Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in der EU-Umweltpolitik

Eine ungelöste Aufgabe?


Seminar Paper, 2005

15 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Gliederung

1. Einleitung

2. Das Verständnis von nachhaltiger Entwicklung in der EU-Umweltpolitik

3. Die Verpflichtungen der Europäischen Union
3.1 Das 6. Umweltaktionsprogramm
3.2 Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg
3.3 Das Protokoll von Kyoto

4. Die supranationale Umweltpolitik im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft
4.1 Energiepolitik
4.2 Verkehrspolitik
4.3 Agrarpolitik
4.4 Gewässer und biologische Vielfalt
4.5 Wohnungsbau
4.6 Nachhaltige Produktions- und Konsummuster
4.7 Abfallwirtschaft

5. Sonstige Formen der EU-Umweltpolitik
5.1 Umweltsteuern
5.2 Umweltrecht

6. Schlussfolgerung

7. Literaturverzeichnis
7.1 Literatur
7.2 Internet

1. Einleitung

Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Ansätze zur Verwirklichung des in der internationalen Umweltpolitik gebräuchlichen Begriffs des sustainable development in der Umweltpolitik

der Europäischen Union kritisch zu betrachten und daraus zu schlussfolgern, inwieweit das Konzept der Nachhaltigkeit eine derzeit noch ungelöste bzw. in Ansätzen in Angriff genommene Aufgabe der Politik der Europäischen Union darstellt.

Ausgehend von einer Betrachtung des Verständnisses von nachhaltiger Entwicklung in der Europäischen Union und der Skizzierung ihrer wichtigsten Verpflichtungen auf dem Gebiet der Umweltpolitik bzw. des sustainable develpoment, werden konkret einzelne Politikfelder wie Verkehrs-, Energie- und Agrarpolitik auf der Grundlage von Analysen und Aufsätzen aus der Wissenschaft, sowie anhand einiger Dokumente der Europäischen Union untersucht. Sowohl bei der Begriffsbestimmung, als auch bei der Darstellung der einzelnen Politikbereiche sollen neben dem bisher Erreichten vor allem Defizite und Schwierigkeiten

im Zusammenhang mit dem Konzept der Nachhaltigkeit aufgezeigt werden.

2. Das Verständnis von nachhaltiger Entwicklung in der

EU-Umweltpolitik

Der mittlerweile zum Leitbild avancierte Begriff des sustainable development meint allgemein eine Politik, die ökonomische und soziale Entwicklung nicht auf Kosten der Umwelt fördert, und somit nachfolgenden Generationen die gleichen Chancen auf möglichst intakte Naturressourcen gewährt. Bereits diese Definition ist weit gefasst und bietet breite Auslegungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Bestimmung der Bedürfnisse künftiger Generationen. Eine begriffliche Konkretisierung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung wäre bereits aus diesem Grunde anzustreben.

Der Lissabonner Strategie zufolge ist es das erklärte Ziel der Europäischen Union sich bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt [...] der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen”[1] auszubauen.

Diese Strategie aber legt eine Interpretation des Begriffs der Nachhaltigkeit im Sinne des Vertrages von Maastricht 1991 zugrunde, dessen Ziel es war „ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum [...] zu fördern”[2]. Laut Hans Diefenbacher ein Rückschritt der Europäischen Union in Sachen Umweltpolitik im Vergleich zum Vertrag von Amsterdam vom 17. Juni 1997, dessen Zielsetzung die Förderung „eine[r] harmonische[n], ausgewogene[n] und nachhaltige[n] Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft”[3] war. Mit der Ergänzung der Lissabonner Strategie durch die Annahme der EU-Richtlinie für eine nachhaltige Entwicklung auf der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg kam es zu einer völligen Vermischung der Begriffe:

somit wurde ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige Entwicklung als Zielsetzung miteinander verbunden.[4]

„Ob sich die ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit bei dieser Art der definitorischen Beliebigkeit weiter eine ernst zu nehmende Chance bewahren kann, das werden vielleicht erst die kommenden Berichte zur Überprüfung der Umweltpolitik offenbaren – so das Fazit von Hans Diefenbacher.”[5]

