Aspekte nachhaltiger Entwicklung im Bereich Tourismus - Ausgewählte Beispiele


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2003

162 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Nachhaltige Entwicklung und Tourismus
1 Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Entstehungsgeschichte der Nachhaltigkeitsidee und die Entwicklung der Umweltpolitik bis zum 2. Weltkrieg
1.2 Die Entwicklung der Umweltpolitik nach dem 2. Weltkrieg
1.3 Der Brundtland- Bericht der WCED
1.4 Die Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro
1.4.1 Ausgangspunkte: Prinzipielle Belastungsgrenzen
1.4.2 Ergebnisse und Vereinbarungen der Konferenz von Rio de Janeiro
1.4.2.1 Die Klimakonvention
1.4.2.2 Konvention über die Biologische Vielfalt
1.4.2.3 Wald- Deklaration
1.4.2.4 Wüstenkonvention
1.4.2.5 Die Rio- Deklaration
1.4.2.6 Agenda 21
1.4.2.7 Die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen
1.5 Der Rio- Folgeprozess
1.5.1 Sondergeneralversammlung der UN in New York (Rio+5)
1.5.2 Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002, in Johannesburg
2 Das Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung
2.1 Die drei Größen nachhaltiger Entwicklung
2.1.1 Probleme des ökonomischen Bereichs
2.1.2 Probleme im ökologischen Bereich
2.1.3 Probleme im sozialen und politischen Bereich
2.1.4 Die Globalisierung der Wirkungsbereiche
2.2 Entwicklungspolitische Ansätze der Nachhaltigkeitsdiskussion
2.2.1 Das Ecodevelopment- Konzept
2.2.2 Die Agenda 21
2.3 Wachstumskritische Ansätze der Nachhaltigkeitsdiskussion
2.4 Quantitative Nachhaltigkeitskonzepte.
2.4.1 Das Faktor- Vier Konzept
2.5 Konsens- Strategien
2.5.1 Das Drei- Säulen- Modell
2.6 Indikatoren nachhaltiger Entwicklung
3 Tourismus - Entwicklungen und Ausformungen
3.1 Definition: Tourismus
3.2 Historische Entwicklung von Tourismus und Freizeit
3.2.1 Der Weg zum Massentourismus
3.3 Auswirkungen des Tourismus..
3.3.1 Verkehrsproblematik
3.3.2 Belastungen ökologischer Art
3.3.3 Belastungen sozio- kultureller Art
3.3.3.1 Belastungen der einheimischen Bevölkerung durch Tourismus
3.3.3.2 Belastungen für die Touristen selbst
3.3.4 Belastungen ökonomischer Art
3.4 Alternative touristische Erscheinungsformen
3.4.1 Sanfter Tourismus
3.4.2 Ökotourismus
3.4.3 Agrotourismus
4. Nachhaltige Entwicklung im Tourismus
4.1 Definitionen
4.2 Die Ebenen nachhaltiger Tourismusentwicklung
4.2.1 Räumliche Ebene
4.2.2 Zeitliche Ebene
4.3 Die Dimensionen nachhaltiger Entwicklung im Tourismus
4.4 Ziele und Indikatoren einer nachhaltigen Entwicklung von Tourismusregionen
4.4.1 Bewertungsansätze nachhaltiger Tourismusentwicklung
4.4.1.1 Belastungsgrenzen - Kapazitätsbegrenzungen
4.4.1.2 Gütesiegel
4.4.1.3 Öko- Audit
4.4.1.4 Die touristische Nachhaltigkeitsbilanz
4.5 Perspektiven und Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Bereich Tourismus.

III Ausgewählte Operationalisierungsansätze im Bereich der nachhaltigen Entwicklung im Tourismus
1 Viabono
1.1 Unternehmensprofil der Viabono GmbH
1.2 Unternehmensphilosophie
1.3 Lizenzerwerb und Qualitätssicherung
1.4 Markenvorteile.
1.5 Leistungen und Kosten von Viabono
1.6 Viabono - Eine Bilanz
1.6.1 Internetpräsenz
1.6.2 Marketingeffizienz
1.7 Resumée
2 TUI AG.118
2.1 Unternehmensprofil der TUI AG
2.2 Umweltmanagement des TUI- Konzerns
2.3 Arbeitsbereiche der TUI zur Unterstützung einer nachhaltigen Tourismusentwicklung
2.3.1 Modellprojekt: Nachhaltiges Whale Watching, Teneriffa, Spanien
2.3.2 Modellprojekt: National Marine Park Zakynthos, Griechenland
2.4 Hapag- Lloyd
2.4.1 Das Unternehmen
2.4.2 Umweltmanagement bei Hapag- Lloyd
2.4.3 Technische Innovation im Flugbereich: Die Winglet- Flügeltechnologie

IV Zusammenfassung und Ausblick

V Literaturverzeichnis

VI Anhang

I Einleitung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Thema „nachhaltige Entwicklung“ ist in unserer Zeit allgegenwärtig!

Mit der vorangestellten graphischen Darstellung möchte ich mein Thema „Aspekte nachhaltiger Entwicklung im Bereich Tourismus - Ausgewählte Beispiele“ versinnbildlichen und den Leser vorab schon optisch für die in der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit behandelte Thematik sensibilisieren. Die Graphik macht zunächst auf den Zusammenhang zwischen Tourismus - ausgedrückt durch Wanderschuhe, Rucksack, Taucherbrille - und der Umwelt, dargestellt durch die Erde, aufmerksam. Während die Betonung der „durch Wanderschuhe“ belasteten Erde - beispielhaft für die durch Tourismus belastete Umwelt - wiederum auf „nachhaltige Entwicklung“ Bezug nimmt.

Obwohl man mit diesem Begriff derzeit in allen Lebensbereichen konfrontiert wird, besteht noch ein immenses Aufklärungsdefizit über die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung.

In den Folgekapiteln soll daher anfänglich die geschichtliche Entstehung und schließlich eine Begriffsbestimmung im Vordergrund stehen. Daran schließt sich ein Überblick über die unterschiedlichen Auslegungen und die entwickelten Strategien zur Verwirklichung des Nachhaltigkeitskonzeptes an.

Der zweite Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit dem Bereich Tourismus, den ich aus persönlichem Interesse zur gesonderten Betrachtung aus dem Gesamtkomplex „nachhaltige Entwicklung“ ausgewählt habe. Hier wird der Weg zur heutigen Ausformung des Tourismus sowie dessen Wirkungen und Belastungen auf unterschiedliche Bereiche beschrieben. Des Weiteren werden verschiedene Tourismuskonzepte zur Problembehebung und Prävention bezüglich des heutigen Reisens dargestellt. Im dritten Teil meiner Arbeit werden zwei, auf unterschiedliche Wirkungsbereiche des Tourismus ausgerichtete, Unternehmen vorgestellt, die ich durch eine dem Leitbild entsprechende Geschäftspolitik und Arbeitsweise als Beispiel für eine nachhaltige Entwicklung im Bereich Tourismus hervorheben möchte. Neben einer Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der Unternehmensphilosophie werden deren Konzepte und Projekte im Bereich der nachhaltigen Tourismusentwicklung im Mittelpunkt der Betrachtung und schließlich der Bewertung stehen.

Ziel der Arbeit ist es, mögliche Wege einer nachhaltigen Entwicklung, speziell im Bereich Tourismus, aufzuzeigen und zu beurteilen. Abschließend sollen Möglich- keiten, dieses Ziel zu verwirklichen, herausgearbeitet werden.

II Nachhaltige Entwicklung und Tourismus

1 Nachhaltige Entwicklung

Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung (engl.: sustainable development) hat seit Mitte der 80´er Jahre in vielen Ländern Eingang in die umweltpolitische Diskussion gefunden und spätestens seit der UN- Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro weltweite Bedeutung erlangt. Trotz einer weitverbreiteten Popularität des Leitbegriffs „Nachhaltige Entwicklung“, der mittlerweile nicht mehr nur von Politikern, Entwicklungsexperten und Umweltschützern verwendet wird, sondern auch in industrielle Kreise Eingang gefunden hat, bestehen bislang immer noch unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie der Begriff exakt zu bestimmen ist. Bei genauer Betrachtung der Literatur lassen sich über 60 verschiedene Definitionen von Nachhaltigkeit finden. Diese Vielzahl von Begriffsbestimmungen lässt sich darauf zurückführen, dass sich die verschiedenen Autoren oft unterschiedlichen Forschungsdisziplinen bzw. Forschungstraditionen verpflichtet fühlen, von unterschiedlichen Naturverständnissen ausgehen oder sich in ihren Wertehaltungen und Interessen unterscheiden.[1]

Betrachtet man die Definitionsproblematik sowie die Unsicherheit über Strategien und Instrumente zur Umsetzung des Konzepts, stellt sich die Frage, wie bei der Diskussion um Theorie und Praxis einer nachhaltigen Entwicklung weiterverfahren werden soll. Aufgrund der genannten Schwierigkeit, Nachhaltigkeit zu definieren, erzeugt die Idee einer nachhaltigen Entwicklung nicht nur Zustimmung, sondern auch kritische Reaktionen, in denen das Konzept als „Leerformel“ oder politisches Schlagwort bezeichnet und seine Durchführung in Frage gestellt wird. Dieser Hintergrund verdeutlicht die Notwendigkeit einer genaueren Bestimmung des Hintergrunds und der Entstehung des Begriffs „Nachhaltige Entwicklung“.

