Das konstruktive Misstrauensvotum

Bedeutung und Funktion im politischen System Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen in der Verfassungspraxis am Beispiel des Regierungssturzes 1982


Dossier / Travail de Séminaire, 2013

30 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung .

2. Das parlamentarischrepräsentative System der Bundesrepublik Deutschland

3. Das Misstrauensvotum in Deutschland
3.1 Das destruktive Misstrauensvotum in der Weimarer Republik
3.2 Entscheidung für das konstruktive Misstrauensvotum im Grundgesetz
3.3 Zwischenfazit: Bedeutung des konstruktiven Misstrauensvotum für das politische System Deutschlands - Das Misstrauensvotum als Regierungsstabilisator?

4. Das konstruktive Misstrauensvotum in der Verfassungspraxis
4.1 Das konstruktive Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Brandt
4.2 Das konstruktive Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Schmidt
4.2.1 Auswirkungen und Rezeption des Regierungssturzes
4.2.2 verfassungsmäßige Legalität gleich demokratische Legitimität?

5. Schluss

6. Literaturverzeichnis

Das konstruktive Misstrauensvotum: Bedeutung und Funktion im politischen System Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen in der Verfassungspraxis am Beispiel des Regierungssturzes 1982

1. Einleitung

Ein Verfahren, das dem Parlament das Recht gibt die Regierung zu stürzen, ist (in verschiedenen Variationen) in allen parlamentarischen Demokratien etabliert.[1] Auch die Bundesrepublik Deutschland wird zu den parlamentarischen Demokratien gezählt. Artikel 67 des Grundgesetz stattet den deutschen Bundestag mit einem solchen Kontrollinstrument gegen die Regierung, dem sog. konstruktiven Misstrauensvotum, aus. Zwar verfügen in unterschiedlichen Ausprägungen auch die meisten Landesverfassungen der deutschen Bundesländer über ein solches Verfahren. Im Fokus der vorliegenden Arbeit steht jedoch die Bedeutung, Funktion und Wirkung dieses Misstrauensvotum für das politische System Deutschlands auf der bundesdeutscher Ebene. Obwohl es in Deutschland bislang erst zwei solcher Fälle (1972 und 1982) gab, ist Art.67 Grundgesetz dennoch von großer Bedeutung für die vom Grundgesetz konzipierte politische Ordnung, da es – dies sei als These vorangestellt – durch die konstruktive Form ein Machtaus-gleich in der Beziehung zwischen Parlament und Regierung herstellt und somit für Regierungsstabilität sorgt.

Daher wird im Folgenden das Verfahren des Misstrauensvotums zunächst anhand wesentlicher Merkmale erläutert, um dann insbesondere mit Blick auf das Misstrauens-votum in der Weimarer Republik die historische Entwicklung des konstruktiven Misstrauensvotum in Deutschland kurz zu umreißen. Hieraus wird sich ableiten lassen, wieso sich die „Väter“ des Grundgesetzes für die Form des konstruktiven Misstrauens-votum entschieden und welche Bedeutung dieses im Grundgesetz verankerte Verfahren für das politische System Deutschlands hat. Dabei soll geklärt werden, inwieweit dies für Regierungsstabilität sorgt. Diese ersten Erkenntnisse sollen schließlich an der Verfas-sungspraxis beispielhaft am 1982 erfolgreich durchgeführten konstruktiven Misstrauens-votum überprüft werden. Von besonderem Interesse sind hierbei vor allem die mit dem Regierungssturz von 1982 verbundenen Auswirkungen und die Bedenken und Vorbehalte, die gegen die Anwendung dieses Verfassungsrecht, aufkamen. Eng verknüpft ist damit auch die Frage, ob ein Regierungswechsel inmitten einer Legislatur-

periode mit Hilfe des konstruktiven Misstrauensvotum legitim ist, denn es gab nicht wenige die genau an dieser Legitimität des Regierungswechsels zweifelten.

Zur besseren Einordnung der Bedeutung und Funktion des konstruktiven Misstrauens-votum in den Gesamtzusammenhang bietet sich jedoch zuerst einleitend ein kurzer Über-blick über die Grundzüge des parlamentarischrepräsentativen Regierungssystem Deutschlands an.

