Vergleich der Sportstrukturen zwischen BRD und DDR


Trabajo de Seminario, 2002

14 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine Sportstrukturen
2.1. Verhältnis Sport und Staat
2.2. Rechtsgrundlagen des Sports und Sportgerichte

3. Strukturen der Sportselbstverwaltung
3.1. DSB und DTSB
3.2. Leistungssport
3.3. Breitensport

4. Resümee

Literaturverzeichnis

Sekundärliteratur

Niese, Lars Holger: Sport im Wandel. Eine systemvergleichende Untersuchung des Sports in Ost- und Westdeutschland (vor und nach der Wiedervereinigung) unter besonderer Berücksichtigung der Dachverbände. Peter Lang GmbH, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main, 1997.

Tokarski, Walter/ Steinbach, Dirk: Spuren. Sportpolitik und Sportstrukturen in der Europäischen Union. Meyer & Meyer Verlag, Aachen, 2001.

Internet

Verfassung der DDR: www.ddr-im-www.de/gesetze/verfassung.htm

Grundgesetz der BRD: www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm

1. Einleitung

Ziel dieser Arbeit soll es sein, einen Überblick über die herrschenden Sportstrukturen der ehemaligen DDR und denen der BRD (bis zum Fall der Mauer 1990) zu geben.

Ausgehend von der Tatsache, dass sich die beiden deutschen Nationen in so vielen Punkten stark voneinander unterschieden, wird es auch Teil dieser Arbeit sein, Gemeinsamkeiten zwischen den Sportsystemen herauszustellen. Ich berücksichtige bei dieser Untersuchung sowohl die Beziehung zwischen Sport und Staat, deren Rechtsgrundlagen und die dazugehörende Umsetzung, als auch die Strukturen der Sport(selbst)verwaltung mit ihren Untergliederungen. Letztlich versuche ich, das Verhältnis zwischen Leistungs- und Breitensport beider Staaten zu diskutieren, und anschließend möchte ich die Leitsätze von Niese[1] als Abschlussdarstellung präsentieren.

An den Anfang meiner Ausführungen stelle ich eine Aussage über den Erfolg eines der beiden Sportsysteme, wobei Erfolg hier im Sinne von errungenen Medaillen beziehungsweise gewonnenen Wettkämpfen zu verstehen ist: Es hat „weltweit keinen Staat mit einem vergleichbar geringen Bevölkerungspotential [gegeben], der auch nur annähernd die Medaillenausbeute der DDR erzielt hätte. [...] Orientiert an dieser Meßlatte [erzielte Weiten, gelaufene Sekunden, geschossene Tore, erreichte Platzierungen, gewonnene Medaillen, usw.] hatte die DDR zumeist `die Nase vorn`, war erfolgreicher als die alte Bundesrepublik.“[2]

Die angesprochenen Erfolge sind fast ausschließlich Errungenschaften des Leistungssports, da im Bereich des Breitensports andere Kriterien (und die auch nur in ihrer Summe) bestimmend für eine Untersuchung wären. Aufgrund der Vielzahl und der ungenauen Begrenzung dieser Maßstäbe für den Breitensport erwähnte ich nur die „zählbaren“ Ergebnisse des Leistungssports.

Im folgenden wird herauszustellen sein, welche Grundlagen, Strukturen und Realisierungen der jeweiligen Sportssysteme die Basis der oben angeführten Aussage bilden.

2. Allgemeine Sportstrukturen

2.1. Verhältnis Sport und Staat

In der BRD ist die öffentliche Sportverwaltung gekennzeichnet durch eine Verteilung der Aufgaben auf die Bundes- und Länderebene, sowie auf die kommunalen Bereiche, wobei sich die Sportverwaltung an den Bestimmungen des Grundgesetzes orientiert. Die dort verfassungsrechtlich garantierte Autonomie weist dem Staat lediglich die Rolle des Förderers zu beziehungsweise beschränkt ihn darauf, da der Sport zu großen Teilen eigenfinanziert ist. Bei dieser ergänzenden Funktion des Staates sind drei wesentliche Prinzipien ausschlaggebend und können vom Bund, von den Ländern und Gemeinden nicht umgangen werden: Subsidiarität, ein partnerschaftliches Zusammenwirken von Staat und Sport und die schon erwähnte Autonomie des Sports, deren Träger vornehmlich die Vereine sind.

Das erste Prinzip, die Subsidiarität, besagt, dass die Tätigkeit(en) einer Gesellschaft die Tätigkeit(en) ihrer Glieder nicht ersetzten oder aufheben kann (können) und der Gesellschaft darum höchstens eine ergänzende oder auch fördernde Funktion zukommt. Aus der Verbindung mit den anderen beiden Prinzipien wird letztlich eine lenkende oder leitende Funktion der BRD verhindert.

