Die Osterweiterung der EU - Aufwand und Nutzen


Term Paper (Advanced seminar), 1999

42 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Bestimmungen und Grundlagen für die Osterweiterung
2.1 Annäherung der MOE-Staaten an die EU
2.1.1 Regionale Zusammenschlüsse und Europaabkommen
2.1.2 Bedingungen für die EU-Osterweiterung
2.2 Agenda
2.2.1 Erweiterung als Herausforderung
2.2.2 Bewertung nach den Beitrittskriterien
2.2.3 Folgen der Erweiterung und Intensivierung der Heranführungsstrategie
2.2.4 Der neue Finanzierungsrahmen für den Zeitraum von 2000 bis
2.3 Einigungen bezüglich der Agenda
2.4 Bisherige Ergebnisse im Beitrittsprozess

3. Aufwand und Nutzen der Osterweiterung für die EU
3.1 Aufwand
3.1.1 Komplizierte Ausgangslage und zeitlicher Aufwand
3.1.2 Kosten
3.2 Nutzen
3.2.1 Stabilitäts- und sicherheitspolitischer Aspekt
3.2.2 Wirtschaftlicher Aspekt

4. Schluss

5. Anhang
Titel der einem Screening unterzogenen Kapitel

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die tiefgreifenden Veränderungen der letzten zehn Jahre in den mittel- und osteuropäischen Staaten haben die Grundlage der Europapolitik völlig verändert: Die kommunistischen Regime sind zusammengebrochen, der Warschauer Pakt und der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben sich aufgelöst, und die Staatenwelt des ehemaligen Ostblocks hat sich neu formiert. Die Europäische Gemeinschaft hatte sich bis dahin als stabile Größe in Europa erwiesen und wurde deshalb zum natürlichen Adressaten vielfältiger und weitreichender Erwartungen von Seiten der teilweise neu entstandenen Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE). Sie sehen die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) als eine Chance auf politische und vor allem wirtschaftliche Stabilität, für Modernisierung und Sicherheit.

Vorangegangene Erweiterungsrunden wurden nie leicht genommen, waren immer gut vorbereitet und haben auch häufig Probleme aufgeworfen. Dennoch sind die Beitrittsverhandlungen relativ rasch verlaufen, und Probleme konnten auch ohne große Reformen der Institutionen oder Veränderungen in der Politik vor Beitritt gelöst werden. Grund dafür war, dass es sich immer um eine geringe Anzahl von Ländern handelte, die über eine ausreichende bis gute Wirtschaftskraft verfügten.

In bezug auf die mittel- und osteuropäischen Staaten ist es jedoch fraglich, ob gleichzeitig mit der geplanten Weiterentwicklung der bestehenden Gemeinschaft zu einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur Politischen Union auch eine rasche Vollmitgliedschaft aller mittel- und osteuropäischen Staaten zu bewältigen ist. Sie müssen zunächst ihre politischen Systeme zu stabilen Demokratien entwickeln und in wirtschaftlicher Hinsicht zu funktionierenden Marktwirtschaften umgebaut werden. Sicherheitspolitisch gilt es, die Gefahr gewaltsamer, ethnisch-national motivierter Konflikte abzuwenden und die Sicherheit aller Staaten Europas zu garantieren. Neben den wirtschaftlichen Strukturproblemen stellt sich auch die Frage, wie eine Europäische Union mit 20 Mitgliedern und mehr Verfasst sein muss, damit sie handlungsfähig bleibt. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Aufwand und dem Nutzen der EU-Osterweiterung. Im ersten Abschnitt geht es um ihre Bestimmungen und Grundlagen. Neben der Annäherung der MOE-Staaten an die EU durch zunächst regionale Zusammenschlüsse und dann durch die sogenannten Europaabkommen sollen die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, welche die Europäische Kommission bereits 1993 festgelegt hat, betrachtet werden.

