Die militärische Bedeutung der Reichskreise


Term Paper (Advanced seminar), 2001

24 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


A) Inhaltsverzeichnis

B) Einführung
I. Kurzer Forschungsüberblick
II. Aufgabenstellung

C) Die militärischen Aufgaben der Kreise
I. Militärische Aufgaben im Allgemeinen
1. Die Kreise als Exekutionsorgane des Reiches
2. Die Kreise als Defensionsorgane des Reiches und ihrer selbst
3. Die Finanzierung des Kreismilitärwesens
4. Der Kreisoberist
5. Das Kreismilitär in Friedenszeiten
II. Militärische Aufgabenerfüllung am Beispiel der Verteidigungskriege unter Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden
1. Einsatz von Husaren und Haiduken im „Kleinen Krieg“
2. Linienbau
3. Verbesserung der Truppenversorgung und des Transportwesens
4. Straffung der Führungsstruktur
5. Probleme mit den Winterquartieren

D) Leistungsbilanz der Kreise im militärischen Aufgabenbereich

E) Literaturverzeichnis
I. Sekundärliteratur
II. Karten
III. Tabellen

Hinweise zur Zitierweise

Die einzelnen Werke werden im allgemeinen mit Nachnamen des Autors oder Herausgebers und dem Jahr des Erscheinens in Klammern zitiert, beim ersten Auftreten im Text jedoch mit voller Literaturangabe, um dem Leser unnötiges Nachschlagen im Literaturverzeichnis zu ersparen. Wenn bei der Kurzzitation eine weitere Differenzierung nötig ist, so wird hinter die Jahreszahl ein lateinischer Kleinbuchstabe angefügt. Mit diesem System kann dann im Literaturverzeichnis schnell und eindeutig der entsprechende Gesamttitel ermittelt werden.

B) Einführung

I. Kurzer Forschungsüberblick

Nachdem zu Anfang des 20. Jahrhunderts die umfassende, heute immer noch lesenswerte, wenngleich - aus überlegenen Standpunkt betrachtet - ergänzungsbedürftigen „Geschichte des Fränkischen Kreises“ von F. Hartung[1] erschienen war, wurde es anschließend ziemlich still um die geschichtswissenschaftliche Forschung im Gebiet des Reichskreiswesens. Die Forschung auf diesem Gebiet galt lange Zeit als „ausgereizt“, was sich erst zur Mitte des 20. Jahrhunderts mit den Arbeiten Bernhard Sickens v.a. zu den militärhistorischen Taten und Institutionen des fränkischen Kreises änderte.[2] Sicken behandelt in seiner militärhistorischen Dissertation in einzelnen Kapiteln gegliedert das A-Z der fränkischen Kreistruppen während des Neunjährigen Krieges und im Spanischen Erbfolgekrieg. Von der Finanzierung der Truppen über das Fuhrwesen bis hin zu militärischen Karrieren im Heer deckt er die wesentlichen Punkte ab. Doch Sicken geht noch zu wenig auf die Motivation der Kreise bei der Aufstellung ihrer Truppen und die Ziele ein, die die Kreise beim Kampfeinsatz setzten. Das Verständnis für die Reichskreistruppen als reine Defensivorgane des Reiches wurde erst in den 90er Jahre geweckt, als das Reichskreiswesen als noch relativ brachliegendes Forschungsgebiet erkannt und mit einer großen Zahl an Publikationen gewürdigt wurde.[3] Voraus ging in den 80er Jahren Dotzauers Gesamtbetrachtung der Reichskreise (inzwischen in einer erweiterten Neuauflage erschienen), die versucht, durch eine weitgehend vollständige Zusammenfassung früherer Forschungsergebnisse einen Gesamtüberblick über das Reichskreiswesen zu bieten.[4] Schließlich hat sich in der überarbeiteten und erweiterten Neuauflage des „Handbuchs der bayerischen Geschichte“ Ende der 90er Jahre endlich auch das Grundlagenwerk zur bayerischen Geschichte dazu durchgerungen sich intensiver mit den fränkischen Reichskreis zu beschäftigen.[5]

Besonders akzentuiert hat die These von den Kreistruppen als Verteidigungsorgane des Reiches dann aber erst Max Plassmann mit seiner erst 2000 erschienen Dissertation „Krieg und Defension am Oberrhein“[6]. Anhand der Bemühungen des Markgrafen Ludwig Wilhelms von Baden aus den Kreistruppen eine schlagkräftige Armee mit dem wesentlichen Ziel der Verteidigung des Kreisgebietes gegen feindliche und eigene Exzesse zu schaffen, korrigiert Plassmann das im 19. und frühen 20. Jahrhundert in Historikerkreisen vorherrschende negative, nationalstaatlichem Denken entspringende Urteil über das Kreismilitärwesen, das sich weitgehend auf die fehlenden vorzeigbaren Eroberungen stützte.

