Der Sodomiter und die Optimierung seiner Verfolgung in Venedig

14. und 15. Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2011

22 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Zum Begriff „Sodomiter“
2.1. Strafrechtlicher Überblick
2.2. Terminologie, „Synonyme“, Praktiken

3. Verfolgung in Venedig
3.1. Sozialstruktur der Opfer
3.2. Motivation der Verfolger–Selbstverständnis der Opfer

4. Institutionalisierung und Strafen
4.1. Rechtsordnung – Anzeige, Anklage und Prozess

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anklagen wegen Sodomie in Venedig, 1326-1500

1. Einleitung

Die Verfolgung beziehungsweise der Ausschluss oder die Diskriminierung von Menschen, die andersartig sind oder denen Andersartigkeit nachgesprochen wird, ist wahrscheinlich so alt wie die Menschheit selbst. Waren es in der Antike im wesentlichen noch Stammes-, Staats- oder Ständezugehörigkeiten die Menschen voneinander abgrenzten, so trat mit der Entstehung und Etablierung der ersten monotheistischen Religionen eine weitere Instanz zur Legitimation von Verfolgung hinzu. Die Manifestierung und Proklamation von sittlichen, anständigen und gottesfürchtigen Verhalten ist gleichermaßen ein Akt der Diskriminierung und Intoleranz gegenüber jenen, die diesen zuwider handeln. Auf kollektiver Ebene sind solche Regelementierungen sicher notwendig und als dem Chaos vorbeugend gut zu bewerten, jedoch nicht innerhalb des privaten Sektors. Durch die religiöse Durchdringung der Gesetzgebung, also ein theologisch-juristisches Zusammenwirken, fand eben jenes statt. Der Grund ist jedoch primär nicht der Glauben, sondern die Institution, welche einen absolutistischen Glaubens- beziehungsweise Machtanspruch stellt und kategoriales Denken in Form von „falsch“ und „richtig“ implementiert. Die Verfolgung von Randgruppen im Mittelalter im europäischen Raum sind ein gutes Beispiel für eine Instrumentalisierung von Glauben für die Zwecke der Institution. Jene, denen Praktiken und Überzeugungen, die nicht „im Sinne des Herrn“ gewesen seien nachgesagt wurden, wurden beschuldigt, verfolgt und verurteilt. Hierfür entsagt man ihnen auf theologischer Basis entweder die Menschlichkeit oder sagt ihnen blasphemisches Verhalten durch die Abkehr von Gott nach.

Nicht nur „Personengruppen“ wie Ketzer, Hexen oder Juden wurden dadurch angeprangert. Auch das alltägliche Leben und die privaten Handlungen wurden durch Verhaltenskodexe normiert und überwacht. So gab es konkrete Vorstellungen von natürlichen, erwünschten Sexualverhalten und dem „widernatürlichen“, unerwünschten oder verbotenen Sexualverhalten. Keinesfalls sei hier nur an Taten gedacht, die Leib oder Seele des Anderen verletzen würden. Es ging vielmehr um Zeit, Art und Zweck des Verkehrs.

Die sogenannten „Sodomiter“ waren eine von jenen Gruppen, die wegen ihrer sexuellen Vorlieben oder auch Andersartigkeit im Mittelalter verfolgt wurden. Im ersten Teil soll der Terminus „Sodomiter“ oder den der „sodomitischen Sünde“ konkretisiert werden. Hierzu gilt es die Herkunft zu klären und die verbotenen Praktiken sowie synonym Verwendete Begrifflichkeiten zu nennen. Ebenso soll ein kurzer Überblick über die Entwicklung der Sodomiterverfolgung von der Spätantike bis zum Ende des 13. Jahrhunderts gegeben werden. Am Beispiel der venezianischen Sodomiterverfolgung sollen im zweiten Teil die Praktiken der Verfolgung sowie das Wesen der Sodomiter im 14. und 15. Jahrhundert veranschaulicht werden um, der Frage nachzugehen, ob von einer Optimierung des Verfolgungsprozesses gesprochen werden kann. Die venezianischen Quellen lagen lediglich in übersetzter, teils komprimierter Form vor.

