Selbstdarstellung der politischen Parteien in den Medien vor der Bundestagswahl 2002 -Wie 'amerikanisiert' ist der deutsche Wahlkampf?


Mémoire de Maîtrise, 2003

99 Pages, Note: 1,6


Extrait


Inhalt

1. Einleitung
1.1 Thema und Eingrenzung
1.2 Literatur und Forschungsstand

2 Rahmenbedingungen für einen Wahlkampf in den Medien
2.1 Verhältnis von Politik und Medien in der BRD
2.1.1 Aufgaben der Medien im demokratischen System
2.1.2 Rechtliche Grundlagen der Medien in der BRD
2.1.3 Mediatisierung der Gesellschaft?
2.1.4 Anpassung der Politik an die Regeln der Medien
2.1.5 Bedeutung der Medien für den modernen Wahlkampf
2.2 Systemunterschiede zwischen den USA und der BRD
2.2.1 Politische Unterschiede
2.2.2 Mediale Unterschiede

3 „Amerikanisierung“ – was ist das?
3.1 Merkmale der „Amerikanisierung“
3.1.1 Professionalisierung
3.1.2 Spindoctoring
3.1.3 Personalisierung
3.1.4 Themen- und Ereignismanagement
3.1.5 Meinungsforschung
3.1.6 Angriffswahlkampf
3.2 „Amerikanisierung“ oder „Modernisierung“?

4 Wahlkampf
4.1 Die politische Ausgangslage zu Beginn des Wahlkampfes
4.2 Kampa, Kompetenzteam und Co. – Die Organisation des Wahlkampfes
4.3 Selbstdarstellung der Parteien in den Medien
4.3.1 Klassische Parteienwerbung
4.3.2 Medienstrategien
4.3.3 Internetpräsentation
4.3.4 Die Fernsehduelle
4.4 Alles anders? Ein Vergleich mit früheren Wahlkämpfen

5 Fazit

Literatur

Abkürzungsverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

1.1 Thema und Eingrenzung

Im Bundestagswahlkampf 2002 erweckte ein Novum das öffentlichen Interesse. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik standen sich ein amtierender Bundeskanzler und der Spitzenkandidat der größten Oppositionspartei in einem Duell gegenüber. Dieses fand zwar nicht zu Highnoon im Wilden Westen statt, sondern zur besten Sendezeit in einem Fernsehstudio. Als Waffen dienten auch keine Pistolen, sondern Sachargumente. Gleichwohl stammt aber auch diese Art, Mann gegen Mann gegeneinander anzutreten, aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Mit den beiden Fernsehduellen zwischen Gerhard Schröder und Edmund Stoiber wurde ein Sendeformat in den deutschen Wahlkampf übernommen, wie es in den USA schon seit langem üblich ist.

Doch auch anderen Methoden, derer sich die politischen Parteien und ihre Kandidaten zur Selbstdarstellung im Wahlkampf bedienen, wird nachgesagt, sie würden den amerikanischen Wahlkampf kopieren. In der Folge werde der deutsche Wahlkampf zunehmend „amerikanisiert“. Radunski schreibt bereits 1996: „Die Amerikanisierung der Politik ist längst auch deutsche Wirklichkeit“[1]. Die Stichworte, die in diesem Zusammenhang genannt werden, lauten Personalisierung, Angriffswahlkampf oder Spindoctoring.

Doch wie „amerikanisiert“ sind Bundestagswahlkämpfe heutzutage tatsächlich? Sind die Wahlkampfmethoden, die im Jahr 2002 zu beobachten waren, nicht eher das Ergebnis eines längeren Prozesses, währenddessen sie sich den Gegebenheiten einer sich stetig ändernden Mediengesellschaft angepasst haben? Ist die Verwendung des Begriffs „Amerikanisierung“ angesichts der erheblichen politischen und medialen Systemunterschiede zwischen den USA und der Bundesrepublik überhaupt zulässig? Die vorliegende Arbeit soll versuchen, durch eine Fallstudie über die Selbstdarstellung der Parteien in den Medien vor der Bundestagswahl 2002 Antworten auf diese Fragen zu geben.

Im Titel dieser Arbeit sind bereits die Thesen enthalten:

- Selbstdarstellung der politischen Parteien vor der Bundestagswahl 2002: Dieser Teil des Titels impliziert, dass die Medien für die Selbstdarstellung der Parteien eine bedeutende Rolle spielen. In Wahlkampfzeiten erbringen diese verstärkt kommunikative Leistungen, um Aufmerksamkeit der Medien und damit der Wähler, deren Stimmen es zu gewinnen gilt, zu erhalten. Es wird daher zu untersuchen sein, welcher Methoden sich die politischen Parteien im Bundestagswahlkampf 2002 im einzelnen bedient haben.
- Wie „amerikanisiert“ ist der deutsche Wahlkampf?: Dieser Frage liegt die Annahme zu Grunde, dass in deutschen Wahlkämpfen zumindest teilweise Methoden zur Anwendung kommen, die amerikanischen Mustern entlehnt sind. Ausgehend von der Selbstdarstellung der Parteien in den Medien wird daher untersucht werden, in welchem Ausmaß dies für den Bundestagswahlkampf 2002 zutrifft.

Es ist notwendig, in einer theoretischen Hinführung zunächst die Rahmenbedingungen zu skizzieren, unter denen ein Wahlkampf in den Medien stattfinden kann. Dazu ist zum einen ein Überblick über das Verhältnis von Politik und Medien in der Bundesrepublik zweckmäßig. Dabei werden die Funktionen und rechtlichen Grundlagen vorgestellt, unter denen die Medien agieren, sowie der ständige Wandel, dem das Verhältnis von Medien und Politik unterliegt, betrachtet. Zum anderen sollen die medialen und politischen Systemunterschiede zwischen der Bundesrepublik und den USA dargestellt werden. Ausgehend von der Annahme, dass sich im deutschen Wahlkampf amerikanische Methoden wiederfinden lassen, ist es sinnvoll, die verschiedenen Rahmenbedingungen in beiden Ländern kurz zu umreißen. Dieser Abschnitt dient dazu, Begriffe zu klären und Hintergründe zu erläutern, die zum besseren Verständnis der anschließenden Untersuchung notwendig sind. Er soll jedoch weder im Hinblick auf die Medientheorie noch auf die Systemunterschiede zwischen der Bundesrepublik und den USA umfassende Erkenntnisse liefern, sondern beschränkt sich auf die schlaglichtartige Darstellung der für das Verständnis der vorliegenden Arbeit wesentlichen Aspekte.

In dem sich daran anschießenden Abschnitt soll der Begriff „Amerikanisierung“ genauer durchleuchtet werden. Zu diesem Zweck werden zunächst die wesentlichen Merkmale dargestellt, die mit diesem Terminus in Verbindung gebracht werden. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie ausgeprägt sich diese im Wahlkampf der USA darstellen. Anschließend soll die Frage erörtert werden, ob der Begriff problemlos in der wissenschaftlichen Diskussion verwendet werden kann, oder ob sich nicht der Terminus „Modernisierung“ besser eignet, um die Veränderungen in der deutsche Wahlkampfführung zu umschreiben.

