EU gelten die Römischen Verträge von 1958 und die damit gegründete Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Nun wurde ein europäisches Parlament geschaffen, eine gemeinsame Zollpolitik ins Leben gerufen und begonnen, schrittweise eine gemeinsame Sozial-, Wirtschafts- und Währungspolitik zu betreiben. Der nächste große Schritt vollzog sich im Vertrag von Maastricht am 7. Februar 1992. Neben der namentlichen Änderung von „Gemeinschaft“ hin zur „Union“ wurde die Integration u.a. auf Bildungs-und Kulturpolitik, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Grenzpolitik und Umwelt ausgeweitet. Neben der institutionellen Integration wuchs die EU von einstmals sechs Ländern auf nun 27 heran. Trotz der Integration wurde eine größtmögliche Souveränität der Mitgliedsländer gewahrt. Eine Definition der EU erscheint schwierig, sie ist kein Bund ähnlich dem der Vereinigten Staaten, jedoch auch nicht gleichzusetzen mit den Vereinten Nationen. Das Ziel dieser Hausarbeit ist es, zu beantworten, als was die EU heute gesehen werden kann. Welche Rolle nimmt sie in der Alltagspolitik ihrer Mitgliedsländer ein, wie weit beeinflusst die EU die Länder Europas in ihrer Entwicklung? Dabei stellt sich die Frage, als was die EU definiert werden kann, als eine Institution, die über allen Ländern Europas steht (Supranational) oder als Zusammenarbeit zwischen den Ländern der EU (Intergouvernemental). Um die EU klassifizieren zu können, soll erst eine Definition der Begriffe „Supranational“ und „Intergouvernemental“ erfolgen und Kriterien festgelegt werden, an denen dann beurteilt werden kann, inwieweit die Organe der EU in welches Schema passen. Im zweiten Schritt soll eine Betrachtung der europäischen Institutionen in Hinblick auf die Zusammensetzung und den Kompetenzen gegenüber den EU-Ländern erfolgen. Hierbei soll es das Ziel sein, alle EU-Institutionen als supranational oder intergouvernemental zu klassifizieren, sodass im Fazit die EU als Ganzes klassifiziert werden kann.

2. Definition von „Supranational“ und „Intergouvernemental“

Unter diesem Punkt soll es das Ziel sein, eine Definition des Begriffes supranational und des Begriffes intergouvernemental zu verfassen. Dabei sollen Kriterien festgelegt werden, an denen eine Beurteilung der europäischen Institutionen erfolgen kann.

2.1. Definition von „Supranational“

Supranationalität leitet sich vom lateinischen supra, „über“ und natio, „Volk“ bzw. „Staat“ ab. Hauptcharekteristikum ist die Übergabe von nationalen Kompetenzen an eine Übernationale Institution. „By constituting supranational authority, constitutent states necessarily limit their souvereignity…” (Hay 1966, S. 301). Basierend auf einer autonomen Rechtsordnung unterscheidet sich die Supranationalität grundlegend von anderen zwischenstaatlichen Zusammenschlüssen wie den Vereinten Nationen oder der WTO. Gleichzeitig darf sie aber mit Staaten nicht gleichgesetzt werden. Hier ist die sog. Kompetenz-Kompetenz zu nennen. Das bedeutet, dass eine Supranationale Institution keine originäre Hoheitsgewalt besitzt. Sie erreicht diese Hoheitsgewalt nur durch Übertragung von Kompetenzen und Rechten durch die Mitgliedsländer. (Vgl. Schweitzer 2004). Dies wird als abgeleitete oder anders als derivative Hoheitsgewalt bezeichnet. Ein weiteres Merkmal bildet die überstehende Position des Rechts, das durch die supranationale Institution erlassen wird. Somit haben erlassene Rechtsvorschriften eine direkte Wirkung auf die Mitglieder der Institution, in diesem Falle auf juristische und natürliche Personen in den Mitgliedsländern. Gleichzeitig steht das supranationale Recht vor dem nationalen Recht. Wird das supranationale Recht durch ein Mitglied verletzt, können gerichtliche Sanktionen gegen das Mitglied durchgesetzt werden. Somit ist die Supranationalität dann gegeben, wenn durch völkerrechtliche Verträge festgelegte Kompetenzen der supranationalen Institution und die von ihr verfassten Regelungen, Gesetze und Vorschriften für jedes einzelne Mitgliedsland bindend sind. Ein weiteres Merkmal ist gekennzeichnet durch die Unabhängigkeit der (neu) geschaffenen Organe gegenüber den nationalen Organen. (Vgl. Mittag 2004)

2.2. Definition von „Intergouvernemental“

Intergouvernemental von lateinisch inter, "zwischen" und französisch gouverner, "regieren". Der Intergouvernementalismus zeichnet sich durch verschiedene Punkte aus. Der wichtigste und ihm vom Supranationalismus unterscheidende Aspekt ist die Beibehaltung der Souveränität. Es gibt keine Übertragung von nationalen Hoheitsrechten an eine höhergestellte Institution. Die Hoheitsausübung bleibt bei den nationalen Institutionen. „The national level is inherently superior…“ (Wright 1978, S. 17). Somit, und das bildet den nächsten Punkt, sind die beteiligten Kräfte den nationalen Regierungen verpflichtet. Es gibt keine Institution, die im Interesse des Zieles der intergouvernementalen Beschlüsse fungiert. Das Erreichen des gemeinsamen Interesses obliegt den nationalen Kräften. Im Intergouvernementalismus besteht auch keine eigene Rechtsordnung, an die sich die Mitglieder halten und bei Nichteinhaltung Sanktionen befürchten müssen. Dadurch existiert kein höheres Rechtsorgan, das über die Einhaltung der Verträge wacht. So besteht allenfalls eine freiwillige Unterwerfung unter ein Schiedsgericht. Der Entscheidungsprozess im Intergouvernementalismus basiert auf dem Prinzip der Einstimmigkeit und nicht auf Mehrheitsbeschlüssen (Vgl. Mittag 2004). Desweiteren haben Entscheidungen einer internationalen Organisation nur dann bindende Wirkung, wenn sie von den Mitgliedern auch anerkannt werden.

[...]


[1] “Polish-Soviet war raised wider issue the clash of ideologies, the export of revolution.“ (Davies 1972)

[2] Die Curzon-Linie war nach dem Ersten Weltkrieg 1919 in Paris unter Bezugnahme auf die Muttersprache der jeweiligen Mehrheitsbevölkerung als polnisch-russische Demarkationslinie vorgeschlagen worden.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Die EU - Supranational oder Intergouvernemental?
Subtítulo
Ein Klassifizierungsversuch
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz
Calificación
1,4
Autor
Año
2008
Páginas
16
No. de catálogo
V212681
ISBN (Ebook)
9783656407645
ISBN (Libro)
9783656408369
Tamaño de fichero
441 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
EU, Europäische Union, Supranational, Intergouvernemental
Citar trabajo
M.A. Jan Hammer (Autor), 2008, Die EU - Supranational oder Intergouvernemental?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212681

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Die EU - Supranational oder Intergouvernemental?



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona