Ein Schwangerschaftsabbruch stellt für jede Frau eine endgültige Entscheidung und ein Dilemma dar, denn es geht immer um Leben und Tod. Kompromisslösungen wie in anderen gesellschaftlichen Konflikten sind bei dieser Thematik nicht möglich. Ob die durch den §219 bestehende Beratungspflicht bei einem Schwangerschaftsabbruch psychologisch sinnvoll und moralisch konsensfähig ist, bleibt weiterhin sehr umstritten. Der Gesetzgeber gibt den Frauen die Möglichkeit, die Schwangerschaft nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstelle straffrei zu beenden. Hierbei folgt die Beratungsregelung der Erkenntnis, dass ungeborenes Leben in der Frühphase der Schwangerschaft nur mit der Frau und nicht gegen sie zu schützen ist (bmfsfj 2007, S.11) In meiner Arbeitsstätte, einer gynäkologischen Arztpraxis mit Hebammenbetreuung und Schwerpunkt Pränataldiagnostik erlebe ich immer wieder Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, und sich nun in der Zwangslage befinden, eine schnelle Entscheidung für oder gegen das Kind treffen zu müssen. Die Mehrzahl dieser Frauen nimmt die Beratung gerne an, andere dagegen möchten den Abbruch am liebsten ohne Gespräch oder Reflektion so schnell wie möglich „hinter sich bringen“. In dieser Arbeit möchte ich darstellen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen zum §219 sind und praxisrelevant umgesetzt werden.
Nach eingehender Erläuterung des §219 werde ich die geschichtliche Entwicklung der Abtreibungspolitik bis heute schildern. Anschließend erörtere ich Berührungspunkte mit anderen Vorschriften, der §219 ist hier untrennbar mit einigen anderen verbunden. In den Kommentaren werden kritische Stellungnahmen zum Paragraphen aufgezeigt. Um einen praktischen Bezug zum Paragraphen herstellen zu können, habe ich sowohl bei Donum Vitae als auch Pro Familia intensive Gespräche mit Beraterinnen geführt. Die Gespräche fand ich für diese Arbeit sehr aufschlussreich, sie gaben mir einen tiefen Einblick in die praktische Umsetzung des Paragraphen, die Methoden der Beratung und deren Auswirkungen auf die Frauen. Anschließend zeige ich zur Untermauerung des Praxisbezuges drei Fallbeispiele auf, die mir sowohl von den Beraterinnen genannt wurden, als mir auch aus meiner persönlichen Erfahrung aus der Praxis bekannt sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Erläuterung und Anwendungsbereich des §219StGB
2.1 Geschichtliche Entwicklung
2.2 Berührungspunkte mit anderen Vorschriften
2.3 Kommentare
3. Beratungsstellen
3.1 Praxisreflexion anhand von Donum Vitae und Pro Familia
3.2 Fallbeispiele
4. Statistiken
5. Kritische Würdigung
6. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung der Beratungspflicht nach § 219 StGB bei einem Schwangerschaftsabbruch, um zu beleuchten, wie dieser gesetzliche Zwang im Dilemma zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung in der Beratungskonstellation bewältigt wird.
- Rechtliche Grundlagen und Historie des § 219 StGB
- Wechselwirkung zwischen § 219 StGB und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
- Methoden und Praxis der Konfliktberatung bei Donum Vitae und Pro Familia
- Analyse der Schwangerschaftsabbruchstatistik
- Kritische Reflexion der Beratungsregelung und ihrer Auswirkungen auf Betroffene
Auszug aus dem Buch
3.1 Praxisreflexion anhand von Donum Vitae und Pro Familia
Nach dem Ausstieg der katholischen Bischöfe aus dem gesetzlichen Beratungssystem (Waschbüsch, R, (o.J), (o.S.)) wurde Donum Vitae als bürgerlicher Verein im November 1999 gegründet. Es sollte das katholische Element in der Schwangerschaftskonfliktberatung erhalten werden, deshalb wird hier eine Beratung basierend auf christlichem, katholisch geprägtem Menschenbild geführt. Mittlerweile gibt es an über 180 Orten in Deutschland Beratungsstellen. Donum Vitae ist ein föderal strukturierter Verband. Neben dem Bundesverband gibt es 12 Landesverbände und über 60 Regional- bzw. Ortsvereine (Waschbüsch, R, (o.J), (o.S.)).
