Filmförderung in Frankreich. Formen der Unterstützung des französischen Kinos auf den Ebenen Produktion, Filmverleih und Kinobetrieb am Beispiel der Region Rhône-Alpes


Mémoire (de fin d'études), 2003

68 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Film zwischen Wirtschaft und Kultur - die « exception culturelle »

2. Die staatliche Umverteilung als Besonderheit des französischen Filmförderungssystems

3. L’aide à la production
3.1 Der Produktionssektor in Frankreich
3.2 Der Beitrag der Fernsehsender
3.3 Förderung auf nationaler Ebene
3.3.1 Le CNC- Centre National de la Cinématographie
3.3.2 Les SOFICA- Sociétés pour le Financement du Cinéma et de l’Audiovisuel
3.3.3 L’IFCIC-Institut pour le Financement du Cinéma et des Industries Culturelles
3.3.4 La Fondation GAN pour le Cinéma
3.4 Förderung auf regionaler Ebene am Beispiel des Finanzierungssystems der Region Rhône-Alpes
3.4.1 Die Koproduktionsgesellschaft Rhône-Alpes Cinéma
3.4.2 La Commission du Film Rhône-Alpes
3.5 Fallbeispiel: Budgetierung des Films « L’homme du train »
3.6 Aktuelle Situation der französischen Filmproduktion

4. L’aide à la distribution
4.1 Der Sektor Filmverleih in Frankreich
4.2 Verleihförderung auf nationaler und regionaler Ebene
4.2.1 Le CNC -Centre National de la Cinématographie
4.2.2 L’ACID- L'Agence du Cinéma Indépendant pour sa Diffusion
4.2.3 L’ADRC- L’Agence pour le Développement Régional du Cinéma
4.3 Exportförderung durch die Organisation Unifrance
4.4 Exportbilanz des französischen Films

5. L’aide à l’exploitation
5.1 Der Sektor « exploitation » in Frankreich
5.2 Zielsetzung staatlicher Förderung: «diversité des salles»
5.2.1 Die Regulierung der Multiplex-Kinos
5.2.2 Le CNC- Centre National de la Cinématographie
5.2.3 L’IFCIC-Institut pour le Financement du Cinéma et des Industries Culturelles
5.3 Die Association des Cinémas d’Art et Essai zur Sicherung des Programmkinos
5.4 Regionale Förderung am Beispiel der Region Rhône-Alpes
5.4.1 L’ADRC-L’Agence pour le Développement Régional du Cinéma
5.4.2 Le GRAC - Le Groupement Régional d’Actions Cinématographiques
5.5 Fallbeispiel: Der Kinobetrieb « Les Alizés » in Bron
5.6 Besucherzahlen und Marktanteil des französischen Kinos

6. Filmförderung im Vergleich mit Deutschland

Literatur- und Quellenverzeichnis

Anhang

1. Film zwischen Wirtschaft und Kultur - die «exception culturelle»

« La culture ne doit pas plier devant le commerce » 1 Diese Forderung stellte Jacques Chirac anlässlich der Deuxièmes Rencontres internationales des professionels de la culture, die im Februar 2003 unter dem Motto La culture n ’ est pas à vendre in Paris stattfanden . Im Laufe des Treffens von Kulturschaffenden aus verschiedenen Ländern wurde hauptsächlich die Frage über den künftigen Status von Kulturgütern in Zeiten der Globalisierung und der Öffnung der Märkte diskutiert. Dieses Thema kam zum ersten Mal anlässlich der Verhandlungen zu den GATT2 und GATS3 - Abkommen in den neunziger Jahren auf, als sich die Frage stellte, ob die Liberalisierung des Handels auch kulturelle Güter und Dienstleistungen einschließen solle. Frankreich widersetzte sich diesem Vorschlag und forderte eine Ausnahmeregelung für kulturelle Güter mit dem Schlagwort der exception culturelle. Die Kulturklausel wurde aber nur als vorläufiger Kompromiss in das GATS- Abkommen aufgenommen, da sich die USA dagegenstellten. Bis Januar 2005, wenn das Abkommen endgültig in Kraft treten soll, muss eine dauerhafte Regelung gefunden werden. Inzwischen spricht man immer weniger von der exception culturelle, da der Begriff für andere Staaten zu negativ und auf Frankreich beschränkt klang, sondern mehr von der diversitéculturelle, womit noch stärker betont werden soll, dass es nicht um eine Herausstellung der französischen Kultur geht, sondern um den Schutz aller nationalen Kulturen. Aus der Sicht Frankreichs galt es zu verhindern, dass « pour des raisonséconomiques et qui n ’ ont rien de culturel, la culture européenne soit stérilisée ou effacée par la culture américaine » .4 Um die Forderung durchzusetzen, will Frankreich erreichen, dass bis 2005 von den Vereinten Nationen ein Abkommen zur diversitéculturelle unterzeichnet wird, das die Vielfalt der Kulturen als Weltkulturerbe anerkennt.5

Die Ambivalenz zwischen Kultur- und Wirtschaftsprodukt betrifft unter anderem die Kunstform des Films. Filme sind aufgrund ihrer äußerst kostspieligen Produktion mehr als andere Künste auf ökonomischen Erfolg und Nachfrage angewiesen. Im Gegensatz zu Hollywood, wo der Film den Status einer beliebigen Handelsware hat und vollkommen den Regeln des freien Marktes überlassen ist, stellt der Film in Frankreich seit jeher ein hohes Kulturgut dar. Um dieses zu bewahren, greift der Staat mit Subventionen in die Filmbranche ein. Durch das GATS- Abkommen könnte das amerikanische Kino, das bereits sehr dominant ist, ungehindert den europäischen Markt durchdringen. Es könnte nicht mehr von den einzelnen Staaten, besonders von Frankreich, durch Quoten reguliert werden, sondern im Gegenteil, die Staaten müssten amerikanischen Unternehmen im Inland die gleichen Förderungen zugestehen wie dem nationalen Film. Dass dies verhindert werden soll versteht sich von selbst, wenn man bedenkt, dass die französische Politik und Gesellschaft einer vermuteten oder tatsächlichen amerikanischen Einflussnahme generell mit besonderer Sensibilität begegnet. Abgesehen davon wäre ein System, das auch die ausländischen Produktionen mitsubventionieren muss aus finanziellen Gründen nicht tragbar.

Das französische Filmförderungssystem dient dem Schutz und Aufbau der nationalen Filmwirtschaft und greift auf allen drei Ebenen des Sektors, das heißt bei Produktion, Filmverleih und Kinobetrieb. Die vorliegende Arbeit versucht die verschiedenen Mittel der Förderung transparent zu machen und die Besonderheiten des Systems herauszustellen. Da die Fördermaßnahmen permanenten Änderungen unterworfen sind, ist es unmöglich, ein dauerhaft aktuelles Bild zu zeichnen. Aus diesem Grund konnte auch nur bedingt auf traditionelle Fachliteratur zurückgegriffen werden, da diese zum Großteil nicht mehr aktuell ist. Das Internet bot somit als ständig aktualisiertes Medium die Hauptquelle für Informationsmaterial, in Form von Berichten und Analysen der französischen Fachwelt sowie der Kulturpolitik. Die wichtigste Adresse war die Internetseite des Centre National de la Cinématographie, die eine Fülle von nützlichen Informationen und Daten bereithält. Die Situation in der Region Rhône-Alpes konnte insbesondere durch Interviews mit Fachleuten in der Region, sowie über die Auswertung von Informationsmaterial der einzelnen Institutionen und Organisationen nachgezeichnet werden.

2. Die staatliche Umverteilung als Besonderheit des französischen Film-förderungssystems

Die staatliche Unterstützung des kinematographischen Sektors in Frankreich ist stark zentralistisch organisiert. Die gesamten staatlichen Fördermittel werden zentral vom Centre National de la Cinématographie (CNC) in Paris verwaltet. Diese französische Filmförderungsanstalt ging 1946 im Rahmen der rechtlichen Neuordnung des Kinosektors aus dem, unter Vichy gegründeten, Comitéd ’ Organisation de l ’ Industrie Cinématographique (COIC) hervor. Das CNC wurde dem Ministère de la Culture unterstellt, um so die Rolle des Staates im Kinowesen zu sichern. Die Leitung und Organisation wurden Fachleuten übertragen.6

Das CNC bildet die Hauptvergabestelle der staatlichen Subventionen in allen drei Bereichen der Filmbranche, sowie für audiovisuelle Projekte, wobei es vom Staatshaushalt finanziell weitgehend unabhängig ist. Darin liegt auch eine Besonderheit des öffentlichen französischen Fördersystems: die staatlich organisierte Umverteilung der Mittel innerhalb des filmischen Feldes.7 Die Steuern auf die Vermarktung der Filme gehen in einen Fonds ein, den sogenannten compte de soutien au cinéma. Aus diesem wiederum werden die Gelder für die Filmförderung geschöpft, was eine weitgehende Autofinanzierung des Filmwesens ermöglicht. Le compte de soutien au cinéma setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen (Tabelle 2-1):

Tabelle 2-1 Zusammensetzung des compte de soutien au cinéma8

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Als erster Posten ist die taxe spéciale additionelle (TSA) zu nennen. Von jeder verkauften Kinoeintrittskarte müssen elf Prozent an den Kinofonds abgeführt werden. Dies gilt für alle Eintritte, das heißt sowohl bei französischen als auch bei ausländischen Filmen, während die Subventionen des Fonds nur französischen Produktionen und der französischen Kinolandschaft zugute kommen. Es entsteht also eine Umverteilung von ausländischen, insbesondere publikumsstarken amerikanischen Filmen, zugunsten des französischen Kinos. So sicherten beispielsweise die Steuereinnahmen von 20 Millionen verkauften Eintrittskarten für den Hollywood-Film Titanic die Produktion von ungefähr fünf bis sechs französischen Filmen.9

Während die TSA bis vor wenigen Jahren den Hauptanteil des Fonds ausmachte, ist inzwischen der Beitrag des Fernsehens am bedeutendsten.10 Die Fernsehsender werden als Nutznießer der Spielfilme vom Staat zu einem Beitrag verpflichtet, der im Fall der staatlichen Sender in Form einer Steuer auf ihre Einnahmen mit einem Satz von 5,5 Prozent geleistet wird. Bei den privaten Fernsehsendern zieht der Staat 5,5 Prozent der Einnahmen der Sender aus Abonnement und Werbung ein, was man als prélèvement bezeichnet.11 Diese Einnahmen werden auf den compte de soutien au cinéma und den compte de soutien à l ’ audiovisuel verteilt. Im Jahr 2002 belief sich der Beitrag der Fernsehanstalten zum Kinofonds auf 118 Millionen Euro, während die TSA, trotz höheren Steuersatzes (elf Prozent) nur 103 Millionen Euro einbrachte (Tabelle 2-1). Damit stellte das Fernsehen knapp 50 Prozent des gesamten Fonds und die TSA nur 43 Prozent.12 Für das Jahr 2003 ist ein Rückgang des Fernsehbeitrags eingeplant, da die Werbeeinnahmen der Sender aufgrund der schlechten Wirtschaftslage gesunken sind.

Einen vergleichsweise bescheidenen Anteil lieferte die taxe sur l ’é dition vidéo im Jahr 2002 mit etwa 10,75 Millionen Euro, was auf den niedrigen Steuersatz zurückzuführen ist (Tabelle 2-1). Dieser wurde 1993 auf zwei Prozent des Handelspreises festgelegt, um den Anfangsschwierigkeiten dieses neuen Marktes gerecht zu werden. Inzwischen wird die Vermarktung der Filme auf DVD immer bedeutender und rentabler. Dies wird auch ersichtlich angesichts der aktuellsten Zahlen, die den Aufschwung des Video- und DVD- Markts belegen. Mit 49,2 Millionen verkauften Exemplaren übertraf der Jahresumsatz 2002 den Gesamtabsatz seit der DVD- Einführung 1998.13 Diese Tendenz spiegelt sich auch im voraussichtlichen compte de soutien für das Jahr 2003 wider, da die Einnahmen durch die Vermarktung mit Hilfe der DVD 50 Prozent höher erwartet werden als im Vorjahr (Tabelle 2-1).

Weitere Einnahmequellen stammen aus dem mit besonderen Abgaben belegten Pornographie-Kino sowie aus den recettes diverses ou accidentelles, die unter anderem die Rückzahlungen aus vergebenen Förderdarlehen der Vorjahre berücksichtigen. Das CNC beansprucht jährlich einen Anteil von 4,6 Prozent des compte de soutien für eigene Verwaltungskosten.

Die Fördermittel, die vom CNC vergeben werden, werden einerseits dem compte de soutien entnommen und andererseits durch direkte Beiträge des Staates ergänzt. Die Subventionen, die direkt vom Ministère de la Culture et de la Communication gestellt werden, sind « consacrées au financement des missions d ’ animation culturelle, de conservation et de diffusion patrimoniale. »14 und betragen ungefähr sechzehn Prozent des Gesamtbudgets der staatlichen Filmförderung (Tabelle 2-2).

Die Höhe des direkten staatlichen Beitrags ist für 2003 geringer als im Vorjahr, da die Zuwendungen für die Directions Régionales des Affaires Culturelles (DRAC) noch nicht eingerechnet sind (Tabelle 2-2).15

Tabelle 2-2 Zusammensetzung des Budgets für staatliche Filmförderung16

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Subventionen aus dem staatlichen Budget werden auf die drei Bereich des Kinosektors aufgeteilt, wobei ungefähr 50 Prozent für Produktionsfördermaßnahmen verwendet werden. An den Bereich Filmverleih gehen circa fünfzehn Prozent der Fördermittel und die exploitation erhält ungefähr 35 Prozent.17

3. L’aide à la production

3.1 Der Produktionssektor in Frankreich

Das Dictionnaire du Film definiert den Bereich der Produktion als « la brancheéconomique du cinéma rattachée à la réalisation d ’ un film » .18 Der Produzent ist demnach « la personne responsable du financement et de l ’ administration d ’ un film, de l ’é tat de projet jusqu ’à sa sortie ».19 Das heißt, er ist insbesondere für die Sicherung der Finanzierung des Films zuständig. Doch die Investitionen sind sehr hoch, denn die durchschnittliche Höhe von Filmbudgets liegt bei 4,36 Millionen Euro.20 Die Einnahmen sind hingegen ungewiss, da der Erfolg des Films beim Publikum nicht vorhersehbar ist, und dazu kommt, dass der Preis für die Eintrittskarten unabhängig von den Produktionskosten fixiert ist. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens und des großen Risikos kann der Produzent die Mittel nicht alleine aufbringen und muss deshalb auf Fremdfinanzierung durch Koproduzenten oder in Form öffentlicher und privater Unterstützung, zurückgreifen. An dieser Stelle wird deutlich, dass monetäre Förderung nötig ist, um die Finanzierung einer Produktion überhaupt erst zu ermöglichen. Außerdem wird durch die Subventionen dem Produzenten die Möglichkeit eröffnet, künstlerische Ansprüche zu berücksichtigen, anstatt aus rein wirtschaftlichem Kalkül zu handeln. Die unterschiedlichen Maßnahmen zur Produktionsförderung in Frankreich werden im Folgenden eingehender behandelt.21

3.2 Der Beitrag der Fernsehsender

Die Sender werden vom Staat, abgesehen von den Abgaben in den compte de soutien, zu einem Beitrag an der Finanzierung der Kinoproduktion verpflichtet. Es handelt sich dabei nicht um Subventionen im eigentlichen Sinn, sondern vielmehr um eine staatlich verordnete Finanzierungsquelle. Der Anteil des Fernsehens an der Finanzierung des Kinos ist inzwischen essenziell geworden und kann deshalb nicht übergangen werden, wenn von Filmförderung in Frankreich die Rede ist. Die staatliche Regelung zielt insbesondere auf die Finanzierungssicherung der nationalen und europäischen Produktionen, sowie der Low Budget- Produktionen ab.

Der Pay-TV-Sender Canal Plus stellt den größten Investor dar. Er ist verpflichtet 20 Prozent seines Jahresumsatzes in die Kinoproduktion zu investieren. Für französische Werke müssen mindestens neun Prozent aufgebracht werden. Die Finanzierungsbeteiligung kann in Form einer Koproduktion erfolgen, was allerdings seltener geschieht, oder durch den Kauf der Ausstrahlungsrechte vor Drehbeginn (pré-achats) . Zusätzlich gilt für Canal Plus die clause de diversit é, die vorsieht, dass 45 Prozent der pré-achats Produktionen gewidmet werden müssen, deren Budget kleiner ist als 5,34 Millionen Euro, um sicherzustellen, dass sich der Sender nicht nur an wenigen großen, kommerziellen Produktionen beteiligt.22

Die unverschlüsselten- sowie die Kabel- und Satellitensender23 müssen nur 3,2 Prozent des Umsatzes investieren, beziehungsweise 2,5 Prozent in französische Produktionen. Kabel- und Satellitenkanäle, deren Schwerpunkt auf der Ausstrahlung von Kinofilmen liegt, sind seit Januar 2003 verpflichtet, 21 Prozent des Jahresumsatzes für den Kauf von Filmrechten aufzubringen, wobei siebzehn Prozent des Umsatzes für französische Produktionen reserviert sein müssen.

Im Jahr 2002 stellte das Fernsehen durch Koproduktionen 4,6 Prozent und durch den Kauf von Filmrechten 29 Prozent der gesamten Investitionen in die französische Produktion (Abbildung 3-3). In den vergangenen Jahren hat sich eine regelrechte Abhängigkeit der Filmbranche von den Investitionen des Fernsehens, insbesondere von Canal Plus entwickelt. Da sich die Sender seit geraumer Zeit mit schwindenden Umsätzen konfrontiert sehen, versucht man, sich zunehmend aus dieser Abhängigkeit zu lösen. Dabei gewinnen die öffentlichen Fördermittel mehr an Bedeutung, die im Folgenden dargestellt werden.

3.3 Förderung auf nationaler Ebene

Trotz zaghafter Dezentralisierungsbestrebungen steht im zentralistischen Frankreich die überregionale Förderung an erster Stelle. Das CNC übernimmt dabei die koordinierende Funktion für die staatliche Subventionsvergabe auf dem gesamten Sektor.24

3.3.1 Le CNC- Centre National de la Cinématographie

Das CNC vergibt erstens eine wirtschaftlich motivierte automatische Förderung, die aide automatique, auch soutien automatique genannt, um die Produktion in Frankreich quantitativ anzukurbeln. Zweitens die aide sélective,25 die darauf abzielt, die künstlerische Qualität der Filme zu sichern.

Die Mittel für die aide automatique werden aus dem compte de soutien au cinéma geschöpft und stehen jedem Produzenten zu, der durch die Steuern aus der Vermarktung einer anderen Filmproduktion bereits einen Beitrag zum Kinofonds geleistet hat. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den Steuereinnahmen, die die gesamte Vermarktung des Referenzfilms in fünf Jahren eingebracht hat. Der Verteilungsschlüssel für die Vergabe der aide automatique wurde im Jahr 2003 neu festgelegt und ist erfolgsorientiert ausgerichtet. Gleichzeitig erfolgt eine Umverteilung von publikumsstarken zu schwächeren Filmen (Tabelle 3-1).

Tabelle 3-1 Verteilungsschlüssel der automatischen Produktionsförderung26

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Summe der automatischen Förderung27 ist in den letzten Jahren parallel zu einem wachsenden Produktionsvolumen kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2002 wurden für die aide automatique 55,10 Millionen Euro aufgewendet (Tabelle 3-2). Diese Summe deckte damit 7,6 Prozent der gesamten Jahresinvestitionen in die französische Filmproduktion (Abbildung 3-3).

Tabelle 3-2 Die Vergabe der automatischen Produktionsförderung von 1997 bis 200228

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Jahr 1959 wurde das System der aide sélective eingeführt, um insbesondere das Autorenkino zu fördern.29 Interessanterweise entstand diese Förderungsart zeitgleich mit dem Autorenkino selbst. Ende der fünfziger Jahre setzte die Bewegung der Nouvelle Vague der bis dahin üblichen qualitéfran ç aise, die sich durch sehr aufwendige Produktionen auszeichnete, ein neues Verständnis von Kino entgegen, das den Film mehr als künstlerische Ausdrucksweise verstand.

Die Mittel für diese Förderung werden ebenfalls dem compte de soutien au cinéma entnommen. Die aide sélective wird im Bereich Filmproduktion als teilweise rückzuzahlendes Darlehen vergeben, dessen Rückzahlsumme sich nach dem Umsatz des geförderten Films richtet. Deshalb wird die selektive Förderung in diesem Zusammenhang als avance sur recettes bezeichnet. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben wird von einer Sachverständigenkommission getroffen, wobei die Förderung meist vor Drehbeginn (avance sur recettes avant réalisation), anhand der Vorlage des Drehbuchs vergeben wird. In manchen Fällen erfolgt die Unterstützung erst nach Fertigstellung des Films (avance sur recettes après réalisation). Laut Frédéric Mitterand, dem Präsidenten der Auswahlkommission, bringt die avance sur recettes drei Vorteile für einen Film. In erster Linie sichert sie einen Teil der Finanzierung. Darüber hinaus erleichtert sie, als eine Art Qualitätssiegel, die Akquisition weiterer finanzieller Mittel. Zuletzt bewirkt die Bewilligung der avance sur recettes, dass besonders Produktionen von Erstlingswerken, die mangels Referenzfilm keinen Anspruch auf die aide automatique haben, mehr Professionalität ermöglicht wird. Die vorrangigen Ziele der avance sur recettes sind:

favoriser le renouvellement de la création en encourageant la réalisation des premiers films et (..) soutenir un cinéma indépendant, audacieux au regard des normes du marchés et qui ne peut, sans aide publique trouver sonéquilibre financier. 30

Debütantenfilme haben eine besondere Bedeutung, da sie die Innovationsfähigkeit einer Filmlandschaft widerspiegeln, sowie die Bereitschaft zur Förderung von jungen Talenten zeigen. Im Jahr 2002 waren in Frankreich 41 Prozent aller Kinoproduktionen sogenannte premiers films, wovon 40 Prozent mit der avance sur recettes avant ou après réalisation gefördert wurden (Tabelle 3-3).

Tabelle 3-3 Entwicklung der avance sur recettes für Erstlingswerke von 1996 bis 200231

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nur 8,5 bis 10,5 Prozent der jährlich eingereichten Anträge erhalten tatsächlich die Förderung.32 Deshalb sorgt die avance sur recettes immer wieder für Diskussionen in der französischen Filmbranche. Es wird vielfach beklagt, die Förderung käme zu häufig großen Produktionsfirmen zugute, anstatt ausschließlich unabhängigen kleinen Produzenten, die auf die Unterstützung angewiesen sind. Aus diesem Grund hatten im Sommer 2002 mehrere producteurs indépendants33 gefordert, den Förderhöchstbetrag für große Produktions- gesellschaften auf 8.000 Euro zu beschränken. Diese bräuchten die Förderung nicht aufgrund fehlender finanzieller Mittel, sondern würden sie als Werbemaßnahme zweckentfremden. Im Gegenzug wurde gefordert, den unabhängigen Produzenten jeweils bis zu 600.000 Euro zu gewähren. Pascal Rogard, Vertreter der Sociétécivile des auteurs- réalisateurs-producteurs (ARP) wünscht que les attributions de l ’ avance ne se fassent plus comme par le passé, en fonction du budget des films (plus le filmétait cher, plus ilétait aidé), mais vraiment en fonction de ses besoins de financement.34

Laut einer aktuellen Studie für das Ministère de la Culture ist allerdings festzustellen, dass ohnehin zwischen 80 und 90 Prozent der avance sur recettes an die production indépendante vergeben werden.35 Um die Rücklaufquote der Förderdarlehen mindestens konstant zu halten, müssen aber auch sogenannte films grand public unterstützt werden, solange der künstlerische Anspruch gewährleistet ist, wie beispielsweise 8 Femmes von François Ozon, der 228.000 Euro erhielt.

Grundsätzlich soll die avance sur recettes nicht die Eigenbeteiligung des Produzenten ersetzen, weshalb Filmprojekten die Förderung verweigert wird « quand il s'agit d'un projet ambitieux mais très bien financé, ou d ’ un projet adosséà un groupe, avec des stars, une visibilitéet une viabilitéé vidente. » 36 Dennoch konnten im Jahr 2001 fünf der acht höchstgeförderten Filme weitgehend über die avance sur recettes finanziert werden.37 Generell liegt die durchschnittliche Förderungshöhe der avance avant réalisation bei ungefähr 380.000 Euro für einen Spielfilm und bei 240.000 Euro für einen Dokumentarfilm. Im Jahr 2002 erhielten 48 Filme die avance sur recettes avant réalisation mit einer gesamten Fördersumme von 17,07 Millionen Euro, im Gegensatz zu 17,92 Millionen im Vorjahr. Die Zahl der geförderten Filme lag in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlich 47 Werken pro Jahr (Tabelle 3-4). Im Halbjahr 2003 wurden bereits siebzehn Filme mit der avance avant réalisation unterstützt, wie zum Beispiel die Produktionsfirma Alicéléo mit 350.000 Euro für den Film Feux Rouges von Cédric Kahn.38

Tabelle 3-4 Anzahl der Filme, die die avance sur recettes erhielten (1994 bis 2002)39

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die avance sur recettes après réalisation ist auf einen Förderhöchstbetrag von 152.000 Euro für einen premier film und auf 76.300 Euro für andere Werke festgelegt. Im Jahr 2002 wurden insgesamt 816.000 Euro für die Förderung von zwölf Filmen vergeben, im Gegensatz zu 1,3 Millionen für neunzehn Filme im Jahr 2001 und 486.000 Euro für neun Filme im Jahr 2000.41 Im Jahr 2003 erhält unter anderem die Produktionsfirma Extravaganza für den Film Pas si grave von Bernard Rapp die avance sur recettes après réalisation mit einer Summe von 76.000 Euro.

Die Höhe der avance sur recettes insgesamt ist in den letzten Jahren kaum gestiegen, was darauf zurückzuführen ist, dass aufgrund des steigenden Produktionsniveaus die aide automatique höhere Beträge beansprucht. Die automatische wird vorrangig vor der selektiven Förderung aus dem compte de soutien bedient. Aber auch Kurzfilmförderung oder die finanzielle Unterstützung verschiedener Organisationen beanspruchen immer mehr Fördermittel aus dem compte de soutien.42

Das CNC vergibt eine außerdem eine aide à l ’é criture und eine aide à la r éé criture, um die Qualität der Drehbücher zu erhöhen. Im Jahr 2001 wurden 610.000 Euro im Rahmen der aide à la r éé criture zur Bearbeitung von 41 Drehbüchern vergeben. Nachdem diese Subvention 2002 reformiert wurde, können seither nicht nur Drehbuchautoren für einen premier film gefördert werden, sondern auch Autoren und Regisseure, die bereits einen Kinofilm vorweisen können.43

Weiterhin existiert die aide pour les coproductions internationales und die aide aux films en languesétrangères, wodurch vor allem europäische Werke unterstützt werden sollen. Die Förderungshöhe belief sich im Jahr 2001 auf 1,34 Millionen Euro.44 45

3.3.2 Les SOFICAS- Sociétés pour le Financement du Cinéma et de l ’ Audiovisuel

Die direkten und indirekten Subventionen des Staates reichen allerdings nicht aus, um die Finanzierung der Filme zu sichern und gleichzeitig ein breites Niveau der Produktion zu gewährleisten. Die Investitionen in die kinematographische Industrie sind aufgrund des hohen Risikos des Filmsektors generell sehr gering. Um Anreize für Investoren zu schaffen, wurde in Frankreich eine Verknüpfung des Bank- und Finanzwesens mit dem Kinosektor in Form der SOFICA und dem IFCIC46 entwickelt .

Die Sociétés pour le Financement du Cinéma et de l ‘ Audiovisuel (SOFICA) sind sogenannte sociétés anonymes, also Aktiengesellschaften, die seit 1985 in die französische Film- und Fernsehproduktion investieren. Durch die Form der Aktiengesellschaft kann das Risiko der Investitionen auf mehrere Akteure, sprich Aktionäre, verteilt und dadurch verringert werden.

Für die Gründung einer SOFICA ist die Genehmigung des Finanzministers nötig, sowie ein Startkapital von mindestens vier Millionen Euro. Das Ziel der Gesellschaft muss ausschließlich die Finanzierung kinematographischer und audiovisueller Werke sein. Um die Dauerhaftigkeit der Investitionen zu gewährleisten, ist die Mindestgeschäftsdauer einer SOFICA auf zehn Jahre festgelegt.

Bei der Finanzierung einer Produktion dürfen nicht mehr als 50 Prozent des Filmbudgets von den SOFICA übernommen werden, da sie in keinem Fall den Status eines Koproduzenten innehaben können. Aus ihrer Beteiligung stehen den Gesellschaften lediglich Anrechte auf Umsatzanteile zu, die wiederum in neue Projekte investiert werden oder zur Tilgung von Verlusten aus anderen Filmen eingesetzt werden. Das Kapital für die Investitionen kommt durch die Aktionäre zustande. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Anteile an den SOFICA erwerben und somit von Steuervorteilen profitieren, wobei auch hierbei die Dauerhaftigkeit der Investition gewahrt werden soll. Deshalb werden die Steuervergünstigungen erst ab einer Anlage von mindestens fünf Jahren gewährt. Bei den sogenannten SOFICA garanties, die den Aktionären eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals garantieren, ist die Investition sogar auf acht Jahre festgesetzt.47 Eine Privatperson kann einen Kapitaleinsatz von bis zu 25 Prozent ihres Nettojahreseinkommens steuerlich geltend machen .48 Unternehmen können ab dem ersten Jahr 50 Prozent des investierten Kapitals als Sonderabschreibung absetzen. Es liegt besonders im Interesse von Produktionsfirmen, sich an den SOFICA zu beteiligen und somit neben steuerlichen Vorteilen, günstige Finanzierungsmöglichkeiten für eigene Produktionen zu sichern.49 Um zu vermeiden, dass nur Filme von der an der SOFICA beteiligten Produktionsfirma unterstützt werden, wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass mindestens 35 Prozent der Beteiligungen an Filmen der production indépendante50 erfolgen müssen. Obwohl dieser Richtwert meistens sogar überschritten wird, wird von verschieden Seiten in der Kulturpolitik gefordert, den Prozentsatz auf 50 Prozent zu erhöhen.51

Tabelle 3-5 Die Produktionsfinanzierung der SOFICA von 1995 bis 200252

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die SOFICA beteiligen sich an durchschnittlich 35 Prozent der französischen Produktionen jährlich. Im Jahr 2002 wurden 33,42 Millionen Euro in die Produktion von 57 französischen Filmen investiert mit einem durchschnittlichen Beitrag von 590.000 Euro pro Film (Tabelle 3-5). Unter den Begünstigten befanden sich 23 Debütantenwerke, die mit einer Gesamtsumme von 9,97 Millionen Euro unterstützt wurden.53

Neben der Förderung des französischen Films können die SOFICA außerdem jährlich bis zu 20 Prozent in europäische Koproduktionen investieren, wenn die Einnahmen wiederum einer französischsprachige Produktion zugute kommen. Diese Richtlinie wird allerdings kaum in die Praxis umgesetzt. Im Jahr 2002 waren alle unterstützten Filme in französischer Sprache.54

Von den gesamten Investitionen der SOFICA in die Filmproduktion im Jahr 2002 wurden 49 Prozent allein von den drei größten Gesellschaften gestellt (Tabelle 3-6).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3-6 Investitionen der SOFICA-Gesellschaften im Jahr 200255