II. Aufgabenstellung

Im Rahmen dieser Arbeit sollen die militärischen Aufgaben der Reichskreise im Rahmen des Reichsverbandes und bei der Verteidigung ihrer eigenen Interessen dargestellt und kritisch im Licht der neusten Forschungsergebnisse betrachtet und mit früheren Erkenntnissen verglichen werden. Anschließend sollen anhand der Verteidigungskriege unter Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden die Wirkungsmechanismen der Kreisdefensionkräfte deutlich, und des weiteren beurteilt werden, ob die militärischen Aufgaben auch im Sinne der Kreise erfüllt wurden.

Bedauerlicherweise kann in diesem knapp bemessenen Rahmen nicht auf alle Aspekte des Themas eingegangen werden. So muß beispielsweise auf die unpräzise Verhandlungsführung des Generalstabs mit den Kreisständen im Neunjährigen Krieg verzichtet und die problematische Münzpolitik im Hinblick auf die Besoldung der Soldaten ausgeklammert werden. Auch konnte nur in geringem Umfang auf die nationalstaatlich geprägte Fachliteratur des 19. und frühen 20. Jahrhunderts - mangels Verfügbarkeit - zurückgegriffen werden. Hier wird auf Dotzauer (1998) verwiesen, der diese Ergebnisse zusammenfaßt.

C) Die militärischen Aufgaben der Kreise

I. Die militärischen Aufgaben im Allgemeinen

1. Die Kreise als Exekutionsorgane des Reiches

Bereits ab 1521/22 wurde in der Reichsexekutionsordnung aufgeführt, daß die Reichskreise als Vollstreckungsorgane der Reichskammergerichtsurteile wirken sollten und den Landfrieden zu bewahren hätten. Für diese Exekutionsaufgabe war zwangsläufig ein Militär (Miliz) notwendig, das von Fall zu Fall zusammengestellt wurde. Dabei wurde der Dienst um den Kreisfrieden bereits im 18. Jh. durchaus positiv beurteilt: „Einmal ist gewiß, daß ohne diese Eintheilung der Landfriede und das Justiz-Wesen keinen Bestand gehabt haben, sondern alles wieder in die vorige Verwirrung verfallen seyn würde.“[7]

Als Beispiele für erfolgreich umgesetzte Exekutionen können hier das Eingreifen des Westfälischen und Oberrheinischen Kreises bei der Eroberung des Täuferreiches 1534/35 und die Umsetzung der Vollstreckungsanordnung gegen den Fehdeführer Wilhelm von Grumbach 1566 angeführt werden.

Im Oktober 1563 überfiel Wilhelm von Grumbach im Sinne einer alten Fehde die Stadt Würzburg und wurde daraufhin als Landfriedensbrecher geächtet („Grumbachsche Händel“). Er konnte sich jedoch auf stützende Hilfe Herzog Friedrich II. von Sachsen verlassen, woraufhin auch Friedrich II. mit der Reichsacht belegt wurde. 1564 übertrug der Reichstag den Vollzug der Reichsacht dem Ober- und Niedersächsischen, dem Fränkischen und dem Westfälischen Kreis. Als Anführer wurde der kreisausschreibende Fürst des Obersächsischen Kreises Kurfürst August I. von Sachsen bestimmt, der auch die überwiegende Mehrheit der Truppen stellte. Erst 1566 nach zähen Verhandlungen kam es zur Aufstellung einer Reichstruppe. Relativ bereitwillig erfüllte nur der Fränkische Kreis seine Pflicht und entsandte 1000 Reiter und 1000 Schützen unter Befehl des Kreisobristen zur Belagerung von Gotha. Zwar stellte der sächsische Kurfürst die meisten Truppen, aber er konnte sich auf die Legitimation anderer Reichsinstitution u. a. der Reichskreise (Übernahme der Exekutionskosten) berufen. Damit war gesichert, daß August I. nicht selbst als Landfriedensstörer erschien.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Karte I: Mitteleuropa nach 1648 (Kartenausschnitt, 1:5 000 000)