Schließlich wird der Wahlkampf der Parteien vor der Bundestagswahl 2002 untersucht. Nach einer vorangehenden Darstellung der politischen Ausgangslage der jeweiligen Partei sowie den verschiedenen Organisationsformen der Wahlkampfteams, steht die Selbstdarstellung der Parteien in den Medien im Mittelpunkt der Untersuchung. Gleichzeitig soll dabei gezeigt werden, in welcher Form die zuvor angesprochenen Merkmale einer „Amerikanisierung“ im Bundestagswahlkampf 2002 wiederzufinden sind. Abschließend widmet sich ein kurzer Überblick der Frage, ob es sich bei den angeführten Merkmalen tatsächlich um neue Erscheinungen des Wahlkampfes 2002 handelt oder ob sie nicht auch schon im Vorfeld früherer Bundestagswahlen zu beobachten waren.

Ziel der Arbeit ist es, die Wesensmerkmale des Bundestagswahlkampfes 2002 im Hinblick auf den Begriff „Amerikanisierung“ zu charakterisieren und dem Leser einen hinreichenden Eindruck über die Anwendbarkeit dieses Begriffs in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion zu vermitteln.

1.2 Literatur und Forschungsstand

Über Medientheorie, politische Kommunikation und das Verhältnis von Politik und Medien findet in der wissenschaftlichen Literatur eine breite Diskussion statt. Dementsprechend ist die Anzahl der diesbezüglichen Publikationen fast unüberschaubar. Dabei fällt auf, dass die Zahl der Veröffentlichungen von Fachliteratur in diesem Forschungsfeld gerade im Nachklang von Wahlen deutlich zunimmt. Dies verwundert nicht, da Wahlkämpfe eine verstärkte kommunikative Leistung der Parteien bedingen, die sich entsprechend in den Medien widerspiegelt. Wahlkämpfe bieten der Wissenschaft daher reichlich Material für Studien und Analysen. So ist auch zu erwarten, dass sich in nächster Zeit wieder eine Vielzahl von Arbeiten der Untersuchung der Bundestagswahl 2002 widmen werden. Bisher allerdings sind erst wenige Veröffentlichungen vorzufinden. Eine erste Auswertung des Wahlkampfes liefert allerdings Richard Hilmer[2]. Das Thema „Amerikanisierung“ wurde vor allem nach der Bundestagswahl 1998 in zunehmenden Maße zum Gegenstand der Debatte, auch wenn der Begriff schon früher gelegentlich in der Diskussion auftauchte[3].

Die größte Zahl der Aufsätze – bisher hat sich noch keine Monographie dem Thema gewidmet – behandelt jedoch indes lediglich Einzelaspekte der „Amerikanisierung“.

So widmen sich etwa Pfetsch und Schmitt-Beck[4] in erster Linie den Kommunikationsstrategien der Parteien im Wahlkampf, während Klein und Ohr genau wie Wirth und Voigt[5] auf die Personalisierung der Politikdarstellung eingehen. Falter und Römmele behandeln dagegen vorwiegend die Professionalisierung von deutschen Wahlkämpfen[6]. Breite Aufmerksamkeit in der Fachliteratur erhielt schließlich auch ein Artikel Falters, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wurde und das Thema Spindoctoring zum Gegenstand hatte[7]. Einen guten Gesamtüberblick über die Thematik liefert ein Aufsatz von Holtz-Bacha aus dem Jahr 1999[8].

Neben diesen wissenschaftlich-analytischen Untersuchungen wurde in jüngster Zeit auch zunehmend Literatur von Journalisten, Politikberatern und Werbefachleuten veröffentlicht, die in der Vergangenheit aktiv an der Planung und Durchführung von Wahlkämpfen mitgewirkt hatten. Hervorzuheben sind insbesondere die Bände von Machnig[9] und Althaus[10]. Daneben findet auch eine Monographie von Althaus zum Thema Politikberatung[11] breite Beachtung in der wissenschaftlichen Diskussion. Die Autoren setzen sich vorwiegend mit der praktischen Seite des Kampagnenmanagements auseinander und tragen damit dem zunehmenden Interesse der Öffentlichkeit an der Wahlkampforganisation Rechnung. Dieses zeigt sich insbesondere in einer Vielzahl von Veröffentlichungen in den Medien, die im Vorfeld der Bundestagswahl 2002 erschienen sind und sich mit dieser Frage auseinander setzen[12].

Für die nachfolgende Darstellung wurde die vorhandene Literatur im Hinblick auf die Fragestellung eingehend untersucht und einer Sekundäranalyse unterzogen. Das Hauptaugenmerk gilt dabei der Frage, ob die entsprechenden Untersuchungsergebnisse auf die Bundestagswahl 2002 anwendbar sind. Der zweite Teil der Arbeit stützt sich auf Medienberichte sowie auf Material, das dem Verfasser von den Parteien zur Verfügung gestellt wurde, so etwa Wahlkampfhandbücher und Kampagnenberichte. Zwei Experteninterviews mit dem stellvertretenden Leiter der Abteilung strategische Planung und Wahlkämpfe der CDU, Oliver Röseler[13], und dem Wahlkampfmanager der Grünen im Wahlkampf 2002, Rudi Hoogvliet, brachten weitere wertvolle Erkenntnisse.

2. Rahmenbedingungen für einen Wahlkampf in den Medien

2.1 Verhältnis von Politik und Medien in der BRD

2.1.1 Aufgaben der Medien im demokratischen System

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Entsprechend Artikel 20 Grundgesetz bestimmen die Bürger in Wahlen Repräsentanten, die für befristete Zeit die politischen Entscheidungen für die Bevölkerung treffen. Um sich bei Wahlen sachgerecht und kompetent für einen Repräsentanten entscheiden zu können, müssen die Bürger in der Lage sein, sich umfassend über dessen Absichten und Ziele zu informieren. Dies kann nur in den seltensten Fällen durch direkten Kontakt zwischen Bürger und den zur Wahl stehenden Kandidaten geschehen. Auf lokaler Ebene mögen die Akteure dazu zwar durchaus noch in der Lage sein. Auf Landes-, Bundes- oder gar europäischer Ebene jedoch ist der direkte Kontakt kaum realisierbar. Die Größe unserer Gesellschaft und eine Vielzahl an politischen Handlungsalternativen machen eine unmittelbare Kommunikation meistens unmöglich. Das Transportmittel für die politische Kommunikation bilden daher die Massenmedien[14]. Sie sind geeignet, die größtmögliche Zahl von Bürgern zu erreichen und sie zu minimalen Kosten über die politischen und gesellschaftlichen Geschehnissen zu informieren. So ermöglichen sie es dem Einzelnen, den politischen Prozess laufend zu verfolgen und sich ein rationales Urteil zu bilden, auf Grund dessen er eine Wahlentscheidung fällen kann.

Unter den verschiedenen Funktionen[15], die die Massenmedien in der Gesellschaft erfüllen, lassen sich in der wissenschaftlichen Literatur die drei Hauptaufgaben Information, Meinungsbildung sowie Kritik und Kontrolle hervorheben[16].

