Die Windkraft hat in Deutschland so viele Befürworter wie Gegner. Letztere versuchen Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen auf vielerlei Art zu verhindern, unter anderem auch auf dem Rechtsweg. Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, welcher Gegner zu welcher Zeit welchen Rechtsbehelf bemühen kann und welche Erfolgsaussichten er dabei hat. Neben dem „klassischen“ Rechtsschutz vor Gerichten soll auch anführt werden, welche weiteren Möglichkeiten das Recht bietet, dem ungeliebten „Spargel“ einen Riegel vorzuschieben. Das soll als Rechtsschutz im weiteren Sinne gelten.
Eine Windkraftanlage kann verschiedene Gegner haben. Hier sind Eigentümer bzw. Besitzer des Grundstücks, Nachbarn einer zukünftigen oder bereits bestehenden Windenergieanlage, Gemeinden - sowohl diejenigen, in deren Gebiet sich die Anlage befindet als auch angrenzende - und Naturschutzvereine zu nennen. Diese können zu unterschiedlichen Zeitpunkten rechtlich aktiv werden. Dies kann während oder nach der Aufstellung eines Raumordnungs- oder Bauleitplans sein. Ebenso können die Betroffenen gegen die Genehmigung eines konkreten Windkraftprojektes vorgehen wollen oder zumindest eine Verbesserung ihrer eigenen Position bzw. Kompensation für die Benachteiligung anstreben, wenn die Anlage bereits steht.
Vor der Erläuterung verschiedener Rechtsschutzmöglichkeiten anhand der einzelnen Zeitpunkte, an denen ein rechtliches Tätigwerden möglich sein könnte, sollen zunächst einmal die möglichen Gegner der Reihe nach vorgestellt werden. Dabei soll auch ihre Motivation, sich gegen ein Windkraftprojekt zu wenden, genannt werden, um ihren Widerstand und ihr Klagebegehren plausibel zu machen.
Der Eigentümer ist derjenige, dem das Grundstück gehört, auf dem die Windenergieanlage gebaut werden soll. Besitzer ist dagegen derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt, i.d.R. derjenige, der es als Mieter oder Pächter nutzt. Es mag nicht häufig vorkommen, dass entweder der Eigentümer gegen den Willen eines derzeitigen Besitzers des Grundstücks oder anders herum ein Besitzer ohne die Billigung des Eigentümers eine Windkraftanlage errichten lassen will. In diesen Fällen jedoch, wenn der Bauherr sich vom jeweils anderen Berechtigten eines Grundstücks unterscheitet, wird letzterer versuchen wollen, einen Konflikt rechtlich für sich zu entscheiden.
Gliederung
1 Gegner
1.1 Eigentümer / Besitzer
1.2 Nachbar
1.3 Gemeinde
1.4 Naturschutzverein
2 Zeitpunkte
2.1 Raumordnungsplan
2.1.1 Beteiligung
2.1.2 Verpflichtungsklage bei verweigerter Genehmigung zum Flächennutzungsplan
2.1.3 Kommunale Verfassungsbeschwerde
2.1.4 Volksinitiative / -begehren / -entscheid
2.1.5 Zwischenergebnis
2.2 Bauleitpläne
2.2.1 Flächennutzungsplan
2.2.1.1 Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange
2.2.1.2 Bürgerbegehren / -entscheid
2.2.1.3 Gemeindenachbarklagen
2.2.1.3.1 Feststellungsklage
2.2.1.3.2 Vorbeugende Feststellungsklage
2.2.1.3.3 Vorbeugende Unterlassungsklage
2.2.1.3.4 Einstweiliger Rechtsschutz
2.2.1.3.5 Anfechtungsklage gegen die Genehmigung eines F-Plans
2.2.1.4 Zwischenergebnis
2.2.2 Bebauungsplan
2.2.2.1 Konkrete Normenkontrolle
2.2.2.2 Gemeindenachbarklage
2.2.2.3 Zwischenergebnis
2.3 Genehmigung
2.3.1 (Dritt-) Widerspruch
2.3.2 (Dritt-) Anfechtungsklage
2.3.3 Einstweiliger Rechtsschutz
2.3.4 Verpflichtungsklage
2.3.5 Vorbeugende Unterlassungsklage
2.3.6 Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch
2.3.7 Amtshaftung
2.3.8 Verfassungsbeschwerde
2.3.9 Einvernehmen der Gemeinde
2.3.10 Verbandsklage eines Naturschutzverein
2.3.11 Zwischenergebnis
2.4 Zivilrechtlicher Rechtsschutz
2.4.1 Schutz des Eigentümern bzw. Besitzers
2.4.2 Nachbarschutz
2.4.3 Zwischenergebnis
2.5 Europarecht
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten verschiedener Akteure, sich rechtlich gegen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zu wehren. Ziel ist es, aufzuzeigen, welcher Gegner zu welchem Zeitpunkt welche Rechtsbehelfe nutzen kann, um Projekte zu verhindern oder eine Kompensation für Benachteiligungen zu erreichen.
