Gegen Ende August 1916 wurden auf Druck der Stimmung in Volk und Heer der "Sieger von Tannenberg", Hindenburg, und sein "Kopf" Ludendorff an die Spitze des Feldheeres berufen. Diese Maßnahme bedeutete, zumal sie nicht dem Willen des Kaisers entsprach, de facto dessen Entmachtung, obwohl er bis zu seiner Abdankung nominell das Amt des obersten Befehlshabers wahrnahm. Von nun an bestimmte weder der Kaiser, noch irgendein Politiker, sondern die neue, dritte Oberste Heeresleitung ( OHL ). Ihre Stellung war aufgrund der Kriegssituation und der dadurch bedingten innenpolitischen Verhältnisse praktisch unangreifbar. Die beiden Generäle bestimmten neben der Kriegsführung auch die Innen- und Außenpolitik, die Einberufung und den Sturz von Kanzlern, die nur auf dem Papier dem Kaiser verantwortlich waren.
Das Ergebnis dieser gesamten Entwicklung war eine absolute Militärdiktatur, die an die Stelle der konstitutionellen Monarchie getreten war.
Inhaltsübersicht
1. Die Entstehungsbedingungen der Weimarer Republik
2. Die Etablierung der Republik
3. Parteien, Reichswehr und paramilitärische Organisationen
4. Der Vertrag von Versailles und seine Folgen
5. Das Krisenjahr 1923
6. Das Problem der Reperationen
7. Die ruhigen Jahre der Weimarer Republik
8. Das Scheitern der Großen Koalition
9. Der Untergang der Weimarer Republik
10. Die Ursachen und Gründe für das Scheitern der
Weimarer Republik
1. Die Entstehungsbedingungen der Weimarer Republik
Von der konstitutionellen Monarchie zur Militärdiktatur:
Gegen Ende August 1916 wurden auf Druck der Stimmung in Volk und Heer der “Sieger von Tannenberg“, Hindenburg, und sein “Kopf“ Ludendorff an die Spitze des Feldheeres berufen. Diese Maßnahme bedeutete, zumal sie nicht dem Willen des Kaisers entsprach, de facto dessen Entmachtung, obwohl er bis zu seiner Abdankung nominell das Amt des obersten Befehlshabers wahrnahm. Von nun an bestimmte weder der Kaiser, noch irgendein Politiker, sondern die neue, dritte Oberste Heeresleitung ( OHL ). Ihre Stellung war aufgrund der Kriegssituation und der dadurch bedingten innenpolitischen Verhältnisse praktisch unangreifbar. Die beiden Generäle bestimmten neben der Kriegsführung auch die Innen- und Außenpolitik, die Einberufung und den Sturz von Kanzlern, die nur auf dem Papier dem Kaiser verantwortlich waren.
Das Ergebnis dieser gesamten Entwicklung war eine absolute Militärdiktatur,die an die Stelle der konstitutionellen Monarchie getreten war.
Der militärische Zusammenbruch als Vorraussetzung:
Ein Bündel von Ereignissen machte im Spätsommer 1918 die aussichtslose Lage des Deutschen Reiches deutlich:
- Die deutsche Frühjahrsoffensive war gescheitert;
- Die Gegenoffensive der Alliierten war erfolgreich verlaufen
- Bulgarien war abgefallen und die Kapitulation Österreichs zeichnete sich ab
- Die USA griffen massiv und militärtechnisch weit überlegen in den Krieg ein
Hindenburg und Ludendorff zogen daraus die Konsequenzen und drängten nun in völliger Umkehr ihrer bisherigen Durchhaltepolitik auf sofortigen Waffenstillstand. Dies bedeutete die rasche Bildung einer Regierung auf demokratischer Grundlage, da der amerikanische Präsident sich im Rahmen seines “Kreuzzugs gegen die Monarchie“ weigerte, mit einem kaiserlichen Deutschland zu verhandeln.
Die parlamentarische Monarchie:
Die zur Machtübernahme befohlenen Parteien waren von der neuen Situation völlig überrascht und nicht im Geringsten auf die Erfordernisse vorbereitet. Sie hatten nicht einmal einen Kandidaten für das Amt des Kanzlers anzubieten. Deshalb ernannte Wilhelm II. auf Veranlassung der OHL den parteilosen Prinzen Max von Baden, der als Kompromisskandidat die Zustimmung der Parteien fand. Diese Ernennung hatte jedoch schwerwiegende Folgen: Ein Prinz, der Vetter des Kaisers war, hatte einen Grafen als Reichskanzler abgelöst. Die Wende von der konstitutionellen zur parlamentarischen Monarchie, die damit verbundene Demokratisierung, drang überhaupt nicht ins Bewusstsein der Bevölkerung.