3. Die Verpflichtungen der Europäischen Union

Seit dem EG-Gipfel in Paris 1972, wo zum ersten Mal die Absicht formuliert wurde, den Schutz der Umwelt zu einem Ziel der Gemeinschaft zu erklären, spielt der Umweltschutz in der Politik der Europäischen Union eine immer größere Rolle. Vor allem mit den Verträgen von Maastricht und Amsterdam gewann der Umweltschutz immer mehr an Bedeutung:

so wurden beispielsweise durch den Vertrag von Amsterdam die Erfordernisse des Umweltschutzes in die Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen miteinbezogen. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung, die durch den Eingang des Umweltschutzes in alle Politikbereiche der Europäischen Gemeinschaft erreicht werden soll. Zu diesem Zweck wurde 1994 die Europäische Umweltagentur gegründet mit der Aufgabe, die Umweltdaten aller EU-Mitgliedstaaten zu erfassen und auszuwerten. Eine gemeinsame europäische Gesetzgebung sei dabei ein „wesentlicher Schlüssel zur Verbesserung der Umweltbedingungen”.[6] Schließlich zähle die Europäische Union gemessen an der Höhe der Treibhausgasemissionen neben China und den USA zu den Umweltsupermächten.[7]

3.1 Das 6. Umweltaktionsprogramm

Einer der vier Maßnahmenbereiche im sechsten Umweltaktionsprogramm der EG lautete: „nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Abfalls”[8].

Ziel der EU ist es dabei, „eine Situation zu erreichen, in der die Tragfähigkeit der Umwelt durch den Verbrauch von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen nicht überstiegen wird. Wirtschaftswachstum sowie Ressourcenverbrauch sollen entkoppelt werden durch eine deutlich rationellere Ressourcennutzung, durch eine Entmaterialisierung der Wirtschaft und durch Abfallvermeidung”[9]. Dabei ist zu beachten, dass die Umsetzung dieses Umweltaktionsprogramms vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung erfolgt. Somit werden sich künftige Maßnahmen daran orientieren müssen, denn auch die 2004 beigetretenen Staaten sollen sich in Richtung eines nachhaltigen Wirtschaftsmodelles entwickeln.

Der am 04. Dezember 2003 dem Rat der Europäischen Union, sowie dem Europaparlament vorgelegte Berichtzur Überprüfung der Umweltpolitik durch die Europäische Kommission informierte unter anderen auch über die Umsetzung dieses Umweltaktionsprogramms.

Dieser Bericht war der erste der nun jährlichen Bestandsaufnahmen von Umweltbelangen und Überprüfungen der Umweltpolitik. Darin bezeichnet die Kommission die letzten Jahre als „Wendepunkt”[10] für die Umweltpolitik der Europäischen Union, da mittlerweile der Leitgedanke der nachhaltigen Entwicklung im Mittelpunkt der politischen Debatte steht.

Ihrer Meinung nach steht diese Trendwende in Zusammenhang mit der Annahme der

EU-Richtlinie für eine nachhaltige Entwicklung 2001, sowie der Verabschiedung des sechsten Umweltaktionsprogrammes und der Teilnahme am Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002: Somit sei deutlich gemacht worden, dass die Umweltdimension einen gleichberechtigten Stellenwert neben der wirtschaftlichen und der sozialen Dimension habe, dass Umweltaspekte auf allen politischen Ebenen Berücksichtigung finden und dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssten, um Lösungen zu finden, bei denen sowohl die Wirtschaft als auch die Umwelt profitieren. In Sachen Klimapolitik setzt die EU in den letzten Jahren verstärkt auf den „Einsatz flexibler, marktbasierter Instrumente”, die den Klimawandel „bei geringen Kosten für die Industrie” eindämmen sollen.[11]

3.2 Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg

Die Würdigung und Identifikation der zentralen Themen und Ziele nachhaltiger Entwicklung durch die Johannesburger Abschlussdokumente kann für bedeutsam erachtet werden. Zudem wurde hiermit ein aktualisierter und nahezu vollständiger Bezugsrahmen geschaffen, auf den sich künftige Initiativen und Verhandlungen stützen und berufen können.[12]

Während des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002, wurden als Hauptziele unter anderem definiert: Die Verbesserung der Energieeffizienz, der Einsatz von erneuerbaren Energien, eine Umkehr in der Zerstörung natürlicher Ressourcen sowie einen Rückgang des Verlusts an biologischer Artenvielfalt bis 2010. Darüber hinaus gehört eine Verringerung der schädlichen Auswirkungen von Chemikalien auf Umwelt und Gesundheit bis 2020, sowie die Förderung nachhaltiger Produktions- und Konsummuster zu den Zielen.