Die folgenden Kapitel sollen Einblick in die komplexe Entstehungsgeschichte geben und die Grundgedanken der Idee des „sustainable development“ widerspiegeln. Die wichtigsten umwelt- und sozialpolitischen Ereignisse auf dem Weg zur heutigen Nachhaltigkeitsdebatte werden aufgeführt und beschrieben. Da die Thematik sich stark an der Umweltpolitik orientiert sollen auch Geschehnisse aufgezeigt werden die nicht direkt unter dem Gesichtspunkt „sustainable development“ in die Geschichte eingegangen sind, jedoch zur Entwicklung der umweltpolitischen Sichtweisen von heute maßgeblich beigetragen haben. Ein Schwerpunkt der Betrachtung wird auf dem sogenannten „Brundtland- Bericht“ der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung von 1987, sowie auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, dem sogenannten „Erdgipfel“, im Jahre 1992 in Rio de Janeiro liegen.

1.1 Die Entstehungsgeschichte der Nachhaltigkeitsidee und die Entwicklung der Umweltpolitik bis zum 2. Weltkrieg

Die Wurzel des Nachhaltigkeitsprinzip lag zunächst im Jagdwesen. Jäger und Sammler bemühten sich in der Regel, ihre Lebensgrundlagen über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, indem ein Grundstock an Wildbeständen gewahrt werden sollte. „Als Prinzip der Jäger galt: Die bestmögliche Nutzung des Zuwachses bei voller Erhaltung des Grundbestandes als Produktionsmittel.“[2]

Als der sächsische Oberberghauptmann von Carlowitz im Jahr 1713 in seinem Buch „Sylvicultura Oeconomica“ zum erstenmal den Begriff der Nachhaltigkeit verwendete, ahnte er wohl nicht, dass dieser fast 300 Jahre später international in aller Munde sein würde. Eine nachhaltige Forstwirtschaft, so der Oberberg- hauptmann, beruhe auf dem Grundsatz, dass man nur so viel Holz einschlagen dürfe, wie durch Neupflanzung an Bäumen nachwachsen würde. Bereits vor Jahrhunderten scheint das Nachhaltigkeitsprinzip ein sich auflehnen gegen eine, vom Menschen zu verantwortende, ökologische Katastrophe gewesen zu sein.[3] Gerade das Mittelalter kann als „hölzernes Zeitalter“ verstanden werden. Damals wurde Holz in einem Maße im täglichen Leben genutzt, wie wir es heute kaum begreifen können. Alle Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs wurden aus Holz angefertigt.[4] „Von der Wiege bis zum Sarg begleitete Holz das menschliche Dasein.“[5] Daneben wurde der Wald von der Bevölkerung durch Vieheintrieb, Streurechen, Köhlerei, Zeidlerei oder Harzkratzen in sehr intensiver Form genutzt. Die in Deutschland durch einen erheblichen Bevölkerungsdruck ausgelösten mittelalterlichen Rodungen und die großflächigen Waldzerstörungen des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648) erzwangen systematische Bemühungen um eine Wiederaufforstung. Infolge des akuten Holznotstandes im 16. Jahrhundert wurden Verordnungen geschaffen, die den Nutznießern der Baumbestände die Pflicht auferlegten, nach Abholzung eines Baumes, neue Bäume zu pflanzen.

Theodor Hartig forderte, dass Wälder nur soweit genutzt werden dürfen, dass den Nachkommen die Option offen steht, einen ebenso großen Nutzen aus dem Wald ziehen zu können wie die bereits vorhandenen Generationen. In Hartigs „forstnaturwissenschaftlichem Conservations- Lexikon“ von 1836 heißt es: „Unter dem nachhaltigen Holzertrag wird eine dauernd, jährlich gleich grosse Nutzung verstanden. Der Forstbetrieb soll derart gestaltet sein, dass sein gleichmäßiger Holzanfall für alle Zukunft gesichert ist.“ Weiterhin verlangte Hartig nicht nur eine mengenmäßige Erhaltung der Waldbestände, er verdeutlichte auch die ökologischen und ästhetischen Funktionen des Waldes (Erosionsschutz, Erholungswert). Nachhaltigkeit setzt demnach langfristiges Denken und Planen und ein daraus folgendes Handeln voraus. Mit diesem Maßhalten gelang es, bei ständiger Rücksicht auf kommende Generationen, die Kahlflächen wieder zu bestocken und eine geregelte Forstwirtschaft einzuführen. Letztendlich wurden dadurch, sowie durch die Steinkohle als alternativem Energieträger, die Wälder von Übernutzungen entlastet und gerettet. Die „sustainability-“ Idee hat ihren Ursprung also im naturwissenschaftlichen, speziell im biologischen Bereich. Jedoch spielte die Idee auch im sozialwissenschaftlich- ökonomischen Bereich schon sehr früh eine Rolle, wo man sie im physiokratischen Wirtschaftsprinzip des 18. Jahrhundert ansatzweise erkennen konnte. Kennzeichnend für diese Wirtschaftsweise war die Ablehnung staatlicher Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen. Die Natur galt als entscheidender Produktionsfaktor und seine Begrenztheit als wichtigste Handlungsorientierung. Der Ökonom Malthus entwickelte am Ende des 18. Jahrhundert die These, dass die Grenzen des Bevölkerungswachstums durch die natürlich begrenzte Nahrungsmittelproduktion bestimmt würde. Er sagte im Prinzip ein Missverhältnis zwischen den verfügbaren Ressourcen eines Lebensraums und der Anzahl der darin befindlichen Lebewesen voraus.[6] In der Form des etwas erweiterten Konzepts der nachhaltigen Forstwirtschaft tauchte der „sustainability“- Begriff im frühen 20. Jahrhundert in der Fischereiwirtschaft auf. Dort sollten Bedingungen geschaffen werden, die die Erträge in Abhängigkeit von der Populationsstärke maximieren sollten.

Schon lange vor der Rio- Konferenz (1992) hat es verschiedene Schritte eines gemeinsamen internationalen Vorgehens zum Schutz der Natur und der Umwelt gegeben. So kann man den Beginn der Geschichte des internationalen Naturschutzes auf das Jahr 1872 datieren. In diesem Jahr wurde durch Beschluss des Amerikanischen Kongresses der Yellowstone National Park gegründet. Damit wurde die weltweite Einrichtung von Nationalparks und anderen Schutzgebieten im Verlauf des 20. Jahrhunderts eingeleitet. 1909 wurden in Schweden - erstmals auf europäischem Boden - die ersten Nationalparks eingerichtet. Die 1. Internationale Konferenz für Vogelschutz fand 1911 in Paris statt und 1928 wurde das Internationale Büro für Naturschutz IUPN (Welt- Naturschutzunion) in Brüssel gegründet, welches 1956 in der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) aufging. Das IUCN stellt heute die wohl größte Naturschutzorganisation, mit 76 Mitgliedsstaaten, 111 Regierungsorganisationen, 732 Nicht- Regierungs- Organisationen, 36 angegliederten Instituten und einigen 10.000 Wissenschaftlern und Experten aus über 180 Ländern, dar.[7]