Da es dem Einzelnen kaum möglich ist, sich ohne die Vermittlungsrolle der Medien ein umfassendes Bild von seinem gesellschaftlichen Umfeld zu machen, „gilt die Informationsfunktion häufig als die vornehmste Aufgabe der Massenmedien“[17]. Mit ihrer Hilfe soll den Bürgern ermöglicht werden, die Zusammenhänge, Entscheidungen und Handlungen in Politik, Wirtschaft und allen anderen Bereichen der Gesellschaft zu verfolgen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen. Je größer der Informationsgrad des Einzelnen ist, desto eher ist er in der Lage, eine rationale Wahlentscheidung zu treffen oder sich sogar aktiv am politischen Prozess zu beteiligen[18]. Um einen hohen Informationsgrad der Bevölkerung zu erreichen, müssen die Massenmedien möglichst allgemein verständlich, umfassend und objektiv berichten.

Zu beachten ist jedoch, dass die Medien nicht in der Lage sind, permanent über sämtliche politischen Aspekte, Entscheidungen und Hintergründe zu berichten. Die täglichen Abläufe der modernen Politik sind viel zu komplex, um sie in ihrer Gesamtheit laufend in den üblichen Medienformaten darstellen zu können. Die Medien sind daher gezwungen, eine Auswahl an Ereignissen zu treffen, über die sie die Öffentlichkeit informieren wollen. Sie allein entscheiden, ob ein Ereignis berichtenswert ist oder ob es in der Berichterstattung keine Beachtung findet. Information wird daher immer auch von Nicht-Information begleitet[19]. Auch die Entscheidung, ob über ein bestimmtes Thema ausführlich oder nur am Rande berichtet wird, liegt allein in der Verantwortung der Medien. Dadurch haben die Massenmedien großen Einfluss auf die Wahrnehmung von Politik durch die Bevölkerung und besitzen eine erhebliche Machtposition im politischen System der Bundesrepublik Deutschland.

Auf der Informationsfunktion der Medien basiert die Meinungsbildungfunktion. Durch diese werden die Bürger in die Lage versetzt, die ihnen vermittelten Informationen über den politischen Prozess nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch kritisch zu bewerten. Da in einer pluralistischen Gesellschaft Parteien und andere Interessengruppen permanent darum bemüht sind, ihre eigenen Interessen zu vertreten, werden sie gegenüber der Öffentlichkeit kaum Argumente anbringen, die ihren jeweiligen Positionen entgegenstehen[20]. Würden die Medien also die Argumentation dieser Gruppen ungefiltert und unkommentiert wiedergeben, könnte sich der Bürger nur schwer und unter großem Aufwand ein ausgewogenes Bild vom politischen Gesche-

hen machen. Mit Hintergrundinformationen, Kommentaren und alternativen Argumenten versuchen die Medien daher, den Bürgern eine ausgewogene Urteilsbildung zu erleichtern. „Es besteht dann die Hoffnung, daß im Kampf der Meinungen das Vernünftige die Chance hat, sich durchzusetzen“[21].

Um diese Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen zu können, müssen und sollten die Medien weitestgehend ausgewogen und objektiv informieren. Reine Berichterstattung und Kommentar müssen strikt und für die Rezipienten der Medien klar erkennbar voneinander getrennt sein. Diesem Ideal wird in der Realität nicht immer entsprochen. Zwar gibt es selten einen deutlich sichtbaren Verstoß gegen die Trennung von Nachricht und Meinung. Doch schon die Auswahl der Ereignisse und die Intensität, mit der über sie berichtet wird, spiegelt oft bereits eine vorgefertigte Meinung wider. Hinzu kommt, dass die Akteure in den Medien, also Redakteure und Journalisten, eine persönliche Meinung zu den Themen, über die sie berichten, haben. Ob angesichts dessen eine klare Trennung zwischen individuellen Ansichten und neutraler Berichterstattung immer gewährleistet ist, darf bezweifelt werden. Die Selektion der Themen sowie die persönliche Meinung der Journalisten haben daher einen bedeutenden Einfluss auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit. Um trotzdem einen möglichst hohen Grad an Objektivität zu erreichen, ist ein breit gefächertes Medienangebot erforderlich.

Die dritte klassische Aufgabe der Massenmedien ist die Kritik- und Kontrollfunktion. In demokratischen Gesellschaften sind es die Medien, die neben der Opposition die Regierung kritisieren und deren Amtsführung kontrollieren. Ihnen obliegt daher die Aufgabe, Missstände aufzudecken und die Öffentlichkeit davon zu unterrichten. Ohne sie „liefe die Demokratie Gefahr, der Korruption oder der bürokratischen Willkür zu erliegen“[22]. Diese wichtige Rolle im Regierungssystem hat den Medien gelegentlich die Bezeichnung vierte Gewalt[23] eingebracht. Der Begriff soll die Medien in ihrer Bedeutung für die Demokratie auf eine Stufe mit der Exekutive, Legislative und Judikative stellen. Er ist jedoch mit Vorsicht zu verwenden. Die Kontrollfunktion der Medien ist weder demokratisch legitimiert, noch wird sie selbst überwacht; für die Durchführung der Kontrolle gibt es keine fest vorgeschriebenen Verfahren oder Abläufe und Neutralität ist - wie oben erwähnt wurde - nicht immer gewährleistet. Nichtsdestotrotz

weist der Begriff in die richtige Richtung und es „herrscht doch weitgehend Einigkeit darüber, dass Kritik und Kontrolle durch Massenmedien eine wichtige Errungenschaft demokratischer Gesellschaften ist“[24].

Durch die wichtige Stellung im politischen Prozess erwächst den Medien jedoch auch eine große Verantwortung. Ob Journalisten dieser immer gerecht werden, ist zweifelhaft. So ist für eine effiziente Kontrolle oft enger Kontakt zu Mitgliedern der Regierung oder anderer Entscheidungsträger erforderlich. Inwieweit sich Journalisten davon beeinflussen lassen und ob sie alle Informationen, die sie erhalten, auch veröffentlichen, ist fraglich.

Aus den bisherigen Ausführungen ist bereits deutlich geworden, dass sich die drei Funktionen zum Teil überschneiden und deren Ausübung durch die Medien nicht immer unproblematisch ist. Gleichwohl zeigen sie die große Bedeutung auf, die die Massenmedien in einem demokratischen Regierungssystem innehaben und verdeutlichen, dass sie einen unverzichtbaren Bestandteil in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland bilden.

