20 Jahre Kabelmarkt in Deutschland - Eine kritische Betrachtung der Entwicklungen auf dem deutschen Kabelmarkt im Zeitraum von 1983 bis 2003


Term Paper (Advanced seminar), 2003

23 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Der Beginn - Kabelfernsehen in Deutschland: Ein Politikum!

3. Der Ausbau - Schnell, Gut und Zukunftssicher?!
3.1. Das Monopol der Deutschen Bundespost
3.2. Die Kooperation mit der Privatwirtschaft
3.3. Die Netzebenen

4. Die Situation auf dem deutschen Kabelmarkt (bis 2000)
4.1. Die Postreform
4.2. Die EU Richtlinien zur Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes
4.3. Die Veränderungen bei der DTAG infolge der EU Richtlinien
4.4. Relevante Rechtsgebiete für den Kabelmarkt in Deutschland
4.5. Die Technik - Digitales Kabelnetz mit „Triple Play“?!
4.6. Der Interessenkonflikt zwischen der DTAG und den privaten Netzbetreibern
4.7. Der Interessenkonflikt der DTAG mit den Programmveranstaltern

5. Der Verkauf des DTAG-Kabelnetzes
5.1. Vorbemerkungen zum Verkauf
5.2. Ish, Iesy und Co
5.3. Liberty Media
5.4. Das Bundeskartellamt entscheidet
5.5. Die Reaktionen auf die Entscheidung des Bundeskartellamtes
5.6. Der Stand der Dinge auf dem deutschen Kabelmarkt (2002/2003)

6. Schlussbemerkung

7. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Seit den ersten Kabelpilotprojekten 1984 sind knapp 20 Jahre vergangen. Wenn man sich verdeutlicht, dass heute fast 60 Prozent der Haushalte in Deutschland ihr Rundfunksignal über das Kabelnetz empfangen, scheint die Geschichte des deutschen Kabelmarktes eine Erfolgsstory zu sein. Sind da Zweifel angebracht? Warum liegt der Entwicklungsstand des Breitbandkabelnetzes in Deutschland heute weit hinter dem in anderen Ländern zurück? Welche Rolle spielt dabei die besondere Gliederung des Kabelmarktes in Deutschland? Liegen die Gründe in einer falschen Kabelpolitik der Deutschen Telekom AG bzw. ihrem Vorgänger der Deutschen Bundespost und somit dem damals zuständigen Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling?1 Wie sind die Aussichten des Breitbandkabelnetzes in Deutschland nach dem Ende des Monopols der Deutschen Telekom AG? Hat es seine besten Zeiten womöglich schon hinter sich? Oder bringen neue interaktive Anwendungen, wie Internet und Telefonieren über das Kabelnetz, den Kabelmarkt in Deutschland wieder in Schwung und sorgen so für eine erfolgreiche technische und ökonomische Entwicklung in den nächsten Jahren?

Mit diesen Fragen möchte ich mich in meiner Hausarbeit auseinander setzen und, wo es mir möglich ist, Antworten geben und die Lösungsalternativen für Politik und Wirtschaft aufzeigen. Aufgrund der Aktualität der Thematik beziehe ich mich, vor allem im zweiten Teil der Arbeit zum Teil auf Artikel in Zeitungen und Zeitschriften sowie auf entsprechende Beiträge aus dem Internet.

2. Der Beginn - Kabelfernsehen in Deutschland: Ein Politikum!

Bereits in den 70er Jahren, also in der Regierungszeit von Willy Brandt (SPD) und Helmut Schmidt (SPD) wurde das Thema Kabelfernsehen ausführlich untersucht und diskutiert. Denn natürlich stellte sich die Frage, wozu man ein Kabelnetz und somit Kabelfernsehen braucht. Grundsätzlich ging es um die Schaffung von weiteren Sendeplätzen für Fernseh- und Hörfunkprogramme. Da der analoge terrestrische Empfang von Rundfunksignalen in seiner Bandbreite sehr eingeschränkt war, sollte die Verbreitung dieser Signale über ein Kabelnetz bzw. über Satelliten Abhilfe schaffen.

