Die Krisen in den frühen Regierungsjahren Ottos des Großen


Seminar Paper, 2000

29 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Strukturen der Herrschaft Ottos des Großen bis 955
2.1. Ottos Herrschaftsanspruch
2.2. Die Rolle des Adels
2.3. Der Episkopat und das sogenannte Reichskirchensystem

3. Die Aufstände in den frühen Herrschaftsjahren Ottos des Großen
3.1. Der erste Aufstand 937...
3.2. Der Kampf um den Königsthron 939/940
3.3. Aufstand der nächsten Generation...
3.4. Die Aufstände im Spiegel der Herrschaftsstrukturen...

4. Die Krisenjahre 954-956 im Spiegel des Itinerars Ottos I.
4.1. Ottos Itinerar in Friedenszeiten seit 948
4.2. Ottos Itinerar in den Krisenjahren 954-956

Literatur

1. Einleitung

Otto der Große war in ein komplexes System von Machtstrukturen und Herrschergruppen eingebunden, die auch er, der König, beachten musste. Dies zeigte sich besonders in den Krisen, die Otto in den ersten beiden Jahrzehnten seiner Herrschaft durchlebte. Er musste Rücksicht auf seine Familie, auf entfernte Verwandte und andere Adelige nehmen. Auch die Kirche hatte eigene Ansprüche und nicht zuletzt gab es für Otto außenpolitische Probleme zu lösen.

In der folgenden Arbeit möchte ich die Hintergründe der Herrschaft Ottos beleuchten, aufzeigen, welche Schwierigkeiten der König zu beachten hatte und wie er sie behandelte.

Im zweiten Teil sollen konkrete Krisensituationen in Ottos Herrschaft unter die Lupe genommen werden, die im dritten Teil auch anhand der Regesten und des daraus resultierenden Itineras praktisch untersucht werden. Hier stellt sich die Frage, inwieweit sich die Konflikte mit seinem Sohn Liudolf, den Elbslawen und den Ungarn auf die in Friedenszeiten übliche Herrschaftspraxis Ottos ausgewirkt haben.

2. Strukturen der Herrschaft Ottos des Großen bis 955

2.1. Ottos Herrschaftsanspruch

Das Königtum wurde nach mittelalterlicher Vorstellung dem Herrscher von Gott verliehen. Der König regierte in seinem Auftrag und war abhängig vom Willen Gottes. Die Gewissheit hierüber scheint ein zentraler Punkt für das Verständnis des ottonischen Königtums zu sein. Der Herrscher war deshalb in seinem Handeln göttlichen Tugenden unterworfen: der humilitas, der clementia und der justitia. Aber der König war auch Mensch, er war Adeliger, und die daraus resultierenden Probleme und Pflichten hatte er mit seinem Herrschaftsauftrag in Einklang zu bringen. Auch der König war angreifbar und musste seine Macht immer wieder gegen Angriffe von außen verteidigen.[1]

Heinrich der Große hatte sein Königtum in erster Linie dadurch gesichert, dass er die süddeutschen Stammesherzöge als Mittelgewalten zwischen Krone und Regionaladel anerkannt hatte. Er machte den bayerischen und den schwäbischen Herzog gewissermaßen „zum Partner der Herrschergewalt“[2]. Heinrich erkannte mit seiner Politik gewachsene Realitäten an und übergab den Stammesfürsten mit dem Gottesgnadentitel, der Herzogswahl und herzoglichen Insignien Elemente der königlichen Herrschaftslegitimation.[3] Er unterschied sich in dieser Auffassung des Königtums grundlegend von den Herrschaftsformen seiner Vorgänger: Deren Politik hatte „sich vor allem gegen die Herzöge in den Stämmen des ostfränkischen Reiches gerichtet“[4].

Otto dagegen vertrat eine andere Vorstellung von Königsmacht als sein Vater. Das zeigt schon die Krönung in Aachen am 7./8. August 936: Otto tritt in tunica stricta more Francoru [5] in den Säulenhof vor der Pfalzkapelle. Dort müssen sich ihm die Herzöge durch den sogenannten „Handgang“ (manus ei dantes [6]) unterwerfen, beim späteren Festmahl in der Pfalz leisten die Herzöge von Lotharingien, Franken, Schwaben und Bayern Tischdienst (ministrabant), eine weitere Geste der Unterwerfung unter den neuen König. „Im Unterschied zu anderen zeremoniellen Akten der Aachener Feier gibt es für das Krönungsmahl mit dem symbolischen Dienst der Herzöge keine älteren Vorbilder. Daraus folgt, dass man diese Demonstration für diese Gelegenheit ,gefunden’, also ein neues Ritual kreiert hat, weil man für die beabsichtigte Botschaft keine eingeführten Rituale benutzen konnte [...] Otto knüpfte wieder an die Tradition des fränkisch-karolingischen Königtums an.“[7] Anzuzweifeln ist allerdings, ob die symbolische Unterordnung als weitere Stärkung der Königsgewalt gedeutet werden kann, wie Josef Fleckenstein es sieht.[8] Sicher wollte Otto mit dieser Symbolik unterstreichen, wer der neue Herr im Reich war, dass er die Unterordnung der Adeligen unter seine Entscheidungen forderte. Aber die folgenden, schweren Regierungsjahre des jungen Königs sollten schnell zeigen, dass Ottos mit der karolingischen Tradition verbundene Herrschaftsauffassung beim Adel auf Widerstand stieß. Die Königsgewalt wurde durch Krisen, über die noch zu sprechen sein wird, tief erschüttert.

„Während die Regierung Heinrichs durch Begriffe wie Frieden und Eintracht (pax und concordia) charakterisiert ist, und dieser Herrscher sich als Friedensstifter, Einiger und Vermittler verstand und bewährte, kennzeichnen die Anfangsphase Ottos I. Zwietracht und Aufstände (contentio, discordia, rebellio), denen der König mit großem Zorn zu begegnen suchte“[9]. Offensichtlich beanspruchte Otto mehr Macht für sich, als die Großen des Reiches ihm zugestehen wollten, was in erster Linie durch in der Personalpolitik des Königs deutlich wird. Ob bei der Neubesetzung des Befehlshabers an der Slawengrenze 936 oder der Vergabe der Mark zwischen Elbe und Saale 937: Otto hat sich mehrmals über die bestehende Rangordnung innerhalb der Adelssippen und die daraus resultierenden Ansprüche hinweggesetzt. Bei der Durchsetzung seines herrscherlichen Willens scheute er dabei nicht die Konfrontation mit anderen Interessen. Mit dieser Politik verließ er den Weg seines Vaters, der versucht hatte, in Einigkeit mit den Stammesfürsten zu regieren.[10]

Privilegien, die sein Vater Heinrich Herzog Arnulf von Bayern gegeben hatte (wie die Investitur der bayerischen Bischöfe), wurden nach dem Tod des Herzogs nicht erneut an dessen Sohn verliehen.[11] Otto wollte das Stammesherzogtum durch ein Amtsherzogtum ersetzen, das Streichen der bayerischen Privilegien war nur der erste Schritt.[12] Noch wurde der bayerische Herzogstitel an einen Arnolfinger vergeben, an Bernhard, den Bruder des Verstorbenen. Doch nach dessen Tod 947 begann Otto, nahe Verwandte als Herzöge an seiner königlichen Herrschaft teilhaben zu lassen: Des Königs Bruder Heinrich wurde Herzog in Bayern, Ottos Sohn Liuodolf übernahm die Herzogswürde in Schwaben, der lotharingische Herzog Konrad wurde durch die Heirat mit Ottos Tochter Liudgard als Schwiegersohn in das Königshaus eingebunden und der Fränkische Herzogstitel wurde nach dem Tod Eberhards 939 nicht mehr vergeben, die herzoglichen Güter dem Königsgut einverleibt. Mit dieser Politik erreichte Otto zweierlei: Verwandte, die seinen Königstitel in Frage stellen konnten, wie etwa Heinrich, konnten als Herzöge eine Teilhabe an der Königsherrschaft erreichen. Außerdem waren sie auf diese Art weit weg von ihren Stammlanden und konnten so dem König in seinem Hausmachtsbereich nicht gefährlich werden.[13]