1.2 Die Entwicklung der Umweltpolitik nach dem 2. Weltkrieg

Das erste institutionalisierte, rechtsverbindliche, internationale Abkommen wurde ein Jahr nach dem 2. Weltkrieg geschlossen: Die Internationale Konvention zur Regelung des Walfangs von 1946. Danach darf der wissenschaftliche Walfang nur dann gestattet werden, wenn wissenschaftlich bedeutsame Ergebnisse angestrebt werden, die sich durch bisherige Daten und/ oder nicht- tödliche (Fang-) Techniken so nicht erzielen lassen. Der eindeutige Zweck der Konvention ist laut Präambel, die gesunde Erhaltung der Walbestände sicherzustellen und zugleich eine geordnete Entwicklung der Walfangindustrie zu ermöglichen. Eine weitere Station des frühen Umweltschutzes ist der Antarktisvertrag von 1959. Früh erkannte man die Notwendigkeit dieses sensible Gebiet zu schützen. Eine Nutzung der antarktischen Boden- und Meeresschätze würde zu gravierenden Beeinträchtigungen der Umwelt führen bzw. hatte bereits geführt (Walfang). So würde das antarktische Ökosystem durch den Bau von Bergwerken, Industrieanlagen, Häfen, Verkehrsinfrastruktur sowie möglicherweise nachfolgendem Tourismus existenziell gefährdet werden. Am 1. Dezember 1959 unterzeichneten 12 Staaten in Washington den sog. Antarktisvertrag, der am 23. Juni 1961 in Kraft trat. Die Unterzeichnerstaaten Großbritannien, Neuseeland, Frankreich, Australien, Norwegen, Chile und Argentinien hatten in der Vergangenheit zum Teil überlappende Hoheitsansprüche auf ca. 4/5 der Gesamtfläche der Antarktis geltend gemacht. Weitere Vertragspartner ohne diese Ansprüche waren Belgien, Japan, Republik Südafrika, UdSSR und USA. Im Antarktisvertrag wurde erstmals nach dem 2. Weltkrieg ein Abkommen getroffen, das für eine bestimmte Region alle militärischen Maßnahmen untersagte. Erstmals auf der Welt wurde auch eine kernwaffenfreie Zone vereinbart; Kernexplosionen und Ablagerung radioaktiven Abfalls wurden verboten. Zudem wurden, insbesondere um den Umweltschutz bei der Ausbeutung der vorhandenen Rohstofflager zu gewährleisten, begleitende Maßnahmen zur Erhaltung der arktischen Fauna und Flora, zur Erhaltung der arktischen Robben und der lebenden Meeresschätze (Krill, Fische) vereinbart.[8]

Blickt man auf die Chroniken des Jahres 1961 werden dem Leser drei Buchstaben ins Auge fallen, die umweltpolitisch seit diesem Jahr Karriere machen: WWF. Der World Wide Fund for Nature (internationale Naturschutzorganisation) wurde 1961 (damals als World Wildlife Fund) in der Schweiz gegründet. Heute ist der WWF eine der größten unabhängigen Naturschutzorganisationen der Welt - schätzungsweise über 5 Millionen Förderer - und verfügt über ein globales Netzwerk von 26 nationalen und fünf assoziierten Organisationen sowie 22 Programmbüros. Der WWF hat seinen Sitz in der Schweiz (Gland) und hat Büros in Brüssel und Washington, D.C.. Er finanziert sich durch Beiträge, Spenden und Erträge des Stiftungsvermögens. Er zählt zu den weltweit einflussreichsten Nicht- Regierungs-organisationen. Der WWF handelt im Auftrag der Natur nach dem Prinzip Naturschutz für und mit Menschen. Dabei lässt er sich von drei übergeordneten Zielen leiten:

1. Bewahrung der genetischen und biologischen Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
2. Sicherung unserer natürlichen erneuerbaren Ressourcen durch nachhaltige naturverträgliche Nutzung.
3. Förderung von Wirtschaftsprozessen und Maßnahmen, die Umweltverschmutzung, Ressourcen- und Energieverschwendung verhindern.

Bis Ende der 60`er Jahre wurden in Politik und in Wissenschaft Umweltfragen wenig und bestenfalls im lokalen Rahmen betrachtet. Von Entwicklungsfragen wurden sie stets getrennt und meist als mit ihnen prinzipiell konfligierende Zielsetzung gesehen. Das Jahr 1972 kann aus zweierlei Hinsicht als wichtiges Jahr der Umweltpolitik gesehen werden. Auf der wissenschaftlichen Seite erschien die Studie „Limits to Growth“ auf Deutsch „Grenzen des Wachstums“, die als eine der Ur- Studien der nachhaltigen Entwicklung gesehen werden kann. Initiiert und unterstützt vom Club of Rome, einem Zusammenschluss von Wissenschaftlern, Industriellen, Wirtschaftlern und Humanisten, wurde ein Team von 17 Wissenschaftlern am MIT (Massachusetts Institute of Technologie) beauftragt die sogenannte „Meadows- Studie“ auszuarbeiten. Sie wurde nach ihrem Hauptautor, Dr. Dennis L. Meadows, benannt. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf der weltweiten Entwicklung der Bevölkerungszahlen, der Nahrungsmittelproduktion, der Industrieproduktion, der Umweltbelastung und der Ausbeutung der Rohstoffe. Die Arbeit brachte die von Malthus entwickelte Überbevölkerungsthese wieder ins Gespräch, stellte den zu dieser Zeit grenzenlosen technischen Optimismus, wenigstens teilweise in Frage und verdeutlichte die Umweltzerstörung als selbständigen und globalen Faktor. Die Tatsache, dass "Grenzen des Wachstums" die Welt als Ganzes betrachtete, ohne eine separate Behandlung verschiedener Regionen oder Länder, vereinfachte das Modell bewusst. Diese Über- Vereinfachung war aber notwendig, um überhaupt ein Modell innerhalb eines vernünftigen Zeitraumes zu erhalten. Weil dieser Ansatz so stark vereinfacht war, wurde er natürlich auch vielfach kritisiert, so zum Beispiel als "unwissenschaftlich". Faktisch hatte die Meadows- Studie aber nur ein paar Szenarien entworfen von den Dingen, die sich ereignen könnten, wenn nicht das Verhalten auf einer globalen Ebene geändert werden würde. Es war kein Vorhersage- Dokument. Was die Kritiker übersahen, ob wissenschaftlich oder nicht, war, dass der Bericht "Grenzen des Wachstums" genau das Instrument war, das man benötigte, um die Aufmerksamkeit der Welt zu erwecken.

Der zweite „Meilenstein“ im „sustainability- Prozess“ wurde auf politisch- institutioneller Ebene gelegt durch die in Stockholm, vom 5. - 16. Juni 1972, durchgeführte erste große UN- Konferenz zum Thema „Der Mensch und seine Umwelt“. Mehr als 1200 Vertreter aus 112 Staaten (ohne Ost-Staaten) nahmen daran teil. Sie dehnte die internationale Diskussion auf die sozialen, politischen und ökonomischen Faktoren aus, die die Mensch- Umwelt- Beziehungen nach damaliger Auffassung beeinflussten. Der Beginn dieser Konferenz, der 5. Juni, ist bis heute noch der internationale Tag der Umwelt. Im Verlauf der Vorbereitungstreffen wurden die gegensätzlichen Standpunkte von Nord und Süd in Bezug auf das Thema der Konferenz sehr schnell deutlich. Die Länder des Südens wiesen vehement auf die Notwendigkeit der Entwicklung als Voraussetzung wirksamen Umweltschutzes hin und bezeichneten Umweltschutz als „Luxus der Industrieländer“.[9] In der Deklaration von Stockholm wurde zum ersten Mal die existenzielle Abhängigkeit zwischen menschlicher Umwelt und ökonomischer und sozialer Entwicklung anerkannt. Als Hauptprobleme wurden die Situation der Entwicklungsländer, der Industrialisierungsgrad der Industrieländer und das starke Bevölkerungswachstum benannt. Der Begriff Nachhaltigkeit wird in der Deklaration nicht benutzt; es wurde aber festgehalten, dass die Erde die Grundlage für das Wohlbefinden aller Menschen ist und für nachfolgende Generationen bewahrt werden muss. Zentrales Ergebnis war die Gründung des United Nations Environmental Programme (UNEP) mit Sitz in Nairobi/ Kenia, das die Aufgabe erhielt, Informationen zur Umwelt zu sammeln und zu verarbeiten. In der Stockholm- Deklaration bekannte sich die Weltgemeinschaft in Form der Teilnehmerstaaten erstmals zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Umweltschutz. Dem Recht der Staaten auf Ausbeutung der eigenen Ressourcen wurde die Pflicht gegenübergestellt, dafür zu sorgen, dass durch Tätigkeiten innerhalb des eigenen Hoheitsgebietes anderen Staaten kein Schaden zugefügt wird. Wie schon weiter oben erwähnt, waren die Wale die erste Tierart deren Existenzbedrohung zu Maßnahmen gegen die Ausrottung führte (Internationale Konvention zur Regelung des Walfangs 1946). Durch Raubbau an den Beständen und Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie gezielte Jagd für den Handel mit lebenden oder toten Exemplaren oder aus ihnen gewonnenen Produkten vergrößerte sich die Zahl der gefährdeten Tierarten in den 60`er und 70`er Jahren explosionsartig. Es dauerte lange, bis sich die internationale Staatengemeinschaft auf ein gemeinsames Vorgehen zum Schutz der, insbesondere durch den Handel bedrohten, freilebenden Tiere und Pflanzen einigen konnte. So wurde das Washingtoner Artenschutzübereinkommen am 3. März 1973 durch 10 Staaten unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Mittlerweile haben mehr als 130 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, Deutschland bereits am 20. Juli 1976. Seit 1984 haben sich alle EU- Staaten verpflichtet an dem Programm teilzunehmen. Ziel des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora),war die Kontrolle beziehungsweise das Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit Exemplaren gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen auf nationaler und internationaler Ebene; inklusive der Erwerb entsprechender Andenken (zum Beispiel Elfenbein). Das Artenschutzübereinkommen listet die bedrohten Arten in drei entwickelten „Anhängen“, je nach Grad ihrer Gefährdung auf.[10]