Bis 1983 gab es in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich öffentlich rechtliche Rundfunksender. Vor allem auf Seiten der CDU/CSU Opposition im Bundestag und der Ministerpräsidenten der von CDU bzw. CSU regierten Bundesländer gab es ein hohes Interesse an privat finanzierten Rundfunkangeboten. Vor allem die angeblich zu regierungsfreundliche und SPD-Nahe Berichterstattung des öffentlichen rechtlichen Rundfunks stieß auf massive Kritik. So war die Diskussion über das Kabelfernsehen Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre immer auch eng mit der Auseinandersetzung um die Zulassung von privaten Rundfunkanbietern verbunden.

Im Jahr 1974 setzte Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) die Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems (KtK) ein. Sie sollte prüfen, wie die Bevölkerung auf ein breiteres Angebot von Rundfunkprogrammen bzw. - diensten reagieren würde. Die KtK - Kommission empfahl in ihrem Abschlussbericht im Januar 1976 zunächst Pilotprojekte mit Breitbandkabelsystemen einzurichten.2 Dies geschah im Übrigen trotz der sehr hohen Kosten (9 bis 22 Milliarden DM je nach Versorgungsgrad), die laut Angaben der Deutschen Bundespost im Falle einer Vernetzung der TV-Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland notwendig gewesen wären.

Schon in diesem frühen Stadium der Auseinandersetzung mit dem Thema Kabelnetz in Deutschland wurde auf die mit einem Ausbau verbundenen enormen Kosten hingewiesen. Schon über die Finanzierung der Kabelpilotprojekte in Höhe von 140 Millionen DM gab es zwischen SPD und CDU/FDP Politikern unterschiedliche Ansichten. Zwar einigten sich die Ministerpräsidenten 1980 auf eine gemeinsame Finanzierung der vier Kabelpilotprojekte in Berlin, Ludwigshafen, München und Dortmund, doch wurden erst 1983 die Rundfunkgebühren, wie geplant, um den „Kabelgroschen“ von monatlich 20 Pfennig erhöht. Der Grund für diese Verzögerung lag in der Diskussion, ob und wenn ja in welchem Umfang auch private Rundfunkprogramme (neben den öffentlich-rechtlichen Programmen) in die Pilotprojekte integriert werden sollten. Diese würden ja dann auch, zumindest indirekt, von den Gebührengeldern finanziert, so die Argumentation der SPD Politiker. Die Verzögerungen beim Start der Kabelpilotprojekte führten indirekt auch zum so genannten „Verkabelungsstop“ durch die sozial liberale Regierung im Herbst 1979. So wurden geplante Kabelverlegungsarbeiten der Deutschen Bundespost in elf Großstädten gestoppt, um den Ergebnissen der Kabelpilotprojekte nicht vorwegzugreifen.3

Dass die CDU sowohl die Einführung des privaten Rundfunks als auch den schnellen Ausbau des Kabelnetzes befürwortete, wurde bereits beschrieben. Nur wenige Tage nach dem Konstruktiven Misstrauensvotum gegen Helmut Schmidt (SPD), forderte der neue Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl (CDU), in einer Regierungsansprache, die „Erhöhung der Meinungsvielfalt im Bereich Hörund Fernsehrundfunk“4 Damit war auf Bundesebene der Widerstand gegen das Kabelfernsehen und die Kabelpilotprojekte, einschließlich privater Rundfunkangebote gebrochen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1981 in seinem Dritten Rundfunkurteil (FRAG-Urteil) es den Ländern im Rahmen einer entsprechenden Gesetzgebung selbst überließ, „neben öffentlichrechtlichen auch privaten Rundfunk zuzulassen“, war es nur folgerichtig, dass Rheinland-Pfalz die praktische Umsetzung des entsprechenden Kabelpilotprojektes, schnell vorantrieb.5 Somit startete am 01.01.1984 in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) nicht nur das Zeitalter des Kabelfernsehens in Deutschland sondern auch der private Rundfunk in Deutschland. Denn mit der „Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk (PKS) war der erste deutsche privat finanzierte Rundfunksender mit Vollprogramm im Ludwigshafener TV-Kabelnetz zu empfangen.“6 Somit bestand ab diesem Zeitpunkt in Deutschland praktisch ein duales Rundfunksystem. Bestehend aus den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die durch Gebühren finanziert werden und den, durch Werbung finanzierten privaten Rundfunkanbietern. Nach langer Vorlaufzeit gab es doch noch den „Urknall im Medienlabor.“7