2.1.2 Rechtliche Grundlagen der Medien in der BRD

Um ihre Funktionen in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung wahrnehmen zu können, benötigen die Medien eine rechtliche Grundlage. In der Bundesrepublik Deutschland stellt diese zunächst das Grundgesetz dar. Artikel 5 GG gewährleistet das Recht auf freie Meinungsäußerung, Informations- und Pressefreiheit. Gleichzeitig untersagt es jegliche Zensur der Berichterstattung. Einschränkungen sind den Medien lediglich „in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ (Art. 5 Abs. 2 GG) gesetzt. Damit ermöglicht das Grundgesetz den Medien, die oben genannten Funktionen ohne Beeinträchtigung oder Kontrolle durch den Staat ausüben zu können. Welch hoher Stellenwert der freien Meinungsäußerung, der Informations- und Pressefreiheit zugerechnet wird, ist aus verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ersichtlich. So heißt es in einem Urteil des Ersten Senats aus dem Jahre 1958: „Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es [das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung - jw] schlechthin konstituierend, weil es erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen ermöglicht, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“.[25]

Neben dem Grundgesetz bilden die Landesverfassungen und die Landespressegesetze weitere rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Medien. Die Formulierungen der Landesverfassungen ähneln in Bezug auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit in der Regel dem Text des Grundgesetzes[26] und gehen zum Teil auch über dessen Regelungsinhalt hinaus. So enthält etwa die Verfassung von Brandenburg das Gebot, „ein Höchstmaß an Meinungsvielfalt zu gewährleisten“ und verbietet, journalistische Tätigkeit durch „Zeugnispflicht, Beschlagnahme und Durchsuchung“ zu behindern[27]. Weitergehende Regelungen beinhalten die Landespressegesetze. So räumen sie etwa den Medien ein Informationsrecht ein, das zum Teil über die im Grundgesetz verankerte Informationsfreiheit hinausgeht. Dazu gehören etwa die Auskunftspflicht der Behörden oder das Zeugnisverweigerungsrecht[28]. Die Bestimmungen der Landesverfassungen und der Landespressegesetze gelten auch für das Verhältnis zwischen Medien und Bundesorganen, die ihren Sitz in dem jeweiligen Land haben, da der Bund auf seine Rahmengesetzgebungskompetenz, die ihm nach dem Grundgesetz zusteht, verzichtet hat (Vgl. Art. 75 Abs. 1. Ziff. 2 GG).

Da der Staat den Medien bei der Ausführung ihrer Aufgaben einen weitgehenden rechtlichen Handlungsspielraum einräumt, sie aber gleichzeitig einen großen Einfluss auf die öffentliche Meinung haben, erwächst ihnen eine bedeutende gesellschaftliche Verantwortung. Um dieser gerecht zu werden, existieren neben den genannten staatlichen Grundlagen auch „Ansätze zu einem Standesrecht der Massenmedien“[29]. Sie sollen in erster Linie eine berufliche Selbstkontrolle gewährleisten. Hierzu zählen die Publizistischen Grundsätze und die Richtlinien für die redaktionelle Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates. Darin heißt es etwa: „Die Achtung vor der Wahrheit [...] und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse“[30]. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Akzeptanz dieser Grundsätze lediglich auf einer freiwilligen Verpflichtung beruht.

2.1.3 Mediatisierung der Gesellschaft?

Die Massenmedien haben aufgrund ihrer großen Reichweite und der Unabhängigkeit, die ihnen durch das Grundgesetz gewährt wird, eine herausragende Stellung im gesamtgesellschaftlichen Kommunikationsprozess. Diese ermöglicht es ihnen, ihre politischen Funktionen in der Gesellschaft sinnvoll und umfassend wahrzunehmen. Die Wirkung, die sie dabei auf ihr Publikum und auf die gesellschaftlichen Akteure, über die sie berichten, im allgemeinen haben, wandelt sich ständig. Insbesondere haben sich die Beziehungen zwischen Medien und Politik im Laufe der Zeit verändert: Wurden die Medien traditionell lediglich als ein Vermittlungsinstrument zwischen Bevölkerung und staatlichen oder anderen Organisationen angesehen, stellen sie heute Akteure dar, die direkt oder indirekt auf die Handlungen ihrer Umwelt Einfluss nehmen. So spricht Oberreuter inzwischen von einem Prozess der Mediatisierung[31] der Gesellschaft.

Damit umschreibt er eine Entwicklung, in deren Verlauf sich Politiker und Vertreter anderer gesellschaftlicher Organisationen zunehmend den Regeln und der Funktionsweise des Mediensystems unterwerfen, um öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen. Da visualisierte und personalisierte politische Handlungen von den Medien bevorzugt würden, passe sich die Politik dieser Gegebenheit an. Politische Handlungen und Argumente seien unwichtiger als die Frage, ob ein politischer Akteur beim Publikum gut oder schlecht ankomme. Infolgedessen beginne nicht nur die politische Seriosität, sondern auch ein „präziser Politikbegriff“ überhaupt, sich aufzulösen[32].

Als Ergebnis dieser Entwicklung wird in der Literatur oft von einer Mediengesellschaft[33] gesprochen . Darunter versteht Ulrich Saxer „moderne Gesellschaften [...], in denen Medienkommunikation [...] eine allgegenwärtige und alle Spähren des gesellschaftlichen Seins durchwirkende Prägekraft entfaltet“[34]. Merkmale für eine solche Mediengesellschaft sieht Jarren darin, dass sich die Medien immer weiter ausbreiten und immer engmaschiger die gesamte Gesellschaft durchdringen, die Informationsvermittlung sich enorm beschleunigt und sich neue Medientypen herausbilden und dass die Medien selbst als Akteure eine hohe Aufmerksamkeit beanspruchen und sich letztlich zu Institutionen entwickeln[35].

Ein wichtiger Grund für die Mediatisierung ist die große Reichweite der Massenmedien allgemein und insbesondere des Fernsehens. Laut Medienbericht der Bundesregierung lag die Gesamtreichweite tagesaktueller Medien im Jahr 1995 bei 97 Prozent. Das Fernsehen erreichte dabei täglich 83 Prozent der Bevölkerung[36]. Hinzu kommt eine rasante Entwicklung der Internet- und Onlinemedien in den letzten Jahren. So stieg die Zahl der Internetnutzer zwischen 1997 und 2001 von rund vier auf knapp 39 Prozent der Bevölkerung[37]. Dieser hohe Verbreitungsgrad der Medien hat zur Folge, dass gesellschaftliche und politische Ereignisse für einen Großteil der Bevölkerung erst durch die Medien wahrnehmbar werden. „Was nicht in der Hauptsendezeit läuft, gelangt häufig nicht ins Bewußtsein der Bürger“[38].

Als weiterer Grund kann die Ökonomisierung des Mediensystems angesehen werden. Im Gegensatz zu den Printmedien waren Rundfunk und Fernsehen bis in die 1980er Jahre staatlich reguliert. Erst als neben den öffentlich-rechtlichen Sendern auch privatwirtschaftliche zugelassen wurden, erhielt das Marktprinzip auch in diesem Bereich Einzug. Mit der fortschreitenden Europäischen Integration wurden Unternehmensverflechtungen im Medienbereich auch über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus möglich und verstärkten diese Entwicklung. Durch die technische Entwicklung entstanden darüber hinaus immer mehr Sendeplätze, so dass weitere private Sendeanstalten ihr Programm anbieten konnten. Die Folge dieser Ökonomisierung ist eine stärkere Orientierung der Medien an Werbemarkt- und Publikumsinteressen zu Lasten von Vermittlungsinteressen gesellschaftlicher Organisationen und politischer Akteure[39].

