Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht

Geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung

Übersicht über die Anerkennungspraxis

Titel: Geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2013 , 21 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Friedemann Korte (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Es wird vermutet, dass mindestens 49 % der weltweit, etwa 42 Millionen Flüchtlinge Frauen und Mädchen sind (vgl. Die Bundesregierung, 2012: o.S.).
Festzustellen ist, dass Frauen aus den gleichen Gründen flüchten wie Männer. Auch sie flüchten aufgrund der Unterdrückung ihrer politischen Überzeugung oder weil sie einer ausgegrenzten Ethnie oder Religion angehören. Weiterhin gibt es bei Frauen noch speziellere Verfolgung, die sogenannte geschlechtsspezifische Verfolgung, aufgrund von z. B. Vergewaltigungen oder Ehebruch. Dies sind Verfolgungen die sich speziell auf ein Geschlecht beziehen. Unsere Recherchen ergaben, dass dies meist das weibliche Geschlecht ist. Weiterhin gibt es in einzelnen Fällen auch geschlechtsspezifische Verfolgung von Männern z. B. aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
In vielen Ländern wie z. B. Kanada, Großbritannien, Australien und den USA wird schon seit Längerem bei geschlechtsspezifischer Verfolgung der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt.
In der folgenden Erarbeitung stellen wir einige Merkmale geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung dar und geben einen Einblick in die Praxis. Dabei beziehen wir uns auf Urteile aus der Vergangenheit, die sich genau mit dieser Thematik ausei-nandersetzen und stellen die Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse dar. Wie stellt sich die Anerkennungspraxis von Asylanträgen in Deutschland in Bezug auf ge-schlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung anhand von vorliegenden Tatbe-ständen dar?
Wir untersuchen also Urteile zur geschlechtsspezifischen und nichtstaatlichen Verfol-gung, mit Hilfe von typisch vorliegenden Tatbeständen, um eine qualitative Übersicht über die Anerkennungspraxis in Deutschland zu bekommen. Dazu definieren wir erst, was überhaupt unter Verfolgungshandlungen zu verstehen ist, um weiterhin zu zeigen, was geschlechtsspezifische und nichtsstaatliche Verfolgung bedeutet. Danach gehen wir anhand der von uns definierten Tatbestände näher auf die aktuelle Anerkennungs-praxis in Deutschland ein und münden in einem Resumee, in dem wir bedeutsame Aspekte und Ereignisse zusammentragen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir nur die weibliche oder männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern. Damit beabsichtigen wir keinesfalls die Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Frauen und Männer dürfen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition von Verfolgungshandlungen

2.1 Geschlechtsspezifische Verfolgung

2.2 Nichtstaatliche Verfolgung und inländische Fluchtalternative

2.3 Anthropologie geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung

3. Ehebruch als Verfolgungsmerkmal

3.1 Häusliche Gewalt und Zwangsehe

3.2 Ehrenmord und Zwangsehe

4. Andere Gründe für die Flüchtlingsanerkennung

4.1 Genitalverstümmelung

4.2 Zwangsprostitution und Frauenhandel

4.3 Verwestlichung als Merkmal der Flüchtlingseigenschaft

5. Resumee

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die Anerkennungspraxis von Asylanträgen in Deutschland im Kontext von geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung. Ziel ist es, anhand von Fallbeispielen und Gerichtsurteilen zu analysieren, wie deutsche Gerichte mit verschiedenen Tatbeständen umgehen und inwieweit diese als asylrelevante Verfolgung anerkannt werden.

  • Analyse geschlechtsspezifischer Verfolgungsmotive wie Ehebruch und Zwangsehe.
  • Untersuchung der Problematik nichtstaatlicher Verfolgung durch Privatpersonen oder Familien.
  • Bewertung der Anerkennung von Genitalverstümmelung und Zwangsprostitution als Fluchtgrund.
  • Diskussion des Konzepts der "Verwestlichung" in der Rechtsprechung.
  • Kritische Würdigung der Entwicklung der deutschen Asylrechtspraxis seit 2005.

