In dieser Hausarbeit werden das Gebrauchsmuster- und Geschacksmusterrecht ausführlich erläutert.
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Auch bei dem Gebrauchsmuster ist der Zentralbegriff die Erfindung. Größtenteils kann hier auf das Patent verwiesen werden. Der große Unterschied besteht jedoch darin, dass biologische Erfindungen nur als Gegenstand des PatG (Patentgesetz) angemeldet werden können und nicht als GebrMG.
Gebrauchsmuster sind nicht auf Gebrauchsgegenstände beschränkt. Sie können sich ebenfalls auf unbewegliche Sachen beziehen, so z.B. Deiche, Brücken, Kanalisationen sowie an Gebäuden befestigte Teile (Fahrstuhlsysteme, Heizungsanlagen).
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Inhaltsverzeichnis
A. Gebrauchsmusterrecht
I. Rechtsvoraussetzung
II. Erfindung
III. Neuheit
IV. Erfinderschonfrist
V. Die Gewerbliche Anwendbarkeit
VI. Erfinderischer Schritt
VII. Schutzausschließung
VIII. Verfahren
1. Anmeldung
2. Registrierung
3. Beschwerde
IX. Der Verletzungsprozess
X. Doppelanmeldung
XI. Rechtswirkung
XII. Schutzdauer, Kosten
XIII. Löschung
B. Geschmacksmusterrecht
I. Rechtsvoraussetzung
1. Muster
2. Neuheit
3. Eigenart
II. Schutzausschließung
III. Verfahren
1. Anmeldung
2. Registrierung
3. Beschwerde
IV. Verletzungsprozess
V. Rechtswirkung
VI. Schutzdauer, Kosten
VII. Löschung
Schlusswort
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit gibt einen strukturierten Überblick über das Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht in Deutschland, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Schutz und stellt die Verfahrenswege sowie Rechtsfolgen dar.
- Grundlagen des Gebrauchsmusterrechts und Kriterien für Schutzvoraussetzungen.
- Prozessuale Abläufe von Anmeldung, Registrierung und Verletzungsverfahren.
- Abgrenzung und Anwendung des Geschmacksmusterschutzes als Designschutz.
- Kostenstrukturen und Schutzdauern beider Schutzrechtsarten.
Auszug aus dem Buch
Der Verletzungsprozess
Hier unterscheidet sich das GebrMG sehr vom PatG. Der Gebrauchsmusterschutz erfolgt schon nach etwa 3 Monaten. Der Nachteil dabei ist, dass lediglich die Anmeldeformalitäten9 geprüft werden und nicht, ob es bereits ein Objekt dieser Art gibt. Beim PatG wird das Objekt spezifischer geprüft. Demnach ist es bei dem GebrMG möglich, dass bei einem evtl. späteren Prozess der Richter prüfen muss ob das Gebrauchsmuster verletzt wurde. Dabei kann festgestellt werden, dass das Gebrauchsmuster nicht neu war und der Inhaber des Musters verliert dann den Prozess.
Ein Beispiel zu diesem Prozess ist der Rechtsstreit bezüglich eines „Demonstrationsschranks“. Der Rechtsbeschwerdeführende verlangt die Löschung des Gebrauchsmusters. Der Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat weist diesen Antrag zurück, da die maximale Laufzeit des Gebrauchsmusterschutzes bereits abgelaufen ist und eine Löschung im Nachhinein nicht möglich ist. Der Rechtsbeschwerdeführer ändert daraufhin den Antrag. Es wird die Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters begehrt, da es nicht auf einem erfinderischen Schritt beruhe. Es wird festgestellt, dass die Eintragung dieses Gebrauchsmusters unwirksam war. Das Verfahren wird gegen den Antragsgegner entschieden. Die Kosten hat der Antragsgegner zu begleichen.10
Zusammenfassung der Kapitel
A. Gebrauchsmusterrecht: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Anforderungen an ein Gebrauchsmuster, einschließlich Neuheit, gewerblicher Anwendbarkeit und erfinderischem Schritt.
B. Geschmacksmusterrecht: Hier werden die Voraussetzungen für den Designschutz dargelegt, insbesondere die Bedeutung von Neuheit und Eigenart für die Registrierung von Mustern.
Schlüsselwörter
Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Patentgesetz, DPMA, Erfindung, Neuheit, Eigenart, Anmeldeverfahren, Rechtsschutz, Designschutz, Rechtswirkung, Verletzungsprozess, Löschung, Schutzdauer, Gewerblicher Rechtsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe des Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechts in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Schutzvoraussetzungen, das Anmelde- und Registrierungsverfahren, die Rechtswirkungen sowie die Möglichkeiten zur Löschung und der Umgang mit Verletzungsprozessen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen kompakten Überblick über diese beiden Schutzrechtsarten zu geben und aufzuzeigen, wie sie sich in der Praxis von Patenten unterscheiden.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Ausarbeitung, die primär auf der Analyse einschlägiger Gesetze (GebrMG, GeschmMG) und der Auswertung von Fachliteratur sowie einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in zwei große Sektionen, die jeweils die spezifischen Merkmale, Verfahrensschritte und prozessualen Besonderheiten des Gebrauchs- bzw. Geschmacksmusterrechts detailliert beschreiben.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie gewerblicher Rechtsschutz, Schutzvoraussetzungen, DPMA-Verfahren, Designschutz und Rechtswirksamkeit geprägt.
Wie unterscheidet sich die Prüfung beim Gebrauchsmuster von der beim Patent?
Beim Gebrauchsmuster findet im Gegensatz zum Patentverfahren keine Sachprüfung statt, was eine schnellere Eintragung ermöglicht, jedoch ein höheres Risiko im Falle eines späteren Rechtsstreits birgt.
Warum ist das Schlusswort wichtig für die Einordnung der Ergebnisse?
Das Schlusswort verdeutlicht den Kernvorteil (Schnelligkeit und Kosten) gegenüber dem Nachteil (mangelnde Vorabprüfung durch das DPMA), was die Wichtigkeit eigener Recherchen unterstreicht.
- Arbeit zitieren
- Christian Glücklich (Autor:in), 2012, Kurze Erläuterung des Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213560