2. Das parlamentarischrepräsentative System der Bundesrepublik Deutschland

Nach Steffani werden moderne Demokratien in zwei Grundtypen von Regierungssyste-men unterschieden: parlamentarische und präsidentielle Regierungssysteme.

Geht in einer Demokratie die Regierung direkt aus dem Parlament hervor und kann innerhalb einer Legislaturperiode auch nur von diesem aus politischen Gründen wieder abberufen werden, so gehört diese Demokratie zum Grundtyp des parlamentarischen Regierungssystem. Verfügt das Parlament nicht über ein solches Abberufungsrecht der Regierung, spricht man von einem präsidentiellen Regierungssystem. Dieses Recht der Abberufbarkeit der Regierung durch das Parlament ist nach Steffani das wesentliche Unterscheidungsmerkmal der beiden Grundtypen.[2]

In Deutschland geht laut Art. 20 Grundgesetz alle Staatsgewalt vom Volke aus. Zur Ausübung dieser Staatsgewalt wählt das Volk den Bundestag als dessen Repräsentant. Da der Bundestag das einzige Verfassungsorgan ist, dessen Mitglieder nach Art.38 Grundgesetz in Wahlen direkt vom Volk gewählt werden, liegt das „Legitimationsmono-pol“ demokratischer Herrschaft somit beim Bundestag.[3] Die Regierung geht nach Art.63 GG aus der Wahl des Regierungschefs bzw. des Bundeskanzlers durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestag hervor. Dieses in der Wahl ausgedrückte Vertrauen stellt die Legitimationsgrundlage der Regierung dar. Sie ist dem Bundestag gegenüber verantwort-lich und von dessen Vertrauen abhängig. Vertrauen meint in diesem Zusammenhang den Besitz der die Regierung stützende Mehrheit im Bundestag. Ist dieses Vertrauen seitens des Parlaments (Bundestag) gegenüber der Regierung nicht mehr gegeben, d.h. zerfällt die Parlamentsmehrheit der Regierung, so hat das Parlament laut Verfassung das Recht die Regierung durch ein Misstrauensvotum zu stürzen.[4] Das Misstrauensvotum verhindert damit „gemäß der Idee der parlamentarischen Regierung, dass das Parlament eine Minderheitsregierung (er-)tragen muss“[5]. Folglich können sich Regierungen im parlamentarischen Regierungssystem „nur so lange im Amt halten, wie sie von einer Mehrheit des Parlaments getragen werden“. In präsidentiellen Demokratien ist die Regierung (Exekutive) dagegen nicht vom Vertrauen des Parlaments (Legislative) abhängig.[6]

Betrachtet man die wie beschrieben caharakteristische Beziehung zwischen Exekutive und Legislative in Deutschland, so lässt sich feststellen, dass sich das Grundgesetz im Gegensatz zum semi-präsidentiellen Regierungssystem der Weimarer Republik „eindeutig für ein parlamentarisches Regierungssystem entschieden [hat], indem es die Bundesregierung in ihrem Bestand ebenso wie in ihrem Zustandekommen an das Vertrauen des Bundestages bindet“.[7]

Wie die meisten modernen Demokratien beruht auch die deutsche Demokraite nicht nur auf einem parlamentarischen Regierungssystem, sondern nach den schlechten Erfahrungen mit direktdemokratischen Verfahren in der Weimarer Republik strikt auf dem Prinzip der Repräsentation. Demzufolge legitimieren die Bürger durch Wahlen, in denen der Volkswille Ausdruck findet, Abgeordnete, die als deren Repräsentanten agieren, demokratisch legitimierte Herrschaft in ihrem Sinne und Auftrag auszuüben. Die Grundgesetzväter hielten den Volkswillen aufgrund der historisch bedingten Erfahrungen für zu leicht manipulierbar und entschieden sich daher bewusst gegen direktdemokra-tische Verfahren und für eine strikt repräsentative Ausrichtung der politischen Ordnung im Grundgesetz.[8]

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in der parlamentarischrepräsentativen Demo-kratie Deutschlands der Bundestag die zentrale Rolle einnimmt. Er ist nicht nur für die Wahl und Kontrolle der Regierung verantwortlich, sondern auch die einzig demokratisch legitimierte Vertretung des deutschen Volkes in der repräsentativen Demokratie.