Anschließend konzentriert sich die Arbeit auf die Agenda 2000. Ziel ist es, die darin enthaltenen, für das Thema ausschlaggebenden Punkte darzustellen. Kapitel 2 widmet sich dabei ebenfalls der Notwendigkeit der Reformierung, die als Basis für eine erfolgreiche Osterweiterung vorausgesetzt wird. Ferner werden die in dem Dokument von der Kommission genannten Auswirkungen der Osterweiterung, der neue Finanzierungsrahmen für den Zeitraum von 2000 bis 2006 und die Heranführungsstrategie aufgezeigt. Darauf folgt ein Überblick über die erzielten Einigungen und Kompromisse hinsichtlich der Agenda 2000, die zum Teil erst nach langen Verhandlungen zustande kamen, sowie eine Darstellung der bisherigen Ergebnisse im Beitrittsprozess.

Der vorangegangene Themenbereich der Arbeit bildet die Grundlage für die Diskussion im dritten Teil. Er analysiert den Aufwand und den Nutzen der EU-Erweiterung nach Osten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken. Diesbezüglich sollen auch die Entscheidungen über die Agenda 2000 kritisch beleuchtet werden. Zunächst werden die komplizierte Ausgangslage des Vorhabens und der Aspekt des Aufwands dargelegt. Dabei spielen nicht nur die Kosten eine Rolle, sondern ebenfalls der zeitliche und organisatorische Aufwand. Besonders im Bereich der Kosten ergeben sich durch die Aufnahme wirtschaftlich vergleichsweise schwacher Staaten Probleme, die in diesem Zusammenhang hervorgehoben werden sollen.

Darüber hinaus geht die Arbeit auf die Frage des stabilitätspolitischen und wirtschaftlichen Nutzens des Vorhabens ein. Die Agenda sieht in der EU-Osterweite­rung einen Garant für Stabilität und Sicherheit. In wie fern dies zutrifft ist herauszuarbeiten. Dabei wird auch die sich durch die künftige geographische Gestaltung Europas ergebende Situation hinsichtlich der neuen Nachbarn geschildert, die einen sehr großen Einfluss auf die Sicherheit in der Union und außerhalb ihrer Grenzen haben kann. Aus diesem Grund geht es in diesem Abschnitt nicht nur und den sicherheits- und stabilitätspolitischen Nutzen, sondern vielmehr darum, welche Probleme sich diesem Nutzen in den Weg stellen. Neben der politischen Argumentation spielt auch der wirtschaftliche Aspekt eine große Rolle bei der Osterweiterung und der Begründung ihres Nutzens. Die potentiellen ökonomischen Vorteile sowie die dabei auftauchenden Stolpersteine werden in diesem Zusammenhang untersucht.

Schließlich werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst und bewertet. Nutzen und Aufwand sollen einander gegenübergestellt und abgewogen werden. Ziel ist es, die Frage zu klären, ob oder auf welche Art und Weise eine Osterweiterung der EU sinnvoll ist und welche Gefahren und Risiken sowie Chancen und Herausforderungen sich dabei ergeben.

2. Bestimmungen und Grundlagen für die Osterweiterung

2.1 Annäherung der MOE-Staaten an die EU

2.1.1 Regionale Zusammenschlüsse und Europaabkommen

Das Ende des Ost-West-Konfliktes und das damit verbundene Ende der sozialistischen Staatengemeinschaften ermöglichte die Bildung regionaler Zusammenschlüsse zwischen den MOE-Staaten, bei denen es galt, mit den Nachbarstaaten zu kooperieren. Jedoch handelte es sich bei diesen Abkommen wie dem Ostseekooperationsrat, der Schwarzmeerkooperation, der Visegrád-Initiative und ihrem wirtschaftlichen Pendant der Zentraleuropäischen Freihandelszone (CEFTA), um schwach oder gar nicht institutionalisierte, zumeist sektorspezifisch vereinbarte Kooperationen.[1]

Der Hoffnung der EU, aus dieser Entwicklung könne sich eine Alternative zu einer Mitgliedschaft ergeben, traten die MOE-Staaten entschieden entgegen. Für sie ist die Mitgliedschaft in der EU einerseits eine Garantie, soziale Ziele höchster Priorität wie Frieden, Freiheit und Sicherheit zu erwerben. Aber auch in rein wirtschaftlicher Hinsicht steht die EU für Wohlstand und wirtschaftliche Stabilität.[2] Vor diesem Hintergrund unterstützte die EU die Kooperations- und Integrationsbemühungen in den MOE-Staaten mit dem Ziel einer Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen untereinander. Denn politischer Ausgleich und Kooperationsfähigkeit gehörten nach Auffassung der EU zur Vorbereitung auf einen Beitritt.