3. Der Ausbau - Schnell, Gut und Zukunftssicher?!

3.1. Das Monopol der Deutschen Bundespost

In welcher Form auch immer sich die Politiker der verschiedenen Parteien über den geplanten Ausbau des TV-Kabelnetzes in Deutschland im Lauf der Jahre zwischen 1974 und 1984 äußerten, es war stets die Deutsche Bundespost (DBP) die mit der technischen Umsetzung beauftragt werden sollte. Der Grund dafür lag in dem so genannten „Fernmeldemonopol“. Gemäß § 1 Abs. 2 des Fernmeldeanlagengesetzes in der Fassung vom 17.03.1977 „unterliegt der Kabelfernsehmarkt dem Telekommunikationsrecht des Bundes.“ Somit war die Deutsche Bundespost als „Verwaltung des Post- und Fernemeldewesens in der BR Deutschland“ auch für den Ausbau des Kabelnetzes zuständig.8 Die Deutsche Bundespost stand unter der Leitung des Bundesministers für das Postund Fernmeldewesen unter Mitwirkung eines Verwaltungsrates.

Zwar hatte die Bundespost bereits ab 1974 in kleinem Umfang örtliche Breitbandverteilnetze ausgebaut, doch dienten diese ausschließlich der Verbreitung „ortsüblich empfangbarer Ton- und Fernsehrundfunkprogramme.“9 Dies änderte sich ab Ende 1982. Nun standen die „Öffnung des Medienmarktes“ und die „Medienvielfalt“ im Mittelpunkt des Interesses der neuen CDU/FDP Bundesregierung.10 So dass von nun an eben alle „ortsmöglich empfangbaren Programme eingespeist werden“11 sollten. Dieser vermeintlich kleine Unterschied in der Wortwahl bedeutete, auf das Fernsehangebot bezogen, dass nun neben ARD, ZDF und den regionalen dritten Programmen auch weitere öffentlich rechtliche Programme wie 3SAT und 1Plus und natürlich vor allem private Fernsehprogramme anzubieten waren.

Ohne, wie noch die SPD-Bundesregierung zuvor, die Ergebnisse der Kabelpilotprojekte abwarten zu wollen, beauftragte der neue Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen (BMPF) Christian Schwarz-Schilling (CDU) die Deutsche Bundespost umgehend mit dem großflächigen Ausbau des Breitbandkabelnetzes in Deutschland. Bereits in der Regierungserklärung vom 13.Oktober 1982 hieß es wörtlich: „Eine besondere Verantwortung liegt hierbei bei der Deutschen Bundespost, (…). Von dem geplanten Ausbau der Kabelnetze (…) werden wirkungsvolle Anstöße für Investitionen und neue Technologien ausgehen.“12 Für den Ausbau im Jahr 1983 verdreifachte BMPF Christian Schwarz Schilling (CDU) dementsprechend das finanzielle Volumen auf 1 Mrd. DM. Der Schwerpunkt des Ausbaus sollte auf Gemeinden und Städten liegen, um relativ schnell eine hohe Anzahl von Wohnungsanschlüssen zu erreichen. Ebenso sollten bereits vorhandene Gemeinschaftsantennenanlagen in den Ausbau einbezogen werden.13

Ganz offensichtlich stand für die Bundesregierung der schnellstmögliche Ausbau des Kabelnetzes zur Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkangeboten im Vordergrund. Dieser politische Grundsatz hatte Auswirkungen auf eine Reihe von technischen und ökonomischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kabelnetzes.

Untersuchungen der Deutschen Bundespost hatten 1984 zu der Schlussfolgerung geführt, „dass örtliche Koaxial-Breitbandverteilernetze zumindest mittelfristig noch eine wichtige Funktion als kostengünstiges Übertragungsmedium für Fernseh- und Tonrundfunkprogrammverteilung wahrnehmen.“14 Somit entschieden sich die Verantwortlichen in der Bundesregierung und der Deutschen Bundespost für baumstrukturartige Breitbandverteilnetze in Kupferkoaxialkabeltechnik. Die Umsetzung dieser Planungen entsprach der Überlegung eines „Verteilernetzes“, bei dem es keine Notwendigkeit für Rückkanäle o. Ä. gibt. Genau diese Option hätte die Verwendung von Glasfasertechnik als Alternative geboten. Anfang der 80er Jahre war diese Technik allerdings noch sehr neu und somit mit noch höheren Kosten verbunden, als ohnehin schon für den Ausbau mit Koaxialkabeln eingeplant waren. Mit der ersten Stufe des Ausbaus mit Kupferkoaxialtechnik war „die Übertragung von 24 Fernseh-, etwas über 30 analogen und 16 digitalen Tonrundfunkprogrammen“ möglich.15 Der Einsatz von 450 MHz (bisher 300 MHz) ließ ab 1987 die Verbreitung von 35 Fernseh-, etwas über 30 analogen und 16 digitalen Tonrundfunkprogrammen zu.