Ein weiterer Punkt in der Geschichte der Umweltpolitik war die Weltklimakonferenz vom 12. bis zum 23. Februar 1979 in Genf. Experten verschiedener UNO- Unterorganisationen befassten sich mit den auftretenden Klimaveränderungen seit 1972 und der Beeinflussung des Klimas durch den Menschen. Die Expertengruppe wies bereits damals auf eine langfristige Klimaproblematik durch die Erhöhung des Kohlendioxidgehaltes in der Atmosphäre, die den größten Anteil (ca. 50 %) an dem Erwärmungsprozess (Treibhauseffekt) hat, hin.[11] Man erkannte hier schon den Zusammenhang von Verbrennung fossiler Energieträger und immer langsamerem CO2- Abbau aufgrund der kontinuierlich zurückgehenden Waldbestände. Als eine Konsequenz dieser Klimakonferenz wurde das Weltklimaprogramm WCP (World Climate Programme) bei der WMO (World Meteorological Organization) ins Leben gerufen.

Im Jahr 1980 erschien dann zum ersten Mal der Begriff „sustainable development“ in der von der IUCN in Zusammenarbeit mit verschiedenen UN- Organisationen, wie beispielsweise UNEP oder UNESCO, veröffentlichten „World Conservation Strategy“ (WCS). Der Ansatzpunkt dieser Arbeit war die Notwendigkeit der Erhaltung und der Funktionalität der ökologischen Systeme, ohne die, jegliche ökonomische Entwicklung langfristig nicht zu erhalten sei. Die wichtigsten Elemente seien dabei die Ressourcenschonung, der Schutz der Artenvielfalt und die Erhaltung lebensnotwendiger Ökosysteme, wie zum Beispiel Landwirtschafts-, Wald oder Frischwassersysteme (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Hauptziele der „World Conservation Strategy“ (WCS)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: IUCN, 1980; Adams, S. 44, in Bruckmeier, 1994, S. 160.

Ansatzpunkte für Kritik gab der Report hinsichtlich der vernachlässigten Einbeziehung schädigender, negativer menschlicher Einflüsse.[12] Weitere Unsuchungen die 1980 veröffentlicht wurden waren der „Nord- Süd- Bericht“ (vollständiger deutscher Titel: "Das Überleben sichern. Gemeinsame Interessen der Industrie- und Entwicklungsländer"), der von der „Unabhängigen Kommission für Internationale Entwicklungsfragen“ erstellt wurde und dem sogenannten „Global 2000“, einem Bericht des Rates für Umweltqualität (Council on Environment Quality) an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Jimmy Carter. Der „Nord- Süd- Bericht“ zog eine Bilanz der Entwicklungspolitik und verlangte, die unterprivilegierten Länder des Südens in die Weltwirtschaft zu integrieren. Man versprach sich davon die notwendige Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation in den benachteiligten Ländern. Die Empfehlungen der Kommission nahm Industrie- und Entwicklungsländer unter dem Aspekt des gegenseitigen Nutzens gleichermaßen in die Pflicht. Mit Aktionsprogrammen, Projekten und Reformen wollte man dem Ernährungsproblem, dem Bevölkerungswachstum, der wachsenden Umweltproblematik und der Ressourcenknappheit entgegenwirken. Trotz des internationalen Beifalls für die Vorschläge der Nord- Süd- Kommission blieb der Bericht bis heute fast gänzlich unverwirklicht. Vor allem die Industriestaaten führten die Vorschläge stets im Munde, ohne je danach zu handeln. Deshalb ist die Lage vieler Entwicklungsländer heute schlechter als 1980. Der Report „Global 2000“ sollte die Entwicklung und die Veränderungen der Bevölkerung, der natürlichen Ressourcen und der Umwelt bis zum Jahr 2000 untersuchen. Der Bericht beschreibt und analysiert eine Reihe von Zukunftsproblemen, aufgegliedert nach Weltregionen, die zu erwarten und teilweise schon eingetreten sind. Die Schwerpunkte lagen auf Bevölkerung, Bruttosozialprodukt, Klima, Wasser, Nahrungsmittel, Landwirtschaft, Wälder und Forstwesen sowie Energie. Die Studie sagte gravierende globale Probleme vorher die ein Handeln unabdingbar machte. Präsident Carter beauftragte den Rat für Umweltqualität und sein Staatsministerium damit, ein Handlungsprogramm zu entwickeln, das den in "Global 2000" aufgezeigten Problemen, die letztlich alle auf den sich bedingenden und verstärkenden Grundproblemen Bevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und Umwelt-zerstörung beruhten, effektiv entgegentreten sollte. Ein halbes Jahr später wurde das Programm "Global Future: Time to Act" vorgelegt, welches zu den genannten Hauptfaktoren Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen bot. Unter dem nachfolgenden Präsidenten Ronald Reagan wurde das Handlungsprogramm nicht weiter beachtet, der Rat für Umweltqualität wurde völlig umbesetzt und die meisten wissenschaftlichen Mitarbeiter später entlassen.

Vom 18. - 22. März 1985 fand in Wien die Konferenz zum Schutz der stratosphä-rischen Ozonschicht statt. 21 Teilnehmerstaaten unterzeichneten dort die „Wiener Konvention“; das Ergebnis von zehn Jahren Verhandlungen. Beschlossen wurden allgemeine Verpflichtungen der Unterzeichnerstaaten (u.a. geeignete Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen), Verpflichtungen zur Forschung und systematischen Beobachtung, zur Informationsübermittlung, zur Einrichtung eines Sekretariats und zur Einsetzung einer Konferenz der Vertragsparteien. Diese Folgekonferenz fand in Form der Internationalen Konferenz zum Schutz der Ozonschicht vom 14. - 16. September 1987 in Montreal statt, auf der 48 Staaten das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, unterzeichneten. Dieses erstmals weltweit anwendbare Umweltschutzprotokoll trat 1989 in Kraft. In dem Montrealer Protokoll verpflichteten sich die Teilnehmer der Konferenz, ihre Produktion von FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) bis 1999 schrittweise auf 50 % zu reduzieren. Bis 1990 ratifizierten 56 Staaten dieses Protokoll. An dem Folgetreffen der Montrealer Ozonschutzkonferenz in London vom 27. - 29. Juni 1990 nahmen 86 Staaten sowie die EU- Kommission teil. Man stellte fest, dass die Vereinbarungen des Montrealer Protokolls nicht ausreichten; daher wurden die Vereinbarungen revidiert. Man einigte sich nun auf eine Reduzierung des FCKW um 50 % bis 1995 und um 85 % bis 1997. Die Finanzierung sollte durch einen „Ozonfonds“ erfolgen, an dem das UN- Umweltprogramm UNEP, das UN- Entwicklungsprogramm UNDP und die Weltbank beteiligt sind. In der „Wiener Konvention“ wurde also zunächst das Problem definiert, das „Montrealer Protokoll“ verpflichtete schließlich die Unterzeichnerstaaten zu den genannten Vereinbarungen.[13]