Einen weiteren wichtigen Aspekt der Königsherrschaft soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben: Die Könige des frühen Mittelalters hatte keine festen Steuereinnahmen und konnten somit keine dauernd tätige Beamtenschaft unterhalten.[14] Deshalb regierte der Herrscher „aus dem Sattel heraus“ über sein Reich: „Der König übte sein hohes Gewerbe im Umherziehen aus“[15]. So konnte er die Durchführung seiner Weisungen und seine Helfer einigermaßen kontrollieren. Otto musste also präsent sein, um seine Herrschaft wirkungsvoll umsetzen zu können. „Nicht zuletzt deshalb erwarteten die Großen, zumindest die Großen des Stammes, der den König stellte, dass der Herrscher seine Verbundenheit mit ihnen auch dadurch dokumentierte, dass er in ihre Nähe kam.“[16] Aus den bestehenden Königsgütern ergab sich der Reiseweg des Hofes zwischen den königlichen Zentren in Ostsachsen und am Harz (Magdeburg, Quedlinburg, Werla, Wallhausen), den Gütern am Mittelrhein (Frankfurt, Ingelheim, Worms und die Bischofsstadt Mainz mit dem Reichskloster St. Alban) und den Pfalzen am Niederrhein (Duisburg, Köln, Aachen und Nimwegen). „Im Verlaufe des Jahres hat der Herrscher seinen Umzug im Bereich dieses Dreiecks gehalten, das nur dann verlassen wurde, wenn außergewöhnliche Ereignisse wie Italienfeldzüge und Heerfahrten es erforderten.“[17] Auffällig in der Regierungszeit Ottos sind hierbei besonders drei Komponenten:

1. Wie Hagen Keller festgestellt hat[18], ist der Königshof Ottos nur nach Schwaben und Bayern gekommen, wenn dafür ein über die Verhältnisse im Herzogtum hinausgehender Anlass bestand. In diesen Herzogtümern stellte die königliche Kanzlei nur selten Urkunden aus (und wenn, dann war der Empfängerkreis meist auf das jeweilige Herzogtum beschränkt, während in Lotharingien, Franken und Sachsen Urkunden für Empfänger im ganzen Reich ausgestellt wurden). Bei Italienfeldzügen wurden Hoftage abgehalten, bevor der König bayerischen oder schwäbischen Boden betrat oder kurz nachdem er diesen verlassen hatte.

Die süddeutschen Herzogtümer lagen also offensichtlich nicht uneingeschränkt in der Gewalt des Königs, was sich mit den Entwicklungen in der spätkarolingischen Zeit erklären lässt, die Heinrich I. anerkannt hatte und gegen die sich auch Otto nicht wehrte: „der königliche Fiskus, einschließlich der Pfalzen, wurde in die Machtbasis der Herzöge eingeschmolzen.“[19]

Dabei spielte wohl das genitile Verständnis von Königsherrschaft und Reich in dieser Zeit eine wesentliche Rolle: Nach damaliger Vorstellung herrschte ein gens (also das Volk der Franken, später der Franken und Sachsen, die in den Quellen dann als fratres et quasi un gens ex Christiana fide bezeichnet werden) über die ihm dienenden nationes. Das Gebiet der Franken und Sachsen, das Land des rex Francorum et Saxonum, bildete den Zentralraum des Königtums, die Gebiete in den Herzogtümern waren nicht Teil der königlichen nation.

2. Thomas Zotz hat in seinen Untersuchungen[20] nachgewiesen, dass die Feier bestimmter Festtage an bestimmten Orten für die Legitimation von Herrschaft äußerst wichtig war. So wurde das Osterfest oft in der Pfalz Ingelheim, der Palmsonntag eine Woche zuvor am Bischofssitz in Mainz gefeiert, auch Köln (Palmsonntag) und Aachen (Ostern) waren an diesen Festen symbolträchtige Aufenthaltsstädte für den König. 948 begründet Otto in diesem Zusammenhang eine neue Tradition: den Palmsonntag feiert er in Magdeburg und reist dann nach Quedlinburg weiter, wo er Ostern feierte. An solchen Festtagen konnte der König durch seinen Auftritt an diesem Ort seine Herrschaft demonstrieren, besonders in Sachsen, wo, wie bereits erwähnt, die Großen von ihm erwarteten, dass er zu ihnen kam.[21]

