Der Einfluss der Besteuerung auf staatliche Investitionshilfen


Seminararbeit, 2003

21 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Auswirkung der Besteuerung auf Investitionen

3. Ausgewählte Fördermaßnahmen
3.1 Investitionszulage
3.2 Investitionszuschuss
3.3 Förderkredite
3.4 Sonderabschreibungen
3.5 Ansparrücklage
3.6 Steuersatzsenkungen und Abzüge von der Steuerschuld

4. Auswirkungen der Besteuerung auf die Fördermaßnahmen
4.1 Auswirkungen auf die Investitionszulage
4.2 Auswirkungen auf den Investitionszuschuss
4.3 Auswirkungen bei Kreditinanspruchnahme
4.4 Auswirkungen auf die Sonderabschreibungen
4.5 Auswirkungen auf die Ansparrücklage
4.6 Auswirkungen von Steuersatzsenkungen und Abzügen

5. Vorteilhaftigkeit der einzelnen Fördermaßnahmen

6. Thesenförmige Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Der Staat kann durch unterschiedliche steuerliche Begünstigungen Anreize für Investitionen schaffen, um bestimmte Technologien zu fördern oder strukturschwache Regionen zu unterstützen. Die verschiedenartigen Investitionshilfen führen nicht zu einer einheitlichen Besteuerung, sondern unterscheiden sich hinsichtlich dieser. Kontrovers wird diskutiert, wie der Staat Investitionen von Unternehmen am besten fördern kann. Den öffentlichen Haushalten stehen direkte Subventionen, wie z. B. die Investitionszulagen oder Investitionszuschüsse, zur Verfügung. Neben den Direktsubventionen kann der Staat Fördermaßnahmen ergreifen, die Steuerstundungseffekte ermöglichen (z. B. Abschreibungsvergünstigungen). Nach dem letzten Subventionsberichtsentwurf der Bundesregierung sind die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen von Bund, Ländern, Kommunen und EU um 6,5 % auf 59 Mrd. Euro angestiegen[1].

Die Seminararbeit dient der Untersuchung, inwiefern sich die staatlichen Investitionshilfen voneinander in der Besteuerung abgrenzen lassen.

1.2 Gang der Untersuchung

Im folgenden Kapitel wird kurz dargestellt, wie sich die Besteuerung im Allgemeinen auf die Investitionsentscheidung auswirkt. Darauf hin werden im folgenden Kapitel mögliche Investitionshilfen der öffentlichen Haushalte vorgestellt. Darauf aufbauend werden die Auswirkungen der Subventionen auf die Besteuerung untersucht, um im folgenden Kapitel die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Fördermaßnahmen herauszuarbeiten. Den Abschluss der Arbeit bildet eine thesenförmige Zusammenfassung.

2. Auswirkung der Besteuerung auf Investitionen

Um die Vorteilhaftigkeit einer Investition errechnen zu können, stehen unterschiedliche Investitionsrechenarten, die sich in statische und dynamische Methoden unterteilen lassen, zur Verfügung. Die am häufigsten angewandte Rechenart ist die Kapitalwertmethode[2]. Durch die Ermittlung des Kapitalwertes ist es möglich, die Vorteilhaftigkeit der möglichen Investition zu einer alternativen Anlage am Kapitalmarkt feststellen zu können[3]. Werden nun Steuerzahlungen bei der Kapitalwertberechnung berücksichtigt, erhöhen die Steuern die Auszahlungen und mindern den Kapitalwert[4]. Steuerzahlungen beeinflussen neben den Einzahlungsüberschüssen auch den Kalkulationszins[5].

Bei der Untersuchung der Einflüsse auf die Einzahlungsüberschüsse wird festgestellt, dass Steuerzahlungen hauptsächlich die Auszahlungen erhöhen[6]. So können bspw. Grunderwerbssteuer, Grundsteuer oder Kfz-Steuer anfallen. Weiterhin sind auf den Periodenüberschuss ertragsabhängige Steuern, wie Gewerbe- oder Körperschaftssteuer, abzuführen. Der Kalkulationszins ist ebenfalls zu modifizieren, da auf mögliche Erträge der alternativen Kapitalanlage ertragsabhängige Steuern abzuführen sind. Folglich ist der Kalkulationszinssatz um die Steuerwirkung zu kürzen[7].

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuern sind die Einzahlungsüberschüsse zusätzlich um die Abschreibungen zu korrigieren. Eine Veränderung der Berechnung des Kapitalwertes ist notwendig, wenn sich die Steuersätze ändern[8] oder Finanzierungshilfen in Anspruch genommen werden.