Am 3. Oktober bildete der neue Reichskanzler mit Billigung der OHL eine Regierung aus den Parteien SPD, Zentrum und der Fortschrittlichen Volkspartei. Die fünf Wochen amtierende Regierung konzentrierte sich außenpolitisch auf die Erreichung eines raschen und günstigen Waffenstillstandes und innenpolitisch erreichte sie die Verabschiedung der Verfassung die folgende wesentliche Bestimmungen beinhaltete:
- Die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig;
- Das Dreiklassenwahlrecht in Preußen wird durch das allgemeine, gleiche und geheime ersetzt;
- Die Kommandogewalt über das Heer wird dem Kaiser entzogen und einem dem Parlament
verantwortlichen Minister übertragen;
Die Novemberrevolution:
Wenige Tage vor Beendigung des Ersten Weltkrieges erließ die Marineleitung den Befehl an die Hochseeflotte, von Wilhelmshafen in Richtung Themsemündung auszulaufen. Kurz nach Auslaufen kam es zu ersten Meutereien, die die Flotte zur Rückkehr veranlassten. Von Wilhelmshafen aus griff die Meuterei auf Kiel über. Prinz Max von Baden schickte den preußischen Innenminister Drews ins Hauptquartier nach Spa mit der Bitte an Wilhelm II., angesichts der Lage abzudanken.
In den norddeutschen Häfen forderten indes die Matrosen die Freilassung der Meuterer sowie diszi-
plinäre Verbesserungen. Auch politische Parteien oder Gruppierungen griffen in das Geschehen nicht ein. Noch am selben Tag brachte Drews die Ablehnung des Kaisers.
Die Unruhen in Kiel führten zu einem ersten Zusammenstoß zwischen meuternden Matrosen und dem Militär bei dem es zum Blutvergießen kam. Dadurch weitete sich die Revolution rasch aus. Kiel wurde von den Meuterern in Besitz genommen. Erstmals wurden politische Forderungen gestellt:
Sofortiger Waffenstillstand, Bildung von Räten, Abdankung des Kaisers. Damit war die Revolution politisch geworden.
Am folgenden Tag griff die Revolution auf Lübeck und Hamburg über. Der Reichstag bewilligte zwar eine Amnestie für die Meuterer, konnte jedoch damit die aufgebrachten Gemüter nicht mehr beruhigen. Am Tag darauf stürzte in München mit Ludwig III. der erste Monarch und als Folge dessen traten daraufhin weitere Fürsten zurück. Die SPD stellte Wilhelm II. das Ultimatum, bis zum 8.11. nachmittags abzudanken; ansonsten werde sie aus der Regierung ausscheiden. Als sich Wilhelm II. weiterhin weigerte nicht nur als Kaiser sondern auch als preußischer König abzudanken, entschloss sich Max von Baden die Dinge zu forcieren und ließ die Nachricht von der Abdankung des Kaisers verbreiten. Gleichzeitig trat er als Regierungschef zurück und übertrug das Kanzleramt an Friedrich Ebert.
Inzwischen hatte die SPD ihre Drohung wahr gemacht und war aus der Regierung ausgetreten, da sie nicht die Führung der Arbeiterschaft an die radikalen Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) und die Spartakisten verlieren wollte. Die Arbeitermassen befanden sich zum Zeitpunkt des Rücktritts von Max von Baden auf dem Marsch zum Regierungsviertel, um die Herrschaft der Regierung und der Parteien, die immer noch als Repräsentanten des alten Systems betrachtet wurden, zu beenden. Um dem Vorhaben der radikalisierten Arbeiterschaft zuvorzukommen, verkündete Philipp Scheidemann vom Fenster des Reichstages aus die Deutsche Republik. Diese Eile und Hektik war vor allem deshalb geboten, weil man dem Spartakus-Führer Karl Liebknecht nicht die Initiative überlassen wollte. Kurze Zeit später rief nämlich Liebknecht die „freie sozialistische Republik Deutschland“ aus.
