Der Mainzer Hoftag 1235 und die Erhebung des Herzogtums Braunschweig


Term Paper (Advanced seminar), 2012

22 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorgeschichte
2.1 Der Konflikt zwischen Staufern und Welfen
2.2. Die Situation der Welfen und der Stadt Braunschweig

3. Der Mainzer Hoftag
3.1. Der Konflikt mit seinem Sohn Heinrich (VII.)
3.2. Der Hoftag- kaiserliche Machtdemonstration
3.3. Die Hochzeit mit Isabella

4. Die Beschlüsse des Hoftages
4.1. Der Mainzer Landfrieden
4.2. Die Erhebung des Herzogtums Braunschweig

5. Fazit - Bedeutung für das Reich

1. Einleitung

Das Jahr 1235 ist wohl eines der wichtigsten und ereignisreichsten Herrschaftsjahre Friedrichs II. gewesen. Diese Arbeit, welche im Seminar

„Das Reich der Fürsten – Die Fürsten des Reichs (12.-14. Jh.)“ geschrieben wurde, beschäftigt sich mit einem Ereignis, bei dem kaiserliche Macht demonstriert, Konsens zwischen Herrscher und Fürsten gefestigt, Friede gesichert und ein Welfe nach langer Zeit wieder in den Reichsfürstenstand erhoben wurde – dem Mainzer Hoftag 1235. Bevor der Mainzer Hoftag mit seinen Beschlüssen und Geschehnissen betrachtet wird, muss zum einen der langwierige Konflikt von Staufern und Welfen kurz umrissen werden, ebenso wie die Beziehung der Welfen und der Stadt Braunschweig und die Auseinandersetzungen von Friedrich II. mit seinem Sohn Heinrich (VII.), die letztendlich dazu führten, dass Friedrich nach Deutschland kam. Diese drei ersten Kapitel, welche die Vorgeschichte des Mainzer Hoftages darstellen, sind wichtig für das Verständnis der Regelungen, die der Mainzer Landfrieden umschließt, aber auch für die Bedeutung der Erhebung Ottos „des Kindes“ zum Reichsfürsten sowie die Erhebung Braunschweigs zum Herzogtum. Auch die Hochzeit mit Isabella, der Schwester des Königs von England, ist in Bezug auf Friedenssicherung und den Ausgleich zwischen englischem und französischem Königshaus wichtig. Der pompöse Auftritt Friedrichs auf dem Mainzer Hoftag demonstriert seine Macht im Reich und auch das Erscheinen fast aller Großen des Reichs bezeugt das Ansehen, welches Friedrich genießt und den Respekt, welchen er von den Fürsten entgegengebracht bekommt. Und Friedrich weiß dies zu schätzen. Er weiß, dass ein Regieren nur mit den Fürsten und nicht gegen sie möglich ist. Das Reich ist nicht mit dem Herrscher identisch, sondern vielmehr ein Konsensverband von Kaiser/König und den Großen. Die Erhebung Ottos „des Kindes“ zum Reichsfürsten steht für eine Annäherung und Aussöhnung von Staufern und Welfen, welche jahrzehntelang im Streit lagen. Welche Bedeutung hatte also diese Erhebung bzw. der Hoftag für das Reich? Und was tat Otto mit der wieder erlangten Würde eines Reichsfürsten mit einem neugegründeten Herzogtum? Urkunden für die Ereignisse dieses Jahres gibt es viele, da Friedrich großen Wert darauf legte, dass seine Beschlüsse dem ganzen Reich mitgeteilt werden sollten. Auch versuchte er dadurch bei Beschlüssen, die eine besondere Wichtigkeit hatten, „Leser und Hörer für seine Anschauungen zu gewinnen“.1 Dies zeigt sich auch an der Entscheidung die Regelungen des Mainzer Landfriedens neben dem üblichen lateinischen Text, auch in deutscher Sprache zu veröffentlichen und somit eine breitere Leser- bzw. Zuhörerschaft zu erreichen. In der vorliegenden Arbeit werden die wichtigsten Punkte des Mainzer Hoftages und die Bedeutung, welche diese für das Reich hatten herausgearbeitet. Sie gibt in erster Linie einen Überblick der Ereignisse und legt deren Zusammenhänge dar.

