Extracto
Inhaltsverzeichnis
I. Vorbemerkungen
1. Beschreibung der Ausgangsposition
2. Beschreibung der Lernziele:
3. Ort der Unterweisung
4. Lernzeit
5. Unterweisungsmethode
6. Ausbildungsmittel
II. Ablauf der Unterweisung (Vier-Stufen-Methode)
1. Stufe: Vorbereiten durch den Ausbilder
2. Stufe: Vormachen und erklären
3. Stufe: Nachmachen und erklären
4. Stufe: Selbständig Üben lassen
III. Schlussbesprechung
Anhang:
I. Vorbemerkungen
1. Beschreibung der Ausgangsposition
Die Ausbilderin:
Der Name der Ausbildenden ist Frau, 26 Jahre
Die Ausbildung zur Hotelfachfrau hat Frau nach einem einjährigen Aufenthalt in Spanien, 2006 begonnen. 2010 begann sie ihre Fortbildung als staatlich geprüfte Hotelbetriebswirtin an der Hotelfachschule.
Die Ausbilderin ist nach § 20 BBiG persönlich und fachlich geeignet um die Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit an der Rezeption zu betreuen.
Der Führungsstil der Unterweisungsprobe entspricht dem kooperativen Führungsstil. Ausbilder und Auszubildende wenden die Sie-Form an.
Die Auszubildende:
Der Name der Auszubildenden ist Frau, 19 Jahre
Nach dem Erwerb des allgemeinen Hochschulabschlusses hat Frau ihre Lehre zur Hotelfachfrau in im Hotel begonnen. Sie befindet sich zurzeit im 6. Monat des 1. Ausbildungsjahres.
Frau darf auf Grund ihres Schulabschlusses, der guten Zwischenprüfungsergebnisse sowie der allgemein gut erbrachten Leistungen der Ausbildungszeit um sechs Monate verkürzen.
Auf Grund der höheren Bildung und ihrer altersgemäßen Reife werden ihr oftmals höherwertige Aufgaben zum selbstständigen Erledigen übertragen. Die Auszubildende ist sehr pünktlich und zuvorkommend. Gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten ist sie äußerst freundlich und hilfsbereit.
Sie fasst schnell neue Aufgaben auf, die sie anschließend erlernt und selbstständig erledigen kann. Manchmal begeht sie kleinere Fehler, weil sie teilweise etwas unkonzentriert ist. Dazu gehört leider auch Unaufmerksamkeiten gegenüber den Gästen, welche sie jedoch mit ihrer sympathischen Art schnell wieder bereinigt. Frau wurde bisher nach dem Ausbildungsrahmenplan Teil 1 (§ 4 Nr. 1 – 7 und 9) ausgebildet.
Die Auszubildende hat während der Schulzeit bereits in einer Gaststätte nebenbei als Servicekraft gearbeitet. Sie ist somit dem physischen Stress und den allgemeinen Abläufen im Gastgewerbe vertraut. Durch Gespräche mit Frau und der Kontrolle ihres Ausbildungsnachweises ist ersichtlich, dass sie in der Berufsschule das Thema Beratung und Verkauf durchgenommen hat.
2. Beschreibung der Lernziele:
Beziehen sich auf übergeordnete Lernthemen und geben die Richtung an, in der das Lernen erfolgen soll. Sie haben einen geringen Grad an Eindeutigkeit und lassen den Ausbildungskräften einen großen Entscheidungsspielraum.
Beziehen sich auf kleinere inhaltliche Bereiche der Ausbildung, die nicht bis ins Detail zergliedert sind und haben einen mittleren Grad an Eindeutigkeit. Sie lassen Ausbildungskräften noch Entscheidungsspielräume bei der Lernzielumsetzung.
2.1. Gesamtlernziel
Die Auszubildende soll in der Unterweisung lernen, in möglichst kurzer Zeit, das selbständige und
fachgerechte „Thema“ zu beherrschen und anschließend die verschiedenen Unterweisungsmittel benennen. Dabei soll die Auszubildende schnell und zuverlässig arbeiten. Damit die Auszubildende engagiert die neue Aufgabe lernt, erläutert die Ausbilderin die damit verbunden Vorzüge. So ist die Unterweisung eine Gelegenheit ihr Fachwissen an der Rezeption zu erweitern und erlangt somit bei den anderen Auszubildenden wie auch Kollegen Anerkennung und kann wesentlich selbstbewusster arbeiten. Durch Üben und Ausprobieren sollte die Auszubildende anschließend in der Lage sein, Meldescheine fachgerecht auszufüllen.
2.2. Feinlernziele:
Die Unterscheidung in kognitive, affektive und psychomotorische Lernziele.
Beziehen sich auf die Details des Ausbildungsthemas und geben das erwünschte Verhalten nach erfolgreichem Lernen recht eindeutig an.
2.2.1. Kognitive Lernziele
Die Bedeutung der Gästebegrüßung und des Meldescheins, sowie die Aufnahme der korrekten Daten im Zusammenhang mit dem Meldegesetz müssen für das weitere transferieren dem Auszubildenden klar erkenntlich sein.
2.2. Affektive Lernziele
Der Auszubildende erlernt den Gästen gegenüber freundlich, offen und selbstständig mit Vertrauen als Teil des Hotels aufzutreten. Somit werden das Selbstvertrauen und das Erscheinungsbild des Lernenden gestärkt.
2.3. Psychomotorische Aspekte
Die Auszubildende soll durch die willkürlich gesteuerten, bewusst erlebten und von psychischen Faktoren geprägten Abläufen, den Meldeschein ergänzen, bzw. gänzlich selbstständig in reiner Schrift ausfüllen und an die nächste Stelle weitergeben können.
[...]
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- Robert Zach (Autor), 2012, Ausfüllen eines Meldescheins (Unterweisung Hotelfach), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214225
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