Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Länder ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bezüglich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inländischen Personengesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern und ausländischen Quellen.
Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erläutert. Die GmbH & Co. KG ist Objekt der Einkünfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivität beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH & Co. KG. Sie ist nicht ansässig i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen.
Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend.
Bezieht ein in Deutschland ansässiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt ist, Einkünfte aus einer Betriebsstätte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ansässigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte, unabhängig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss.
Ist ein ausländischer Kommanditist, dessen Ansässigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt, die sowohl Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat, als auch aus einer Betriebsstätte im ausländischen Staat bezieht, so sind die Einkünfte, die der Kommanditist aus der ausländischen Betriebsstätte bezieht, in Deutschland nicht steuerbar.
Bezieht ein ausländischer Kommanditist Einkünfte über eine deutsche GmbH & Co. KG aus einem Drittstaat, so steht dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters das Besteuerungsrecht zu. Werden jedoch Einkünfte aus einer Betriebsstätte im Sitzstaat oder im Drittstaat erzielt, so hat der Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht und der Ansässigkeitsstaat muss diese Einkünfte freistellen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Gegenstand der Arbeit
III. Gang der Untersuchung
B. Die GmbH & Co. KG im nationalen Steuerrecht
I. Einkünfte aus gewerblicher Mitunternehmerschaft
1. Von der Bilanzbündeltheorie zur Einheitstheorie
2. Partielle Steuersubjektfähigkeit der Mitunternehmerschaft
3. Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko
II. Die zweistufige Gewinnermittlung – Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen
1. Gewinnermittlung und Gewinnverteilung auf der ersten Stufe
a) Gewinnermittlung
b) Gewinnverteilung
c) Ergänzungsbilanzen
2. Gewinnermittlung auf der zweiten Stufe
a) Allgemeines
b) Notwendiges Sonderbetriebsvermögen
c) Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
d) Sondervergütungen
3. Zusammenfassung zum Gesamtgewinn
C. Die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften
I. Persönlicher Anwendungsbereich
1. Abkommensberechtigung der Personengesellschaft
a) Person i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. a OECD-MA
b) Ansässigkeit i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA
c) Abkommensberechtigung des Mitunternehmers
2. Abweichende Einordnung im „anderen Vertragsstaat“
a) Mindermeinung: Autonome Beurteilung
b) Herrschende Meinung: Maßgeblichkeit der Beurteilung im Sitzstaat
3. Zwischenergebnis
II. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Art. 7 OECD-MA als einschlägige Verteilungsnorm
a) Gewinnbezogenes Tatbestandsmerkmal
b) Unternehmensbezogene Tatbestandsmerkmale
aa) Unternehmen
bb) eines Vertragsstaates
cc) unterhält eine Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat
c) Mitunternehmerbezogenes Tatbestandsmerkmal
d) Rechtsfolge: Anwendung des Betriebsstättenprinzips
2. Der Methodenartikel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
a) Die Anwendung der Anrechnungs- und Freistellungsmethode
b) auch bei fehlender Subjektidentität
D. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG im Dreieckssachverhalt
I. Länderspezifische Determinanten
II. Besteuerungsanspruch durch innerstaatliches Recht
III. Begrenzung des innerstaatlichen Besteuerungsanspruchs durch die DBA
1. Kommanditist V
a) Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet
b) Verteilungsartikel 7: Tschechien darf besteuern
c) Deutschland: Anwendung der Freistellungsmethode
2. Kommanditist S1
a) Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet
b) Verteilungsartikel 7: Deutschland darf besteuern
c) Tschechien: Anwendung der Freistellungsmethode
3. Kommanditist S2
a) Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet
b) Verteilungsartikel 7: Deutschland darf deutsche, Tschechien tschechische Betriebsstättengewinne besteuern
c) Österreich: Anwendung der Freistellungsmethode
E. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung einer GmbH & Co. KG im grenzüberschreitenden Dreieckssachverhalt und analysiert, inwieweit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine Mehrfachbelastung der Gesellschafter verhindern können, die sich aus unterschiedlichen Qualifikationen der Personengesellschaft in den beteiligten Staaten ergibt.
- Steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG nach innerstaatlichem Recht (Transparenzprinzip)
- Abkommensberechtigung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht
- Lösung von Qualifikationskonflikten durch Doppelbesteuerungsabkommen
- Analyse von Dreieckssachverhalt-Konstellationen unter Anwendung der DBA
Auszug aus dem Buch
D. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG im Dreieckssachverhalt
Die Anwendung eines DBA setzt voraus, dass ein grenzüberschreitender, steuerauslösender Tatbestand des innerstaatlichen Rechts vorliegt. Zusätzlich muss der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des Abkommens eröffnet sein. Den persönlichen Anwendungsbereich eröffnet der Art. 1 OECD-MA, der den Steuerschuldner berechtigt das Abkommen anzuwenden. Um dem sachlichen Anwendungsbereich zu genügen, muss das Abkommen gem. Art. 2 OECD-MA auf die in Betracht kommende Steuer anzuwenden sein. Anhand eines Dreieckssachverhaltes, bei dem Qualifikationskonflikte durch die unterschiedliche steuerliche Einordnung der Personengesellschaften in den Vertragsstaaten auftreten, soll nicht nur geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Anwendung der DBA erfüllt sind, sondern auch, ob die Doppelbesteuerung durch die Anwendung der DBA vermieden werden kann. Die zu untersuchende Fallkonstellation soll durch die folgende Abbildung veranschaulicht werden:
Die deutsche X GmbH & Co. KG mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland unterhält einen Gewerbebetrieb gem. § 15 I 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG. An ihr sind die Kommanditisten V, S1 und S2 zu je 1/3 beteiligt. Der Kommanditist V hat seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, der Kommanditist S1 hat seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Tschechischen Republik und der Kommanditist S2 hat seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. In Deutschland unterhält die X GmbH & Co. KG eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte, und in der Tschechischen Republik eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der GmbH & Co. KG für die deutsche Wirtschaft ein und verdeutlicht die steuerlichen Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten im Kontext von Doppelbesteuerungsabkommen.
B. Die GmbH & Co. KG im nationalen Steuerrecht: Das Kapitel erläutert die steuerliche Einordnung der GmbH & Co. KG nach dem Transparenzprinzip und detailliert die zweistufige Gewinnermittlung mittels Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen.
C. Die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften: Hier wird der Anwendungsbereich von DBA untersucht, insbesondere die Frage der Abkommensberechtigung von Personengesellschaften sowie der Umgang mit Qualifikationskonflikten zwischen den Vertragsstaaten.
D. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG im Dreieckssachverhalt: Der Hauptteil analysiert eine konkrete Dreieckskonstellation mit drei Kommanditisten in drei verschiedenen Staaten und prüft die Anwendung der DBA zur Vermeidung drohender Doppelbesteuerung.
E. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung bündelt die Ergebnisse der Untersuchung und betont, dass eine Bindung des "anderen Vertragsstaates" an die steuerliche Einordnung im Sitzstaat der Personengesellschaft notwendig ist, um Doppelbesteuerungen effektiv zu vermeiden.
Schlüsselwörter
GmbH & Co. KG, Personengesellschaft, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, Transparenzprinzip, Mitunternehmerschaft, Qualifikationskonflikt, Steuersubjekt, Betriebsstätte, Sonderbetriebsvermögen, Dreieckssachverhalt, Freistellungsmethode, Anrechnungsmethode, Abkommensberechtigung, Ansässigkeitsstaat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den steuerlichen Fragestellungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit einer deutschen GmbH & Co. KG und untersucht, wie Doppelbesteuerungsabkommen helfen können, eine Mehrfachbesteuerung der beteiligten Gesellschafter zu vermeiden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die steuerliche Einordnung von Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip, die Abkommensberechtigung von Mitunternehmern sowie der Umgang mit steuerlichen Qualifikationskonflikten in internationalen Dreieckssachverhalten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, anhand einer konkreten Fallstudie zu analysieren, ob und wie die Anwendung bilateraler DBA eine Doppelbesteuerung verhindert, wenn Deutschland, Tschechien und Österreich unterschiedliche steuerliche Auffassungen vertreten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine systematische juristische Analyse nationaler Steuergesetze (EStG, AO) im Abgleich mit den Regelungen internationaler Doppelbesteuerungsabkommen sowie der OECD-Musterabkommen und wertet hierfür einschlägige Rechtsprechung und Literatur aus.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil wird zunächst das deutsche Besteuerungssystem für Personengesellschaften erläutert. Danach folgt die detaillierte Prüfung der abkommensrechtlichen Voraussetzungen (persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich) und die Anwendung auf drei spezifische Kommanditisten in einer grenzüberschreitenden Konstellation.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind die GmbH & Co. KG als Mitunternehmerschaft, die steuerliche Transparenz, DBA-Anwendung bei Qualifikationskonflikten und das Betriebsstättenprinzip im internationalen Kontext.
Wie ist die steuerliche Situation der tschechischen Betriebsstätte im Fallbeispiel?
Die tschechische Betriebsstätte stellt eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte dar. Aufgrund der "aktiven" Tätigkeit der Betriebsstätte im Fallbeispiel sind die gewerblichen Einkünfte unter bestimmten Bedingungen freistellungsfähig.
Welche Rolle spielt die Bindung an die Beurteilung im Sitzstaat?
Die Arbeit vertritt die Auffassung, dass die Einordnung der Personengesellschaft im Sitzstaat für den "anderen Vertragsstaat" bindend sein muss, um eine effektive Vermeidung der Doppelbesteuerung im Sinne des Abkommensziels zu gewährleisten.
- Arbeit zitieren
- Susanne Schmidt (Autor:in), 2012, Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215918