Es lassen sich noch andere Gründe für die Mediatisierung und die Entwicklung hin zu einer Mediengesellschaft nennen: So sieht etwa Kepplinger in der Verbesserung der Allgemeinbildung eine Voraussetzung für ein gesteigertes Interesse am aktuellen Geschehen und in Folge dessen eine verstärkte Mediennutzung[40]. Alle angeführten Gründe haben dabei die Konsequenz, dass der Einfluss der Massenmedien auf die Öffentlichkeit in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen ist und diese Entwicklung noch immer anhält. Die Folge ist, dass das Publikum die Realität in zunehmenden Maß durch die Medien erfährt. Insbesondere dem Fernsehen schreibt Jarren eine „überragende soziokulturelle Position“ zu und bezeichnet es daher, wie auch Sarcinelli, als „Leitmedium“[41]. Meyer spricht sogar von der „Visualisierung der sozialen Kommunikationsgewohnheiten“. Die Bilder im Fernsehen wirkten wie „unvermittelte Elemente der objektiven Welt selbst“[42]. Dem Publikum ist dabei häufig nicht bewusst, dass die gesendeten Bilder genau wie die Berichterstattung der Printmedien einer Selektion durch die Redakteure unterworfen sind und nicht ein bloßes Abbild der Wirklichkeit darstellen. „Mit dem Wachstum massenmedialer Kommunikation kennt die Bevölkerung in der öffentlichen Sphäre eine eigene, manchmal nur eine einzige Realität, die massenmediale Realität“[43].

2.1.4 Anpassung der Politik an die Regeln der Medien

Die Mediatisierung der Gesellschaft beeinflusst vor allem das Verhältnis zwischen Politik und Medien. War der politische Journalismus ursprünglich Bestandteil der politischen Interessenvermittlung, entwickelte er sich im Laufe des 19. Jahrhunderts zu einem autonomen Gegenpol zur Politik[44]: Medien und Politik bildeten zwei klar voneinander getrennte Systeme, die jedoch gleichzeitig voneinander abhängig waren. So waren die Medien auf Informationen aus der Politik angewiesen, um über sie berichten und auf diese Weise ihrer Informationsfunktion nachkommen zu können. Die Politik wiederum benötigte die Medien, um der Öffentlichkeit ihre jeweiligen Handlungen und Entscheidungen bekannt zu machen und sich so politische Legitimation zu verschaffen[45]. Doch auch diese Vorstellung von einem Dualismus zwischen Medien und Politik entspricht längst nicht mehr der Realität und wurde vom Prozess der Mediatisierung überholt. Je mehr die Medien an Verbreitung gewannen, desto abhängiger wurde der Erfolg von Politikern von deren Berichterstattung. Zu beobachten sind daher zunehmend „Machtverlagerungen zugunsten der Massenmedien und zu Ungunsten des Systems politischer Herrschaft“[46]. Jarren sieht zudem in der abnehmenden „gesamtgesellschaftlichen Bindungsstärke und Integrationsfähigkeit“ anderer gesellschaftlicher und politischer Akteure einen Grund für die stärker werdenden Einflussmöglichkeiten der Massenmedien[47].

Durch die Ausweitung ihres Einflusses wirken die Massenmedien daher immer stärker an der Gestaltung der öffentlichen Meinung und damit auch an der politischen Willensbildung der Bevölkerung mit. Beide Aufgaben sind in der Bundesrepublik Deutschland jedoch traditionell vor allem den politischen Parteien zugedacht (Vgl. Art. 21 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 1,2 Parteiengesetz). Hinzu kommt, dass Klingemann und Wattenberg bereits 1990 in der Bevölkerung eine „Abschwächung der psychologischen Bindung an die etablierten politischen Parteien“[48] festgestellt haben. Dies hat zur Folge, dass die Parteien bei der Wahrnehmung ihrer politischen Willensbildungsfunktion zunehmend auf die Berichterstattung der Medien angewiesen sind. So kommt auch Brettschneider zu dem Schluss, dass Massenmedien für die Politikvermittlung heute von größerer Bedeutung sind als direkte Gespräche zwischen Vertretern der Parteien und den Bürgern[49].

Die Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass die politischen Akteure ihre kommunikative Infrastruktur den medialen Gegebenheiten anpassen müssen, wenn sie Ihre spezifischen Interessen an die Öffentlichkeit bringen wollen. Die Vermittlung von Inhalten nach außen wird verstärkt in die Hände von PR-Agenturen gelegt, Informationen werden den Medien veröffentlichungsbereit zugespielt und die gesamte Außenkommunikation wird professionalisiert[50].

Gerade mit Blick auf die wichtige Rolle, die das Fernsehen für die Vermittlung von Ereignissen inzwischen hat, achten Politiker dabei verstärkt auf die Medienwirksamkeit ihrer Auftritte und Handlungen. Darüber hinaus lassen sich komplizierte politische Sachverhalte im Fernsehen vereinfacht darstellen, um ein größeres Publikum zu erreichen: „Die Personifizierung eines Problems ist ein üblicher Weg, um Aufmerksamkeit zu erzeugen“[51]. Die Folgen sind die Inszenierung symbolischer Politik, Durchführung von sogenannten Pseudoereignissen und eine verstärkte Konzentration auf die politischen Akteure statt auf Themen und Inhalte. Meyer spricht von der „Inszenierung des Scheins“. Herstellung von Politik werde im Hinblick auf die Wirkungsmacht der Nachrichtenfaktoren kalkuliert. Das politische Produkt erschöpfe sich in seiner reinen Darstellung, die die Vorstellung der Bürger in Dienst nehme. Er konstatiert: „Schaupolitik ist zu einer eignen [...] dominierenden Form politischer Kommunikation geworden“[52]. Eine ähnliche Sichtweise auf die Entwicklung haben Dörner und Vogt, wenn sie davon sprechen, dass der sichtbare Teil der Politik zu einer „professionell inszenierten Dauerwerbesendung gerate“[53]. Zwar gibt es auch Stimmen, die diese Perspektive nicht teilen. So weist der Wahlkampfmanager der SPD im Bundestagswahlkampf 2002, Matthias Machnig, darauf hin, dass Politik nur wenig Kontrolle über das habe, was andere von ihr wahrnehmen und betont, dass Personen und Inhalte unauflöslich miteinander verbunden seien[54]. An der Tatsache, dass sich Politik heute verstärkt an den Regeln der Massenmedien orientiert, besteht indes allerdings kein Zweifel.

2.1.5 Bedeutung der Medien für den modernen Wahlkampf

Unter Wahlkampf wird im permanenten Wettbewerb der Parteien diejenige zeitliche Phase verstanden, in der vor allem die Parteien und die von ihnen aufgestellten Kandidaten verstärkt inhaltliche, organisatorische und kommunikative Anstrengungen unternehmen, um Wähler zu mobilisieren und deren Stimmen für sich zu gewinnen. Wenn die Massenmedien bereits im politischen Alltagsgeschehen eine herausragenden Stellenwert besitzen, werden sie für die Parteien daher vor allem in Wahlkampfzeiten zu einem unverzichtbaren Transportmittel und Multiplikator für ihre politischen Botschaften.