3. Das Misstrauensvotum in Deutschland

Das Misstrauensvotum als äußerstes Kontrollinstrument, das verschiedene Abstufungen von leichter bis schwerer Abberufbarkeit („z. B. von der relativen Mehrheit nur der zufällig anwesenden über die absolute Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder bis hin zum konstruktiven Misstrauensvotum“)[9] kennt, dient der Abberufung der Regierung bei Verlust der parlamentarischen Mehrheit und ist als kennzeichnendes Merkmal parlamentarischer Demokratien in allen Demokratien dieses Typs etabliert.

In Deutschland kann ein Misstrauensvotum nach Art. 67 Grundgesetz nur gegen den Bundeskanzler gerichtet werden und darf nur auf konstruktive Weise durch die Wahl eines Nachfolgers mit der Mehrheit der Mitgleider des Bundeestages erfolgen. Diese in Deutschland vorgeschriebene konstruktive Form dieses Abberufungsrechts ist allerdings selten. Häufiger dagegen ist ein sog. destruktives Misstrauensvotum.[10] Für ein destrukti-ves Mistrauensvotum, wie es in der Weimarer Republik praktiziert wurde, ist die Bildung einer neuen Mehrheit hingegen nicht notwendig.

Da bei der Entscheidung für ein konstruktives Misstrauensvotum im Grundgesetz die Grundgesetzväter insbesondere ihre Lehren aus den Erfahrungen der Weimarer Zeit ge-zogen haben,[11] ist für die Analyse der Bedeutung des konstruktiven Misstrauensvotums im Nachkriegsdeutschland ein kurzer Blick in die Vergangenheit daher unerlässlich.

3.1 Das destruktive Misstrauensvotum in der Weimarer Republik

In den 14 Jahren der Weimarer Republik (1919-1933) gab es insgesamt 12 verschiedene Regierungschefs und 20 Kabinette. Im Schnitt war ein Kanzler nur ca. ein Jahr im Amt.[12]

Die Weimarer Republik war vor allem durch das Fehlen parlamentarischer Mehrheiten und ungeordneter parteipolitische Verhältnisse gekennzeichnet, was dazu führte, dass „längerfristige Zusammenarbeit und gemeinsame politischer Willensbildung“ kaum möglich waren.[13] Es stellt sich die Frage, welche institutionellen Rahmenbedingungen

diese häufigen Regierungswechsel ermöglichten bzw. erleichterten?

Als Hauptursache für die Instabilität der Weimarer Regierungen und schließlich auch für

[...]


[1] Vgl. Helms 2005: 19

[2] Vgl. Steffani 1979: 39-104

[3] Vgl. Gerlach 2010: 201

[4] Vgl. Oldiges 2011: 1398-1450

[5] Marschall 2007: 160

[6] Vgl. Helms 2005: 19f

[7] Oldiges 2006: 1401

[8] Vgl. Glaeßner 2006: 301, 310, 359, 498

[9] Döring / Hönnige 2008: 458f

[10] Vgl.Sebaldt 2009: 106ff

[11] Vgl. Glaeßner 2006: 412-414

[12] Vgl. Adam 2007: 192f

[13] Helms 2005: 54f ; Vgl. Kolb 2002: 75f

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Das konstruktive Misstrauensvotum
Sous-titre
Bedeutung und Funktion im politischen System Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen in der Verfassungspraxis am Beispiel des Regierungssturzes 1982
Université
University of Duisburg-Essen  (Politikwissenschaft)
Cours
Einführung in die politische Systemlehre und das wissenschaftliche Arbeiten
Note
1,3
Auteur
Année
2013
Pages
30
N° de catalogue
V214707
ISBN (ebook)
9783656429388
ISBN (Livre)
9783656442837
Taille d'un fichier
545 KB
Langue
allemand
Mots clés
Misstrauensvotum, konstruktives Misstrauensvotum, politisches System, Deutschland, Regierungssturz, 1982, Kanzlersturz, Schmidt, Helmut Schmidt, Kohl, Helmut Kohl, Parlament, Bundestag, Verfassungspraxis, Regierungsstabilität, Stabilität, Stabilisator, destruktives Misstrauensvotum, Bundeskanzler, Kanzler, System, Demokratie, Repräsentation, parlamentarischrepräsentativ
Citation du texte
Saleem Arif (Auteur), 2013, Das konstruktive Misstrauensvotum, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214707

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