2.2. Die Rolle des Adels

Wie ich schon im vorangegangenen Kapitel angedeutet habe, spielte das Verhältnis zwischen König und Adel eine wesentliche Rolle in der Herrschaftsstruktur des Reiches. Der Adel verstand sich als Teil der Königsgewalt über das Reich: „Wie der Kopf auf den Schultern, so ruhte die Königsherrschaft auf den Großen.“[22] Diese Aufgabe „galt den Fürsten als unverbrüchliches Recht, als Gewohnheit, für die sie sich zu streiten berechtigt wähnten, wenn sie ihnen geschmälert werden sollte. Nicht nur einem aus ihrem Kreise, sondern grundsätzlich allen [...] sollte der König sein Ohr leihen, um Rat zu empfangen. Gewann ein einzelner dominierenden Einfluss auf die Gestaltung der königlichen Politik, dann suchten die Großen seine gewonnene Machtposition zu beschneiden oder ihn zu stürzen [...].“[23]

Deshalb musste der König stets darauf achten, dass Adlige für entgangene Ämter (honores) durch neue Ämter oder Lehen entschädigt wurde. Es war stets ein sensibler Umgang zwischen König und Adel geboten.[24]

Auch ein zweiter Aspekt in der Beziehung Adel-König muss an dieser Stelle angesprochen werden: Die Königsnähe (familiaritas). Ämter in der Reichsverwaltung, Beraterfunktionen am Hof, militärische und politische Aufgaben im Auftrag des Königs oder Einheirat in die königliche Familie regelte die Rangfolge innerhalb des Adels. Letztlich war es das Bestreben eines jeden Adligen, secundus a rege zu werden.

Die Adligen gingen beim Regierungsantritt Ottos offensichtlich davon aus, dass sie – durch Verschwägerung und entfernte Verwandtschaft – als Geblüt des Königs (strips regia) Anspruch auf angemessene herrschaftliche Tätigkeitsfelder hatten. In diesem Fall hatte Otto jedoch eine andere Auffassung und akzeptierte solche Ansprüche von Landadligen unterhalb der Herzogsebene nicht.[25] Nach mittelalterlichem Rechtsverständnis konnten Adlige, die diese Behandlung seitens Ottos als Beleidigung (offensio) auffassten, Konsequenzen ziehen, was nicht selten zu Fehden führte, die im dritten Kapitel dieser Arbeit noch genauer erläutert werden sollen.[26] Auch ein nicht befolgter Ratschlag eines Adeligen an den König oder die Bevorzugung anderer Familien konnten zu Fehden führen.

Untereinander waren die Adligen, wie Gerd Althoff in seinen Untersuchungen festgestellt hat, durch ein Netz von Freundschaftsbündnissen (amicitia) und Schwureinigungen (coniuratio) sozial miteinander verbunden. Mit diesen Verträgen verpflichteten sich die Adeligen, den jeweiligen Freund in die Gebetslisten ihrer Kirchen aufzunehmen, man versprach sich gegenseitige Hilfe, indem man füreinander bei anderen Adeligen ein gutes Wort einlegte, sich gegenseitig bei Gefahr half oder sogar zusammen kämpfte und den Toten der Sippen gedachte.[27] Das sächsische Königshaus war in diese Adelsverbindungen natürlich ebenfalls involviert, Otto der Große sollte das in den Aufständen gegen sich schnell zu spüren bekommen.

Auch bei diesen Verbindungen waren traditionelle Treffpunkte wichtige Anlaufstellen. So spielte bei vielen fehdeähnlichen Erhebungen die Pfalz Saalfeld in Thüringen eine bedeutende Rolle, die Widukind gar als „locus funesto[28] bezeichnet, weil von dort aus zwei Aufstände gegen Otto mit einem convivium, einem Trinkgelage, begannen. Dieses convivium hatte für die Gilden und Bruderschaften in jener Zeit einen hohen Stellenwert. „In ihm realisierte sich das soziale Leben der Gemeinschaft durch gemeinsames Essen und Trinken, durch Geselligkeit und Unterhaltung. Es traf auf die herbe Kritik vor allem der kirchlichen Autoren, die vorgeblich heidnische Praktiken und Unmoral unterstellten und geißelten.“[29]

2.3. Der Episkopat und das sogenannte Reichskirchensystem

Als dritte entscheidende Gruppe im Herrschaftssystem des frühen Mittelalters ist die Kirche und hier insbesondere die hohe Geistlichkeit anzusehen. Karl der Große konnte die Würdenträger der Kirche noch als Machtinstrumente seiner Politik einsetzen, in der späteren Zeit haben sie sich, genau wie der Adel, als Mitträger und Partner der Herrschaft entwickelt. Der Umgang miteinander und die Rolle der Kirche hat sich durch diesen Prozess entscheidend verändert.[30]

[...]