Die SOFICA werden immer wieder kritisiert, da die Gemeinkosten, die durch die Steuervergünstigungen Einzelner entstehen, sehr hoch sind. Dies ist besonders brisant, wenn man beachtet, dass der Beitrag der SOFICA zur Filmproduktion seit ihrer Gründung deutlich gesunken ist. In den Anfangsjahren nach 1985 lag ihr Beitrag bei circa zehn Prozent an der Gesamtinvestition in die französische Filmproduktion. Im Jahr 2002 ist lediglich ein Anteil von 4,6 Prozent zu verzeichnen (Abbildung 3-3).56 Laut eines Berichts für den französischen Sénat aus dem Jahr 1998 würde ohne Unterstützung der SOFICA die Produktion von nur vier bis fünf Filmen jährlich wegfallen. Angesichts des Produktionsvolumens in Frankreich, das durchschnittlich 150 Filme pro Jahr umfasst, stellt sich die Frage, ob die hohen Gemeinkosten eine Förderungsart rechtfertigen, die relativ wenig zur Produktionssteigerung beiträgt. Die Gemeinkosten belaufen sich jährlich auf sechzehn bis achtzehn Millionen Euro.57 Diese hohe Summe resultiert hauptsächlich aus dem großen Anteil von Spitzenverdienern unter den Anlegern. So besaßen zum Beispiel von den 2.527 privaten Investoren im Jahr 1995, die steuerliche Vorteile geltend machen konnten, 30 Prozent ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von über 150.000 Euro.58

Ein weiterer Kritikpunkt wird in den SOFICA gesehen, die den Anlegern die Rückzahlung des Kapitals nach acht Jahren zusichern, was dem Risikocharakter der Filmbranche nicht gerecht wird. In dem Bericht für das Ministère de la Culture wird in diesem Zusammenhang die Senkung der Rückzahlungsgarantie auf 75 Prozent des eingesetzten Kapitals befürwortet. Andererseits ziehen sich Unternehmen immer mehr aus dem Kapital der SOFICA zurück, weshalb für diese Großanleger wiederum neue Anreize geschaffen werden müssten. Das System der SOFICA wird im Moment eingehend geprüft und sehr wahrscheinlich bald reformiert.

[...]


1 Jacques Chirac zitiert in: Bédaria, Catherine/ Gurrey Béatrice, Jacques Chriac célèbre la diversitéculturelle, in: Le Monde, 4. Februar 2003, S.28.

2 GATT = General Agreement of Tarifs and Trade. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen und Vorläuferin der WTO. GATT propagiert die Liberalisierung des Warenhandels.

3 GATS = General Agreement on Trade in Services. Abkommen über den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen.

4 Jacques Chirac am 4. Dezember 1995 in der New York Times.

5 Extraits du discours de Jacques Chirac, dimanche 2 février 2003 à l’occasion des 2èmes Rencontres internationales des professionnels de la culture, abgedruckt in: Le Monde, 4. Februar 2003, S.28.

6 vgl. Benghozi, Pierre-Jean, Le cinéma - Entre l ’ art et l ’ argent, Paris: L’Harmattan 1989, S.179.

7 vgl. Backmeyer, Ulf, Das franz ö sische Kino zwischen Kunst und Kommerz, Diplomarbeit an der Universität Passau 1996, S.41.

8 http://www.cnc.fr/b_actual/fr_budget03.htm?b_actual/fr_budget03.htm, 16.04.2003.

9 vgl. Dubet, Eric, Economie du cinéma européen de l ’ interventionnisme à l ’ action entrepreneuride, Paris: L’Harmattan, 2000, S.128. An dieser Stelle wird deutlich, welch einschneidende Auswirkungen eine Ablehnung der exception culturelle für das französische Fördersystem hätte.

10 vgl. Vidal, Marcel, Cinéma- Th éâ tre dramatique, Sénat Nr.69, 2002/2003, S.19.

11 vgl. Dubet, Eric, S.127.

12 vgl. http://www.cnc.fr/b_actual/fr_budget03.htm?b_actual/fr_budget03.htm, 16.04.2003.

13 vgl. « Année record pour le DVD », in : STUDIO Magazine, April 2003, S.64.

14 vgl. Vidal, S.18.

15 Ebd., S.18.

16 Ebd., S.18.

17 Die Anteile errechneten sich aus den in der Arbeit verwendeten Daten aus unterschiedlichen Quellen und können nur die grobe Gewichtung der einzelnen Ebenen bei der Verteilung der Subventionen widerspiegeln.

18 Roy, André , Dictionnaire du Film, Outremont 1999, S.249.

19 Ebd., S.248.

20 vgl. Leclerc, Jean-Pierre, Reflexions sur le dispositif fran ç ais de soutien à la production cinématographique, Rapport établi à la demande du ministre de la Culture et de la Communication, Januar 2003, S.12.

21 dieser Punkt folgt inhaltlich: Leclerc, Jean-Pierre, S.16f.

22 Interview: Aviles, Florence, Florence.Aviles@cnc.fr, 05.06.2003.

23 für Kabel und Satellitensender gilt die Regelung erst seit 1. Januar 2003.

24 dieser Punkt folgt inhaltlich: Dubet, Eric, S.125-131.

25 auch soutien sélectif genannt.

26 http://www.cnc.fr/b_actual/budget03/budger03.htm#1, 16.04.2003.

27 deutsches Äquivalent ist die Referenzfilmf ö rderung.