Der Sport in der DDR war hingegen in das staatliche Gefüge integriert und somit Bestandteil des SED[3] – Regimes. Die Folge daraus war, dass Staat, öffentliche Sportverwaltung und die Sportselbstverwaltung eine untrennbare Einheit bildeten. Aufgrund der zentralistischen Struktur des DDR – Staatswesens galten alle Untergliederungen dieses Systems mithin als ausführende Organe der führenden SED – Gewalt. „Der Sport war folglich fremdbestimmt [und] der Staat übernahm gleichzeitig die Aufgabe des `Steuermanns` und des Finanziers.“[4] Wie in so vielen Bereichen überwachte und kontrollierte auch hier das Ministerium für Staatssicherheit den Fortbestand dieser Struktur.

In beiden Staaten (und auch in jedem anderen Staat) geht mit dem Sport eine politische Relevanz einher, die sich in der nationalen Repräsentation und dem gesunden Wettbewerb wiederfindet. Ein erfolgreicher Spitzensport begünstigt das Ansehen eines Landes und ist gleichzeitig identifikationsfördernd und stabilisierend; auch der völkerverbindende beziehungsweise friedensstiftende Charakter bei internationalen Wettbewerben ist hervorzuheben. Diesem Ideal des Sports entsprechend, sind in beiden deutschen Staaten gemeinsame Tendenzen der Sportpolitik zu erkennen. Aber auch hier legte die DDR das Augenmerk verstärkt auf den Aspekt des Klassenkampfes, vermutlich „zur Demonstration vermeintlicher Systemüberlegenheit“.[5]

Letztlich sei noch auf Widersprüche zwischen der festgesetzten Schrift der DDR und ihrer Umsetzung verwiesen: Obwohl es in der Deutschen Demokratischen Republik eine offizielle Anti – Doping – Politik gegeben hat, ließ der Staat intern seine Sportler dopen; obwohl die DDR Verfassung im Artikel 12 eine Vereinigungsfreiheit vorsah, galt ihre Ausübung als inopportun; und obwohl stets eine gesunde Lebensführung propagiert wurde, gab es die staatlich gelenkten Doping – Verabreichungen.

Diese Beispiele sind nur Auszüge aus einer langen Liste der Unstimmigkeiten zwischen der Doktrin und der Realität, sind nur ein weiterer Hinweis darauf, dass das Sportsystem der DDR wesentlich durch die Abhängigkeit aller Glieder von der Machtballung der marxistisch – leninistischen Partei, der SED, gekennzeichnet war.

Dennoch verstand es die DDR, diese Wertungswidersprüche gekonnt zu verdecken. Ich werde im folgenden Abschnitt genauer auf den wichtigsten Unterschied zwischen den beiden deutschen Sportsystemen, nämlich der Ausübung und Festsetzung der Vereinigungsfreiheit und somit auch den eben angesprochenen Wertungswidersprüchen, eingehen.

2.2. Rechtsgrundlagen des Sports und Sportgerichte

Die zentrale Organisationsnorm der Sportbewegung der BRD bildete der Artikel 9 -I Grundgesetz, in dem ein individueller und ein kollektiver Aspekt der Vereinigungsfreiheit bestimmt wird:

(1) „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“[6]

Hierin wird sowohl die Freiheit des Einzelnen, einen Verein zu gründen oder ihm beizutreten als auch die Freiheit der Vereine, sich eine eigene Ordnung in freier Selbstbestimmung zu geben, gewährleistet.

Die Begrenzungen dieses Selbstbestimmungsrechtes (Rechtsschutzgewährleistungspflicht, staatliche Schutzpflichten, ...) stellen aber keine Einschränkung der grundrechtlich gewährleisteten Freiheiten dar, und diese sind gegeben, solange nicht gegen Artikel 9 II verstoßen wird:

(2) „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.[7]

[...]


[1] Vgl.: Niese, Lars Holger: Sport im Wandel. Eine systemvergleichende Untersuchung des Sports in Ost- und Westdeutschland (vor und nach der Wiedervereinigung) unter besonderer Berücksichtigung der Dachverbände. Peter Lang GmbH, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main, 1997, S. 204 – 205.

[2] Ebd.: S. 205 – 206.

[3] Sozialistische Einheitspartei Deutschlands.

[4] Niese: S. 198.

[5] Niese: S. 199.

[6] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 9 I.

[7] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 9 II.

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Vergleich der Sportstrukturen zwischen BRD und DDR
Universidad
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Sportwissenschaft)
Curso
Seminar Sportgeschichte
Calificación
1,0
Autor
Año
2002
Páginas
14
No. de catálogo
V22103
ISBN (Ebook)
9783638255332
ISBN (Libro)
9783640836505
Tamaño de fichero
512 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Vergleich, Sportstrukturen, Seminar, Sportgeschichte, BRD;, DDR, Sportsystem, Sportselbstverwaltung
Citar trabajo
Ines Meier (Autor), 2002, Vergleich der Sportstrukturen zwischen BRD und DDR, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22103

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