2. Vorgeschichte

2.1. Der Konflikt zwischen Staufern und Welfen

Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Geschlechtern brach mit der Königswahl von 1125 aus. Der Konflikt spitzte sich mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf der Stauferseite und Heinrich dem Löwen auf welfischer Seite zu. Hatte Barbarossa die politischen Handlungen seines Vetters dem Löwen lange Zeit geduldet und sogar in seinen Entscheidungen bekräftigt und im gleichen Zuge auch Beschwerden der welfischen Gegner abgewendet, bot sich dem Kaiser bald die Gelegenheit seinen welfischen Konkurrenten auszuschalten. Friedrich I. Barbarossa verhängte die Acht und Oberacht über

Heinrich, welcher sein Allod, wie auch die Reichslehen abgeben musste. Danach schickte man ihn ins Exil nach England.2 Der Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg bekam das Herzogtum Westfalen, eine Hälfte des Herzogtums Sachsen erhielt der Askanier Bernhard von Anhalt und der Pfalzgraf Otto von Wittelsbach wurde Herzog von Bayern.3 Der Askanier Bernhard, der Sohn Albrechts des Bären, sank dadurch von dem Stand eines Reichsfürsten in den Stand eines Edelfreien ab. Als „Geste der Versöhnung“ war später die Rückgabe des Allods, welches zwischen Braunschweig und Lüneburg lag, anzusehen. 4 Die Minderung des Standes betraf natürlich auch die Söhne Heinrichs des Löwen, da schon zu dieser Zeit die Übergabe der Reichslehen als Erbe üblich war. Die Welfen fingen an sich um die Rückkehr in den Reichsfürstenstand zu bemühen. Hierzu gehörte zum einen der Erwerb der Pfalzgrafenwürde von Heinrichs ältestem Sohn Heinrich, welcher die Tochter Konrads, des Pfalzgrafen bei Rhein, geheiratet und somit die Reichsfürstenwürde wieder erlangt hatte. Zum anderen spielte das Königtum Ottos IV., des jüngsten Sohnes des Löwen, eine bedeutende Rolle bei dem Versuch den Reichsfürstenstand wiederzuerlangen.5 Streitereien um das Erbe der drei welfischen Brüder trugen jedoch nicht zu einer Steigerung der

Aufstiegschancen bei, sondern verschlechterten diese eher. Im Jahre 1208 verzichtete Heinrich auf die Pfalzgrafschaft, um seinen Sohn zu begünstigen und erlaubte ihm den Anschluss an Friedrich II. Der Sohn starb erbenlos und Friedrich II. übergab die Pfalzgrafschaft dem Wittelsbacher Otto, wodurch die reichsfürstliche Würde erneut verloren war.6 Es dauerte noch fast drei Jahrzehnte bis ein Welfe wieder in den Reichsfürstenstand erhoben werden sollte.

2.2. Die Situation der Welfen und der Stadt Braunschweig

Nach dem Tod Ottos IV., ging sein Erbe an den älteren Bruder Heinrich, dessen Fürstenstand, obwohl er als Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Sachsen urkundend war (sich die erste Stellung jedoch nur aus dem Anspruch des Vaters ergab und er die zweite Stellung nicht mehr innehatte7 ), nie ganz geklärt war und er auch männliche Nachfolgen nicht aufweisen konnte. Mit seiner ersten Frau, der Stauferin Agnes, bekam er zwei Töchter. Irmgard, die ältere