1.3 Der Brundtland- Bericht der WCED

Im Jahr 1983 wurde von den Vereinten Nationen, als unabhängige Sachverständigenkommission, die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (WCED = World Commission on Environment and Development) mit Sitz in Genf gegründet. Mit der Zusammenstellung und dem Vorsitz wurde die damalige norwegische Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland (seit 1998 Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation WHO) beauftragt.[14] Der Ausschuss setzte sich aus 22 Bevollmächtigten aus 18 Staaten der damals Ersten, Zweiten und Dritten Welt (darunter auch Deutschland) zusammen. Aufgabe und Ziel der Kommission sollte nach UN ein Perspektivbericht, mit langfristig tragfähiger Strategie für eine „dauerhafte Entwicklung“ bis ins das Jahr 2000 und darüber hinaus, sein.[15] Vier Jahre später erschien der Bericht mit dem Titel „Our Common Future“ (deutsche Übersetzung von Volker Hauff, damaliger Forschungsminister und Mitglied der WCED: „Unsere gemeinsame Zukunft“, 1987), der die nachfolgende Diskussion über nachhaltige Entwicklung maßgebend anspornte. Ein wesentlicher Verdienst des Berichtes liegt darin, erstmals eine größere, nicht wissenschaftliche Öffentlichkeit mit der Thematik einer zukunftsfähigen globalen Entwicklung anzusprechen. Dies lag zum einen an der konsensorientierten Formulierung von Handlungsempfehlungen, zum anderen an der positiven Einschätzung der prinzipiellen Machbarkeit einer nachhaltigen Entwicklung, die in früheren Berichten (zum Beispiel Club of Rome, Global 2000 oder Nord- Süd- Kommission) eher pessimistisch eingestuft wurde.[16] Der lange Weg der Begriffsbestimmung von „sustainable development“, der über „tragfähig“, „dauerhaft“, „zukunftsfähig“ oder „umweltverträglich“ ging, fand mit dem Brundtland- Bericht, in dem sich „sustainable development“ als nachhaltige Entwicklung definiert, ein Ende. Die an der Arbeitsgruppe beteiligten Politiker und Wissenschaftler definierten nachhaltige Entwicklung als eine „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“[17] Im Bericht der WCED heißt es: „Sustainable development meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs.“[18] Die Definition bezieht sich zum einen auf die Bedürfnisse der Menschen, beziehungsweise die Sicherung der Lebensgrundlage der Menschen in der Gegenwart und zum anderen bezieht sie sich auf die Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen der zukünftigen Generation. Nachhaltige Entwicklung stellt also einen Generationenvertrag dar, das heißt jede Generation bestimmt beziehungsweise vererbt durch die eigene Lebens- und Arbeitsweise die Spielräume der nachfolgende Generationen, was auch als ethischer Aspekt der Nachhaltigkeit betrachtet werden kann.

Das von der Kommission vorgestellte Konzept einer nachhaltigen Entwicklung bildete zum ersten Mal die Grundlage einer integrativen globalen Politikstrategie. So wurden herkömmlich als getrennt betrachtete Problembereiche wie Umweltverschmutzung in Industrieländern, globale Hochrüstung, Schuldenkrise, Bevölkerungsentwicklung und Wüstenausbreitung in der Dritten Welt in einem Wirkungszusammenhang gesehen, der durch einzelne Maßnahmen nicht zu lösen sei. Die Situationsanalyse in dem Bericht geht von einer Verflechtung der in ihren Erscheinungsformen verschiedenartigen Krisen (als Umwelt-, Entwicklungs-, Energiekrise) und von einem globalen Zusammenhang regional auftretender Krisen aus. Einzeln beschreibbare Ursachen und Erscheinungen von Umweltzerstörung waren nicht mehr maßgebend. Es traten vielmehr die Abhängigkeiten der entwicklungsbedingenden Faktoren untereinander, wie Bevölkerungszunahme, Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, Artenschwund und Verlust des genetischen Potentials, Energienutzung, Industrie und Besiedlung in den Vordergrund.[19] Diese bislang vernachlässigte wechselseitige Abhängigkeit zwischen den genannten Problembereichen wurde nun stärker betont: „Machten wir uns in der Vergangenheit Gedanken über die Auswirkungen wirtschaftlichen Wachstums auf die Umwelt, so sind wir heute gezwungen, uns mit den Auswirkungen ökologischer Belastungen [...] auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu befassen. [...] Ökologie und Ökonomie treten in eine immer enger werdende Wechselbeziehung zueinander und verschmelzen [...] zu einem drahtlosen Netz von Ursache und Wirkung“.[20] Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung zielt im generellen auf drei Hauptbereiche ab: Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Instabilitäten in einem Bereich können automatisch Auswirkungen auf die anderen Bereiche haben (z. B. Zerstörung des tropischen Regenwaldes: hier führen Arbeitslosigkeit und Armut zu sozialen Konflikten, die wiederum ökologisch destabilisierend wirken). Erst die Stabilisierung der drei Teilbereiche führt zu einer nachhaltigen Entwicklung.[21]

Den größten Erfolg der Kommission stellen nach Radke die „Nachhaltigkeitsregeln“ dar, die im Bericht nicht speziell hintereinander aufgelistet wurden sondern über die ganze Arbeit immer vereinzelt auftreten. Ausgangspunkt war seiner Meinung nach die traditionelle Dreiteilung der natürlichen Ressourcen in erneuerbare Ressourcen, erschöpfbare Ressourcen sowie die Assimilationsfähigkeit von Boden, Wasser und Luft für Schad-, Rest- und Abfallstoffe. Bei Radke werden die drei Regeln der Kommission modifiziert und als Ernteregel, Extraktionsregel und Emissionsregel betitelt. Die Ernteregel besagt: „Nutze erneuerbare natürliche Ressourcen stets derart, daß die Ernte deren natürliche Regeneration nicht überschreitet!“[22], was so viel bedeutet wie eine Nutzung innerhalb der Regenerationsgrenzen. Die Extraktionsregel sagt: „Extrahiere erschöpfliche natürliche Ressourcen stets nur in den Maße, in dem funktionsäquivalente Substitute bereitgestellt werden können!“[23], was bedeutet man soll sicherstellen die Ressource nicht zu verbrauchen bevor angemessene Ersatzstoffe verfügbar sind. Die dritte Regel, die Emissionsregel, besagt die Einträge an Abfall- und Schadstoffen so gering wie möglich und unter den tragbaren natürlichen Grenzen zu halten: „Halte die Schadstoffeinträge in natürliche Umweltmedien stets auf oder unter deren Assimilationskapazität“[24]. Allgemein können diese Regeln als Handlungsregeln interpretiert werden, die der Politik als Richtschnur für den nachhaltigkeitsorientierten Einsatz umweltpolitischer Instrumente dienen können. Nach Ansicht der Kommission muss einerseits die Armut in den Entwicklungsländern überwunden werden, in den Industrieländern ist dagegen der materielle Wohlstand mit der Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage in Einklang zu bringen. Für die Zukunft muss davon ausgegangen werden, dass sich die Konsum- und Lebensweisen der westlichen Industrieländer nicht auf die gesamte derzeitige und zukünftige Weltbevölkerung übertragen lassen. Weiter stellte die Kommission fest, dass die Weltwirtschaft zwar die Bedürfnisse und legitimen Wünsche der Menschen befriedigen müsse, das Weltwirtschaftswachstum dürfe aber die ökologischen Grenzen der Erde nicht sprengen. Auch müssten die Menschen viele ihrer Tätigkeiten und Lebensweisen ändern, wenn die Welt nicht vor unannehmbare menschliche Leiden und Umweltschäden gestellt werden solle. Diese Ziele und Leitvorstellungen sollen im folgenden Kapitel über die Rio- Konferenz genauer betrachtet werden.

Nach Costanza arbeitete der Brundtland- Bericht in ausgezeichneter Weise drei der vier notwendigen Bedingungen für eine nachhaltige Entwicklung heraus: 1. Mehr mit weniger produzieren (z. B. durch Naturschutz, (Ressourcen-) Effizienz, techno-logischer Verbesserungen und Recycling, 2. Eindämmung der Bevölkerungs-explosion, 3. Umverteilung von den Reichen zu den Armen.[25] „Vermutlich aufgrund politischer Rücksichtnahmen wurde allerdings die vierte notwendige Bedingung unklar formuliert. Dies betrifft den Übergang von Inputwachstum und Größenwachstum der Wirtschaft zu einer qualitativen Entwicklung, durch welche die Größe der Wirtschaft den regenerativen und assimilativen Kapazitäten der globalen Lebenserhaltungssysteme angepasst wird. [...] Allerdings fehlen klare Aussagen zur Abgrenzung von Wachstum und Entwicklung: [...]. Eine sich entwickelnde Volkswirtschaft wird besser, aber nicht notwendigerweise größer, sodass sich die Lebensqualität der (stabilen) Bevölkerung erhöht. Eine Volkswirtschaft hingegen, in der die Stoffströme zunehmen, wächst nur in ihrer Größe, überschreitet Grenzen und schädigt die auto- regenerativen Kapazitäten der Erde. Die Armen haben nicht mehr reduzierbare Grundbedürfnisse: Nahrung, Kleidung und Behausung. Zur Erfüllung dieser Grundbedürfnisse ist in den armen Ländern ein Wachstum der Stoffströme notwendig, das durch entsprechende hohe Reduktion in den reichen Ländern ausgeglichen werden muss. [...] Unmissverständlich fordern daher Tinbergen und Hueting (1991): „Kein weiteres Produktionswachstum in den reichen Ländern mehr.““[26] Die Begrenzung des Ressourcenverbrauchs ist unbestritten eine wichtige Bedingung auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung. Zum einen mit Blick auf die Erfüllung der Grundziele der Armutslinderung sowie im Hinblick auf das Erreichen der Schadensbekämpfung an den globalen Lebenserhaltungssystemen.