- Identifikation der potenziellen Gegner (Eigentümer, Nachbarn, Gemeinden, Naturschutzverbände)
- Analyse des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes in verschiedenen Planungsphasen
- Darstellung zivilrechtlicher Abwehrmöglichkeiten gegen Windkraftprojekte
- Bewertung der Rolle des Europarechts und der Verbandsklage
- Untersuchung der taktischen Bedeutung von Rechtsbehelfen zur Verzögerung von Projekten
Auszug aus dem Buch
1.1 Eigentümer / Besitzer
Der Eigentümer ist derjenige, dem das Grundstück gehört, auf dem die Windenergieanlage gebaut werden soll. Besitzer ist dagegen derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt, i.d.R. derjenige, der es als Mieter oder Pächter nutzt.
Es mag nicht häufig vorkommen, dass entweder der Eigentümer gegen den Willen eines derzeitigen Besitzers des Grundstücks oder anders herum ein Besitzer ohne die Billigung des Eigentümers eine Windkraftanlage errichten lassen will. In diesen Fällen jedoch, wenn der Bauherr sich vom jeweils anderen Berechtigten eines Grundstücks unterscheitet, wird letzterer versuchen wollen, einen Konflikt rechtlich für sich zu entscheiden.
Betroffene Interessen können einmal finanzieller Art sein. Als Eigentümer will er den Wert des Grundstücks erhalten. Als Mieter oder Pächter will er eine möglicherweise bestehende wirtschaftliche Nutzung fortsetzen können. Daneben hat er ein Interesse seine Gesundheit und sein Wohlbefinden zu schützen. Letztlich kann eine Gegnerschaft auch ideologisch oder politisch motiviert sein, wenn der Nachbar die Windkraft als solche ablehnt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Gegner: In diesem Kapitel werden die potenziellen Gegner von Windkraftanlagen – Eigentümer, Besitzer, Nachbarn, Gemeinden und Naturschutzvereine – vorgestellt und ihre jeweiligen Motivationen für den Widerstand erläutert.
2 Zeitpunkte: Dieses zentrale Kapitel analysiert chronologisch die verschiedenen Phasen der Planung und Genehmigung, in denen Rechtsbehelfe eingelegt werden können, angefangen bei Raumordnungsplänen über Bauleitpläne bis hin zur konkreten Baugenehmigung und zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten.
Schlüsselwörter
Windenergieanlagen, Rechtsschutz, Klagebefugnis, Baugenehmigung, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Nachbarschutz, Gemeindenachbarklage, Naturschutzverein, Widerspruch, Anfechtungsklage, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Europarecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten und Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen Dritter gegen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind das öffentliche Baurecht, das Verwaltungs- und Zivilprozessrecht sowie die Rolle von Kommunen und Naturschutzverbänden in Genehmigungsverfahren.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, welcher Gegner zu welchem Zeitpunkt welchen Rechtsbehelf bemühen kann und wie die Erfolgsaussichten für den Widerstand gegen Windkraftprojekte zu bewerten sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetze, Rechtsprechung und Literatur zum Baurecht und zum verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Gegner sowie eine chronologische Analyse der Rechtsschutzmöglichkeiten entlang der verschiedenen Planungs- und Genehmigungsschritte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Windenergieanlagen, Rechtsschutz, Klagebefugnis, Nachbarschutz, Bauleitplanung und Verbandsklage.
Warum ist das Einvernehmen der Gemeinde ein wichtiges Instrument?
Das Einvernehmen der Gemeinde schützt deren Planungshoheit in Fällen, in denen kein Bebauungsplan existiert, und stellt sicher, dass die Gemeinde bei der Erteilung von Baugenehmigungen in ihrem Gebiet mitwirkt.
Welche Rolle spielt die Taktik bei der Einlegung von Rechtsbehelfen?
Die Arbeit betont, dass Rechtsbehelfe auch dazu dienen können, Verfahren zeitlich zu verzögern, um Projekte für Bauherren aufgrund gestiegener Kosten oder Prozessrisiken wirtschaftlich unattraktiv zu machen.
- Citation du texte
- Alexander Wiesner (Auteur), Fabian Gloyer (Auteur), 2003, Rechtsschutz Dritter gegen Windenergieanlagen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21860