Auszug aus dem Buch

2. Definition von Verfolgungshandlungen

Wo beginnt eine Verfolgungshandlung und ab wann ist eine Verfolgungshandlung als eine solche anzuerkennen? Diese Frage wurde in den vergangenen Jahren nur allzu häufig diskutiert und führte zu zahlreichen, kontrovers verhandelten Debatten in der deutschen Rechtsauslegung. Eklatantes Beispiel hierfür ist die Genitalverstümmelung. Diese rituelle Beschneidung wird überwiegend bei Mädchen durchgeführt und soll diesen dazu verhelfen, in der Gesellschaft der Erwachsenen, als Frau anerkannt zu werden. In einigen Urteilen wurden Asylanträge deshalb abgelehnt, weil die Genitalverstümmelung nicht den Zweck einer gesellschaftlichen Ausgrenzung erfülle, sondern gegenteilig ein Ritual zur Einführung in die gesellschaftliche Gruppe der Frauen und Erwachsenen sei und somit als eine Eingliederung in eine Gesellschaft gelte.

Dabei wurde allerdings die eigentliche Unterwerfungshandlung übersehen, wonach die Beschneidung der Mädchen als Unterwerfung als solches angesehen werden kann. Der freie Wille und die körperliche Unversehrtheit müssen hier im Mittelpunkt stehen. Die Verletzung dieser festgeschriebenen Rechte des Menschen führen in sich schon zu einer Unterwerfung des weiblichen Geschlechts und sind somit als eine Unterwerfungshandlungen anzuerkennen, somit als Verfolgungsmotive anzusehen, welches rechtlich eben so verhandelt werden müssen.

Perspektivisch ist also immer von einer Opferbetrachtung auszugehen, nicht von einer Betrachtung aus dem Blickwinkel des/der Täters/Täter. Denn augenscheinlich ist nicht abzuwägen, mit welcher Motivation, etwa kulturelle oder gesellschaftliche Motive, der Täter handelt, sondern ob die menschlichen Grundrechte durch eine solche Handlung zu einer anzuerkennenden Verfolgungshandlung führen und unter einer nichtstaatlichen oder geschlechtsspezifischen Verfolgung einzuordnen sind.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Problematik von Flüchtlingsfrauen und die Relevanz geschlechtsspezifischer Verfolgung im Kontext der Genfer Flüchtlingskonvention.

2. Definition von Verfolgungshandlungen: Dieses Kapitel erläutert die Schwierigkeiten bei der rechtlichen Einordnung von Verfolgungshandlungen, insbesondere im Hinblick auf kulturell begründete Praktiken wie die Genitalverstümmelung.

2.1 Geschlechtsspezifische Verfolgung: Hier werden die Definitionen der sozialen Gruppe durch EU-Richtlinien und UNHCR analysiert sowie die Schwierigkeiten der Anwendung in der deutschen Praxis aufgezeigt.

2.2 Nichtstaatliche Verfolgung und inländische Fluchtalternative: Der Fokus liegt auf der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure wie Familienmitglieder und der Prüfung von Fluchtalternativen im Herkunftsland.

2.3 Anthropologie geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung: Das Kapitel betrachtet die historische Entwicklung der Rechtslage in Deutschland seit 2005 und die Anerkennung von geschlechtsspezifischen Verfolgungsmotiven.

3. Ehebruch als Verfolgungsmerkmal: Es wird untersucht, wie Ehebruch in verschiedenen Kulturen sanktioniert wird und welche Herausforderungen sich für deutsche Gerichte bei der Anerkennung als asylrelevante Verfolgung ergeben.

3.1 Häusliche Gewalt und Zwangsehe: Anhand von Urteilen wird die Anerkennung von häuslicher Gewalt und Zwangsverheiratung als Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure thematisiert.

3.2 Ehrenmord und Zwangsehe: Hier wird die drohende Gewalt bei Eheverweigerung und die damit verbundene Verletzung von Menschenrechten als Verfolgungsgrund erörtert.