Der Brundtland- Bericht schärfte weltweit erneut das Bewusstsein für die globalen Bedrohungen und legte damit einen wichtigen Grundstein für die Einberufung der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro, mit deren Vorbereitungen die Vereinten Nationen 1989 begannen.

Tabelle1: Problemfelder und Empfehlungen für eine nachhaltige Entwicklung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Harboth, 1993, S. 52ff.; Hauff, 1987, S. 97ff.; Simon, 1989, S. 44f., in Losang, 2000, S.25.

1.4 Die Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992

Der Bericht der Brundtland- Kommission hatte auf einen dringenden Handlungsbedarf der internationalen Völkergemeinschaft hingewiesen. Doch die in diesem Bericht erhobenen Forderungen und Vorschläge mussten auch in international verbindliche Verträge und Konventionen umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Als Instrument wählte die UNO hierfür die Form einer Konferenz, die genau 20 Jahre nach der 1. weltweiten Umweltkonferenz in Stockholm 1972 stattfinden sollte. An der Konferenz in Rio de Janeiro, dem sogenannten „Erdgipfel“, vom 3. - 14. Juni 1992 nahmen rund 10 000 Politiker aus insgesamt 178 Staaten, sowie Vertreter der großen Umweltverbände teil. Ferner haben sich mehr Nichtregierungsorganisationen und gesellschaftliche Gruppen beteiligt als je zuvor bei einer UNO- Konferenz. Ihre Mitarbeit spiegelt die bedeutende Rolle wider, die der Zivilgesellschaft bei dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung zukommt.

In außerordentlich schwierigen Verhandlungen zwischen mehr als 150 Staaten der Erde debattierten die Regierungen schon zwei Jahre lang vor der Konferenz um die Ergebnisse, die das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung von Empfehlungen zu politisch und rechtlich verbindlichen Handlungsvorhaben weiterentwickeln sollten. Die Verhandlungen standen oft vor dem Scheitern da aufgrund von Interessengegensätzen, beispielsweise beim Schutz von Wäldern oder des Klimas, häufig stark gegensätzliche Meinungen aufeinander prallten. Betrachtet man das Beispiel Klima, so hatte man auf der einen Seite diejenigen Entwicklungsländer die durch den Treibhauseffekt zukünftig ihre Existenzgrundlage durch den Temperaturanstieg gefährdet sahen und auf der anderen Seite die erdölproduzierenden OPEC- Staaten, ebenfalls Entwicklungsländer, die bei einer verpflichtenden Senkung des CO2- Ausstoßes der Industrieländer, verbunden mit einer Reduzierung des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen, einen Rückgang ihres Erdölexports fürchteten. Zwischen den Extremen befanden sich die großen Entwicklungsländer, China, Indien und Brasilien, die aufgrund ihres Bevölkerungszuwachses nicht uneingeschränkt gegen eine Verringerung der Emissionen stimmen konnten, da ohne ihr Zutun ein global wirksamer Klimaschutz auf Dauer nicht gewährleistet werden kann. Diese Spaltung der Entwicklungsländer konnte auch bei den Industrienationen beobachtet werden, die sich in zwei Parteien teilten. Einerseits eine sich einige Europäische Union, die eine Stabilisierung der CO2- Emission bis 2000 erreichen wollte und andererseits die USA, die zusammen mit Japan, Kanada, Australien und Neuseeland gegen eine Emissionsreduzierung waren. Bereits dieses eine Beispiel verdeutlicht die Schwierigkeit, globale Verhandlungen mit einem für alle zufriedenstellenden Ergebnis zu beenden. „Vor diesem Hintergrund können die Ergebnisse von Rio mit gutem Recht als ein erfolgreicher Schritt für eine globale Umwelt- und Entwicklungspartnerschaft gesehen werden: [...].“[27] Eine wichtige Vorarbeit für die Konferenz der Vereinten Nationen 1992 im Hinblick auf die Operationalisierung und die Auslegung der Begrifflichkeit von nachhaltiger Entwicklung lieferte „The Hague Symposium“ (25. bis 27. November 1991, Niederlande). Die weltweit zusammen- gestellte vierzigköpfige Expertengruppe erarbeitete unter der Leitung von UNDP und UNCED ein Leitkonzept für die Konferenz in Rio, den sogenannten „Hague Report: Sustainable Development: From Concept to Action“. Der Bericht enthielt die wesentlichen Leitperspektiven für die Rio Konferenz (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung - Politische

Grundaussagen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Hague- Report, Übersetzung durch die Verfasser, in Kreibich, 1996, S. 28.

1.4.1 Ausgangspunkte: Prinzipielle Belastungsgrenzen

Das Prinzip der Nachhaltigkeit resultiert in erster Linie aus der Erkenntnis, dass sich die Menschheit, vor allem durch die Ausprägung von Industriegesellschaften, langfristig selbst zerstört, wenn die zentralen Einflussgrößen der Zivilisation nicht grundlegend verändert werden. Unbestritten ist, dass die bisherigen Verhaltens- und Konsummuster der Industrienationen an grundsätzliche Belastbarkeitsgrenzen von Natur- und Sozialsystem stoßen. Hauptsächlich geht es dabei um:

- die Übernutzung erneuerbarer Rohstoffe,
- den zu hohen Verbrauch nicht erneuerbarer Rohstoffe,
- die Überschreitung der Absorptionsfähigkeit globaler und lokaler Ökosysteme,
- die irreversiblen Folgen des Wirtschaftens und des Freizeitverhaltens (Artenvernichtung, Zerstörung von Landschaften und Kulturschätzen),
- die Risikopotentiale irreversibler Folgen wie die Zerstörung der Ozonschicht oder die langfristige radioaktive Verseuchung und
- die soziale Brisanz der ständig zunehmenden Ungleichverteilung von Gewinnen aus dem Naturvermögen und Verlusten durch technisch- industrielle Folgelasten zwischen der Ersten und der Dritten Welt.[28]

Viele lokale und regionale Belastungsgrenzen wurden schon überschritten und viele Öko- und Sozialsysteme wurden schon zerstört. Kreibich stellt die Lebens- und Produktionswertehaltung des Naturvermögens und die Bewahrung und Wiederherstellung des sozialen Friedens durch eine gerechte Verteilung des Naturvermögens zwischen der Ersten, Zweiten und Dritten Welt, sowie zwischen den Generationen als maßgebliche Ausgangspunkte für die zu treffenden Vereinbarungen der Konferenz von Rio heraus.

1.4.2 Ergebnisse und Vereinbarungen der Konferenz von Rio de Janeiro

Die Weltkonferenz hatte zurecht das Nachhaltigkeitsprinzip in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt. Nicht nur umweltpolitische Probleme waren Gegenstand der Konferenz; vielmehr sollten auch die drängenden globalen Entwicklungsprobleme im umweltpolitischen Zusammenhang behandelt werden. Ziel war es, die Weichen für eine weltweite nachhaltige Entwicklung zu stellen. Dabei war insbesondere die Abhängigkeit des Menschen von seiner Umwelt und die Rückkopplung weltweiter Umweltveränderungen auf sein Verhalten bzw. seine Handlungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die wichtigsten Ergebnisse dieser ersten globalen Verhandlungen auf UN- Ebene sind die Rio- Deklaration, die Klimakonvention, die Konvention über die Biologische Vielfalt, die Wald- Deklaration und die Agenda 21. Zusätzlich wurde unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen die Einrichtung einer Kommission für nachhaltige Entwicklung, die „Commission on Sustainable Development“ (CSD), beschlossen, die im internationalen Maßstab die erste Institution im Rahmen des allgemein anerkannten Völkerrechts für den Prozess der nachhaltigen Entwicklung ist. Die in Rio erarbeiteten Dokumente beruhen auf den, schon weiter oben beschrieben, langwierigen ausgehandelten Kompromissen und spiegeln die oft gegensätzlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Beteiligten wieder. Aus diesem Grund sind sie oftmals nur sehr allgemein formuliert, da man sich bei spezifischen Themen, wie zum Beispiel dem Klimaschutz, nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnte. Trotzdem bilden die Vereinbarungen eine bedeutende Grundlage für weitere Aktivitäten in der nationalen und internationalen Umweltpolitik. Im folgenden sollen die einzelnen Vereinbarungen erfasst und erörtert werden.

1.4.2.1 Die Klimakonvention

Die Konvention schafft die völkerrechtliche Grundlage für die internationale Zusammenarbeit zur Verhinderung gefährlicher Klimaänderungen und deren möglicher Auswirkungen. Sie wurde von 166 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland und die EU- Staaten, unterzeichnet. Die Konvention trat am 21. März 1994 in Kraft. Die EU hatte sich während der Verhandlungen für eine Stabilisierung der CO2- Emissionen auf dem Niveau von 1990 bis zum Jahr 2000 stark gemacht. Dies scheiterte an der ablehnenden Haltung der USA, die zeitweise ihre Teilnahme am Erdgipfel in Frage stellten. Man ging jedoch auf die Amerikaner zu, da eine Vereinbarung zur Senkung der CO2- Emissionen ohne die USA, deren Anteil am Ausstoß 25 Prozent beträgt, nicht annehmbar erschien. Im Mittelpunkt der Klimakonvention stehen die Verpflichtungen der Industrienationen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, mit dem Ziel, die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf welchem sich die Ökosysteme stabilisieren können. Der Artikel 2 der Klimakonvention besagt: “Das Endziel dieses Übereinkommens [...], ist es, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.“[29] Die Klimakonvention enthält jedoch keine genauen Zielvorgaben zur Senkung der CO2-Emissionen. Die BRD hat sich verpflichtet, die Ausstöße von Kohlendioxid bis zum Jahr 2005 um 25 bis 30 Prozent, bezogen auf das Emissionsjahr 1987, zu reduzieren. Ein weiterer Beschluss den die Konvention enthält ist die Verpflichtung der Industrieländer, neue und zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die Entwicklungsländer bei der Durchführung und Umsetzung zu unterstützen.[30] Auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz (CoP 3) 1997 in Kyoto wurde einstimmig ein Konsens über das sogenannte Kyoto- Protokoll erzielt. Darin wurden erstmals rechtlich verbindliche Emissionsziele für Industrieländer vereinbart und auch der rechtliche und institutionelle Rahmen für zukünftige internationale Klimapolitik festgelegt. Der 7. Klimagipfel (CoP 7) im November 2001 in Marrakesch machte endlich den Weg frei für die Ratifizierung des Protokolls durch die Industrieländer. Bislang haben 84 Länder das Kyoto- Protokoll unterzeichnet. Trotz einiger Mängel im Protokoll stellt die Weigerung der USA, sich ihrer Verantwortung als weltweit größter Treibhausgasemittent zu stellen, die größte Schwachstelle der internationalen Klimaschutzbemühungen dar.

1.4.2.2 Konvention über die Biologische Vielfalt

Das Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt wurde von 164 Staaten unterzeichnet und trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. „Die Ziele dieses Übereinkommens, die in Übereinstimmung mit seinen maßgeblichen Bestimmungen verfolgt werden, sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung“ (Artikel 1).[31] Die nachhaltige Nutzung wird so verstanden dass der Gebrauch von Bestandteilen der biologischen Vielfalt in einer Weise geschieht, die nicht zum langfristigen Rückgang der Biodiversität führt, durch welche das Potential erhalten bleibt, die Bedürfnisse und Wünsche heutiger und künftiger Generationen zu erfüllen (Artikel 2, Begriffsbestimmungen, nachhaltige Nutzung).[32]

1.4.2.3 Wald- Deklaration

Auf der Rio- Konferenz wurde zusätzlich zum Kapitel 11 der Agenda 21, Bekämpfung der Entwaldung, eine politische Grundsatzerklärung über die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Waldarten verabschiedet. Die Wald- Deklaration, zu der sich alle 178 teilgenommenen Staaten verpflichtet haben, enthält somit erstmals weltweite Bestimmungen zur Bewirtschaftung und zur Erhaltung von Wäldern. In der nicht rechtsverbindlichen Erklärung heißt es: „Forstliche Ressourcen und Waldgebiete sollen nachhaltig bewirtschaftet werden, um den sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen und geistigen menschlichen Bedürfnissen heutiger und künftiger Generationen gerecht zu werden. Diese Bedürfnisse beziehen sich auf forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen wie Holz und Holzerzeugnisse, Wasser, Nahrungs- und Futtermittel, Arzneimittel, Brennstoff, Schutz, Arbeit, Erholung, Lebensräume für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere, landschaftliche Vielfalt, Kohlendioxidsenken und -speicher sowie sonstige Forstprodukte. Geeignete Maßnahmen sollen getroffen werden, um die Wälder vor schädlichen Auswirkungen der Umweltverschmutzung, einschließlich des Schadstoffeintrags aus der Luft, sowie vor Feuer, Schädlingen und Krankheiten zu schützen, um ihren vielfältigen Wert zu erhalten“[33] (Walderklärung, Grundsätze/ Elemente 2b).

1.4.2.4 Wüstenkonvention

Im Spätherbst 1992 hat die 47. UN- Generalversammlung das Internationale Verhandlungskomitee (INC) zur Ausarbeitung einer Konvention gegen die Ausbreitung der Wüsten eingesetzt. Die Wüstenkonvention (engl.: Convention to Combat Desertification, UNCCD) ist ein völkerrechtlich verbindliches Regelwerk, das 1996 in Kraft trat und bisher von 179 Staaten ratifiziert wurde. Während der Konferenz in Rio hatten hauptsächlich die afrikanischen Staaten gefordert, schnellstmöglich eine solche Konvention zu verabschieden. Es wurden zusätzlich Gelder bereitgestellt um den Entwicklungsländern die Teilnahme an den Verhandlungen zu ermöglichen. Ziel der Wüstenkonvention ist es, die globalen Auswirkungen der Wüstenbildung und -ausbreitung und Ressourcenzerstörung in Trockenzonen einschließlich ihrer Ursachen und Folgen sowie ihrer sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen zu behandeln.[34]

1.4.2.5 Die Rio- Deklaration

Die Erklärung von Rio de Janeiro zu Umwelt und Entwicklung, welche auf der Konferenz von Stockholm 1972 aufbaut, hat das Ziel, „durch die Schaffung von neuen Ebenen der Zusammenarbeit zwischen den Staaten, wichtigen Teilen der Gesellschaft und der Bevölkerung eine neue und gerechte weltweite Partnerschaft aufzubauen“[35] (Präambel, Rio- Deklaration). In insgesamt 27 grundlegenden Prinzipien zur Umwelt- und Entwicklungspolitik werden auf globaler Ebene allgemeine Rechte und Pflichten anerkannt. In der Rio- Deklaration haben sich über 150 Regierungen zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Die Deklaration knüpft ebenso wie „The Hague Report“ an die Definition im Brundtland- Bericht an. So wird in Grundsatz 3 der inter- und intragenerationale Aspekt nachhaltiger Entwicklung beschrieben: „Das Recht auf Entwicklung muß so erfüllt werden, daß den Entwicklungs- und Umweltbedürfnissen heutiger und künftiger Generationen in gerechter Weise entsprochen wird“[36]. Zur Umsetzung des Ziels einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung sollen Instrumente, wie wirksame Umweltgesetze (Grundsatz 11), Internalisierung von Umweltkosten (Grundsatz 16) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (Grundsatz 17) angewandt werden. Als unerlässliche Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung werden unter anderem die Bekämpfung der Armut, eine angemessene Bevölkerungspolitik, die Verringerung und der Abbau nicht nachhaltiger Konsum- und Produktionsweisen sowie die umfassende Einbeziehung der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse genannt. Ebenfalls spricht die Deklaration allen Ländern das Recht auf Entwicklung zu und impliziert die Anerkennung der Verantwortung der Industrienationen als wesentliche Verursacher für bisher entstandene Umweltschäden. Weiterhin wird den Staaten das souveräne Recht über ihre Ressourcen zugestanden; verpflichtet werden sie jedoch zu umweltschonendem Verhalten. Spezielle Forderungen werden auch erhoben für benachteiligte Gruppen wie Frauen, Jugendliche und eingeborene (indigene) Bevölkerungsgruppen, die nicht weiter benachteiligt werden dürfen.