2. Zum Begriff „Sodomiter“

Sodomiter als „Homosexuelle“ oder „Schwule“ zu verstehen ist gleichermaßen schwierig wie unvollständig[1]. Zum einen wurde der Begriff „homosexuell“ erst 1869 geprägt und ist grundsätzlich nur bedingt auf das Mittelalter anzuwenden. Reduziert auf die Bedeutung des Wortstammes, also auf das Verlagen nach dem gleichen Geschlecht, entspricht er dem mittelalterlichen Verständnis. Es wird noch gezeigt werden, dass Vorstellung im Mittelalter nicht die homo- oder heterosexuellen Begierden thematisierten, sondern das natürliche oder widernatürliche Handeln. Zum anderen sind die sodomitischen Sünden, wie ebenfalls gezeigt wird, nicht ausschließlich gleichgeschlechtliches Verkehren. Vorab soll im Folgenden ein Überblick über die strafrechtlichen Änderungen betreffend der Sodomiterverfolgung gegeben werden. Anschließend wird die theologische Herkunft sowie synonyme Begrifflichkeiten und Praktiken erläutert

2.1 Strafrechtlicher Überblick

Das spätantike, vorkonstantinische römische Reich und Recht belegte zwar homosexuelle Handlungen in der Lex Scantinia mit Geldstrafen und verhängte später in der Lex Iulia die Todesstrafe, verurteilte hierbei jedoch nicht generell die gleichgeschlechtlichen Handlungen[2]. Im Fokus dieser Gesetze standen gewaltsame Übertretungen wie Vergewaltigung und Nötigung.

Das Mailänder Toleranzedikt durch Konstantin dem Großen von 313 legitimierte die Bekennung zum Christentum[3]. Erst das Mailänder Gesetz von 342, Theodosius I., welcher 380 das Christentum zur Staatsreligion erhob, sowie die Novellen Justinians 538 und 559 prangern den Akt des homosexuellen Verkehrens als Kapitalverbrechen an und verhängen hierfür die Todesstrafe[4]. Der Tod durch Verbrennung auf dem Scheiterhaufen wurde durch Theodosius als Hinrichtungsart für Sodomiter aber auch für Hexen, Ketzer und Juden etabliert. Justinians Novellen ergänzten das Bild des Sodomiters um drei elementare Zuschreibungen:

- Den Kausalbezug zwischen Sodomitern und Naturkatastrophen sowie den Untergang der Städte Sodom und Gomorrha,
- Die Dämonisierung des gleichgeschlechtlichen Verhaltens und
- Die Öffnung eines prinzipiell uneingeschränkten Ermessensspielraums zur Befragung, Folterung und Tötung von Angeklagten[5].

Diese drastischen und zeitlich eng beieinanderliegenden Reaktionen deuten darauf hin, dass homosexuelle Handlungen seitens der christlichen Elite als ein atheistisches oder polytheistisches Laster angesehen wurden, welches es nun galt zu überwinden[6].

Im Mittelalter traten keine neuen Gesetzt zu diesen weltlichen Bestimmungen hinzu. Jedoch verschriftlichte sich eine weitere Rechtsquelle, welche sowohl substituierend als auch komplementär neben den bestehenden existieren sollte. Die Rede ist vom Kirchenrecht, welches unabhängig vom römischen Recht bei allen geweihten Klerikern ab 1241 Anwendung fand. Als Strafmaß sah es nicht die Todesstrafe, sondern eine kirchliche Wiedergutmachung vor, war jedoch wesentlich eindeutiger formuliert, als die bisherigen mündlichen oder schriftlichen Gesetze[7]. Sie fußten unter anderem auf den Bußbüchern, in denen vor allem sexuelle Vergehen wie Verhütung, Ehebruch, Selbstbefriedigung, Abtreibung, Anal- und Oralverkehr sowie geleichgeschlechtlicher Verkehr und Verkehr mit Tieren festgehalten wurde.

