Die Arbeit gibt einen historischen Überblick über die Entstehung der Freien Berufe und zeigt auf, dass die Trennung von Freiberuf und Gewerbe bereits durch deren Entstehungsgeschichte bedingt ist. Im Anschluss daran folgt eine kurze Darstellung der gegenwärtigen Rechtslage und Differenzierung durch den Gesetzgeber.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Darstellung der verschiedenen Gewerbebegriffe und der Gegenüberstellung dieser zu den besonderen Charakteristika der Freien Berufe. Diese auch gegenwärtig noch bestehenden Besonderheiten lassen eine Unterscheidung zu und rechtfertigen im Ergebnis die immer noch bestehende Differenzierung durch den Gesetzgeber.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Überblick: Gesellschaftspolitisch - historischer Hintergrund
II. Gegenwärtige Differenzierung durch den Gesetzgeber
B. Die Abgrenzung der freien Berufe vom Gewerbe
I. Der Gewerbebegriff als Ausganspunkt der Abgrenzung
1. Der Gewerbebegriff des Gewerberechts
2. Der Gewerbebegriff des Steuerrechts
3. Der Gewerbebegriff des Handelsrechts
4. Die Eignung der positiven Gewerbebegriffsmerkmale zur Abgrenzung
II. Der Begriff der freien Berufe und deren Besonderheiten
1. Der Begriff der freien Berufe
2. Die Besonderheiten der Freien Berufe gegenüber dem Gewerbe: Die typusbestimmenden Merkmale des Begriffs
a) Die Erbringung von ideelle Leistungen
b) Die persönliche Erbringung von Dienstleistungen
c) Das Erfordernis eines besonderen Vertrauensverhältnisses
d) Die eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen
e) Die wirtschaftliche Selbstständigkeit
f) Besondere Qualifikation
g) Dem Allgemeinwohl dienende Funktion
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die notwendige rechtliche Differenzierung zwischen freien Berufen und dem Gewerbe im deutschen Recht. Trotz einer zunehmenden Annäherung beider Bereiche analysiert die Arbeit, warum eine Abgrenzung aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Konsequenzen erforderlich bleibt und welche Kriterien hierfür in einer Gesamtschau herangezogen werden können.
- Historischer und gesellschaftspolitischer Hintergrund freier Berufe
- Differenzierungskriterien durch den Gesetzgeber (Steuer-, Handels- und Gewerberecht)
- Die Problematik des Gewerbebegriffs als Ausgangspunkt
- Der "Typusbegriff" des freien Berufs als methodischer Ansatz
- Zentrale Wesensmerkmale (Qualifikation, Vertrauensverhältnis, Gemeinwohlfunktion)
Auszug aus dem Buch
Die Besonderheiten der Freien Berufe gegenüber dem Gewerbe: Die typusbestimmenden Merkmale des Begriffs
Als freiberuflich gelten herkömmlich wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten „höherer Art“ sowie Dienstleistungen „höherer Art“, die eine höhere Bildung, also grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium (mindestens [akademischer] Bachelor) erfordern. Dabei ist auf die Tätigkeit als solche abzustellen und nicht auf die tatsächlich vorhandene individuelle Formalqualifikation oder die konkrete Ausübung in Unabhängigkeit und Eigenverantwortung.
Die künstlerischen und schriftstellerischen Berufe können hier allerdings außer Betracht bleiben, da sie Besonderheiten aufweisen, die für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb nicht von grundlegendem Interesse sind. Herauszustellen ist diesbezüglich vor allem das Erfordernis der eigenschöpferischen Begabung im Gegensatz zu überwiegend erlernbaren Tätigkeiten. Die Abgrenzung der freien Berufe zum Gewerbe ist nur im sog. Dienstleistungsbereich problematisch, dem alle als freiberuflich angesehenen Tätigkeiten zugeordnet werden können. Darunter sind neben „Diensten“ im Sinne von § 611 Abs. 1 BGB auch erfolgsbezogene Dienstleistungen (Werkleistungen im Sinne von § 631 BGB) sowie Geschäftsbesorgungen im Sinne von § 675 Abs. 1 BGB zu verstehen. Diese Variante der „Dienstleistung höherer Art“ wird in § 1 Abs. 2 S. 1 PartGG durch die Benennung von zusätzlichen Wesensmerkmalen präzisiert, welche auch in der Literatur anerkannt sind. Gem. § 1 Abs. II S. 1 PartGG haben die Freien Berufe „im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert den historischen Kontext freier Berufe von der Antike bis zur heutigen gesetzgeberischen Differenzierung.
B. Die Abgrenzung der freien Berufe vom Gewerbe: Hier wird der Gewerbebegriff in verschiedenen Rechtsgebieten (Gewerberecht, Steuerrecht, Handelsrecht) analysiert und die Notwendigkeit der Abgrenzung zu den freien Berufen begründet.
C. Fazit: Das Kapitel schließt mit der Erkenntnis, dass eine klare Trennung trotz inhaltlicher Annäherung über einen Typusbegriff weiterhin möglich und rechtlich geboten ist.
Schlüsselwörter
Freie Berufe, Gewerbe, Gewerbebegriff, Abgrenzung, Selbstständigkeit, Dienstleistungen, Höherwertigkeit, Typusbegriff, Steuerrecht, Gewerbeordnung, Handelsrecht, Berufsqualifikation, Gemeinwohl, Unabhängigkeit, Eigenverantwortung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Unterscheidung zwischen freiberuflichen Tätigkeiten und gewerblichen Tätigkeiten im deutschen Wirtschaftsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind der historische Hintergrund der freien Berufe, die gesetzlichen Definitionen des Gewerbes in verschiedenen Rechtsgebieten und die Merkmale, die einen freien Beruf vom Gewerbe abgrenzen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen freien Berufen und Gewerbe zu verdeutlichen und aufzuzeigen, wie diese Trennung trotz der Ähnlichkeiten der Tätigkeiten methodisch vorgenommen werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, insbesondere durch die Auswertung von Gesetzestexten, der herrschenden Lehre und der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird der Gewerbebegriff des Gewerbe-, Steuer- und Handelsrechts untersucht sowie die spezifischen Wesensmerkmale der freien Berufe wie Qualifikation, Vertrauensverhältnis und Gemeinwohlorientierung detailliert diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "Freie Berufe", "Gewerbebegriff", "Abgrenzung" und "Typusbegriff" charakterisiert.
Warum wird der Begriff des freien Berufs als "Typusbegriff" bezeichnet?
Weil er sich nicht durch starre Kriterien exakt definieren lässt, sondern durch eine Gesamtschau verschiedener Charakteristika bestimmt wird, wobei einzelne Merkmale unterschiedlich stark ausgeprägt sein können.
Welche Rolle spielt die "Gemeinwohlfunktion" bei der Abgrenzung?
Sie dient als Unterscheidungsmerkmal zum reinen Entgeltsmotiv gewerblicher Tätigkeiten, da freie Berufe (wie z.B. Ärzte oder Anwälte) oft einer Tätigkeit nachgehen, die auch dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet ist.
- Arbeit zitieren
- Christina König (Autor:in), 2012, Die Abgrenzung der Freien Berufe vom Gewerbe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215153