Die Arbeit handelt, wie der Titel schon sagt, von der Zulässigkeit und den Grenzen der Anwaltswerbung mit der Bezeichnung als "Spezialist". Dabei werden sowohl die Zulässigkeit nach einfachen, als auch nach Verfassungsrecht hinterleuchtet. Zudem werden anhand einer Gegenüberstellung mit der Fachanwaltschaft Kriterien entwickelt, welche geeignet sind den Begriff des "Spezialisten" genauer zu kennzeichnen und ihn von der Fachanwaltsbezeichnung abzugrenzen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Rechtsgrundlagen
- I. Einfachgesetzliche Ebene
- 1. Berufsrechtliche Rechtsgrundlagen
- 2. Wettbewerbsrechtliche Rechtsgrundlagen
- II. Verfassungsrechtliche Ebene
- III. Europarechtliche Ebene
- C. Die Entstehungsgeschichte des anwaltlichen Werberechts
- D. Die Verfassungsmäßigkeit des berufsrechtlichen Werberechts
- I. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG
- 1. Die Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der BORA
- II. Die Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit
- E. Der Begriff des „Spezialisten“
- I. Zulässigkeit der Bezeichnung als „Spezialist“?
- II. Anforderungen an die (Selbst-) Bezeichnung als „Spezialist“ – Voraussetzungen
- 1. Bedeutung des Begriffs „Spezialist“ im Vergleich zum Fachanwalt
- 2. Voraussetzungen der Verwendung des Begriffs „Spezialist“
- III. Gefahr der Verwechslung mit Fachanwälten, § 7 Abs. 2 BORA
- F. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Studienarbeit befasst sich mit der Zulässigkeit und den Grenzen der Anwaltswerbung unter Verwendung der Bezeichnung „Spezialist“. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Entstehungsgeschichte des anwaltlichen Werberechts und die verfassungsmäßige Rechtfertigung der berufsrechtlichen Werberegelungen.
- Rechtliche Grundlage der Anwaltswerbung, insbesondere Berufsrecht, Wettbewerbsrecht und Verfassungsrecht
- Verfassungsmäßigkeit der Berufsrechtlichen Anwaltswerberegelungen
- Begriff des „Spezialisten“ im Vergleich zum Fachanwalt
- Voraussetzungen für die Verwendung des Begriffs „Spezialist“ in der Anwaltswerbung
- Gefahr der Verwechslung mit Fachanwälten im Sinne des § 7 Abs. 2 BORA
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Anwaltswerbung und die Verwendung des Begriffs „Spezialist“ ein. Das zweite Kapitel analysiert die relevanten Rechtsgrundlagen, sowohl auf einfachgesetzlicher, verfassungsrechtlicher als auch europarechtlicher Ebene. Kapitel C beleuchtet die Entstehungsgeschichte des anwaltlichen Werberechts, während Kapitel D die Verfassungsmäßigkeit des berufsrechtlichen Werberechts im Detail untersucht.
Das Kapitel „Der Begriff des ‚Spezialisten‘“ befasst sich mit der Zulässigkeit der Bezeichnung und den Anforderungen an deren Verwendung. Es wird die Bedeutung des Begriffs im Vergleich zum Fachanwalt analysiert und die Voraussetzungen für die Verwendung des Begriffs „Spezialist“ in der Anwaltswerbung erörtert. Schließlich geht das Kapitel auf die Gefahr der Verwechslung mit Fachanwälten im Sinne des § 7 Abs. 2 BORA ein.
Schlüsselwörter
Anwaltswerbung, Spezialist, Fachanwalt, Berufsrecht, Wettbewerbsrecht, Verfassungsrecht, BORA, Berufsausübungsfreiheit, Gemeinwohl, Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheitsgebot, Verwechslungsgefahr.
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- Christina König (Autor), 2013, Zulässigkeit und Grenzen der Anwaltswerbung mit der Bezeichnung „Spezialist“, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215147