Aufgrund dieser Ereignisse und weil er sich in seiner monarchischen Ehre und Würde durch die von Max von Baden betriebene Abdankung tief getroffen fühlte, dankte Wilhelm II. noch am selben Tag offiziell als Kaiser und als preußischer König ab und ging ins Exil nach Holland.
2. Die Etablierung der Republik
Demokratie oder Räterepublik:
Die Spannungen traten auf der Reichskonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte offen zu Tage. Die radikalen Delegierten warfen den gemäßigten der SPD vor, sie paktierten mit den Befehlshabern der heimgekehrten Fronttruppen, sabotierten bewusst die Revolution durch dieses verräterische Bündnis
und durch ihr Eintreten für eine verfassunggebende Nationalversammlung, die im Dienste der Konterrevolution stehen werde.
Nach harten Auseinandersetzungen und erbitterten Debatten fielen schließlich die Entscheidungen, die die Entwicklung der Weimarer Republik wesentlich bestimmten:
- Die Reichskonferenz überträgt die exekutive und legislative Macht dem Rat der Volksbeauftragten;
- Dessen Amtszeit läuft bis zur Wahl einer verfassunggebenden Nationalversammlung
- Der Kongress wählt einen „Zentralrat der Arbeiter- und Soldatenräte“, der als Kontrollinstanz den
Vollzugsrat ersetzt.
Der „Pakt mit den alten Mächten“:
Am 10. November 1919 schlossen Ebert und General Groener das Bündnis zwischen SPD und Militär. Es handelte sich dabei um eine Vernunftehe, bei der jeder Teil seine eigenen Ziele verfolgte. Ebert ging es in erster Linie darum, mit Hilfe der alten Mächte ( Militär, Justiz, Verwaltung ) die junge Republik zu stabilisieren, Ruhe und Ordnung als Grundvoraussetzungen des Neuaufbaus zu erreichen. Das Militär betrieb das Bündnis aus der Furcht heraus, dass "der Karren noch weiter nach links rutscht". Demzufolge war der Charakter des Bündnisses als zeitlich begrenztes Zweckbündnis mit dem Ziele der gegenseitigen Existenzsicherung durch Ausschaltung der Linksradikalen von Anfang an klar.
Anfang Dezember kam es zu Zusammenstößen verschiedener Gruppen in Berlin. Zwei Feldwebel versuchten, mit einigen Soldaten den Vollzugsrat zu verhaften und Ebert zum Reichspräsidenten zu erheben. Dieser klägliche Putsch führte zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen protestierenden Spartakisten und der Sicherheitswache der Regierung. Obwohl sich Ebert sofort von dem Putsch distanzierte und ihn verurteilte, sahen sowohl Linksradikale als auch viele Anhänger der SPD das Bündnis zwischen Ebert und Groener als reaktionär und den Interessen der Arbeiterklasse widersprechend an.
Wie gespannt die Atmosphäre war, zeigte der so genannte Matrosenputsch vom 23./24. Dezember in Berlin. Er konnte erst nach einer Woche, wiederum nur mit Hilfe des Militärs, beendet werden. Aus Protest gegen den Einsatz von Militär gegen Arbeiter und Matrosen durch die Regierung traten die USPD‑Mitglieder aus dem Rat der Volksbeauftragten aus. Sie wurden durch zwei SPD‑Mitglieder ersetzt.
In der Folgezeit trieb der Rat der Volksbeauftragten den Neuaufbau der Republik energisch voran. Hierzu benötigte er die Hilfe der hohen Beamtenschaft, des Militärs und der Justiz. Dieses Zusammengehen brachte folgende Ergebnisse:
- Die SPD schafft sich die Voraussetzungen für die Durchsetzung ihrer gemäßigten Politik;
- die Spannungen zwischen den linken Parteien bzw. Gruppierungen (SPD, USPD, Spartakus bzw. KPD) verstärken sich;
- die USPD wird nach links in den Radikalismus abgedrängt und schließlich zwischen KPD und SPD zerrieben;
- Die SPD verliert vor allem durch den Einsatz des Militärs Teile der Parteibasis
Die verfassunggebende Nationalversammlung:
Die aus den Wahlen vom 19.Januar 1919 hervorgegangene Nationalversammlung wurde Anfang Februar in Weimar eröffnet. Sie sah sich im Wesentlichen zwei Aufgaben gegenüber: Sie musste die Verfassung schaffen und sie musste den Abschluss des Friedensvertrages, soweit dies die Aliierten zuließen, mitgestalten.
