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Gewaltgeprägte Lebensumstände als neues besonderes Lebensverhältnis im Sinne des § 72 BSHG: Hilfevoraussetzung und Hilfeinhalt

Title: Gewaltgeprägte Lebensumstände als neues besonderes Lebensverhältnis im Sinne des § 72 BSHG: Hilfevoraussetzung und Hilfeinhalt

Term Paper , 2003 , 17 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Werner Schmidtke (Author)

Social Work
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besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach § 72 BSHG in Kraft. Im Vergleich zum alten Verordnungstext wurden Begriffe wie z. B. Nichtsesshafte, Landfahrer oder verhaltensgestörte junge Menschen, entfernt. Des Weiteren wurde der Terminus des „ Hilfeberechtigten Personenkreises“ zugunsten des Begriffes „Persönliche Voraussetzungen“ erneuert. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass eine spezifische Abgrenzung von betroffenen Personenkreisen und deren „ besondere Lebensverhältnisse“ nicht mehr zeitgemäß ist und stigmatisierende Folgen haben kann. Zudem wird mit dieser Gesetzgebung bzw. der Novellierung der Durchführungsverordnung auf eine sich im Wandel befindliche Gesellschaftsstruktur und eine damit einhergehende sich vergrößernde Armut reagiert. Somit ermöglicht der § 72 BSHG für eine Vielzahl von Menschen den Zugang einer gesetzlich verankerten sozialen Hilfeleistung. Bei der Gegenüberstellung der Verordnungstexte ist allerdings auch ersichtlich, dass die Entstigmatisierung auf Kosten einer Diffusität und unklaren praktischen Orientierung ging.
Die persönliche Vorrausetzung zur Erlangung einer Hilfeleistung gemäß § 72 BSHG setzt „besondere Lebensverhältnisse“ voraus, woraus sich soziale Schwierigkeiten entwickeln. Allerdings können sich aus sozialen Schwierigkeiten auch besondere Lebensverhältnisse bilden. Es besteht also ein reziprokes Verhältnis der Voraussetzungen, wobei eine Kausalität allerdings nicht maßgeblich für eine Hilfeleistung ist. Dies spiegelt sich denn auch im Verordnungstext wider, worin ausgesagt wird: „ besondere Lebensverhältnisse können ihre Ursache in äußeren Umständen oder in der Person des Hilfesuchenden haben“.
(§ 1 Abs.2 S.2 VO). Gemeint ist hiermit, dass die besonderen Lebenslagen nicht nur von der Person, sondern auch durch die Gesellschaft hervorgerufen werden kann. Dies beinhaltet in der Hilfepraxis allerdings das Problem, dass die Institutionen nicht nur genau differenzieren müssen, ob die Hilfe nun bei der einzelnen Person, oder in der Gesellschaft anzusetzen hat. Ist das Letztere der Fall, dürfte eine pädagogische Gesellschaftsintervention problematische werden. Die Folgen sind, dass wieder beim Hilfesuchenden angesetzt und u. U. seine Individualität begrenzt wird.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Grundlagen des § 72 BSHG

1.1 Modernisierung des § 72 BSHG

1.2 Anspruchsgrundlagen des § 72 BSHG

1.3 Persönliche Voraussetzungen

2. Gewaltgeprägte Lebensumstände

2.1 Definition

2.2 Ursache von Gewaltgeprägten Lebensumständen

3. Hilfeinhalte gemäß §§ 2 ff. VO des § 72 BSHG

3.1 Erstellung eines persönlichen Gesamtplanes

3.2 Notwendige Kompetenzen des Sozialarbeiters

4. Zusammenfassung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Diese Arbeit analysiert die „gewaltgeprägten Lebensumstände“ als neue Voraussetzung für Hilfeleistungen gemäß § 72 BSHG. Das primäre Ziel ist es, den Begriff der gewaltgeprägten Lebensumstände zu definieren, die Ursachen für die Entstehung solcher Lebenslagen zu beleuchten und Handlungsempfehlungen für Sozialarbeiter zur Erstellung adäquater Hilfepläne zu formulieren.

  • Die gesetzlichen Grundlagen des § 72 BSHG und dessen Modernisierung.
  • Differenzierte Definition und Typologie von Gewaltformen.
  • Die psychologische Dimension der „Reinszenierung“ von Gewalt in Beziehungen.
  • Multidimensionale Anforderungen und Kompetenzen an die professionelle Sozialarbeit.
  • Die Bedeutung der Erstellung individueller Gesamtpläne zur sozialen Rehabilitation.

Auszug aus dem Buch

2.1 Definition

Eine Definition der persönlichen Voraussetzung der „ Gewaltgeprägten Lebensumstände“ nach § 72 BSHG und deren Verordnung zur Durchführung sollte sich am Gesetzestext orientieren. Dies gestaltet sich allerdings schwierig, da der Gesetzgeber sowohl in der Aufführung dieser persönlichen Voraussetzung, als auch in der Beschreibung der Hilfemaßnahmen sehr undifferenziert und diffus bleibt. Während sich die Genese von gewaltgeprägten Lebensumständen vielfältig darstellen kann, sind deren Folgen von den normativen- gesellschaftlichen Einstellungen abhängig. Durch diese undifferentierte Darstellung im Gesetzestext will der Gesetzgeber Hilfe für einen möglichst großen Personenkreis zur Verfügung stellen.