4. Andere Gründe für die Flüchtlingsanerkennung: Weitere relevante Tatbestände jenseits der Ehethematik werden hier beleuchtet.

4.1 Genitalverstümmelung: Dieses Kapitel analysiert die Entwicklung der Anerkennungspraxis von der anfänglichen Ablehnung als "Eingliederungsritus" bis zur Anerkennung als gravierende Menschenrechtsverletzung.

4.2 Zwangsprostitution und Frauenhandel: Die Ausbeutung von Frauen durch organisierte Kriminalität wird als schwerwiegender Verfolgungsgrund dargestellt.

4.3 Verwestlichung als Merkmal der Flüchtlingseigenschaft: Es wird diskutiert, inwieweit ein westlich geprägter Lebensstil in islamisch geprägten Gesellschaften zu Verfolgung führen kann.

5. Resumee: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und betont die positive Tendenz in der Rechtsprechung, die zunehmend universelle Menschenrechte in den Mittelpunkt stellt.

Schlüsselwörter

geschlechtsspezifische Verfolgung, nichtstaatliche Verfolgung, Asyl, Flüchtlingsanerkennung, Genitalverstümmelung, Zwangsehe, Ehrenmord, Zwangsprostitution, Frauenhandel, Verwestlichung, Menschenrechte, Aufenthaltsgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, soziale Gruppe, Rechtsprechung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die Anerkennungspraxis von Asylanträgen in Deutschland, die auf geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung zurückzuführen sind.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zu den zentralen Themen gehören Ehebruch, Zwangsehe, häusliche Gewalt, Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution und der Einfluss westlicher Lebensstile auf die Fluchtgründe.

Was ist das primäre Ziel der Forschung?

Das Ziel ist es, zu analysieren, wie deutsche Gerichte die Kriterien für eine Anerkennung als Flüchtling anwenden, wenn die Verfolgung nicht staatlich organisiert ist, sondern durch private oder familiäre Akteure erfolgt.

Welche methodische Vorgehensweise wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die qualitative Analyse zahlreicher Gerichtsurteile aus der Vergangenheit, um die Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse in deutschen Asylverfahren kritisch zu bewerten.

Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Verfolgungshandlungen, die Analyse spezifischer Tatbestände wie Ehrenmord oder Genitalverstümmelung sowie die kritische Betrachtung der Anerkennungspraxis bei nichtstaatlicher Verfolgung.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie geschlechtsspezifische Verfolgung, Menschenrechte, AufenthG, soziale Gruppe und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts charakterisieren.

Warum war die Anerkennung von Genitalverstümmelung als Asylgrund lange Zeit schwierig?

Einige Gerichte sahen in der Beschneidung lange Zeit einen rituellen Akt zur gesellschaftlichen Eingliederung, anstatt die schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit als asylrelevante Verfolgung anzuerkennen.

Was bedeutet der Begriff "Verwestlichung" im Kontext der Fluchtgründe?

Verwestlichung bezeichnet den Vorwurf, dass sich eine Frau den traditionellen islamischen Normen entzieht und einen westlich geprägten Lebensstil führt, was in ihrem Herkunftsland zu Diskriminierung oder massiver Verfolgung durch Familie oder Gesellschaft führen kann.

Wie hat sich die Anerkennungspraxis seit 2005 entwickelt?

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 ist eine Tendenz erkennbar, die Menschenrechte konsequenter als universell zu betrachten und die private Sphäre nicht mehr als Ausschlussgrund für Asylverfahren zu nutzen.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung
Untertitel
Übersicht über die Anerkennungspraxis
Hochschule
Hochschule Emden/Leer
Note
1,3
Autor
Friedemann Korte (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
21
Katalognummer
V214142
ISBN (eBook)
9783656423874
ISBN (Buch)
9783656437413
Sprache
Deutsch
Schlagworte
geschlechtsspezifische verfolgung übersicht anerkennungspraxis
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Friedemann Korte (Autor:in), 2013, Geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214142
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  21  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum