Online-Hauptversammlungen und -Parteitage


Trabajo de Seminario, 2004

23 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einf ührung und Motivation

2 HV bei Aktiengesellschaften
2.1 Einleitung
2.2 Rechtliche Aspekte
2.3 Case-Study: Celanese AG
2.4 Vor -und Nachteile
2.5 Fazit

3 HV bei Vereinen
3.1 Einleitung
3.2 Rechtliche Aspekte
3.3 Case-Studies
3.3.1 Hostsharing eG
3.3.2 VVVD e.V
3.3.3 Initiative D21 e.V
3.4 Vor -und Nachteile
3.5 Fazit

4 HV bei Parteien
4.1 Einleitung
4.2 Rechtliche Aspekte
4.3 Case-Studies
4.3.1 CDU Mitgliedernetz
4.3.2 Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Baden-Württemberg
4.4 Vor -und Nachteile
4.5 Fazit

Literatur

1 EINF ÜHRUNG UND MOTIVATION

In der heutigen Gesellschaft wird es durch moderne Kommunikationsmittel möglich, virtuell an anderen Orten präsent zu sein, ohne dort jedoch physisch anwesend zu sein. Dies gilt nicht nur für Personen wie den Regisseur Peter Jackson, der für den Final Cut seines Films Herr der Ringe: Die zwei Türme in Wellington, Neuseeland verweilte, während in den Abbey Road Studios in London die Filmmusik eingespielt wurde, die er live über eine Breitbandleitung und in Echtzeit begutachten konnte, es wird auch durch immer günstigere Breitbandtechnik möglich, Veranstaltungen wie Versammlungen und Vorlesungen zu virtualisieren und sie in Echtzeit an verschiedenen Orten zu erleben. Diese Arbeit soll die an Hand des Beispiels einer Hauptversammlung zeigen und dabei nicht primär auf die technischen Hürden und Erforder- nisse eingehen, sondern vielmehr die rechtlichen und soziologischen Aspekte und Chancen betrachten.

Am Beispiel einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eines Vereines und letzt- endlich einer politischen Partei soll diskutiert werden, unter welchem Vorraussetzungen die Hauptversammlungen stattfinden können und was sie dem einzelnen Teilnehmer bieten können.

Die Untergliederung erfolgt dabei in einen Teil pro Art der Versammlung mit jeweils Motivation, rechtlichen Aspekten, Fallbeispiel und Fazit aus diesen Case Studies.

2 HV bei Aktiengesellschaften

2.1 Einleitung

Aktien von Unternehmen befinden sich meist in einem starken Streubesitz, es können sich so- wohl institutionelle Anleger als auch Dynastien, andere Unternehmen, Mitarbeiter oder auch Kleinaktionäre mit nur wenigen Aktien an einem Unternehmen beteiligen. Die Kleinaktionäre haben im Gegensatz zu den größeren Anlegern meist nicht die Gelegenheit, zu den Hauptver- sammlungen des Unternehmens anzureisen, da für sie der Weg und die Kosten oft in keinem Verhältnis zu dem Nutzen der Teilnahme an der Hauptversammlung stehen. Daher werden sie meist ihrer Bank das Stimmrecht für die Versammlung übertragen mit dem Auftrag, in ihrem Interesse abzustimmen.

Doch nicht nur den Aktionären entstehen Kosten, da die Unternehmen meist auch sehr re- präsentative Veranstaltungsräume mieten und für eine gute Bewirtung samt einiger Goodies sorgen, fallen auch hier pro Aktionär relativ hohe Kosten an. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Aktionären daher die Möglichkeit, Online mittels eines Proxy Voters über die einzelnen Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung abzustimmen [Web03]. In den letzten beiden Jahren haben 17 DAX und MDAX Unternehmen in Deutschland diese Möglichkeit genutzt.