Die Funktionen des Wahlkampfes lassen sich in Information, Identifikation und Mobilisierung unterscheiden[55]. Der Bürger muss über Wahlprogramme und die politischen Ziele der Parteien informiert werden. Gleichzeitig bietet der Wahlkampf mit seiner intensiven Außendarstellung von Politikinhalten Anhängern und Mitgliedern verstärkt Gelegenheit, sich mit einer bestimmten Partei zu identifizieren und sich gegenüber anderen abzugrenzen. Schließlich sollen Parteianhänger und andere Wähler mobilisiert werden, um die jeweilige Partei aktiv zu unterstützen, oder ihr am Wahltag die Stimme zu geben. Für die Erfüllung dieser drei Funktionen sind die Parteien auf die Leistungen der Massenmedien angewiesen. Zudem weisen Dörner und Vogt darauf hin, dass nur wenige Bürger die Wahlprogramme der Parteien lesen oder anhand der vorangegangenen Legislaturperiode die Leistungen und Misserfolge der Parteien genau analysieren und bei der Wahlentscheidung gegeneinander abwägen. „Stattdessen wirken hier oft Stimmungen, Medienkampagnen, Personen und ihre professionell inszenierte Ausstrahlung“[56]. Die Vermittlungsleistung der Massenmedien erhält vor diesem Hintergrund nochmals eine größere Bedeutung.

Dabei kommen für die Parteien im Wahlkampf grundsätzlich zwei Formen der Mediennutzung in Frage. Unter dem Begriff Paid Media können sämtliche Formen bezahlter Wahlwerbung gezählt werden. Dazu gehören etwa Wahlwerbespots, Plakate oder Anzeigen in den Printmedien. Eine wesentlich höhere Bedeutung kommt jedoch der Berichterstattung im redaktionellen Bereich der Medien, der Free Media, zu. Diese Form bietet den Parteien die Gelegenheit zur kostenlosen Selbstdarstellung und damit zur Wahlkampfwerbung in den Medien[57]. Wie die Parteien im einzelnen versuchen, die Formen der Paid und Free Media zu nutzen, wird weiter unten (siehe 4.3) gezeigt.

2.2 Systemunterschiede zwischen den USA und der BRD

2.2.1 Politische Unterschiede

Das jeweilige politische System eines Landes stellt die notwendigen Rahmenbedingungen für den Wahlkampf. Will man den Bundestagswahlkampf auf seine „Amerikanisierung“ hin untersuchen, ist daher ein Vergleich zwischen den politischen Systemen der BRD und der USA unerlässlich. Für eine ausführliche systematische Darstellung dieser Unterschiede reicht jedoch der Rahmen dieser Arbeit bei weitem nicht aus. Daher werden im Folgenden lediglich diejenigen Merkmale des jeweiligen politischen Systems erörtert, die für den Wahlkampf und damit für den Begriff der „Amerikanisierung“ relevant sind. Dazu zählen im wesentlichen drei Aspekte: a) die unterschiedlichen Regierungssysteme, b) die Wahlsysteme sowie c) die Rolle der politischen Parteien. Es soll gezeigt werden, welche Voraussetzungen für den Wahlkampf sich aus den Systemunterschieden ergeben.

a) Die Regierungssysteme

Wie in den meisten europäischen Staaten entsprechen die politischen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik dem parlamentarischen Regierungssystem. Dies bedeutet konkret, dass auf Bundesebene der Bundestag das einzige Staatsorgan ist, das unmittelbar vom Volk gewählt wird. Die übrigen Organe verfügen demzufolge

lediglich über eine abgeleitete Legitimation. So obliegt etwa die Wahl des Bundeskanzlers den Abgeordneten des Bundestages. Jener schlägt die Regierungsmitglieder vor, die vom Bundespräsidenten ernannt werden (Vgl. Art. 64 Abs. 1 GG). Anders als in den USA kann sich also ein Kandidat für das Amt des Regierungschefs nicht direkt der Bevölkerung zur Wahl stellen, sondern zunächst höchstens als Bewerber um ein Mandat als Bundestagsabgeordneter. Diese Regelung ließe vermuten, dass es zunächst keinen Bewerber gibt, der eine zentrale Rolle im Wahlkampf spielt. In der Realität bestimmen jedoch zumindest diejenigen Parteien, die die größten Chancen auf den Wahlsieg haben, frühzeitig einen Kanzlerkandidaten, mit der Absicht, ihn zum Regierungschef zu wählen, falls ihre Fraktion die Mehrheit im Bundestag stellen sollte. Die Aufstellung eines Kanzlerkandidaten ist allerdings weder im Grundgesetz noch im Parteiengesetz vorgesehen, sondern erfolgt allein auf die Eigeninitiative der Parteien hin. Die Folge für den Wahlkampf ist, dass der Kanzlerkandidat meistens im Mittelpunkt der Wahlwerbung seiner Partei steht, obwohl er nicht direkt gewählt werden kann.

Demgegenüber existiert in den USA ein Präsidialsystem[58]. Dies bedeutet, dass neben den beiden Kammern des Kongresses, die auf zwei (Repräsentantenhaus) beziehungsweise vier Jahre (Senat) direkt von der Bevölkerung gewählt werden, auch der Präsident als Staatsoberhaupt und Chef der Exekutive vom Volk bestimmt wird. Formal handelt es sich dabei lediglich um eine indirekte Wahl, da von den Bürgern in den einzelnen Bundesstaaten zunächst Wahlmänner bestimmt werden, die wiederum ihre Stimme für einen Präsidentschaftskandidaten abgeben. Diese Regelung ist durch die Annahme der amerikanischen Verfassungsväter begründet, dass aufgrund des erforderlichen Urteilsvermögens bei der Wahl des Staatsoberhauptes „die direkte Wahl von Männern vorgenommen wird, die besonders befähigt sind zur Beurteilung der für den Rang des Amtes nötigen Eigenschaften“[59]. Heute gehören die Wahlmänner allerdings in der Regel einer der beiden großen Parteien an und sind damit faktisch verpflichtet, für den von ihrer Partei nominierten Kandidaten zu stimmen. Die Präsidentenwahl kommt damit einer direkten Wahl sehr nahe. So sieht auch Wasser eine Entwicklung hin zu einer „faktischen Volkswahl“[60]. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland ergibt sich also die zentrale Rolle, die der Kandidat für das Amt des Regierungschefs im Wahlkampf spielt, in den USA zwangsläufig aus dem politischen System.

b) Die Wahlsysteme

Um die Wählerstimmen in Parlmentsmandate umzurechnen, sind zwei Verfahren denkbar: das Verhältniswahlsystem und das Mehrheitswahlsystem. Beide führen zu unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Während in ersterem auch kleine Parteien ihrem Stimmenanteil entsprechend Mandate erhalten, begünstigt letzteres große Parteien und führt in der Regel zu klaren Mehrheiten im Parlament. Beide Wahlsysteme haben Vor- und Nachteile. So spiegelt das Verhältniswahlsystem den politischen Willen der Wählerschaft korrekter in der Zusammensetzung des Parlaments wider. Gleichzeitig kann es aber auch leicht zu einer Zersplitterung der Parteienlandschaft kommen, falls keine Sperrklausel vorgesehen ist. Für Regierungsbildungen sind daher meistens Koalitionen notwendig. Das Mehrheitswahlsystem dagegen bringt stabile Mehrheiten hervor. Normalerweise sind in einem solchen System nur zwei Parteien im Parlament vertreten. Der Nachteil liegt bei diesem Verfahren darin, dass kleine Parteien und Gruppen kaum eine Chance haben, ihre politischen Vorstellungen in die parlamentarische Debatte einzubringen. Die Konsequenzen, die sich aus den unterschiedlichen Wahlsystemen ergeben, haben auch Folgen für den jeweiligen Wahlkampf.

