Inhaltsangabe oder Einleitung
Die genaue Herkunft der Tradition der Beschneidung ist nicht bekannt, allerdings sind
Hinweise vorhanden, welche auf das Alte Ägypten hindeuten. Es wurden unter anderem
weibliche Mumien gefunden, die Beschneidungsmerkmale aufweisen. Auch auf einem
Papyrus aus dem Jahr 163 v. Chr. wird die Beschneidung von Mädchen erwähnt.
Die Gründe für die Genitalverstümmelung liegen in den Vorstellungen und
Lebensweisen einer archaischen Welt.
Desweiteren ist diese von keiner Religion vorgeschrieben, aber wird dennoch von
Christen, Moslems und Anhängern anderer Glaubensrichtungen praktiziert.
Die genitale Verstümmelung gilt allerdings als besonders schwerwiegend, da es ein
körperlicher, schmerzhafter und lebensbedrohlicher Eingriff ist.
Aus diesen Gründen ist die Beschneidung von Mädchen in Deutschland strafbar.
In Ägypten ist die weibliche Beschneidung seit 2008 gesetzlich verboten. Allerdings wird
von den Salafisten sowie den Muslimen aktuell eine Legalisierung gefordert. Der
ägyptische Gynäkologe Mohamed Kandeel fordert aktuell nach der kürzlichen
Legalisierung der Beschneidung von Jungen in Deutschland nun die weltweite
Legalisierung der weiblichen Beschneidung. Doch kann die Beschneidung in
Rücksichtnahme auf die Religionsfreiheit weltweit legalisiert werden, wo sie doch eine
Körperverletzung darstellt? Ist hier auf das Recht auf körperlicher Unversehrtheit zu
achten oder doch auf den Glauben? Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?
- Arbeit zitieren
- Madlin Oberstedt (Autor:in), 2013, Mädchen beschneiden? Eine Diskussion zwischen Glaube und Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212798
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