"Kooperation, Assoziierung und Integration sollen verhindern, daß die politisch-militärische Teilung Europas als wirtschaftliche Spaltung wiederkehrt. Ein Armenhaus Mittel- und Osteuropa könnte die EU teuer zu stehen kommen, wenn Armutsmigration in den Westen einsetzt oder autoritäre Regime wiedererrichtet werden, die den neuen europäischen Wertekonsens aufkündigen und durch eine unberechenbare, gegebenenfalls auch aggressive Außenpolitik ersetzen."[3]

Zusätzliche finanzielle Hilfe erhielten die MOE-Staaten durch das Programm PHARE (Poland and Hungary Action for Restructuring of the Economy), das ursprünglich, wie der Name zeigt, für Polen und Ungarn eingerichtet, nach 1989 jedoch auf die Slowakei, Litauen, die Tschechische Republik, Rumänien, Lettland, Bulgarien, Slowenien und Estland ausgedehnt wurde. Dieses Hilfsprogramm unterstützte die MOE-Länder bei der Umstellung von der Planwirtschaft auf die Marktwirtschaft und konnte sie so ein Stück näher an die EU bringen.[4]

Nächster Schritt der EU-Politik gegenüber den MOE-Staaten waren die sogenannten Europaabkommen. Seit 1991 hat die EU mit zehn mit­tel-osteuropäischen Staaten Assoziierungsabkommen abgeschlossen. Diese bilateralen Verträge eröffnen eine Beitrittsperspektive und zielen deshalb vor allem auf die Unterstützung der Integrationsfähigkeit, des politischen Reformprozesses und des wirtschaftlichen Aufbaus. Sie beinhalten neben Vereinbarungen über technische und finanzielle Hilfe, politische und kulturelle Zusammenarbeit auch Regelungen über eine asymmetrische Marktöffnung. Das bedeutet, dass der westeuropäische Binnenmarkt für Waren aus Mitteleuropa schneller und leichter zugänglich wird, als die Märkte dort für westeuropäische Exporte geöffnet werden müssen. Die vorgesehenen Handelszugeständnisse sind allerdings in der Praxis nicht so weitreichend, wie sich das die Vertragspartner erhofft haben; zum einen, weil es der Union insbesondere bei Agrargütern, Kohle, Stahl und Textilien schwer fällt, ihren Markt vollständig zu öffnen, zum anderen, weil die weitreichenden Zugeständnisse mitunter solche Waren betreffen, die in den günstigen Ländern gar nicht hergestellt werden.[5]

Auch was den freien Personenverkehr angeht, befindet sich die EU in einem Dilemma: Auf der einen Seite möchte man die Bewegungsfreiheit der Bürger Mittel- und Osteuropas nicht beschränken, nachdem man die kommunistischen Regime diesbezüglich jahrzehntelang zu Recht kritisiert hat. Auf der anderen Seite sieht man die Gefahr einer Armutsmigration von Ost nach West, wenn man den Menschen, etwa zum Zwecke der Arbeitsuche, sofort die volle Freizügigkeit gewähren würde. So sehen die Europaabkommen lediglich die Nichtdiskriminierung von legal in einem EU-Land Arbeitenden aus einem assoziierten Land vor. Schließlich blieben die Vereinbarungen der Europaabkommen weit hinter den Erwartungen der MOE-Staaten zurück.[6]