1.4.2.6 Agenda 21

Auf der Rio- Konferenz ist deutlich geworden, dass eine nachhaltige Entwicklung nur durch ein weltweites Aktionsprogramm erreicht werden kann. Mit der in Rio verabschiedeten Agenda 21 werden detaillierte Handlungsaufträge gegeben, um einer weiteren Verschlechterung der Situation des Menschen und der Umwelt entgegenzuwirken und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen. Die Agenda 21 ist kein Rechtsinstrument und daher nicht völkerrechtlich bindend. Die Umsetzung der erarbeiteten Strategie liegt hauptsächlich in den Händen der einzelnen Regierungen, die Programme und Konzepte, mit Einbeziehung der Öffentlichkeit und von NGO`s, entwickeln sollen um den Erfolg einer nachhaltigen Entwicklung zu gewährleisten. Eine besondere Rolle und Verantwortung kommt hier auch den Kommunalverwaltungen zu, die für ihren Bereich die Umsetzung der „Lokalen Agenda 21“ im Konsens mit ihren Bürgern herstellen soll. „In der Agenda werden die dringlichsten Fragen angesprochen, während gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die Herausforderung des nächsten Jahrhunderts vorzubreiten. [...] Ihre erfolgreiche Umsetzung ist in erster Linie Aufgabe der Regierungen. Eine entscheidende Vorraussetzung dafür sind politische Konzepte, Pläne, Leitsätze und Prozesse auf nationaler Ebene. [...] Außerdem muß für eine möglichst umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und eine tatkräftige Mithilfe der nichtstaatlichen Organisationen (NRO) und anderer Gruppen Sorge getragen werden“[37] (Präambel der Agenda 21). Die einzelnen Programmbereiche in der Agenda 21 werden jeweils in Form einer Ausgangsbasis und jeweiliger Ziele, Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung aufgeführt. Die Agenda 21 stellt ein variables und wandelbares Programm dar. „Sie kann sich im Laufe der Zeit angesichts veränderter Bedürfnisse und Umstände fortentwickeln. Dieser Prozeß stellt den Beginn einer neuen globalen Partnerschaft dar, die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist.“[38] Die Agenda 21 ist in insgesamt 4 Teilen aufgegliedert: „Soziale und wirtschaftliche Dimensionen“, „Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung“, „Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen“ und Möglichkeiten der Umsetzung“. Diese vier Teile werden wiederum in 40 Kapitel unterteilt. Teil I. gehören Kapitel wie zum Beispiel „Armutsbekämpfung“, „Bevölkerungsdynamik oder Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit“ an. Der zweite Teil behandelt Themen wie „Schutz der Erdatmosphäre“, „Bekämpfung der Entwaldung“, „Erhaltung der biologischen Vielfalt“, „Schutz der Ozeane“ oder „umweltverträglicher Umgang mit Abfällen“. Im dritten Teil werden Themen wie „Kinder und Jugendliche und nachhaltige Entwicklung“, „Anerkennung und Stärkung der Rolle der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften“ oder „Stärkung der Rolle der Bauern“ aufgeführt. „Möglichkeiten der Umsetzung“ (Teil IV.) beinhaltet zum Beispiel „Finanzielle Ressourcen und Finanzierungsmechanismen“, „Die Wissenschaft im Dienst einer nachhaltigen Entwicklung“ oder „Internationale Rechtsinstrumente und -mechanismen“.[39]

Das Aktionsprogramm stellt ein vom Norden wie vom Süden gemeinsam erarbeitetes, weltweites entwicklungs- und umweltpolitisches Programm dar, das sowohl für die Industrie- wie auch für die Entwicklungsländer gleichermaßen Gültigkeit besitzt. Bei den Schwerpunkten und Anforderungen werden jedoch Industrie- und Entwicklungsländer getrennt betrachtet. So sind die Schwerpunkte der Industrieländer auf Energie-, Verkehrs-, Wirtschafts-, Agrar- und Handelspolitik gesetzt, die der Entwicklungsländer auf Armutsbekämpfung, Gesundheits-, Entwicklungs- und Bevölkerungspolitik.

Tabelle 2: Ergebnisdokumente der UNCED

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Losang, 2000, S.28.

1.4.2.7 Die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen

Ein wesentlicher Verdienst der Rio- Konferenz liegt in der Gründung der internationalen „Commission on Sustainable Development“ (CSD). Die CSD setzt sich aus Vertretern von 53 Staaten zusammen, die nach einem bestimmten geographischen Verteilungsschlüssel vom Wirtschafts- und Sozialrat der UN aus dem Kreise der UN- Mitgliedsstaaten für jeweils drei Jahre gewählt werden. Die Hauptaufgaben der Kommission sind Beobachtung, Begleitung und Unterstützung der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3: Aufgabenfelder der CSD

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Umweltbundesamt, 2002, S. 23.

Seit der Gründung wurde ein umfassendes Netz von regelmäßigen Treffen und Konferenzen entwickelt bei der die wichtigsten zivilgesellschaftlichen Gruppen an der Arbeit der Kommission beteiligt werden. In diesem Zusammenhang entwickelten sich auch die Beziehungen von Regierungen und Nicht- Regierungsorganisationen. Neben der Monitoringfunktion, die der CSD im Operationalisierungsbereich der Agenda 21 zukommt, entwickelt sie zusätzlich Arbeitsprogramme und Projekte zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung.[40]

[...]


[1] Vgl. Kastenholz, 1996, S. 1f.

[2] Henning, 1991, S.11.

[3] Vgl. Breuel, 1999, S. 17.

[4] Vgl. Jelden, 1998, S. 27.

[5] Jelden, 1998, S. 27.

[6] Vgl. Kopfmüller, 1994, S. 96ff.

[7] www.nachhaltigkeit.info.

[8] Vgl. www.nachhaltigkeit.info.

[9] www.umwelt.schleswig-holstein.de

[10] Vgl. Erdmann, 1997, S. 61ff.

[11] Vgl. Kastenholz, 1996, S. 176.

[12] Vgl. Kopfmüller, 1994, S. 101f.

[13] Vgl. Breuel, 1999, S. 78f.

[14] Vgl. Kastenholz, 1996, S. 9.

[15] Vgl. Radke, 1999, S. 10.

[16] Vgl. Kopfmüller, 1994, S. 106.

[17] Hauff, 1987, S. 46.

[18] WCED, 1987, S. 8.

[19] Vgl. Bruckmeier, 1994, S. 171f.

[20] Hauff, 1987, S. 5f.

[21] Vgl. Kreibich, 1996. S. 25.

[22] Radke, 1999, S. 15.

[23] Radke, 1999, S. 15.

[24] Radke, 1999, S. 15.

[25] Vgl. Costanza, 2001, S. 17.

[26] Costanza, 2001, S. 17.

[27] Kastenholz, 1996, S. 13.

[28] Vgl. Kreibich, 1996, S. 34f.

[29] BMU, (o. J.), S.7.

[30] Kreibich, 1996, S.66f.

[31] BMU, (o. J.), S.24.

[32] Vgl. BMU, (o. J.), S.24.

[33] BMU, (o. J.), S.47.

[34] Vgl. Kreibich, 1996, S. 70.

[35] BMU, (o. J.), S.41.

[36] BMU, (o. J.), S.41.

[37] BMU, (o. J.), S. 9.

[38] BMU, (o. J.), S. 9.

[39] Vgl. BMU, (o. J.), S. 5ff.

[40] Vgl. Umweltbundesamt, 2002, S. 22.

Final del extracto de 162 páginas

Detalles

Título
Aspekte nachhaltiger Entwicklung im Bereich Tourismus - Ausgewählte Beispiele
Universidad
University of Koblenz-Landau  (Biologie, Lehramt)
Calificación
1,0
Autor
Año
2003
Páginas
162
No. de catálogo
V21450
ISBN (Ebook)
9783638250696
Tamaño de fichero
1735 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aspekte, Entwicklung, Bereich, Tourismus, Ausgewählte, Beispiele
Citar trabajo
Sven Huppert (Autor), 2003, Aspekte nachhaltiger Entwicklung im Bereich Tourismus - Ausgewählte Beispiele, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21450

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