Zudem wurden im 13. Jahrhundert die Grundlagen zur systematischen Inquisition auf Basis des Offizialprinzips geschaffen[8]. Es war „Verfolgern“ somit möglich, aufgrund anonymer Hinweise und Anzeigen tätig zu werden. Grundlage für ein Urteil war das Geständnis, welches nach 1252 auch durch Folter herbeigeführt werden durfte.

2.2 Terminologie, „Synonyme“ und Praktiken

Zur Be- und Umschreibung von (männlichen) gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen bildeten sich vier Hauptbegriffe, die synonym zu verstehen sind, obgleich die theologische Herleitung differiert:

a. Vitium contra naturam – Sünde wider der Natur oder Handeln wider der Natur
b. Vitium sodomiticum – das sodomitische Verbrechen oder die sodomitische Sünde
c. Peccatum mutum – die stumme Sünde
d. Ketzerei[9]

Zu a) Nach der christlichen Vorstellung von Sexualität galt das sexuelle Verlangen als grundsätzlich sündhafter Trieb. Die Ehe, als eines von sieben Sakramenten, diente als Werkzeug, um das Ausmaß von sexueller Freizügigkeit unter Kontrolle zu halten, denn Sexualität war lediglich zum Zwecke der Fortpflanzung erlaubt[10]. Zudem war der Verkehr an bestimmten (Feier)Tagen und während bestimmter Zeiten, wie der Schwangerschaft oder Periode, untersagt sowie ein Lustempfinden während des Aktes. Zeugungsorientierte Handlungen galten demnach als „natürliche Handlungen“. Dem gegenüber standen die sündhaften „widernatürlichen Handlungen“, welche gerade nicht dem Zweck der Kinderzeugung dienten oder dienen konnten. „Wer aus diesem strengen naturrechtlichen Rahmen ausbrach, wurde wie ein Sünder und Krimineller behandelt“[11]. Dies Auffassung differiert grundliegend mit der Heutigen, denn sie impliziert, dass gerade nicht das Begehren nach einem anderen Mann der Grund für die Verfolgung war, sondern das Handel wider der Natur. Thomas von Aquin († 1274) nimmt eine vierfach Unterteilt der widernatürliche Sünde in Anal- und Oralverkehr, manuelle Lustbefriedigung, Mensch-Tier-Verkehr und gleichgeschlechtliche Aktivität welche er Sodomie nennt[12]. Diese Ausdifferenzierung in verschiedene Topoi setzte jedoch nicht durch, sodass sie für diese Zwecke lediglich verdeutlicht, welche verbotenen Praktiken unter den in a. bis d. genannten Begrifflichkeiten zu verstehen sind.

Zu b) Die Betitelung des sodomitischen Sünde geht zurück auf die Zerstörung der biblischen Städte Sodom und Gomorrah. Gott vernichtete die Städte und ihre Einwohner mit einem Regen aus Schwefel und Feuer, weil diese sich an zwei (himmlischen) Gästen vergehen wollten[13]. Dieses Vergehen oder „Erkennen“ wurde von den mittelalterlichen Theologen in einem sexuellen Kontext verstanden.

Zu c) Im Zuge des Auflebens des Inquisitionsverfahren wurden die Sodomiter auch als Ketzer bezeichnet. Nach der theologischen Aufwertung der Sodomie zur größten Sünde überhaupt, schien es den weltlichen und geistlichen Verfolgungswillen entgegenzukommen, dass auf diese Weise gleich zwei Personengruppen zusammenfielen und ihren Platz im System der inquisitorischen Gerichtsbarkeit fanden[14].