2.1.2 Bedingungen für die EU-Osterweiterung

Im Juni 1993 legte der Europäische Rat zum ersten Mal Kriterien fest, welche die assoziierten MOE-Staaten erfüllen müssen, um Mitglied in der Europäischen Union zu werden: (1.) eine stabile Demokratie mit gefestigten Institutionen (Rechtsstaat, Mehrparteiensystem, die Garantie der Menschenrechte, Schutz von Minderheiten, Pluralismus); (2.) eine funktionierende Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standhält; (3.) die Fähigkeit zur Übernahme der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Besitzstand (acquis communautaire) der EU ergeben; (4.) Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion. Bedingung für einen Beitritt ist aber auch, dass die Union zur Aufnahme neuer Mitglieder fähig ist, ohne dass sie ihre Integra­tionsdynamik verliert.[7]

Bis zur Osterweiterung stehen also nicht nur die Beitrittsländer, auch die EU selbst steht unter einem großen Reformdruck. Die Europäische Union muss vertieft werden, damit die Erweiterung ein Erfolg werden kann. Dabei ist es zwingend, die Entscheidungsverfahren, das heißt ihre Gesetzgebung, zu vereinfachen. Ferner ist es erforderlich, im Ministerrat das Einstimmigkeitsprinzip durch das Mehrheitsprinzip auf vielen Gebieten zu ersetzen. Die Zusammensetzung der Kommission muss neu gestaltet werden, so dass neu hinzukommende Staaten die Möglichkeit haben, darin vertreten zu sein und so wichtige Entscheidungen mittragen können.[8] Darüber hinaus erfordert die Erweiterung nach Osten eine effiziente Agrar-, Struktur- und Haushaltspolitik. Eine Reform dieser drei Bereiche hat die EU bereits vorgenommen. Sie wird im weiteren Verlauf der Arbeit behandelt.

Bisher haben folgende Staaten Beitrittsanträge gestellt: Die elf MOE-Staaten Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, Tschechische Republik und Slowenien sowie Zypern, Malta und die Schweiz. Bis auf den schweizerischen Antrag sind gegenwärtig alle anderen aktuell. Da Malta 1996 den Antrag zurückgezogen hatte und erst im September 1998 die Prüfung des Vertrages wiederaufgenommen wurde, wird das Land in der Agenda 2000 nicht erwähnt.[9]

2.2 Agenda 2000

Am 16. Juli 1997 legte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament in Straßburg die Mitteilung Agenda 2000 vor. Das Reformpaket enthält Strategien zur Erweiterung der EU, Reformvorschläge für die Agrar- und Strukturpolitik sowie eine Analyse der politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Finanzen und die Politikbereiche, die eine Erweiterung nach Osten mit sich bringt.

2.2.1 Erweiterung als Herausforderung

"Die Erweiterung um die mittel- und osteuropäischen Länder und Zypern ist für die Union ein Unterfangen von historischer Bedeutung, aber auch eine Chance für Europa, seine Sicherheit, seine Wirtschaft, seine Kultur, seinen Platz in der Welt. Die Ausdehnung des Modells der friedlichen und gewollten Integration freier Nationen auf den gesamten europäischen Kontinent ist ein Garant für Stabilität."[10]

Dies ist die Einstellung der Europäischen Kommission zur EU-Osterweiterung, die sie in einem der ersten Abschnitte des Dokuments schriftlich festsetzt. Zwar ist sich die Europäische Kommission des großen wirtschaftlichen und sozialen Gefälles, das in Anbetracht der Erweiterung um über 100 Millionen neue Bürger auf 500 Millionen mit einem vergleichsweise geringem Anstieg des gesamten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um lediglich fünf Prozent entsteht, bewusst. Sie setzt jedoch auf die positiven Effekte der Erweiterung: Belebung von Handel und Wirtschaft, neuer Schwung beim Zusammenwachsen der Märkte und mehr Einfluss und Gewicht auf internationaler Ebene.

"Durch ihre internationalen Implikationen wird die Erweiterung Folgen weit über die neuen Grenzen des erweiterten Europas hinaus haben, weil sie das Gewicht Europas in der Welt verstärkt, Europa neue Nachbarn gibt und es zu einem geeinten Raum der Stabilität macht."

Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme, die durch die Aufnahme neuer Mitglieder entstehen, und die dadurch notwendiger denn je erscheinende Reformierung der EU sieht die Kommission als Herausforderung. In Anbetracht der höheren Mitgliederzahl, die Europa heterogener machen wird, setzt sich die Kommission das Ziel, ihre Verwaltungs-, Koordinierungs- und Kontrollkapazitäten zu verbessern und "entschieden für gemeinsame Interessen" einzutreten. Die Zahl der Kommissionsmitglieder soll verringert und die Stimmen der Mitgliedstaaten im Ministerrat sollen neu gewichtet werden. Darüber hinaus spricht sich die Kommission im Hinblick auf die Erweiterung für die Fortführung und Vertiefung der 1992 begonnenen Reformen[11] in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie für die Beschleunigung der Entwicklung hin zu Weltmarktpreisen, gekoppelt mit direkten Einkommensbeihilfen, aus. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit einer eigenständigen Politik für den ländlichen Raum hervorgehoben.

2.2.2 Bewertung nach den Beitrittskriterien

Die Europäische Kommission stützt das Dokument in ihren Schlussfolgerungen und Empfehlungen auf die 1993 vom Europäischen Rat festgelegten, bereits erwähnten Bedingungen für einen EU-Beitritt und bewertet danach die einzelnen Beitrittsanträge. Dabei werden nicht nur die Fortschritte der vergangenen Jahre betrachtet, sondern auch die mittelfristig zu erwartende Entwicklung wird berücksichtigt.

Hinsichtlich der politischen Bereiche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kommt die Kommission zu dem Schluss, dass alle beitrittswilligen Staaten Verfassungen und institutionelle Regelungen haben, die eindeutig demokratischen Grundsätzen entsprechen. Das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen reicht jedoch nicht aus, sie müssen auch im Alltag tatsächlich praktiziert werden. Bei der Durchsetzung der Demokratie weisen mehrere Beitrittsanwärter Schwächen auf, die noch behoben werden müssen, aber die geforderten politischen Bedingungen werden von allen mit Ausnahme der Slowakei erfüllt.

Auf wirtschaftlicher Ebene haben alle Beitrittskandidaten beim Übergang zur Marktwirtschaft beachtliche Fortschritte gemacht. Die Strukturreformen zeigen dagegen noch erhebliche Defizite, vor allem im Bank- und Finanzwesen und bei der sozialen Sicherung. Keiner der Staaten erfüllt bereits alle ökonomischen Kriterien, jedoch wird davon ausgegangen, dass einige von ihnen dies in wenigen Jahren schaffen können. Diesem Ziel am nächsten stehen nach Einschätzung der Kommission Polen und Ungarn, dicht gefolgt von der Tschechischen Republik und Slowenien.

Bezüglich der Ziele der politischen Union haben die Bewerberländer bereits bewiesen, dass sie bereit sind, zu wirksamen Aktionen einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) beizutragen. Dass sie in der Lage sein werden, der Wirtschafts- und Währungsunion beizutreten, ist dagegen unwahrscheinlich. Dennoch haben sie sich den Vorschriften für künftige Mitglieder der WWU zu unterwerfen. Dies bedeutet, dass sie die Unabhängigkeit der Zentralbanken herstellen, die Wirtschaftspolitik koordinieren, wichtige Teile des Stabilitäts- und Wachstumspaktes annehmen und auf eine direkte Zentralbankfinanzierung öffentlicher Defizite verzichten müssen.

Die Bilanz bei der Übernahme der Verpflichtungen für die Mitgliedschaft zeigt keine positiven Ergebnisse. Die beitrittswilligen Staaten haben bisher kaum damit begonnen, die Rechtsvorschriften der Union in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umzusetzen. Auch wenn in Einzelfällen Übergangszeiten begründet erscheinen können, wird ein Beitritt bei nur teilweiser Übernahme der geltenden Rechtsvorschriften ausgeschlossen. Dabei stellt sich die Frage, ob Verwaltung und Justiz in den Bewerberländern fähig sind, das geltende Gemeinschaftsrecht (acquis) anzuwenden und durchzusetzen. Die wichtigsten Tendenzen lassen erwarten, dass Ungarn, Polen und die Tschechische Republik in der Lage sein dürften, das Gemeinschaftsrecht in großen Teilen umzusetzen und anzuwenden, während die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien ihre Anstrengungen noch beträchtlich steigern müssen.

Obwohl noch keines der MOE-Länder die in Kopenhagen festgelegten Kriterien erfüllt, empfiehlt die Kommission, Beitrittsverhandlungen mit Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien aufzunehmen, da sie fähig scheinen, dieses Ziel auf mittlerer Sicht zu erreichen. Slowenien muss jedoch zunächst noch das Europaabkommen ratifizieren. Zum Beitrittsantrag Zyperns hatte die Kommission bereits 1993 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben und legt in der Mitteilung fest, dass die Verhandlungen mit Zypern ein halbes Jahr nach Abschluss der Regierungskonferenz erfolgen sollen. Sie betont, dass eine rasche Lösung des Zypernkonfliktes zwischen der Türkei und Griechenland die Beitrittsverhandlungen erheblich verkürzen kann. In diesem Zusammenhang wird die Türkei, deren Beitrittsantrag ebenfalls akzeptiert wurde, aufgefordert, mit Griechenland zu kooperieren. Hinsichtlich der restlichen Bewerberländer machte der damalige Kommissionspräsident Jacques Santer deutlich, dass deren Antrag mit der Agenda 2000 keinesfalls abgelehnt sei, sondern dass sie "sich mit besonderer Entschlossenheit auf die künftigen Verhandlungen vorbereiten müssen."[12]

2.2.3 Folgen der Erweiterung und Intensivierung der Heranführungsstrate­gie

Die Agenda 2000 enthält die Schlussfolgerung, dass die Erweiterung erhebliche politische und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen wird. Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten werden sich jedoch vergrößern, so dass sektorale und regionale Anpassungsprozesse adäquat vorbereitet werden müssen. Die Kommission erwartet von den Beitrittskandidaten, dass sie erhebliche Investitionen tätigen. Da in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Energie, Umstrukturierung der Industrie, Agrarinfrastruktur, ländliche Gesellschaft und administrative Fähigkeiten noch Schwächen bestehen, sollten die Investitionen jährlich eine Höhe von drei bis fünf Prozent des nationalen Bruttosozialprodukt betragen. Zur Sanierung der Umwelt ist ein Investitionszeitraum von rund zwanzig Jahren nötig. Außerdem sind die Kernkraftwerke auf internationale Standards zu bringen sowie die Binnenmarktvorschriften des Weißbuches vor Beitritt anzuwenden. Die Kommission betont dabei die Bedeutung des Binnenmarktes für neue Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum.

Die Maßnahmen für eine intensivere Vorbereitung der Erweiterung sollen vorrangig gewährleisten, dass die beitrittswilligen Staaten möglichst große Teile des geltenden Gemeinschaftsrechts noch vor dem Beitritt übernehmen. Dadurch kann bei den Verhandlungen davon ausgegangen werden, dass der acquis beim Beitritt angewandt wird. Die Kommission spricht sich strikt gegen die Einräumung von Ausgleichsklauseln oder Ausnahmeregelungen für diese Staaten in bezug auf Verpflichtungen aus den Gemeinschaftspolitiken aus. Ferner versucht sie, die Vorbereitungsphase nutzbringender zu gestalten und empfiehlt daher einen neuen Rahmen der Beitrittspartnerschaft sowie ein neues System zur Planung und Bewertung der Leistungen einzelner Anwärterstaaten. Das Instrument der Partnerschaften fasst alle Formen der Unterstützung für die Bewerberländer in einem einzigen Gesamtrahmen zusammen. Dazu gehören:

- präzise Verpflichtungen seitens des Anwärters in bezug auf Demokratie, makroökonomische Stabilisierung und nukleare Sicherheit;
- ein nationales Programm zur Übernahme des acquis mit einem genauen Zeitplan und konzentriert auf die in den Stellungnahmen der Kommission genannten vorrangigen Bereiche. Die Erreichung dieser Ziele und die Fortschritte auf dem Weg dahin würden entscheidend sein für die Gewährung finanzieller Unterstützung durch die EU;
- Bereitstellung aller verfügbaren Mittel der Gemeinschaft zur Vorbereitung der Bewerberländer auf den Beitritt; die Mittel kommen bisher vorrangig aus dem Programm Phare, in Frage kämen auch neue Formen der Unterstützung.