Das konkrete Wahlverfahren wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch das Grundgesetz sondern durch das Bundeswahlgesetz bestimmt (Vgl. Art. 38 Abs. 1, 3 GG). Es entspricht im Prinzip der Verhältniswahl. Zwar haben die Wähler mit der Erststimme die Möglichkeit, die Hälfte der Abgeordneten im Parlament direkt zu bestimmen. Diese Stimme entscheidet aber lediglich über die personelle Zusammensetzung des Bundestages, nicht über die Mehrheitsverhältnisse an sich. Diese werden allein auf Grundlage des Anteils der Zweitstimmen, die eine Partei auf sich vereinigen kann, ermittelt. Abgeordneten, die nicht direkt gewählt werden, ziehen über die von den Parteien erstellten Landeslisten ins Parlament ein. Das Bundeswahlgesetz spricht daher von „einer mit der Personalwahl verbundenen Verhältniswahl“ (§ 1 Abs. 1 Bundeswahlgesetz). Nur wenn in einem Bundesland mehr Kandidaten einer Partei durch die Erststimme gewählt werden als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zusteht, hat auch die Erststimme einen kleinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments. Diese Abgeordneten können dann auf der Basis von Überhangmandaten zusätzlich in den Bundestag einziehen.

Um der bereits erwähnten Gefahr einer Zersplitterung der Parteienlandschaft vorzubeugen, ist eine Sperrklausel von fünf Prozent vorgesehen. Dies bedeutet, dass nur diejenigen Parteien Sitze im Bundestag erhalten, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen können. Lange Zeit führte diese Regelung dazu, dass nur drei Parteien im Parlament vertreten waren. Erst 1983 wurde mit den Grünen erstmals seit 1957 wieder eine vierte Partei in den Bundestag gewählt. Nach der Wiedervereinigung kam 1990 die PDS dazu, die gegenwärtig jedoch nur mit zwei Abgeordneten, die durch die Erststimme direkt gewählt wurden, vertreten ist. Aufgrund mehrerer im Bundestag vertretener Parteien ist es unwahrscheinlich, dass eine Partei die absolute Mehrheit der Sitze erlangt. Zur Wahl des Bundeskanzlers und damit auch zur Bildung einer Regierung sind daher regelmäßig Koalitionen von mindestens zwei Parteien notwendig. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat bisher auch noch keine Partei alleine die Regierung gestellt.

Die Tatsache, dass eine Koalitionsbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig ist, hat Konsequenzen für die Wahlkampfführung. Parteien mit ähnlichen politischen Vorstellungen und Ideen sehen ineinander oft schon früh einen potenziellen Koalitionspartner. So verbietet sich etwa ein allzu hart ausgetragener Angriffswahlkampf in Richtung eines möglichen Regierungspartners. Auf der anderen Seite stehen auch Parteien mit ähnlichen Werten in Konkurrenz um die Zweitstimme der Wähler, so dass die Parteien eher versucht sein werden, sich zu profilieren und voneinander abzugrenzen anstatt einen gemeinsamen Lagerwahlkampf zu führen.

Trotz seines geringfügigen Einflusses auf die Anzahl der Mandate hat auch das Element der Personalwahl, das im bundesdeutschen Wahlsystem vorgesehen ist, Folgen für den Wahlkampf. So müssen die Bewerber, die als Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis antreten, nicht nur für das Programm ihrer Partei werben, sondern auch versuchen, sich selbst als Person gegenüber den Bewerbern aus den konkurrierenden Parteien zu profilieren.

Auch in den USA gibt die Verfassung lediglich Rahmenbedingungen für die Wahl von Kongress und Präsident vor. Die genauen Bestimmungen werden von den Bundesstaaten festgelegt (Vgl. Art. 1 Abschnitt 4 u. Art. 2 Abschnitt 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika). Generell entsprechen die Wahlen jedoch dem Prinzip der Mehrheitswahl. Die Bevölkerung jedes Bundesstaates wählt mindestens drei Abgeordnete in den Kongress. Alle sechs Jahre wählen die Bürger jedes Staates zwei Senatoren in den Senat sowie alle zwei Jahre, abhängig von der Einwohnerzahl, mindestens einen Abgeordneten in das Repräsentantenhaus. Die Bewerber stellen sich dabei direkt den Wählern. Kandidatenlisten der Parteien existieren nicht. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, ist gewählt. Die Wahlkämpfe vor den Wahlen zum amerikanischen Kongress müssen daher von vornherein mehr auf die zur Wahl stehenden Bewerber konzentriert sein, als dies beim Verhältniswahlsystem der Fall ist. Darüber hinaus müssen Parteien und Kandidaten nicht auf potenzielle Koalitionspartner Rücksicht nehmen. Dies liegt zum einen daran, dass das Mehrheitswahlsystem die Herausbildung eines Zweiparteiensystems begünstigt. So sind in den USA lediglich Anhänger der Demokraten und Republikaner im Kongress vertreten. Es gibt zwar noch andere Parteien. Diese spielen jedoch auf Bundesebene keine Rolle. Zum anderen werden die Mitglieder der Regierung durch den Präsidenten ernannt, so dass es dabei nicht auf die Stimmenmehrheit im Kongress ankommt.

[...]


[1] Radunski: Politisches Kommunikationsmanagement (1996), S. 39.

[2] Vgl. Hilmer: Bundestagswahl 2002 (2003).

[3] So z.B: Radunski: Politisches Kommunikationsmanagement (1996).

[4] Vgl. Pfetsch/Schmitt-Beck: Amerikanisierung von Wahlkämpfen? (1994); Pfetsch: „Amerikanisierung“ der politischen Kommunikation? (2001).

[5] Vgl. Klein/Ohr: Gerhard oder Helmut? (2000); Wirth/Voigt: Der Aufschwung ist meiner! (1999).

[6] Falter/Römmele: Professionalisierung bundesdeutscher Wahlkämpfe (2002).

[7] Vgl. Falter, J: Alle Macht dem Spindoctor (1998), in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.04.1998.

[8] Vgl. Holtz-Bacha: Bundestagswahlkampf 1998 (1999).

[9] Vgl. Machnig: Politik – Medien – Wähler (2002).

[10] Vgl. Althaus: Kampagne! Neue Strategien für Wahlkampf, PR und Lobbying (2002).