Donum Vitae in B. wurde vor 7 Jahren gegründet. Neben Pro Familia und dem Landratsamt ist sie die wichtigste Beratungsstelle. Es kommen Frauen aller Gesellschaftsschichten zur Beratung. Die Altersstruktur ist vermischt, aber nur 10% der Frauen sind über 40 Jahre alt. Die ausschließlich sozialpädagogisch geschulten Kräfte versuchen am Anfang des Gespräches eine persönliche Beziehung zur Schwangeren herzustellen um Ängste zu nehmen. Dies gelingt sehr gut, wenn die Frauen merken, dass sie wertefrei und hilfreich beraten werden. Zudem fühlen sich die Frauen befreit, wenn sie von der gesetzlich vorgegebenen Schweigepflicht erfahren. Meine Gesprächspartnerin, die Leiterin der Beratungsstelle stellte klar, dass sie nur auf Wunsch der Schwangeren das katholisch geprägte Weltbild in die Beratung einbringen, hier wäre großes Einfühlungsvermögen von Seiten der Beraterinnen nötig, um der Glaubenseinstellung der einzelnen Schwangeren respektvoll zu begegnen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung stellt die ethische und rechtliche Problematik des Schwangerschaftsabbruchs dar und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie das methodische Vorgehen.
2. Erläuterung und Anwendungsbereich des §219StGB: Dieses Kapitel definiert den rechtlichen Kontext des § 219 StGB sowie dessen historische Genese und die Verflechtung mit anderen gesetzlichen Vorschriften.
2.1 Geschichtliche Entwicklung: Es wird die Entwicklung der Abtreibungspolitik von 1870 bis zur Etablierung des aktuellen Schwangerschaftskonfliktgesetzes nachgezeichnet.
2.2 Berührungspunkte mit anderen Vorschriften: Das Kapitel analysiert die untrennbare Verbindung zwischen § 219 StGB, § 218a StGB und den inhaltlichen Vorgaben des SchKG.
2.3 Kommentare: Es werden kritische wissenschaftliche Positionen und Stimmen zur juristischen Ausgestaltung des § 219 StGB dargelegt.
3. Beratungsstellen: Hier werden die organisatorischen Voraussetzungen und die Anerkennungskriterien für Beratungsstellen gemäß SchKG beschrieben.
3.1 Praxisreflexion anhand von Donum Vitae und Pro Familia: Das Kapitel vergleicht die Beratungskonzepte der beiden Träger und spiegelt die praktischen Erfahrungen der Beraterinnen wider.
3.2 Fallbeispiele: Anhand konkreter Praxisbeispiele wird verdeutlicht, wie Beratungen in unterschiedlichen Konfliktlagen verlaufen können.
4. Statistiken: Dieses Kapitel betrachtet die quantitative Entwicklung von Schwangerschaftsabbrüchen und Beratungszahlen des Statistischen Bundesamtes.
5. Kritische Würdigung: Die Autorin hinterfragt das Beratungskonzept kritisch und diskutiert die Stärken sowie Schwächen der aktuellen gesetzlichen Regelung.
6. Fazit: Das Fazit fasst das persönliche Resümee der Autorin zusammen und bewertet den Nutzen der verpflichtenden Beratung trotz ihrer kontroversen Natur.
Schlüsselwörter
Schwangerschaftsabbruch, § 219 StGB, Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensschutz, Selbstbestimmungsrecht, SchKG, Beratungsstellen, Donum Vitae, Pro Familia, Praxisreflexion, Indikationsregelung, Ergebnisoffenheit, Schwangerenkonflikt, Beratungspflicht, Pränataldiagnostik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit setzt sich mit der rechtlichen und praktischen Ausgestaltung der Beratungspflicht für schwangere Frauen nach § 219 StGB in Deutschland auseinander.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Themen umfassen die historische Entwicklung der Abtreibungspolitik, die juristischen Rahmenbedingungen, die Rolle der Beratungsstellen sowie die Auswirkungen auf betroffene Frauen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 219 StGB in der Praxis von anerkannten Beratungsstellen umgesetzt werden und wie sich dieses System auf die betroffenen Frauen auswirkt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin kombiniert eine theoretische Literaturanalyse der Gesetzeslage und Fachkommentare mit einem empirischen Praxisbezug durch Experteninterviews (Gespräche mit Beraterinnen) und Fallbeispielen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die historischen Hintergründe, die rechtlichen Verflechtungen mit dem SchKG, die Arbeit von Beratungsstellen wie Donum Vitae und Pro Familia sowie statistische Daten analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Begriffe sind Schwangerschaftsabbruch, § 219 StGB, Konfliktberatung, Selbstbestimmung, Lebensschutz, Beratungsstellen und Praxisreflexion.
Wie bewertet die Autorin die Rolle der "Ergebnisoffenheit" in der Beratung?
Die Autorin kritisiert, dass "Ergebnisoffenheit" das Ziel des Lebensschutzes ad absurdum führen kann, erkennt aber gleichzeitig an, dass sie für eine respektvolle und nicht bevormundende Beratung der Frau essenziell ist.
Warum wird im Kapitel 3.2 ein medizinischer Indikationsfall (Fall C) angeführt?
Der Fall dient als Beispiel dafür, dass bei medizinischen Indikationen keine Beratung nach § 219 StGB vorgesehen ist, was die Autorin als Defizit betrachtet, da auch diese Frauen psychosoziale Unterstützung benötigen würden.
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- Anja Pflaum (Autor), 2009, Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage nach §219, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214627