3.2. Die Kooperation mit der Privatwirtschaft

Die Deutsche Bundespost war zwar aufgrund des „Fernmeldemonopols“ grundsätzlich zuständig für den Ausbau des Breitbandkabelnetzes in Deutschland, doch waren die Vertreter der neuen Bundesregierung (ab Oktober 1982) der Meinung, dass mit einer Einbindung von privaten Unternehmen ein schnellerer Ausbau möglich wäre. Darüber hinaus war der Bundesregierung aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage und entsprechend hoher Arbeitslosenquote im Jahr 1983 an einer staatlichen Unterstützung der Privatwirtschaft in diesem Zusammenhang sehr gelegen.16 Dies geschah nicht zuletzt auch aufgrund des Druckes von Seiten der Unternehmerverbände und Handwerker, die bis dahin einen großen Teil ihrer Umsätze mit der Installation und Instandhaltung von (Haus-) Antennenanlagen verdienten. Kritiker bezeichneten das Vorgehen der damaligen Bundesregierung auch als ein ganz besonderes Programm zur Mittelstandsförderung.

Dementsprechend einigte man sich, nach Verhandlungen mit Privatfirmen, Verbänden des Elektrohandwerks, Industrie und Kommunen auf die so genannten Kooperationsmodelle. Es war nicht das Ziel dieser Kooperationen das Netzmonopol der Deutschen Bundespost zu unterhöhlen, auch wenn sich das der eine oder andere private Unternehmer vielleicht gewünscht hätte. Stattdessen wurden, juristisch gesehen, „private Unternehmen für eine begrenzte Zeit mit einzelnen Aufgaben der deutschen Bundespost gemäß §§ 1 und 2 FAG beliehen.“17 In den Kooperationsverträgen wurde u. a. geregelt, dass die Deutsche Bundespost nur für den Ausbau und die Übertragung von Signalen bis zu festgelegten Übergabepunkten, meist Grundstücksgrenzen bzw. Kellerwänden, zuständig ist. Für die weitere Installation der Verteileranlagen ist der entsprechende Vertragspartner zuständig. Der Inhaber des Anschlusses musste also für die Verbindung bis in das Wohnzimmer selbst sorgen und war für den Betrieb und die Instandhaltung dieser Hausanschlussnetze verantwortlich.18 Dies umfasste auch die Vermarktung der Kabelanschlüsse (z.B. in Mehrfamilienhäusern). Gerade auf diesem Gebiet fehlte es der Deutschen Bundespost an notwendigem Know-how. Darüber hinaus regelten die Kooperationsverträge auch die Frage der Verteilung der Kabelgebühren. Neben einer einmaligen Anschlussgebühr verlangte die Deutsche Bundespost vom Anschlussinhaber ein festes monatliches Entgelt. Von der Höhe diese Zahlung unabhängig, konnte das private Unternehmen die Kabelgebühren der privaten Haushalte selbst bestimmen. Die Differenz aus der Summe der Gebühren der einzelnen Haushalte und der Bundespostentgelte ergab den Ertrag für den Inhaber des Hausanschlussnetzes.