Bislang mussten Aktionäre um über die Tagesordnungspunkte einer Hauptversammlung abstimmen zu können entweder persönlich anwesend sein oder sich durch eine Person vor Ort vertreten lassen. Mit der Änderung des Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (NaStraG) sowie des Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG), haben börsennotierte Unternehmen nun seit etwa zwei Jahren auch die Möglichkeit, Abstimmungen über das Internet durchzuführen. Mit dem sogenannten Internet Proxy Voting (IPV) können Aktionäre entweder bis kurz vor der Abstimmung ihr Votum abgeben oder ihr zuvor schon festgelegtes Stimmverhalten noch einmal kurzfristig ändern.

2.2 Rechtliche Aspekte

Verschiedenste rechtliche Aspekte gilt es bei dem sogenannten Internet Proxy Voting und der “virtuellen Hauptversammlung“ zu beachten. Im folgenden werden die wichtigsten Aspekte nach [Pro03] kurz beleuchtet und zusammengefasst.

Art der Hauptversammlung Man unterscheidet zwischen zwei Grundmodellen, wovon eines bereits bei mehreren großen DAX Unternehmen erfolgreich getestet wurde. Das erprobte Modell ist die Übertragung der Hauptversammlung, d.h. die Hauptversamm- lung findet wie bisher statt, wird jedoch zusätzlich nach außen über das Internet übert- ragen. Die Onlinebeteiligten können über einen vor Ort anwesenden Vertreter auch ab- stimmen, dieser muss natürlich wie im folgenden noch erläutert wird, bevollmächtigt und angewiesen werden. Das zweite Modell sieht vor, die Hauptversammlung komplett virtuell durchzuführen. Die komplette Abwicklung webgestützt durchzuführen ist mit dem deutschen Aktienrecht noch nicht vereinbar, in England und in den USA liegen jedoch bereits entsprechende Anträge vor, um diese Art der Hauptversammlung auch rechtlich verbindlich realisieren zu können.

Zuverl ässigkeit der Verbindung Sollte die Hauptversammlung übertragen werden, stellt sich die Frage, ob das IPV beim Ausfall der Server wiederholt werden muss, dies ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung nicht der Fall, ein Ausfall sorgt nicht dafür, dass die getroffenen Beschlüsse ungültig werden (siehe auch Paragraph 135 Abs. 6 AktG).

Ver änderung der Tagesordnung der Hauptversammlung Unabhängig von der Form der Übertragung der Hauptversammlung beispielsweise über das Internet ist es nicht möglich, der Tagesordnung neue Punkte hinzuzufügen. Neuen Punkte könnten nicht wirksam zur Abstimmung gestellt werden, da die Tagesordnung unter gewissen Aspek- ten bekannt gemacht werden muss und bei neuen Punkten Vertretern unter Umständen keine Weisungen erteilt werden könnten. Dies würde zur Anfechtbarkeit der Entschei- dungen führen.

Befragung des Vorstandes Eine Einschränkung zur freiwilligen Zuschaltung zur Online- Befragung des Vorstandes gibt es nicht, jedoch sollte dies nicht zu Lasten der Zeit der Präsenzteilnehmer gehen.

Einberufung der Hauptversammlung Die Hauptversammlung kann und muss heutzu- tage sogar auch elektronisch einberufen werden. Der elektronische Bundesanzeiger ist dafür zuständig (www.ebundesanzeiger.de) Die Tagesordnung muss auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

Elektronische Vollmachtserteilung Dies ist prinzipiell möglich, jedoch verlangt das Ak- tiengesetz die Schriftform. Die Satzung der AG kann dies vereinfachen. Die Vollmacht- serteilung sollte jedoch nicht mit der Weisungserteilung verwechselt werden. Diese ist formlos und jederzeit möglich.

Online-Stimmabgabe auf der Hauptversammlung Dies ist nicht möglich. Lediglich einem Vertreter, der anwesend sein muss, kann eine Entscheidung mitgeteilt werden, die dieser dann bekannt gibt.