Die Wahl Eberts zum Reichspräsidenten
Am folgenden Tage wurde Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten gewählt. Noch am selben Tag berief er ein Reichskabinett, das aus den Reihen der SPD, der DDP und des Zentrums ("Weimarer Koalition") gebildet wurde und unter der Leitung von Philipp Scheidemann (SPD) stand. Die Einsetzung der neuen Regierung macht Eberts anfänglich bedeutenden Einfluss auf die Politik der einzelnen Reichsregierungen deutlich. Nachdem sich die junge Republik zu Beginn der zwanziger Jahre zu stabilisieren begann, hielt sich Ebert immer mehr aus der Tagespolitik heraus und führte sein Amt mit einer gewissen Distanz.
Die Verfassung:
Die Ende Juli von der Nationalversammlung angenommene Verfassung gliedert sich in zwei Hauptteile, von denen der erste den Aufbau und die Aufgaben des Reichs, der zweite die Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen regelte. Folgende Bereiche bzw. Bestimmungen der Verfassung spielten für die Entwicklung der Weimarer Republik eine große Rolle:
1. Das Volk
Die Souveränität liegt beim Volk, dessen Willen durch den RT verkörpert wird. Da es den RPr direkt wählt und durch Volksentscheide an der Legislative mitwirken kann, hat das Volk eine außerordentlich große Bedeutung im politischen Prozess.
2. Reich und Länder
Aus den Staaten des Kaiserreichs werden Länder, d. h. sie verlieren ihre Souveränität. Sie behalten eigene Regierungen und Landtage, doch zieht das Reich wichtige Bereiche an sich. Reichsrecht bricht Landrecht (Art. 13). Die Länder sind über den RR kaum an der Legislative beteiligt. insgesamt herrscht ein latenter Dualismus zwischen den Ländern und der Zentralgewalt.
3. Reichspräsident:
- Er ist höchster Repräsentant des Staates;
- Er ist an Gesetzgebung durch Art. 48 beteiligt; ‑ er kann den RT auflösen (Art. 25);
- Er kontrolliert die Regierung (Art. 53) durch Ernennung und Entlassung von Kanzler und
Ministern;
- Er ist Oberbefehlshaber aller Streitkräfte (Art. 47) und Diktator auf Zeit (außerordentlicher
Notstand, Art. 48);
- Der Notstandsparagraf gibt ihm das Recht der Reichsexekution;
- Er wird direkt vom Volk für 7 Jahre gewählt und kann beliebig oft wiedergewählt werden.
Zusammenfassung:
Aufgrund seiner überragenden Machtfülle wird der RPr allgemein als "Ersatzkaiser" bezeichnet.
4. Parteien und Wahlen:
Die Parteien sind in der Verfassung nicht ausdrücklich erwähnt. Die ihnen im Wesentlichen zugewiesene Aufgabe besteht in der Organisation der Wahlen. Das Wahlrecht ist allgemein, gleich, direkt und geheim. Ein reines Verhältniswahlrecht, das keine Sperrklauseln kennt, begünstigt kleine und kleinste Parteien.
5. Der Reichstag:
Er ist das zentrale Organ der Weimarer Republik. Er hat den überwiegenden Teil der Legislative und in normalen Zeiten die Gesetzesinitiative, er kontrolliert die Regierung und entscheidet über Krieg und Frieden.
6. Der Reichsrat:
Er besitzt nur ein suspensives Veto. Insgesamt gesehen ist er schwach und keine echte Vertretung der Länderinteressen.
7. Die Reichsregierung:
Sie hat eine insgesamt schwache Stellung, da sie vom Reichstag durch das einfache Misstrau-
ensvotum und vom Reichspräsidenten durch dessen Vertrauen abhängig ist.
8. Grundrechte:
Ihre Stellung ist schwächer als im heutigen Grundgesetz der Bundesrepublik. Während in Weimar die Grundrechte nur nach Maßgabe der Gesetze gewährleistet wurden, können in der Bundesrepublik Gesetze nur nach Maßgabe der Grundrechte erlassen werden.
Zusammenfassung:
Weimarer Verfassung galt zu ihrer Zeit als die liberalste Verfassung Europas, was sich vor allem auf die Bereiche Arbeitsgesetzgebung, Handel und Wirtschaft bezog.
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