Im Gegenzug zu der Einbindung von privaten Unternehmen in den Ausbau des Kabelnetzes bekam die Deutsche Bundespost mit den „Bestimmungen über Empfangs- und Verteilanlagen für Rundfunksignale/EVA-Best ein Monopolrecht bei der Verkabelung im öffentlichen Raum - also bei der Bereitstellung von Monopolübertragungswegen - zugewiesen.“19 Die Deutsche Bundespost hatte bereits seit Beginn der 80er Jahre für eine einheitliche und normierte Technik, zum Beispiel die einheitliche Verwendung von Koaxialkabeln und entsprechenden Verstärkern, beim gesamten Ausbau des Kabelnetzes gesorgt. Die Vorteile dieses Vorgehens waren die Austauschbarkeit und Vergleichbarkeit des Kabelangebotes in ganz Deutschland sowie das relativ problemlose Nach- und Umrüsten der Kabelnetze. Mit der Produktion dieser Einheitstechnik, zumeist Sonderanfertigungen für die Deutsche Bundespost, wurden einige wenige deutsche Firmen beauftragt, was im Laufe der Jahre zu einem recht hohen Preisniveau im Deutschen Kabelnetz führte. Darüber hinaus entstanden Probleme beim Ausbau der Hausanschlussnetze, da die strengen technischen Vorgaben der Deutschen Bundespost nicht immer eingehalten wurden.20

Die Deutsche Bundespost musste den Ausbau des Kabelnetzes, zumindest bis zu den Übergabepunkten annähernd alleine vorantreiben und vor allem finanzieren. Nach Angaben des VPRT umfassten die „akkumulierten Investitionen in die Netzstruktur von 1982 bis Ende 1996 ca. 17 Mrd. DM, wobei der Restbuchwert zum Ende des Jahres 1996 bei ca. 9 Mrd. DM liegt.“21 Diese Zahlen verdeutlichen die „defizitäre Geschäftssituation im Bereich des Kabelfernsehens“ der Deutschen Bundespost bzw. des Nachfolgers der DTAG.22 Es bleibt trotz aller Kritik festzuhalten, dass nicht zuletzt das konsequente Vorgehen des BMPT Christian Schwarz-Schilling (CDU) in den achtziger Jahren zu einer Vielfalt an über 30 frei empfangbaren Programmen im deutschen Kabelnetz führte. Den privaten Unternehmen, vor allem den kleinen und mittleren Handwerksunternehmen, war es mit den Hausverteilernetzen gelungen, ihren Platz im deutschen Breitbandkabelnetz zu bekommen und zwar an einer, wie sich zeigen sollte, sehr wichtigen Stelle.

3.3. Die Netzebenen

Das Monopol der Deutschen Bundespost einerseits und die Vielzahl privater Unternehmen (v. a. aus dem Elektrohandwerk und der Wohnungswirtschaft) anderseits führten in Deutschland zu einer weltweit einzigartigen Struktur des Breitbandkabelnetzes, der Gliederung in vier Netzebenen.

Die Netzebene eins bildet den überregionalen Abschnitt des Kabelnetzes. Sie beginnt bei den Produzenten von Fernseh- und Hörfunksignalen und endet an einer Schaltstelle der DTAG (vorher Deutsche Bundespost). Von den überregionalen Schaltstellen werden die Signale über Satelliten versandt und von regionalen Kopfstellen empfangen. Dort werden die Signale verstärkt, gebündelt und sortiert und dann entsprechend über Breitbandkabel weitergeleitet. Diese Kabelanlagen von den regionalen Kopfstellen bis in die Städte und Gemeinden werden als Ortsverteilnetze bezeichnet. Die Summe aller Ortsverteilnetze wird als Netzebene drei bezeichnet. Die Signale werden auf der dritten Netzebene bis zu den so genannten Übergabepunkten, zumeist an Grundstücksgrenzen oder an Kellerwänden weitergeleitet. Bei der Netzebene vier handelt es sich um die „Letzte Meile“ zwischen dem Übergabepunkt der Netzebene drei bis in die Wohnung der Endnutzer.23 Diese so genannten Hausverteilernetze verdanken ihre Existenz nicht zuletzt den politischen Entscheidungen Anfang der 80er Jahre (s. Kapitel 3.2.) Die Netzebenen eins und zwei sind im Besitz der Deutschen Telekom AG (DTAG) bzw. zum Teil auch im Besitz der Produzenten der Rundfunksignale (Netzebene eins). Weniger homogen ist die Besitzerstruktur auf den Netzebenen drei und vier. Nach Angaben des ANGA Verband der privaten Kabelnetzbetreiber e.V.24 (Stand 1999) besitzt die DTAG auf der Netzebene drei die Netze für ca. 18 Mio. Haushalte. Dies entspricht ca. 82% der gesamten Netzebene drei. Die restlichen 4 Mio. Haushalte (ca. 18%) sind im Besitz privater Netzbetreiber, unter anderem Unternehmen wie TeleColumbus, Bosch und Primacom.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Struktur des Breitbandkabels in Deutschland vor der Veräußerung von Netzen der DTAG25