3. Ausgewählte Fördermaßnahmen

In diesem Abschnitt werden ausgewählte Fördermaßnahmen des Bundes vorgestellt, die Unternehmen veranlassen sollen, Investitionen zu tätigen. Die darzustellenden Maßnahmen können von den Unternehmungen alternativ in Anspruch genommen werden, um Betriebsstätten zu errichten bzw. zu erweitern. Die Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern kann ebenfalls unter ein Förderprogramm fallen[9].

Allgemein stellen Investitionsbeihilfen und Subventionen zweckgebundene Mittel dar. Diese werden von den öffentlichen Haushalten gewährt, um Arbeitsplätze zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit von Branchen oder Betrieben zu gewährleisten und Forschungsvorhaben zu unterstützen[10]. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind alle zwei Jahre in einem Subventionsbericht zu dokumentieren.

3.1 Investitionszulage

Unter einer Investitionszulage wird der Geldbetrag verstanden, den der Subventionsgeber dem Empfänger für einen bestimmten Zweck zur Verfügung stellt[11]. Die staatlichen Mittel sind nicht zurückzuzahlen[12] und gehören nach § 9 InvZulG[13] nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Sie sind somit steuerfreie Betriebseinnahmen. Investitionszulagen werden hauptsächlich für Vorhaben in den neuen Bundesländern gewährt. Die geförderte Summe beträgt maximal 27,5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten[14]. Die Höhe der Zulage ist von mehreren Komponenten abhängig. So wird z. B. eine Erstinvestition stärker gefördert als eine Ersatzinvestition. Weitere Kriterien stellen der Zeitpunkt und der Standort der Investition dar[15]. Das Investitionszulagengesetz sieht drei Bereiche der Förderung vor. So werden neben den betrieblichen Investitionen auch Baumaßnahmen an Mietwohngebäuden und an selbstgenutzten Wohneigentum gefördert[16].

3.2 Investitionszuschuss

Ein Investitionszuschuss ist ebenfalls eine zweckgebundene Zuwendung an Unternehmen zur Förderung einer Investition. Der Zuschuss beträgt maximal 23 % der Investitionssumme bei Erweiterungsinvestitionen. Eine Rationalisierungsinvestition wird mit max. 15 % der Investitionssumme gefördert[17]. Zuschüsse sind aus ertragssteuerlicher Sichtweise erfolgswirksam und somit zu versteuern[18]. Der Unternehmer hat nach R 34 Abs. 2 EStR[19] die Möglichkeit zu wählen, ob der Investitionszuschuss als betrieblicher Ertrag oder als eine Reduzierung der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten erfasst wird[20].

Im Unterschied zu den Investitionszulagen können die Zuschüsse bedingt rückzahlungspflichtig sein[21]. Ein weiterer Unterschied zwischen Zulagen und Zuschüssen besteht in dem gesetzlichen Rechtsanspruch. Während auf die Investitionszulage ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht, hängt die Zuweisung von Zuschüssen von der Höhe der gewährten Mittel ab[22].

3.3 Förderkredite

Um die Bedingungen für eine Finanzierung von Investitionsobjekten zu verbessern, hat die öffentliche Hand die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmer Förderkredite beantragen können. Die Vergünstigungen im Rahmen der Kreditvergabe sind Zinssätze, die unter dem Marktniveau liegen sowie modifizierte Rückzahlungsverpflichtungen[23]. Hierunter ist zu verstehen, dass der Kredit in den ersten Jahren beispielsweise tilgungsfrei gestellt wird. Beispiele für Förderkredite sind die Darlehen der KfW, die ERP-Darlehen[24] oder das Existenzgründerdarlehen der Deutschen Ausgleichsbank[25]. Die Förderkredite werden bei den Hausbanken beantragt und als sogenannte Weiterleitungsdarlehen von den Hausbanken zur Verfügung gestellt. Die Hausbanken erhalten für die Bereitstellung eine geringe Provision[26]. Allerdings müssen die Hausbanken trotzdem einen Teil des Kreditausfallrisikos übernehmen. Der Hauptteil des Risikos wird durch eine Bürgschaft der Förderbanken abgedeckt. In der Regel beträgt die Bürgschaft 80 % in Höhe des valutierenden Darlehens.

[...]


[1] Szent-Ivanyi, Timot, Immer mehr Subventionen – Entgegen der Versprechen der Politik steigen die staatlichen Finanzhilfen weiter an, in: Berliner Zeitung Nr. 192 vom 01.09.2003, S. 30.