[1] Gerd Althoff, Die Ottonen.Königsherrschaft ohne Staat, Stuttgart u.a. 2000, S. 237f

[2] Gerd Althoff/Hagen Keller, Heinrich I. und Otto der Große.Neubeginn auf karolingischem Erbe, Göttingen 21994, S. 67

[3] ebenda, S. 69f

[4] Althoff, wie Anm. 1, S. 35

[5] Widukind, res gestae Saxonicae II 1

[6] ebenda

[7] Althoff, wie Anm. 1, S. 74f

[8] Josef Fleckenstein, Grundlagen und Beginn der deutschen Geschichte, in: Joachim Leuscher (Hrsg.), Deutsche Geschichte, Bd. 1, Göttingen 1974, S. 143f.

[9] Keller/Althoff, wie Anm. 2, S. 121

[10] vgl. ebenda, S. 81

[11] vgl. ebenda, S. 124-128

[12] vgl. Helmut Beumann, Die Ottonen, Stuttgart u.a. 41994, S. 60

[13] Hagen Keller, Reichsstruktur und Herrschaftsauffassung in ottonisch-frühsalischer Zeit, in: FMSt 16 (1982), S. 105-107

[14] Eduard Hlawitschka, Vom Frankenreich zur Formierung der europäischen Staaten- und Völkergemeinschaft 840-1046, Darmstadt 1986, S. 28

[15] Keller/Althoff, wie Anm. 2, S. 209

[16] ebenda, S. 210

[17] ebenda, S. 211

[18] Keller, wie Anm. 13, S. 75-85

[19] ebenda, S. 83, vgl. auch wie Anm. 2, S. 212f

[20] Thomas Zotz, Königspfalz und Herrschaftspraxis im 10. und frühen 11. Jahrhundert, in: BlfdtLG 120 (1984), S. 19-46

[21] vgl. ebenda, S. 39

[22] Keller/Althoff, wie Anm. 2, S. 124

[23] Franz-Reiner Erkens, Fürstliche Opposition in ottonisch-salischer Zeit, Überlegungen zum Problem der Krise des frühmittelalterlichen deutschen Reiches, in: AkuG 64 (1982), S. 323f

[24] vgl. Keller/Althoff wie Anm. 2, S. 214

[25] vgl. Keller wie Anm.13, S. 112, Karl J. Leyser, Herrschaft und Konflikt.König und Adel im ottonischen Sachsen, Göttingen 1984, S. 22

[26] vgl. Keller/Althoff, wie Anm. 2, S. 214f

[27] vgl. Althoff, wie Anm. 1, S. 240, Keller/Althoff wie Anm. 2, S. 62 ff., Gerd Althoff, Zur Frage nach der Organisation sächsischer coniurationes in der Ottonenzeit, in: FMSt 16 (1982), S. 129-142

[28] Widukind, wie Anm. 5, III, 9

[29] Althoff, wie 27/3, S. 135

[30] vgl. Althoff, wie Anm. 1, S. 231

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Details

Title
Die Krisen in den frühen Regierungsjahren Ottos des Großen
College
http://www.uni-jena.de/  (Institut für Geschichtswissenschaft)
Course
Otto der Große und die Schlacht auf dem Lechfeld 955
Grade
1,0
Author
Year
2000
Pages
29
Catalog Number
V21820
ISBN (eBook)
9783638253444
ISBN (Book)
9783638644914
File size
462 KB
Language
German
Keywords
Krisen, Regierungsjahren, Ottos, Großen, Otto, Große, Schlacht, Lechfeld
Quote paper
Matthias Thiele (Author), 2000, Die Krisen in den frühen Regierungsjahren Ottos des Großen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21820

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