Tochter, heiratete den Markgrafen Hermann V. von Baden, die jüngere Schwester Agnes vermählte sich im Jahr 1222 mit dem Pfalzgrafen Otto II. bei Rhein. Nach dem Tod von Agnes heiratete Heinrich 1211 abermals eine Agnes, diesmal die Tochter des wettinischen Markgrafen von der Niederlausitz. Aus dieser Ehe gingen keine Kinder hervor, was die Erbfrage schwierig gestaltete, wie sich später herausstellte.8 Auch die Konkurrenz durch König Friedrich II. trug nicht zu einer Aufwertung seiner Position bei. Obwohl sein Bruder Otto IV. ihn testamentarisch zur Übergabe der Reichsinsignien und der Sicherung des welfischen Patrimoniums aufgefordert hatte9, weigerte sich Heinrich lange Zeit, die Reichsinsignien zu übergeben und sich damit König Friedrich II. zu unterwerfen. Dieser versuchte den Pfalzgrafen sogar mit Hilfe des Papstes unter Druck zu setzen, die Insignien endlich auszuhändigen. Erst im Juli 1219 erkannte Heinrich die Stellung Friedrichs als König durch die Übergabe der Reichsinsignien an. Diese Anerkennung kostete den König zwar 11.000 Mark Silber, doch stand einer Kaiserkrönung durch die welfische Anerkennung nichts mehr im Wege.10 Heinrich bekam noch dazu ein Vikariat im Raum zwischen Elbe und Weser zugeschrieben, was einer herzogsgleichen Position gleichkam, jedoch keineswegs einer Gleichsetzung mit einem Fürst.11 Der König sicherte Heinrich des Weiteren seine Unterstützung in Konflikten um das Stader Erbe mit dem Bremer Erzbischof zu. Hier wurde auch bald eine Schlichtung nach einem fast 75 Jahre andauernden Streit gefunden, indem Heinrich dem neuen Bremer Erzbischof Gerhard II. die Gebiete, um die gestritten wurde, übergab, um die Stader Grafschaft mit den alten Eigengütern als Lehen vom Bischof zurückzubekommen. Damit hatte die Kirche weiterhin Anspruch, die Welfen dagegen die Sache an sich.12 Bei der Erbfrage überging Heinrich seine beiden Töchter Irmingard und Agnes und übergab seinen Besitz, welcher die Stadt Braunschweig mit den zugehörigen Ministerialen und Burgen, andere Städte sowie Lehen, die Heinrich von den Bistümern, Klöstern und Stiften Bremen, Verden, Minden, Magdeburg, Halberstadt, Hildesheim, Werden, Quedlinburg,

Gandersheim und Corvey innehatte, umschloss, an seinen Neffen Otto „das Kind“. Im Juli des Jahres 1223 machte Heinrich den Sohn Wilhelms von Lüneburg zum Erben. In Anwesenheit der welfischen Hofamtsträger und vieler Ministeriale, übergab Heinrich seinem Neffen seinen Hut („cupheum nostrum“) vom Haupt. Durch die Nennung des Mittelpunkts Braunschweig, wie durch die darauf bezogenen Ministerialen und Burgen entstand das „Land

Braunschweig“.13 Es trat neben die väterlichen Besitzungen Ottos „des Kindes“

[...]


1 Stürner, Wolfgang: Die Herrschaftsvorstellung Kaiser Friedrichs II., in: Kaiser Friedrich II. (1194- 1250). Begleitband zur Sonderausstellung „Kaiser Friedrich II. (1194-1250). Welt und Kultur des Mittelmeerraums“ im Landesmuseum für Natur und Mensch, Oldenburg, hg.von: Mamoun Fansa und Karen Ermete, Oldenburg 2008, S. 33.

2 Vgl. Brüsch, Tanja; Eickels, Klaus van: Friedrich II.. Leben und Persönlichkeit in Quellen des Mittelalters, Düsseldorf 2006, S. 309.

3 Vgl. Engels, Odilo: Die Staufer, 7. Aufl.Stuttgart/Berlin/Köln 1998, S. 113.

4 Vgl. Brüsch/van Eickels, Friedrich II., S. 309.

5 Vgl. ebd., S. 309.

6 Vgl. Brüsch/van Eickels, Friedrich II., S. 309/310.

7 Vgl. Schneidmüller, Bernd: Die neue Heimat der Welfen. Von der kaiserlichen Landschaft zum Herzogtum Braunschweig (1125-1252), in Die Braunschweigische Landesgeschichte. Jahrtausendrückblick einer Region, hg. von Horst- Rüdiger Jarck/Gerhard Schildt, Braunschweig 2000, S. 268.

8 Vgl. Schneidmüller, Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung (819- 1252), Stuttgart/Berlin/Köln, S.268.

9 Vgl. Brüsch/van Eickels, S. 310.

10 Vgl. ebd., S. 268.

11 Vgl. Schneidmüller, Die neue Heimat der Welfen, S. 218.

12 Vgl. Schneidmüller, Die Welfen, S. 269.

13 Vgl. Haenselmann, Ludwig (Hg.): Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Im Auftrag der Stadtbehoerden, Braunschweig 1895, S. 23.

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Details

Title
Der Mainzer Hoftag 1235 und die Erhebung des Herzogtums Braunschweig
College
University of Heidelberg
Grade
2,0
Author
Year
2012
Pages
22
Catalog Number
V213569
ISBN (eBook)
9783656418474
ISBN (Book)
9783656419396
File size
572 KB
Language
German
Keywords
mainzer, hoftag, erhebung, herzogtums, braunschweig
Quote paper
Kristina Lissek-Hör (Author), 2012, Der Mainzer Hoftag 1235 und die Erhebung des Herzogtums Braunschweig, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213569

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