Soziale Netzwerke im Internet sind in den vergangenen Jahren die wohl meistdiskutierte Entwicklung innerhalb des Netzes. Myspace und Facebook gehören hierbei sicherlich zu den bekanntesten Angeboten weltweit – in Deutschland sind vor allem XING und StudiVZ als soziale Netzwerke im Internet bekannt. Die rasante Entwicklung birgt jedoch auch ein Dilemma. Soziale Netzwerke müssen einen Kompromiss zwischen lukrativen Informationsaustausch und angemessenem Datenschutz finden. Hierbei sind insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nutzerfreundlich und datenschutzkonform zu gestalten. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher zunächst mit einer Bestandsaufnahme der Nutzung von Daten nach AGB. Hier werden vorerst soziale Netzwerke definiert und von Online-Communities abgegrenzt, um festzustellen, welche Plattformen einer Beurteilung zu unterziehen sind. Ferner wird überprüft unter welchen Voraussetzungen AGB tatsächlich vorliegen und wirksam in den Vertrag einbezogen werden und welches Recht – insbesondere bei ausländischer Rechtswahl – maßgebend ist. Weiterhin wird die Auslegung nach der urheberrechtlichen Zweckübertragungslehre und die Kontrollfähigkeit datenschutzrelevanter AGB-Klauseln problematisiert, um schließlich in die Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB überzugehen. Zuletzt werden die Netzwerke auf die Einhaltung einschlägiger Datenschutzbestimmungen überprüft. Auf Grund der Vielzahl sozialer Netzwerke kann hierbei nur eine geringe Anzahl Allgemeiner Geschäftsbedingungen in der Arbeit für die Überprüfung herangezogen werden. Daher sind die vorliegenden AGB als exemplarische Beispiele zu betrachten, die die Probleme in der Praxis kennzeichnen. Die hierauf folgende Kritik bezieht sich zunächst auf Bewertung der exemplarisch genannten AGB-Beispiele der Bestandsaufnahme und hebt die Bemühungen der sozialen Netzwerke für den Datenschutz hervor. Sonach wird auf die Risiken im Umgang mit sozialen Netzwerken hingewiesen und Anforderungen an eine datenschutzkonforme Gestaltung der AGB gestellt.
GLIEDERUNG
Literaturund Quellenverzeichnis
A. Einführung
B. Nutzung von Daten nach AGB sozialer Netzwerke – Bestandsaufnahme
I. Definition und Abgrenzung sozialer Netzwerke
II. Vertragsnatur
III. Kontrollmaßstab für ein datenschutzkonformes soziales Netzwerk
1. Anwendbares Recht bei ausländischer Rechtswahl
2. Einschlägige Datenschutzbestimmungen
IV. . Vorliegen von AGB
V. Einbeziehung in den Vertrag
1. Überraschende Klauseln, § 305c I BGB
2. Änderungsvorbehalt
VI. . Auslegung der AGB nach der Zweckübertragungslehre, § 31 V UrhG
1. Vertragszweck des Nutzungsvertrags i.S.d. § 31 V UrhG
2. Grenzen der Auslegung
VII. rollfähigkeit datenschutzrelevanter AGB-Klauseln
VIII. Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB
1. Konformität der AGB sozialer Netzwerke mit §§ 308, 309 BGB
2. Leitbildcharakter der Zweckübertragungslehre i.S.d. § 307 II Nr. 1 BGB
3. Exemplarische Beispiele
a) Geforderte Daten bei der Anmeldung
b) Nutzung von Daten während der Mitgliedschaft
c) Löschumfang der Daten bei der Abmeldung
IX. . Einhaltung weiterer einschlägiger Datenschutzbestimmungen
C. Nutzung von Daten nach AGB sozialer Netzwerke – Kritik
I. Bewertung der Bestandsaufnahme
1. Änderungsvorbehalt in Facebook-AGB
2. Facebook-AGB im Rahmen der Zweckübertragungslehre
3. StudiVZ-AGB im Rahmen des verfolgten Vertragszwecks
4. Geforderte Daten bei der Anmeldung
5. Nutzung von Daten während der Mitgliedschaft
6. Löschumfang der Daten bei der Abmeldung
7. Einhaltung weiterer einschlägiger Datenschutzbestimmungen
II. Bemühungen der sozialen Netzwerke
III.Risiken bei der Nutzung von sozialen Netzwerken
IV.Anforderungen an eine datenschutzkonforme Gestaltung AGB sozialer Netzwerke
D. Resümee
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen sozialen Netzwerken und Online-Communities?
Soziale Netzwerke werden in dieser Arbeit als spezifische Plattformen definiert und von allgemeinen Online-Communities abgegrenzt, um festzustellen, welche rechtlichen Beurteilungen für die jeweilige Plattform maßgebend sind.
Welches Recht gilt bei sozialen Netzwerken mit ausländischem Sitz?
Die Arbeit untersucht, welches Recht bei einer ausländischen Rechtswahl maßgebend ist und unter welchen Voraussetzungen die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden.
Was besagt die urheberrechtliche Zweckübertragungslehre?
Die Zweckübertragungslehre nach § 31 V UrhG dient als Auslegungsmaßstab für AGB-Klauseln, um zu bestimmen, in welchem Umfang Nutzungsrechte an Daten und Inhalten tatsächlich übertragen werden dürfen.
Wie werden datenschutzrelevante AGB-Klauseln kontrolliert?
Die Inhaltskontrolle erfolgt gemäß den §§ 307 ff. BGB, wobei insbesondere geprüft wird, ob Klauseln die Nutzer unangemessen benachteiligen oder gegen das gesetzliche Leitbild verstoßen.
Was passiert mit den Daten bei einer Abmeldung vom Netzwerk?
Ein zentraler Kritikpunkt der Arbeit ist der Löschumfang der Daten bei einer Abmeldung, da viele Netzwerke Daten auch nach Beendigung der Mitgliedschaft weiterhin speichern oder nutzen.
Welche Anforderungen gibt es an eine datenschutzkonforme Gestaltung der AGB?
Anforderungen umfassen Transparenz bei der Datenerhebung, die Einhaltung einschlägiger Datenschutzbestimmungen und nutzerfreundliche Regelungen zur Datenverwendung während der Mitgliedschaft.
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- Anonym (Autor), 2010, Nutzung von Daten nach AGB sozialer Netzwerke. Bestandsaufnahme und Kritik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214852