[11] Vgl. Althaus: Wahlkampf als Beruf (1998).

[12] Vgl. u.a. Goffart: Nur der Sieg zählt, in: Handelsblatt vom 12.07.2002; Albers: Modern, medientauglich, ratlos, in: Welt am Sonntag vom 21.07.2002; Leersch: Die Kanzlermacher, in: Die Welt vom 13.08.2002.

[13] Röseler war im Bundestagswahlkampf 2002 gleichzeitig Mitglied des Stoiber-Teams.

[14] Massenmedien sind die technischen Verbreitungsmittel für Massenkommunikation. Dabei handelt es sich um jene „Sonderform zwischenmenschlicher Kommunikation, bei der [...] ein ‚Kommunikator‘ seine Aussagen öffentlich [...], indirekt und einseitig [...] an ein anonymes, heterogenes und raumzeitlich verstreutes ‚Publikum‘ richtet. Kommunikatoren sind [...] Beobachter der Wirklichkeit, die Ihre Beobachtungen und Reflexionen [...] wiedergeben“. Siehe: Andersen/Woyke: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland (2000), S. 366. Die Begriffe „Massenmedien“ und „Medien“ werden in dieser Arbeit synonym verwendet.

[15] Der Begriff „Funktion“ ist hier im Sinne von „Leistung“ zu verstehen, die die Massenmedien in der Gesellschaft erbringen. Vgl. Schulz: Politische Kommunikation (1997), S. 27ff.

[16] Vgl. Kamps: Politik in Fernsehnachrichten (1999), S. 58ff; Meyn: Massenmedien in Deutschland (1999), S. 32; Schulz: Politische Kommunikation (1997), S. 46ff.

[17] Kamps: Politik in Fernsehnachrichten (1999), S. 60.

[18] Vgl. ebd.

[19] Vgl. ebd., S. 61.

[20] Vgl. ebd., S. 63.

[21] Meyn: Massenmedien in Deutschland (1999), S. 33.

[22] Ebd. S. 35.

[23] Vgl. u.a. Altmeppen/Löffelholz: Zwischen Verlautbarungsorgan und „vierter Gewalt“ (1998), S. 121; Bergsdorf: Die 4. Gewalt (1980).

[24] Kamps: Politik in Fernsehnachrichten (1999), S. 63.

[25] BVerfGE 7, S. 198ff.

[26] Vgl. etwa Art. 8 Abs. 1-3 der Verfassung von Berlin

[27] Vgl. Art. 19 Abs. 4-5 der Verfassung von Brandenburg

[28] Vgl. z.B. § 5 Pressegesetz des Landes Brandenburg; §§ 4 u. 18 Berliner Pressegesetz.

[29] Kepplinger: Massenkommunikation (1982), S. 55.

[30] Deutscher Presserat: Publizistische Grundsätze in der Fassung von 1996, einzusehen unter: www.presserat.de/site/pressekod/kodex/index.shtml

[31] Vgl. Oberreuter: Mediatisierte Politik und politischer Wertwandel (1989), S. 36.

[32] Vgl. ebd., S. 37f.

[33] Vgl. Jarren: Medien, Mediensystem und politische Öffentlichkeit im Wandel (1998); Saxer: Mediengesellschaft (1998).

[34] Saxer: Mediengesellschaft (1998), S. 53.

[35] Vgl. Jarren: Medien, Mediensystem und politische Öffentlichkeit im Wandel (1998), S. 74.

[36] Vgl. Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien in der Bundesrepublik Deutschland 1998.

[37] Vgl. Eimeren/Gerhard/Frees: ARD/ZDF Online-Studie (2001), S. 383.

[38] Meyn: Massenmedien in Deutschland (1999),S. 337.

[39] Vgl. Jarren: Medien, Mediensystem und politische Öffentlichkeit im Wandel (1998), S. 79f.

[40] Vgl. Kepplinger: Die Demontage der Politik in der Informationsgesellschaft (1998), S. 37.

[41] Jarren: Medien, Mediensystem und politische Öffentlichkeit im Wandel (1998), S. 84; Sarcinelli: Parteien und Politikvermittlung (1998), S. 284.

[42] Vgl. Meyer: Die Transformation des Politischen (1994), S. 134.

[43] Kamps: Politik in Fernsehnachrichten (1999), S. 26

[44] Vgl. Altmeppen/Löffelholz: Zwischen Verlautbarungsorgan und „vierter Gewalt“ (1998), S. 97.

[45] Vgl. ebd., S. 101.

[46] Schulz: Politische Kommunikation (1997), S. 25.

[47] Vgl. Jarren: Medien, Mediensystem und politische Öffentlichkeit im Wandel (1998), S. 85.

[48] Klingemann/Wattenberg: Zerfall und Entwicklung von Parteiensystemen (1990), S. 330.

[49] Vgl. Brettschneider: Kanzlerkandidaten im Fernsehen (2002), S. 264.

[50] Vgl. Jarren: „Mediengesellschaft“ (2001), S. 16.

[51] Hoffmann-Riem: Politiker in den Fesseln der Mediengesellschaft (2000),S. 117.

[52] Meyer: Die Transformation des Politischen (1994), S. 137.

[53] Dörner/Vogt: Der Wahlkampf als Ritual (2002), S. 15.

[54] Vgl. Machnig: Politische Kommunikation in der Mediengesellschdaft (2002), S. 146.

[55] Vgl. Woyke: Stichwort: Wahlen (1998), S. 106f.

[56] Dörner/Vogt: Der Wahlkampf als Ritual (2002), S. 21.

[57] Vgl. Fengler/Jun: Kopie der Kampa im neuen Kontext (2003), S. 174.

[58] Shell lehnt der Begriff „Präsidialsystem“ ab, da er die Wechselbeziehung zwischen Exekutive und Legislative verschleiere. Vgl. Shell: Das politische System – Kongreß und Präsident (1998), S. 207. Da an dieser Stelle keine Begriffsanalyse durchgeführt werden kann und der Begriff geeignet ist, die Abgrenzung zum parlamentarischen System zu veranschaulichen, wird er in dieser Arbeit dennoch verwendet.

[59] Hamilton: Die Federalist Papers. Artikel 68 zitiert in: Adams: Die Federalist-Artikel (1994), S. 411.

[60] Wasser: Institutionen im politischen System (1997), S. 8.

Fin de l'extrait de 99 pages

Résumé des informations

Titre
Selbstdarstellung der politischen Parteien in den Medien vor der Bundestagswahl 2002 -Wie 'amerikanisiert' ist der deutsche Wahlkampf?
Université
University of Potsdam  (Politik)
Note
1,6
Auteur
Année
2003
Pages
99
N° de catalogue
V21420
ISBN (ebook)
9783638250481
Taille d'un fichier
1027 KB
Langue
allemand
Mots clés
Selbstdarstellung, Parteien, Medien, Bundestagswahl, Wahlkampf
Citation du texte
Jens Wegner (Auteur), 2003, Selbstdarstellung der politischen Parteien in den Medien vor der Bundestagswahl 2002 -Wie 'amerikanisiert' ist der deutsche Wahlkampf?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21420

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