28 CNC (Hg.), La production cinématographique en 2002, Bilan statistique des films agréés du 1er janvier au 31 décembre 2002, März 2003, S.24.

29 der folgende Abschnitt folgt inhaltlich: Drouhaud, Sarah, «L’avance sur recettes victime de son succès?», in: Le Film Fran ç ais, 19.Oktober 2001.

30 Ebd.

31 http://www.cnc.fr/d_stat/dossiers/bilancine03/13.htm, 16.04.2003.

32 vgl. Vulser, Nicole, «Un noveau scénario pour l’avance sur recettes», in : Le Monde, 07.10.2002.

33 Definition production indépendante : « En Europe, cinéaste, producteur, distributeur ou exploitant travaillant hors des conglomérats de production et des grands circuits de diffusion. En France, une association regroupe les indépendants,: ‘ L ’ Union des indépendants du cinéma ’» . in: Roy, André, S.249.

34 Vulser, Nicole, «Un noveau scénario pour l’avance sur recettes», in : Le Monde, 07.10.2002.

35 Leclerc, Jean-Pierre, S.49.

36 Drouhaud, Sarah, «L’avance sur recettes victime de son succès ? », in: Le Film Fran ç ais, 19.Oktober 2001.

37 vgl. Vulser, Nicole, «Un noveau scénario pour l’avance sur recettes», in: Le Monde, 07.10.2002. Es ist davon auszugehen, dass diese Filme vergleichsweise niedrige Budgets hatten.

38 vgl. http://www.cnc.fr/b_actual/r5/ssrub1/cp121_12.htm, 09.06.2003.

39 CNC (Hg.), La production cinématographique en 2002, Bilan statistique des films agréés du 1er janvier au 31 décembre 2002, März 2003, S.25.

40 En 1995, un film, en 1996, un film, en 1998,trois films, en 2000, un film, de coproduction à majorité étrangère ont également bénéficié d’une avance sur recettes.

41 vgl. CNC (Hg.), La production cinématographique en 2002, Bilan statistique des films agréés du 1er janvier au 31 décembre 2002, März 2003, S.26.

42 vgl. CNC (Hg.), Rapport du groupe de travail sur le financement de la production cinématographique, Juli 2002, S.10.

43 vgl. http://www.cnc.fr/cncinfo/283/fin_public.htm, 13.03.2003.

44 vgl. Ebd.

45 dieser Punkt folgt inhaltlich: - Ohne Autor, Mécenat et sponsoring/ SOFICA, Reihe: Le guide du producteur, Nr. 4, Paris: Dixit, 1987, S.146- 199. - .http://www.cnc.fr/d_stat/dossiers/bilancine03/10.htm, 17.01. 2003. - Hollstein, Kristina, Filmwirtschaft und Filmförderung in Deutschland und Frankreich, Potsdam 1996, S.190.

46 Institut pour le Financement du Cinéma et des Industries Audiovisuelles, siehe auch Kapitel 3.3.3 der Arbeit.

47 vgl. Bonnel, René, La vingt-cinquième image- uneéconomie de l ’ audiovisuel, Paris3: Gallimard, 2001, S.224.

48 vgl. Cluzel, Jean, Les aides publiques au cinéma fran ç ais : le prix d ’ une réussite, Assemblée nationale- Sénat, Paris 1998, S.30.

49 vgl. CNC (Hg.), Rapport du groupe de travail sur le financement de la production cinématographique, Juli 2002, S.29.

50 In diesem Fall bedeutet production indépendante: Produktionsgesellschaften, die keine Anteile an der SOFICA halten.

51 CNC (Hg.), Rapport du groupe de travail sur le financement de la production cinématographique, Juli 2002, S.31.

52 vgl. http://www.cnc.fr/d_stat/dossiers/bilancine03/10.htm, 17.01. 2003 und CNC (Hg.), La production cinématographique en 2002, Bilan statistique des films agréés du 1er janvier au 31 décembre 2002, März 2003, S.22.

53 Ebd., S.22f.

54 CNC (Hg.), La production cinématographique en 2002, Bilan statistique des films agréés du 1er janvier au 31 décembre 2002, März 2003, S.23.

55 Ebd., S.23.

56 Evolution de la production cinématographique fran ç aise, in: www.cnc.fr/b_actual/com_min_300403/fich_prod_cin.pdf, 17.03.2003.

57 vgl. Cluzel, Jean, S.19.

58 vgl. Ebd., S.31.

Fin de l'extrait de 68 pages

Résumé des informations

Titre
Filmförderung in Frankreich. Formen der Unterstützung des französischen Kinos auf den Ebenen Produktion, Filmverleih und Kinobetrieb am Beispiel der Region Rhône-Alpes
Université
University of Passau  (Kulturwissenschaft)
Note
1,0
Auteur
Année
2003
Pages
68
N° de catalogue
V21651
ISBN (ebook)
9783638252188
Taille d'un fichier
877 KB
Langue
allemand
Mots clés
Filmförderung, Frankreich, Formen, Unterstützung, Kinos, Ebenen, Produktion, Filmverleih, Kinobetrieb, Beispiel, Region, Rhône-Alpes
Citation du texte
Daniela Nuber (Auteur), 2003, Filmförderung in Frankreich. Formen der Unterstützung des französischen Kinos auf den Ebenen Produktion, Filmverleih und Kinobetrieb am Beispiel der Region Rhône-Alpes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21651

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