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese privaten Netzbetreiber der Netzebene drei sind allerdings nicht, in einem „monopolähnlichen Franchise Gebiet“ aktiv, wie es in anderen europäischen Ländern üblich ist.26 Die Folge davon ist eine regionale Zersplitterung der angeschlossenen Haushalte (der privaten Netzbetreiber). Vor allem in den fünf neuen Bundesländern versorgen die großen privaten Netzbetreiber eine relativ große Anzahl von Haushalten. Der Grund dafür liegt in der Präferenz der DTAG für den Ausbau (Digitalisierung) des maroden Telefonnetzes der ehemaligen DDR.27 Dementsprechend verzichtete sie, aus finanziellen und logistischen Gründen, in einigen Gebieten auf den Ausbau des Kabelnetzes im öffentlichen Raum (z.B. Straßen). Die privaten Netzbetreiber der Netzebene drei verfügen auch auf der Netzebene vier über einen entsprechenden Anteil, da sie ihre Netze bis in die Wohnung der Endnutzer verlegen können und nicht auf die DTAG- Übergabestellen auf der Netzebene drei angewiesen sind. Genau das aber sind vor allem die ca. 6 Mio. angeschlossenen Haushalte der Wohnungswirtschaft und die ebenfalls 6 Mio. Anschlüsse der vielen hundert kleinen und mittelständigen Handwerksunternehmen. Darüber hinaus verfügt die DTAG selbst bzw. deren Tochterunternehmen ebenfalls über ca. 6. Mio. Haushalte auf der Netzebene vier.

Es wird also deutlich, dass vor allem auf der Netzebene vier so verschiedene Unternehmen vertreten sind, dass unterschiedliche Interessen und Vorstellungen über die richtige Nutzung und weitere technische Aufrüstung des Kabelnetzes nur logisch erscheinen.

[...]


1 Christian Schwarz Schilling (CDU) war vom 4. Oktober 1982 bis 17. Dezember 1992 Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bzw. ab 1989 für Post und Telekommunikation (umgangssprachlich auch Bundespostminister genannt).

2 Donsbach, Wolfgang und Mathes, Rainer: Rundfunk, Das Fischer Lexikon, Publizistik Massenkommunikation, 7. Auflage 2000, Frankfurt am Main; S. 500.

3 „Es sollte keine…Vorwegnahme der Ergebnisse der Kabelpilotprojekte…erfolgen.“ vgl. Medienpolitischer Beschluß des Bundeskabinetts vom 26.09.1979 in: Bulletin der Bundesregierung Nr.121, 10 Oktober 1979; S.1125.

4 Regierungserklärung des Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (CDU) vor dem Deutschen Bundestag am 13.Oktober1982, in: Sachweh, Wolf Dietrich: Dissertation zum Thema: Der Beitrag von „Kooperationsmodellen“ zwischen der Deutschen Bundespost und privaten Unternehmen zur beschleunigten Breitbandverkabelung und Vermarktung von Kabelanschlüssen: dargestellt am Beispiel der Kooperationsverträge Goslar, Hannover/Hannover-Umland und Braunschweig/Woflsburg, 1991; S. 1.

5 Donsbach, Wolfgang und Mathes, Rainer: Rundfunk, Das Fischer Lexikon, Publizistik Massenkommunikation, 7. Auflage 2000, Frankfurt am Main; S. 501f

6 Ebd.

7 Jäckel, Michael: Kabelfernsehen - ein einleitender Überblick aus Reihe medienSKRIPTEN Beiträge zur Medien- und Kommunikationswissenschaft, Herausgeber: Michael Schenk, Band 11 Kabelfernsehen in Deutschland, München 1991; S. 9.

8 Meyers Grosses Taschen Lexikon in 24 Bänden, Band 5, 4.vollstständig überarbeitete Auflage, Mannheim, 1992; S. 135.

9 sogenannte „Inselnetze“, Sachweh, Wolf Dietrich: Dissertation…, 1991; S.20f.