Es macht deswegen Sinn eine Definition aufzuführen, die alle Formen der Gewalt beinhaltet. Zunächst ist festzuhalten, dass im Sinne der Lerntheorie (z. B. Bandura) Gewalt eine erlernte Form der Konfliktaustragung ist. Sie ist daher kein natürliches, in der Biologie des Menschen begründetes, sondern ein veränderbares Verhalten. Das bedeutet, dass Menschen, die gewalttätig sind und Personen, die Gewalt empfangen erlernte, wenn auch unbewusste Muster in sich tragen.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Einführung in die Neuregelung der Durchführungsverordnung des § 72 BSHG und die Problematik der Entstigmatisierung bei gleichzeitiger Unschärfe der gesetzlichen Voraussetzungen.

1. Grundlagen des § 72 BSHG: Darstellung des gesetzlichen Rahmens, der historischen Modernisierung und der Anspruchsvoraussetzungen für die Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

2. Gewaltgeprägte Lebensumstände: Auseinandersetzung mit der Begriffsbestimmung von Gewaltformen sowie den Ursachen, die Menschen in gewaltgeprägten Beziehungsstrukturen verharren lassen.

3. Hilfeinhalte gemäß §§ 2 ff. VO des § 72 BSHG: Erörterung der praktischen Implementierung von Hilfen durch Gesamtpläne und die erforderlichen Qualifikationen der Sozialarbeiter.

4. Zusammenfassung: Resümee zur Effektivität der gesetzlichen Mittel und kritische Reflexion über die Anforderungen an die professionelle Unterstützung bei komplexen Problemfeldern.

Schlüsselwörter

§ 72 BSHG, Gewaltgeprägte Lebensumstände, Sozialhilfe, Soziale Schwierigkeiten, Gesamtplan, Sozialarbeit, Gewaltprävention, Psychosoziale Hilfe, Hilfsangebote, Rehabilitation, Lebensverhältnisse, Interventionskompetenz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Anwendung des § 72 BSHG im Kontext von „gewaltgeprägten Lebensumständen“ und untersucht, wie Sozialhilfeträger den Betroffenen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen effektiv helfen können.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die gesetzliche Verankerung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die Definition verschiedener Gewaltformen (körperlich, psychisch, ökonomisch) sowie die Anforderungen an professionelle Hilfsprozesse.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist eine fundierte Begriffsbestimmung der gewaltgeprägten Lebensumstände und die Erarbeitung von Ansätzen, wie Sozialarbeiter diese Klientel motivieren und durch strukturierte Hilfepläne in ein selbstständiges Leben begleiten können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich primär auf eine interpretative Analyse gesetzlicher Texte und Verordnungen sowie auf den Rückgriff auf fachliche Literatur zur Sozialpsychologie und zur sozialen Arbeit.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die gesetzlichen Grundlagen, definiert Gewalt im Sinne der Lerntheorie, analysiert die Ursachen von Gewaltbeziehungen und diskutiert die notwendige Kompetenzentwicklung des Sozialpersonals.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie § 72 BSHG, Gesamtplan, Gewaltgeprägte Lebensumstände, Soziale Schwierigkeiten und Hilfestellung charakterisiert.

Wie unterscheidet sich die neue Verordnung von der alten?

Die neue Verordnung verzichtet auf stigmatisierende Begriffe wie „Nichtsesshafte“ und fokussiert stattdessen auf „persönliche Voraussetzungen“, um einen breiteren Zugang zur Hilfe zu ermöglichen, wenngleich dies zu einer gewissen Unschärfe in der Praxis führt.

Warum ist die „Reinszenierung“ von Gewalt für Sozialarbeiter wichtig zu verstehen?

Das Verständnis der Reinszenierung erklärt, warum Klienten trotz Hilfeangeboten in destruktiven Mustern verbleiben, und verdeutlicht, dass eine rein symptomatische Hilfe ohne Aufarbeitung der psychischen Hintergründe oft ineffektiv bleibt.

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Details

Title
Gewaltgeprägte Lebensumstände als neues besonderes Lebensverhältnis im Sinne des § 72 BSHG: Hilfevoraussetzung und Hilfeinhalt
College
University of Applied Sciences Darmstadt  (Fachbereich Sozialpädagogik)
Course
Wohnungslosenhilfe
Grade
1,3
Author
Werner Schmidtke (Author)
Publication Year
2003
Pages
17
Catalog Number
V21274
ISBN (eBook)
9783638249270
ISBN (Book)
9783640202959
Language
German
Tags
Gewaltgeprägte Lebensumstände Lebensverhältnis Sinne BSHG Hilfevoraussetzung Hilfeinhalt Wohnungslosenhilfe
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Werner Schmidtke (Author), 2003, Gewaltgeprägte Lebensumstände als neues besonderes Lebensverhältnis im Sinne des § 72 BSHG: Hilfevoraussetzung und Hilfeinhalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21274
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