Um diese Zielsetzungen zu erfüllen, bestimmte der Europäische Rat im März 2003 eine Reihe von Schwerpunkten für Maßnahmen.[13]

3.3 Das Protokoll von Kyoto

Die Industriestaaten müssten ihren CO2-Ausstoß bis 2050 um 80% gegenüber dem Niveau von 1990 senken, um wie im Europäischen Rat beschlossen, einen Anstieg der Weltmitteltemperaturen um mehr als 2 °C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit vermeiden.[14]

Für die Europäische Union besteht nach den Konferenzen von Den Haag und Marrakesch eine Reduktionsverpflichtung von 300 Mio. Jahrestonnen bis zum 31. Dezember 2012.

Derzeit allerdings können die EU-15-Mitgliedstaaten ihr Reduktionsziel nur unter der Voraussetzung erreichen, dass einige Mitgliedsstaaten größere Emissionsreduzierungen als erforderlich erreichen, um das Nichterreichen der Emissionsziele seitens anderer Mitgliedstaaten wie Spanien, Portugal und Italien auszugleichen.[15] Allerdings kann diese Übererfüllung der Pflichten nicht verpflichtend vorausgesetzt werden und ist damit nicht unbedingt wahrscheinlich.

Zu den im Kyoto-Protokoll zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufgezählten Politiken und Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung der

Energieeffizienz in maßgeblichen Bereichen der Volkswirtschaft, der Schutz und die Verstärkung von Senken und Speichern und die Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftungsmethoden und der (Wieder-)Aufforstung. Daneben gehört auch die Förderung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsformen, die Entwicklung und vermehrte Nutzung von neuen und erneuerbaren Energieformen, von Technologien zur Bindung von Kohlendioxid und von fortschrittlichen und innovativen umweltverträglichen Technologien sowie die fortschreitende Verringerung oder schrittweise Abschaffung von Marktverzerrungen, steuerlichen Anreizen, Steuer- und Zollbefreiung und Subventionen, die im Widerspruch zum Ziel des Übereinkommens stehen. Zuletzt fallen Maßnahmen zur Begrenzung oder Reduktion von Emissionen der nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen im Verkehrsbereich sowie die Begrenzung und/der Reduktion von Methanemissionen durch Rückgewinnung und Nutzung im Bereich der Abfallwirtschaft und bei der Gewinnung, Beförderung und Verteilung von Energie in diese Liste an Maßnahmen.[16]

[...]


[1] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Lissabon, Ziffer 5

[2] Vertrag über die Europäische Union, Artikel G

[3] Vertrag von Amsterdam, Artikel 2, Absatz 2

[4] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Göteborg, Ziffern 19-32

[5] Diefenbacher, S. 365

[6] Giering: Umweltpolitik, S. 1 f.

[7] Luhmann, S. 629

[8] Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, S. 12

[9] Giering: Instrumente der Umweltpolitik, S. 1

[10] Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zur Überprüfung der Umweltpolitik 2003, S. 3

[11] Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zur Überprüfung der Umweltpolitik 2003, S. 8

[12] Rechkemmer, S. 11

[13] Ein Jahr nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, S. 1

[14] Weder, S. 104

[15] Pressemitteilung 21. Dezember 2004

[16] Kyoto-Protokoll, Art. 2

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in der EU-Umweltpolitik
Subtitle
Eine ungelöste Aufgabe?
College
Catholic University Eichstätt-Ingolstadt  (Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät)
Course
Einführung in die Internationale Politik
Grade
1,7
Author
Year
2005
Pages
15
Catalog Number
V215457
ISBN (eBook)
9783656440680
ISBN (Book)
9783656442578
File size
1201 KB
Language
German
Keywords
Internationale Politik, Europäische Union, Umweltpolitik
Quote paper
M.A. Hannah-Kristin Elenschneider (Author), 2005, Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in der EU-Umweltpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215457

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