Online-Teilnahme bei einer Hauptversammlung Die Aktionäre müssen nach gelten- den Recht ihre Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Dazu müssen sie anwesend oder rechtskräftig vertreten werden. Wie erwähnt, kann diese Vertretung nur durch einen lokalen Vertreter erreicht werden.

ÜbertragungderHauptversammlung über das Internet Die Satzung oder Geschäfts- ordnung kann es erlauben, die Hauptversammlung über das Internet zu übertragen. Oh- ne ausdrückliche Erlaubnis oder Erfordernis ist dies jedoch auch möglich, eine explizite Aufnahme in die Satzung gibt lediglich eine erhöhte Rechtssicherheit.

2.3 Case-Study: Celanese AG

Die Celanese AG ist ein international tätiger Konzern, der hauptsächlich auf den Gebieten Ba- sischemikalien, Acetatprodukte, technischen Kunststoffe und Lebensmittelzusatzstoffe arbei- tet. Die AG besteht als eigenständige Gesellschaft seit der Abspaltung 1999 von der Hoechst AG und ist sowohl im deutschen als auch im US-Aktienregister verzeichnet.Die Gesellschaft befindet sich in Streubesitz, der sowohl geographisch als auch nach Investoren aufzugliedern ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Besitz der Aktien der AG

Mit der Übertragung der Hauptversammlung über das Internet und der Nutzung des Internet Proxy Voting wollte Celanese vor allem die nordamerikanischen Aktionäre in den Abstim- mungsprozeß besser einbinden- als globale Aktie sah man dort besonderen Handlungsbedarf.

Alle Aktionäre, die im globalen Aktienregister eingetragen waren erhielten daher die Möglich- keit zur Weisungs- und Vollmachtserklärung über IPV. Um die Verfügbarkeit sicherzustellen, wurde im vornherein Probleme mit Cookies etc. angesprochen und eine technische Hotline eingerichtet. Weitere mögliche Probleme wie Mehrfachanmeldungen durch den Aktionäre, der eventuell eine Vollmacht an seine Bank gegeben hatte und zusätzlich per IPV anwesend war, traten nur in Einzelfällen auf und konnten durch Nachfragen gelöst werden.

In der Hauptversammlung waren am Ende gut 57 Prozent des gesamten stimmberechtigten Kapitals präsent, davon waren 17 Prozent des präsenten Kapitals durch Banken vertreten, 52 Prozent direkt durch die kuwaitischen Großaktionäre, 11 Prozent durch schriftlich legitimierte Vertreter mit Vollmacht und rund 5,5 Prozent per IPV.

2.4 Vor -und Nachteile

Vom IPV versprach sich die Celanese AG natürlich diverse Vorteile. Den Aktionären wurde folgendes geboten:

- Live- Übertragung der Hauptversammlung mit Debatte und Verkündung der Ergebnisse
- Vollmachtserteilung per Internet an einen Stimmrechtsvertreter
- Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter per Internet bis zum Schluss der Debatte
- Tagesordnungserweiterungen wenn wie unter 2.2 diskutiert möglich
- Abstimmungsmöglichkeit über Gegenanträge
- Erhöhung der Teilnehmerzahl bzw. allgemein größere Partizipation
- Bessere Einbindung der nordamerikanischen Aktionäre Natürlich gab es auch Nachteile bzw. nicht erreichte Ziele, die dem gegenüber standen.
- Eine Senkung der doch recht hohen Kosten pro Teilnehmer der Hauptversammlung konnte durch die geringe Nutzung bei doch recht hohem Technologiekosten nicht er- reicht werden
- Lediglich geringfügige Steigerung der Teilnehmerzahlen
- Technische Probleme durch neue Techniken und Zugriffszahlen