10 Sachweh, Wolf Dietrich: Dissertation…, 1991; S.24.

11 Ebd.

12 Regierungserklärung des Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (CDU) vor dem Deutschen Bundestag am 13.Oktober 1982 in: Beck, Martin: Wettbewerb und Deregulierung im europäischen Telekommunikationsmarkt - Das Beispiel der Kabelfernsehnetze, Sindelfingen, 1998; S. 27.

13 Sachweh, Wolf Dietrich: Dissertation…, 1991; S.24f.

14 Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, Stab 202, Konzept der Deutschen Bundespost zur Weiterentwicklung der Fernmeldeinfrastruktur, Bonn, 1984 in: Sachweh, Wolf Dietrich: Dissertation…, 1991; S.15.

15 Ebd.

16 Vgl. Verfügung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesens an nachgeortnete Organisationseinheiten (BPMVfg) 227-1 B 3383-0 vom 08.11.1982 in: Sachweh, Wolf Dietrich: Dissertation…, 1991; S. 51.

17 Ebd.

18 Vgl. 23. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung vom 21.06.1983 in: Sachweh, Wolf Dietrich: Dissertation…, 1991; S. 30.

19 Beck, Martin: Wettbewerb und Deregulierung im europäischen Telekommunikationsmarkt - Das Beispiel der Kabelfernsehnetze, Sindelfingen, 1998; S. 28.

20 Vgl. Ebd. S. 38.

21 Vgl. VPRT (1997): Entwicklung der BK-Netze in Deutschland, S.37 u. 38 in: Beck, Martin: Wettbewerb und Deregulierung im europäischen Telekommunikationsmarkt - Das Beispiel der Kabelfernsehnetze, Sindelfingen, 1998; S. 84.

22 Große Verluste mit Kabel-TV, in: Die Welt, 24.01.1998, S 13 in: Beck, Martin: Wettbewerb und Deregulierung im europäischen Telekommunikationsmarkt - Das Beispiel der Kabelfernsehnetze, Sindelfingen 1998; S. 84.

23 Beschreibung der vier Netzebenen in: Veränderungen im Kabelmarkt und ihre Folgen für das ZDF, ZDF Schriftenreihe 60, Mainz, Oktober 2001. S. 9. und Beck, Martin: Wettbewerb und Deregulierung im europäischen Telekommunikationsmarkt - Das Beispiel der Kabelfernsehnetze, Sindelfingen, 1998; S. 37.

24 1974 gegründete „Interessenvereinigung von Unternehmen der deutschen Breitbandkabelbranche“, ca. 130 Mitglieder; www.anga.de vom 21.03.2003.

Angaben zur Verteilung der Netzebenen drei und vier in: Konturen des Kabelmarktes, MEDIA PERSPEKTIVEN 1/2002; S. 36.

25 Woldt,Runar: Konturen des Kabelmarktes, MEDIA PERSPEKTIVEN 1/2002; S. 36.

26 Beck, Martin: Wettbewerb und Deregulierung im europäischen Telekommunikationsmarkt - Das Beispiel der Kabelfernsehnetze, Sindelfingen, 1998; S. 45f.

27 Vgl. Beck, Martin: Wettbewerb und Deregulierung im europäischen Telekommunikationsmarkt - Das Beispiel der Kabelfernsehnetze, Sindelfingen, 1998; S. 28.

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Details

Title
20 Jahre Kabelmarkt in Deutschland - Eine kritische Betrachtung der Entwicklungen auf dem deutschen Kabelmarkt im Zeitraum von 1983 bis 2003
College
Free University of Berlin  (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft)
Course
Hauptseminar: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland (WS 2002/03)
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
23
Catalog Number
V22024
ISBN (eBook)
9783638254779
ISBN (Book)
9783638647328
File size
603 KB
Language
German
Notes
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Keywords
Jahre, Kabelmarkt, Deutschland, Eine, Betrachtung, Entwicklungen, Kabelmarkt, Zeitraum, Hauptseminar, Rundfunk, Deutschland
Quote paper
Frederik Schubert (Author), 2003, 20 Jahre Kabelmarkt in Deutschland - Eine kritische Betrachtung der Entwicklungen auf dem deutschen Kabelmarkt im Zeitraum von 1983 bis 2003, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22024

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