[2] Für eine ausführliche Darstellung der Kapitalwertmethode vgl. Lindau, Gerd, Kapitalwertmethode unter Berücksichtigung der Ertrag- und Substanzsteuern, der Finanzierung sowie der Inflation, Göttingen, „Diss.“, Universität Göttingen, 1996, S. 9 – 26.

[3] Vgl. Lindau, Gerd, a. a. O., S. 15 – 18.

[4] Dies gilt nicht uneingeschränkt. Durch ein mögliches Steuerparadoxon kann sich ein negativer Kapitalwert in einen positiven wandeln. Vgl. Schneider, Dieter, Investition, Finanzierung und Besteuerung, 7. Aufl., Wiesbaden, 1992, S. 246 – 250.

[5] Vgl. Mellwig, Winfried, Investition und Besteuerung, Wiesbaden, 1985, S. 13 – 42.

[6] Vgl. Kußmaul, Heinz, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3. Aufl., München / Wien, 2003,

S. 147.

[7] Vgl. Hofmann, Uwe, Staatliche Investitionshilfen und Besteuerung – Eine Analyse ausgewählter Fördermaßnahmen, in: Steuer & Studium 2003, S. 162 – 169, hier: S. 163 – 164 und Kußmaul, Heinz, a. a. O., S. 147 – 152.

[8] Mellwig, Winfried, a. a. O., S. 153.

[9] Vgl. Hofmann, Uwe, a. a. O., S. 163.

[10] Vgl. Kraft, Maria, Zur Dauerhaftigkeit von Subventionen – Eine Untersuchung der Steuervergünstigungen des Bundes, Berlin, „Diss.“, Technische Universität Berlin, 1994, Berlin, 1994, S. 6 – 7.

[11] Vgl. Uhlig, Annegret, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Zuschüsse, Düsseldorf, 1989, S. 58.

[12] Investitionszulagen sind zurückzuzahlen, sofern das Wirtschaftsgut nicht mindestens drei Jahre dem Betrieb im Anlagevermögen zur Verfügung steht, da es sich dann nicht um ein zu förderndes Wirtschaftsgut nach dem InvZulG handelt. Vgl. BFH vom 19.09.2001 III R 84/97, in BStBl. II 2002, S. 106.

[13] Siehe: Investitionszulagengesetz 1999, in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.10.2002, veröffentlicht in: BGBl. I 2002, S. 4034, in: Steuergesetze, Stand: 10.03.2003, München, 2003.

[14] Vgl. Kußmaul, Heinz, a. a. O., S. 660 – 662.

[15] Vgl. Kußmaul, Heinz, a. a. O., S. 661 und Wöhe, Günter, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II/2 – Der Einfluss der Besteuerung auf Unternehmenszusammenschlüsse und Standortwahl im nationalen und internationalen Bereich, 4. Aufl., München, 1997, S. 353.

[16] Vgl. Spahnke, Elisabeth, Die steuerliche Förderung der neuen Länder ab 1999, in: DB 1997, S. 1734 – 1736, hier: S. 1734.

[17] Vgl. Wöhe, Günter, a. a. O., S. 360.

[18] Vgl. Uhlig, Annegret, a. a. O., S. 57.

[19] Siehe: Einkommenssteuerrichtlinie R 34 zu § 6 EStG, in: Wichtige Steuerrichtlinien, 20. Aufl., Stand: 01.04.2003, Herne / Berlin, 2003.

[20] Vgl. Kußmaul, Heinz, a. a. O., S.159.

[21] Vgl. Uhlig, Annegret, a. a. O., S. 58.

[22] Vgl. Kußmaul, Heinz, a. a. O., S. 159.

[23] Vgl. Hofmann, Uwe, a. a. O., S. 167.

[24] Durch die ERP-Mittel ist es der Bundesrepublik gelungen, die Mittel, die ehemals durch den Marshall-Plan zur Verfügung gestellt wurden, als revolvierende Kreditmittel in einem Fonds zu erhalten und zu erweitern.

[25] Beu, Jörg-Dieter / Helias, Siegfried / Sedelky, Irmgard, Subventionen in den neuen Bundesländern – Ein Leitfaden für Berater, Investoren und Interessenten an öffentlichen Fördermitteln, Düsseldorf, 1992, S. 1 – 2.

[26] Vgl. Schneider, Dieter, a. a. O., S. 342.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Der Einfluss der Besteuerung auf staatliche Investitionshilfen
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Note
2,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
21
Katalognummer
V21477
ISBN (eBook)
9783638250894
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Einfluss, Besteuerung, Investitionshilfen
Arbeit zitieren
Michael Schilling (Autor:in), 2003, Der Einfluss der Besteuerung auf staatliche Investitionshilfen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21477

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