Die Kommission empfiehlt, den MOE-Staaten die Beteiligung an Programmen der Union in dem Maße zu ermöglichen, wie sie schrittweise den erreichten Integrationsstand übernehmen. Ferner hebt sie hervor, dass die Erweiterung ein langfristiger, ganz Europa betreffender Prozess sei, und schlägt eine jährliche Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten und aller beitrittswilligen Staaten sowie des Präsidenten der Europäischen Kommission vor. Die Europakonferenz bietet die Gelegenheit zu Konsultationen über eine breite Palette von Fragen, die sich in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und den Bereichen Justiz und Inneres stellen.

[...]


[1] Vgl. Barbara Lippert: Umbruch in Mittel- und Osteuropa - Was tut die EU? In: Institut für Europäische Politik (Hrsg.): Von der EG zur Europäischen Union. Vertiefung und Erweiterung. Bonn, 2. aktualisierte Auflage 1996. S. 206 (künftig zitiert als Lippert: Umbruch. 1996).

[2] Vgl. Horst Tomann: Economic Reforms, Institutional Change and Integration - Are East-Central European Countries prepared for EU-Membership? In: Karl Kaiser, Martin Brüning (Hrsg.): East-Central Europe and the EU: Problems of Integration. Bonn. 1996. S. 59 (künftig zitiert als Tomann: Integration. 1996).

[3] Lippert: Umbruch. 1996. S. 207.

[4] Vgl. Hajo Friedrich: Phare - Vom Notprogramm zum EU-Beitrittsinstrument. Impulse für den neuen Weg: Aufbau von Institutionen und Finanzierung von Investitionen. In: Das Parlament. Nr. 32. 1. August 1997. S. 7.

[5] Vgl. Hartmut Hausmann: Europa-Abkommen als Vorlauf zur Mitgliedschaft. Beitrittsperspektive für die reformfreudigen Nachbarn. In: Das Parlament. Nr. 32. 1. August 1997. S. 5.

[6] Vgl. Lippert: Umbruch. 1996. S. 207 f.

[7] Diese Kriterien werden in der Agenda 2000 als Grundlage für die Erweiterung aufgeführt. Vgl. http://www.europa.eu.int./comm/dg1a/agenda2000/dwn/press/97660de.doc.

[8] Vgl. Hartmut Hausmann: Die neue Agenda für die europäische Politik. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 10/96. S. 8 (künftig zitiert als Hausmann: Neue Agenda. 1996).

[9] Vgl. http://www.europa.eu.int/comm/tfan/enl_de.html; und vgl. Das Parlament. Nr. 32, 1. August 1997. Abbildung: Die EU und ihre Kandidaten. S. 1.

[10] Das folgende Kapitel basiert weitgehend auf dem Dokument Agenda 2000.

Quelle: http://www.europa.eu.int./comm/dg1a/agenda2000/dwn/press/97660de.doc.

[11] Die Reform von 1992 sieht eine Verringerung der Preisstützungspolitik und eine Hinwendung zu den Direktzahlungen vor. Vgl. Ludger Kühnhardt: Deutschlands EU-Ratspräsidentschaft und die Agenda 2000. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 1-2/99. S. 5 (künftig zitiert als Kühnhardt: Agenda 2000. 1999).

[12] Vgl. http://www.europa.eu.int/comm/dg1a/agenda 2000/dwn/santer/97161-de/doc.

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Details

Title
Die Osterweiterung der EU - Aufwand und Nutzen
College
University of Münster  (Institut für Politikwissenschaft)
Grade
1,3
Author
Year
1999
Pages
42
Catalog Number
V21612
ISBN (eBook)
9783638251853
ISBN (Book)
9783638647175
File size
625 KB
Language
German
Keywords
Osterweiterung, Aufwand, Nutzen
Quote paper
Petra Buß (Author), 1999, Die Osterweiterung der EU - Aufwand und Nutzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21612

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