2.5 Fazit

Dennoch bietet die Online-Hauptversammlung einige Potenziale und Möglichkeiten, die je- doch durch die zumindest in Deutschland noch fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht voll entfaltet werden können [Ric01]. Die größten Potenziale sind allerdings in den wirklich rein über das Internet stattfindenden virtuellen Hauptversammlungen zu sehen, die es ermöglichen werden, ohne eine zentrale Lokalität eine Versammlung aller Mitglieder ab- halten zu können, die dann auch beschlussfähig sein wird und es bis auf Aspekte des Digital Divide allen Aktionären ermöglicht, ihre Meinung zu äußern ohne dass sie eine lange oder kostspielige Reise auf sich nehmen müssen. Dies würde die Bewirtungs- und Organisations- kosten senken und gleichzeitig demokratischere Strukturen in der AG fördern, so dass alle Aktionäre ohne größere Probleme ihr Stimmrecht wahrnehmen könnten

3 HV bei Vereinen

3.1 Einleitung

Neben den Aktiengesellschaften haben vor allem auch Vereine regelmäßige Mitgliedervolloder Hauptversammlungen. Die Kosten einer Hauptversammlung sind auch hier recht hoch und führen oftmals zu ausgedehnten Diskussionen und Debatten, in denen einzelne Gruppen versuchen, die Vereinspolitik nachhaltig zu beeinflussen.

Andererseits gibt es über das Internet heutzutage immer größere Gemeinschaften, die sich in Vereinen organisieren und die dezentrale Struktur des Internets nutzen. Gerade diese Vereine würden von virtuellen Zusammenkünften, bei denen nicht alle Mitglieder aus ganz Deutschland an einem zentralen Ort zusammenkommen müssten, profitieren. Die einzelnen Mitglieder könnten sich zu den Hauptversammlungen virtuell treffen.

Leider ist ungleich dem Aktienrecht das Vereinsrecht immer noch sehr veraltet, aktuelle technische Entwicklungen und das Aufkommen von virtuellen Gemeinschaften in dezentralen Netzen werden nicht berücksichtigt. Einige Vereine testen bereits diese Möglichkeit, jedoch scheitern viele diese Versuche bei den Amtspflegern der jeweiligen Vereine. Wenige Vereine haben bislang die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung nutzen können, im folgenden werden gescheiterte als auch erfolgreiche Versuche gezeigt.

3.2 Rechtliche Aspekte

Verschiedenste rechtliche Aspekte gilt es zu beachten Im folgenden werden die wichtigsten Aspekte kurz beleuchtet und zusammengefasst.

Rechtsverbindlichkeit Das Vereinsrecht bietet aktuelle nicht die Möglichkeit, ähnlich dem Aktienrecht, rein virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen. Ferner regelt das Ver- einsrecht nichts betreffend von Internet-Hauptversammlungen, so dass es Regel ist, dass eine virtuelle Hauptversammlung lediglich Empfehlungen für eine reale Haupt- versammlung aussprechen kann.

Abh ¨angigkeit von Amtspflegern Aufgrund der Tatsache, dass nichts geregelt ist, hängt eine Akzeptanz bzw. Rechtsverbindlichkeit von entsprechenden Satzungsparagraphen von den Entscheidungen der jeweiligen Amtspfleger des Vereines ab. Oftmals wurden

[...]

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Online-Hauptversammlungen und -Parteitage
Universidad
Carl von Ossietzky University of Oldenburg  (Department für Informatik)
Curso
Seminar Informatikpolitik
Calificación
1,3
Autor
Año
2004
Páginas
23
No. de catálogo
V21660
ISBN (Ebook)
9783638252256
Tamaño de fichero
427 KB
Idioma
Alemán
Notas
Online HV in Aktiengesellschaften, Vereinen und Parteien
Palabras clave
Online-Hauptversammlungen, Seminar, Informatikpolitik
Citar trabajo
Mathias Uslar (Autor), 2004, Online-Hauptversammlungen und -Parteitage, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21660

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Título: Online-Hauptversammlungen und -Parteitage



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