2. Die Kreise als Defensionsorgane des Reiches und ihrer selbst

Das Heilige Römische Reich nach außen hin zu verteidigen, gehörte nicht zu den Aufgaben der Kreise zu Beginn des 16. Jhs. Ihr trotzdem vorgenommenes Eingreifen zur Abwehr des Osmanischen Reiches (1530) beruhte vielmehr darauf, daß die räumlich nahe Bedrohung als innere Angelegenheit, als Angriff auf das corpus christianum begriffen wurde.[8] Im Zuge der Konfessionalisierung setzte sich wohl mehr und mehr die Einsicht durch, daß die Reichskreise für die Reichsverteidigung eigentlich nicht zuständig sind (äußere Angelegenheit), was die Folge hatte, daß Kaiser Maximilian II. im Türkenkrieg 1566/67 weitgehend im Stich gelassen wurde. Erst 1598 werden die Reichskreise im großen Türkenkrieg Rudolfs II. wieder eingeschaltet, was zu Überlegungen führte, wie man die Kreise rechtlich in die Reichsverteidigung einbinden könne. Johann Philipp von Schönborn (Kurfürst von Mainz) scheitert in der zweiten Hälfte des 17. Jhs. mit seiner Reformvorstellung (Reichstruppen unter formalem Oberbefehl des Kaisers, Macht bleibt bei den Ständen) an der politischen Zerrissenheit des Reiches. Die Reichskreise boten sich insofern für die Reichsverteidigung an, weil sie eine Vereinfachung im Vergleich zu den vielen Reichsständen boten.

Die Reichskreise waren die einzigen Institutionen, „welche die bunt zusammengewürfelten Soldaten des Reiches effizient zusammenstellen, koordinieren, ausrüsten und befehligen konnten.“[9] Kaiser Leopold I. setzte im Reichsgutachten „in materia securitas publicae“ (fälschlich „Reichskriegsverfassung“ bezeichnet) endgültig fest, daß die 10 Reichskreise bei Bedarf das Reichsheer aufstellen sollten. Dazu war nötig, daß der Kaiser und die Reichsstände einen Konsens über die Kriegserklärung erzielen.

Bis ins letzte Drittel des 17. Jahrhunderts bestand in Friedenszeiten innerhalb der Kreise keine Pflicht zur Unterhaltung von Truppen (nur die größeren Stände z. B. das Fürstbistum Würzburg leisteten sich in Anlehnung an die armierten Reichsstände zum Ende des 17. Jhs. ein privates Aufgebot), d.h. die Kreise waren bei überraschenden Angriffen weitgehend wehrlos. Nur wenn der Reichstag einen Reichskrieg ausrief, wurden die einzelnen Ständekontingente zu einem gebietsübergreifenden Heer zusammengestellt. Auch bestand im Frieden zwischen den existierenden Haus- und Privatruppen keine Kooperation.

Dies änderte sich im Zuge der wieder aufkeimenden Türkengefahr und durch die Gefährdung der Reichs- und Kreisgrenzen durch Ludwig XIV. im Westen. Dessen gedrilltes und wohlgeübtes stehendes Heer war den bunt zusammengewürfelten Kreistruppen in vielen Belangen des Demonstrations- und Manöverkriegs überlegen. Es wurde daraufhin die Notwendigkeit erkannt die sog. „Reichskriegsverfassung“ zu reformieren und eine Reichsdefensionalordnung zu beschließen. Einen Vorläufer der erwünschten Reichsdefensionalordnung bildete die Assoziation des Oberrheinischen und Fränkischen Kreises, die als Hilfskonstruktion für das Reich diente, solange der Punkt securitas publica noch ungeklärt war. Dieses später zur Laxenburger Allianz (1683) erweiterte Bündnis unterstellte sich der Oberhoheit des Kaisers. Hier gab es also bereits Übereinkünfte die Verteidigung dieser Kreise betreffend, die auch militärische (Verteidigungs-) Erfolge vorzuweisen hatte (Schlacht am Kahlenberg). Weitere Schutzbündnisse v.a. zwischen den assoziierten Kreisen Franken und Schwaben folgten im Pfälzer Erbfolgekrieg. Beide Kreise einigten sich 1692/93 auf eine gemeinsame militärische Führung: Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden. Er wurde zum Führer und Organisator tüchtiger Kreistruppen, da er es verstand gemeinsame kreisübergreifende Einrichtungen zu schaffen, das Fuhrwesen und die Truppenversorgung zu verbessern und ein funktionierendes Botensystem zu installieren. In den letzten Jahren des Pfälzer Erbfolgekrieges waren die kreiseigenen Truppen in der Lage, die Reichsgrenze am Oberrhein selbst zu verteidigen. Es zeigte sich jedoch, daß schon kurz nach dem Friedensschluß die „stehende Kreisarmatur“ wieder aufgelöst wurde, da die Reichsverfassung kein stehendes Heer in Friedenszeiten kannte. Auch im Spanischen Erbfolgekrieg wenige Jahre später erfüllte die assoziierte Kreisarmatur ihre Verteidigungsfunktion an der Rheingrenze weitgehend zufriedenstellend.

[...]


[1] Hartung, Fritz: Geschichte des Fränkischen Kreises. Darstellung und Akten, 1. Band: Die Geschichte des Fränkischen Kreises von 1521 - 1559. Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte, 2. Reihe, ed. Anton Chroust, Leipzig 1910.

[2] Sicken, Bernhard : Das Wehrwesen des fränkischen Reichskreises - Aufbau und Struktur (1681 - 1714), 2 Bde., Nürnberg 1967. - Sicken, Bernhard : Der Fränkische Reichskreis - Seine Ämter und Einrichtungen im 18. Jahrhundert, Würzburg 1970.

[3] Einen guten Überblick über den aktuellen Forschungsdiskurs und die neusten Erkenntnisse in einem Sammelband bietet: Wüst, Wolfgang (Hrsg.): Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über der Herrschaft? - Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft - Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise, Stuttgart 2000, [= Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens; Bd. 7]. - Einen regionalen Vergleich bietet ein Tagungsband: Hartmann, Peter Claus (Hrsg.): Regionen in der Frühen Neuzeit. Reichskreise im deutschen Raum, Provinzen in Frankreich, Regionen unter polnischer Oberhoheit: Ein Vergleich ihrer Strukturen, Funktionen und ihrer Bedeutung, Berlin 1994, [= ZHF: Beiheft; Bd. 17]. - Zum bayerischen Reichskreis steht nun zur Verfügung: Hartmann, Peter Claus: Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803) - Strukturen, Geschichte und Bedeutung im Rahmen der Kreisverfassung und der allgemeinen institutionellen Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches, Berlin 1997, [= Schriften zur Verfassungsgeschichte; Bd. 52].

[4] Dotzauer, Winfried : Die deutschen Reichskreise (1383 - 1806) - Geschichte und Aktenedition, Stuttgart 1998.

[5] Vgl. die Artikel von Rudolf Endres (siehe Literaturverzeichnis) in: Kraus, Andreas (Hrsg.) (1997): Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, 3. Aufl. München 1997, [= Handbuch der bayerischen Geschichte; Bd. 3, Teilbd. 1], S. 452 - 517.

[6] Plassmann, Max: Krieg und Defension am Oberrhein - Die Vorderen Reichskreise und Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (1693 - 1706), Berlin 2000, [= Historische Forschungen; Bd. 66].

[7] Johann Jakob Moser: Crays-Verfassung, Frankfurt u. Leipzig 1773, S. 31. Zitiert nach: Hartmann (1997), S. 67

[8] Vgl. Neuhaus, Helmut: Reichskreise und Reichskriege in der Frühen Neuzeit. In: Wüst, Wolfgang (Hrsg.): Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über der Herrschaft? - Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft - Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise, Stuttgart 2000, [= Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens; Bd. 7], S. 71 - 88.

[9] Hartmann (1997), S. 65.

Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Die militärische Bedeutung der Reichskreise
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Institut für Geschichte)
Course
Ein Modell für das Europa der Regionen? - Der fränkische Reichskreis
Grade
1,3
Author
Year
2001
Pages
24
Catalog Number
V21997
ISBN (eBook)
9783638254649
ISBN (Book)
9783656201977
File size
673 KB
Language
German
Notes
Die Hauptseminararbeit untersucht die Reichskreise auf ihre Funktion als Defensionsorgan des Reiches am Beispiel der Verteidigungskriege gegen Frankreich unter Führung des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden.
Keywords
Bedeutung, Reichskreise, Modell, Europa, Regionen, Reichskreis
Quote paper
Markus Wawrzynek (Author), 2001, Die militärische Bedeutung der Reichskreise, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21997

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die militärische Bedeutung der Reichskreise



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free