Zu d) Eine eindeutige theologische Auslegung des Begriffs stumme Sünde war nicht gegeben[15]. Möglich wäre eine Ableitung aus dem Terminus der „unsagbaren Sünde“. Sicher ist jedoch, dass der Begriff von Berthold von Regensburg (†1272) geprägt wurde und auch von ihm konkret konkret in den Kontext des homosexuellen Aktes gesetzt wurde[16].

Neben dem gab es noch weitere, nicht aus dem erläuterten ableitbare oder von sich aus schlüssige, Begrifflichkeiten für den mannmännlichen Geschlechtsverkehr, wie „Vermischung“, „verbinden“, „beiwohnen“, „Beigang“, „erkennen“, „koitieren“, „florenzen“ und „harfen“[17].

[...]


[1] Zu den Termini „homosexual and gay“ vgl. BOSWELL, John: Christianity, social tolerance and homosexuality. Gay people in Western Europe from the beginning of the Christian Era to the fourteenth century, Chicago u.a. 1981, S.41 ff.

[2] Vgl. HERGEMÖLLER, Bernd-Ulrich: Sodom und Gomorrha. Zur Alltagswirklichkeit und Verfolgung Homosexueller im Mittelalter, Hamburg 2000, S. 34f.

[3] Vgl. CANCIK, Hubert: Religionsfreiheit und Toleranz in der späteren römischen Religionsgeschichte (2. bis 4. Jh.). In: Die Religion des Imperium Romanum. Koine und Konfrontationen, hg. v. Hubert CANCIK und Jörg RÜPKE, Tübingen 2009, S. 365 – 375.

[4] Vgl. HERGEMÖLLER, Bernd-Ulrich: Sodomiter. Schuldzuschreibungen und Repressionsformen im späten Mittelalter, in: Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft. Hg. v. Bernd-Ulrich HERGEMÖLLER, Warendorf 2001, S. 316-356.

[5] Vgl. HERGEMÖLLER 2000, S. 38.

[6] Vgl. OLSEN, Glenn W.: The Gay Middle Ages. A response to Professor Boswell, Communio: International Catholic Review 8 (Jg. 1981), S. 119-138.

[7] Vgl. HERGEMÖLLER 2001.

[8] Vgl. HERGEMÖLLER 2000, S 41.

[9] Vgl. Ebd. S15ff.

[10] Vgl. BRUNDAGE, James A.: Law, Sex, and Christian Society in Medieval Europe. Chicago und London 1987, S. 173 f.

[11] HERGEMÖLLER 2000, S. 15.

[12] Vgl. AQUIN, Thomas von: Summa theologica IIa IIae q.154 a.11.

[13] Die Geschichte vom Untergang von Sodom und Gomorra und Lots Rettung findet sich in Genesis 19.

[14] Vgl. HERGEMÖLLER 2000, S. 18.

[15] Vgl. ebd., S. 19.

[16] Vgl. REGENSBURG, Berthold von: Vollständige Ausgabe seiner deutschen Predigten. Mit Anmerkungen von Franz Pfeiffer, Bd. 1, Wien 1862, S. 93.

[17] Vgl. HERGEMÖLLER 2000, S. 23 ff.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Der Sodomiter und die Optimierung seiner Verfolgung in Venedig
Untertitel
14. und 15. Jahrhundert
Hochschule
Universität Hamburg  (Geschichte des Mittelalters)
Veranstaltung
Sodomiter (Homosexuelle) in spätmittelalterlichen Städten
Note
1,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
22
Katalognummer
V215305
ISBN (eBook)
9783656431534
ISBN (Buch)
9783656439660
Dateigröße
1032 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sodomiter, Homosexuelle, spätmittelalter, Verfolgung, Venedig
Arbeit zitieren
Nick Baumann (Autor:in), 2011, Der Sodomiter und die Optimierung seiner Verfolgung in Venedig, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215305

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