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Der Versorgungsausgleich in der notariellen Praxis

Title: Der Versorgungsausgleich in der notariellen Praxis

Term Paper , 2003 , 41 Pages , Grade: 14 Punkte

Autor:in: Andreas Kuhn (Author)

Law - Civil / Private / Family Law / Law of Succession
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Summary Excerpt Details

Die unbefriedigende soziale und rechtliche Position der teilweise oder überhaupt nicht berufstätigen Ehefrau im Falle der Scheidung einer Ehe war ebenso wie der Gedanke, dass Versorgungsanrechte für den Fall des Alters und/oder der Invalidität wie anderes Vermögen während der Ehezeit von beiden Ehegatten gemeinsam erarbeitet werden, Anlass für die Einführung des Versorgungsausgleiches durch das 1. Eherechtsre formgesetz vom 14. Juni 1976 (vgl. Planken, Die soziale Sicherung der nicht erwerbstätigen Frau, 1961; Beschluss Nr. II 4 der Sozialrechtlichen Arbeitsgemeinschaft des 47. Juristentags 1968; Beschluss Nr. 21 b der Zivilrechtlichen Abteilung des 48. Deutschen Juristentags; Beitzke, RdA 1971, S. 99 (101ff.); Bogs in: Eherechtsreform, hsrg. von Bogs, Deubner, u.a,, 1971, S.96 (113ff.); Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des 1. EheRG, BTDr. 7/650, S.61, 71, 154). Damals wie auch heute ist noch in der Mehrzahl aller Ehen die Aufgabenteilung dergestalt geregelt, dass der Ehemann erwerbstätig ist, während die gar nicht oder teilweise berufstätige Ehefrau die Haushaltsführung sowie die Kindererziehung übernimmt. Der durch das 1. EheRG eingeführte Versorgungsausgleich sollte dem ausgleichsberechtigten Ehegatten, meist der Ehefrau, eine eigenständige Sicherung schaffen (BT-Drucks 7/650 S.155; BT-Drucks 7/4361 S.18) und dessen Alterssicherung und/oder Invalidität von den Vorstellungen über den Unterhaltssatz lösen (vgl. Stellungsnahme des BMJ BVerfGE 53, 257, 2872, FamRZ 1980, 326, 330). Der Versorgungsausgleich sollte dadurch realisiert werden, dass die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt werden und zwar unabhä ngig vom jeweiligen Güterstand der Ehegatten – mit Ausnahme des § 1408 Abs. 2 BGB – (§§ 1587 Abs. 1 Satz 1, 1587a Abs. 1 BGB).

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1

Grundgedanke und Zweck

Kapitel 2

Allgemeines zum Versorgungsausgleich

1. Der Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichs

2. Prinzip der Ehezeit

3. Versorgungsausgleich und Güterstand

4. Verfahren über den Versorgungsausgleich

5. Übergangsrecht und Verfassungsmäßigkeit

6. Deutsch-deutsche Fragen

7. Der Versorgungsausgleich und das Internationale Privatrecht (IPR)

Kapitel 3

Arten des Versorgungsausgleichs

1. Der Versorgungsausgleich durch Wertausgleich (§§ 1587a – 1587e BGB)

a) § 1587a Abs. 2 BGB

Beamtenrechtliche Versorgung (§ 1587a Abs. 2 Nr. 1)

Versorgungen in einer der gesetzlichen Rentenversicherungen, die den gesetzlichen Rentenanpassungen unterliegen,

sog. dynamisierte Renten (§ 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Unverfallbare Versorgungen aus der betrieblichen Alterversorgung (§ 1587a Abs.2 Nr. 3 BGB)

Sonstige wiederkehrende Versorgungsleistungen (§ 1587a Abs. 2 Nr. 4 BGB)

b) § 1587a Abs. 3 BGB

c) § 1587a Abs. 4 BGB

d) § 1587a Abs. 5 BGB

e) § 1587a Abs. 6 BGB

f) § 1587a Abs. 7 BGB

g) § 1587a Abs. 8 BGB

h) Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften durch das Familiengericht

i) Bestimmung einer anderen Form des Ausgleichs § 1587b Abs. 4 BGB

j) Höchstbetragsregelung des § 1587b Abs. 5 BGB

k) Korrektur des Wertausgleiches

l) Erlöschen bei Tod des Berechtigten, § 1587e Abs. 2 BGB

m) Nichterlöschen des Ausgleichsanspruchs bei Tod des Verpflichteten, § 1587e Abs. 4 BGB

2. Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich (§§ 1587f – 1587n BGB)

a) Grundlagen

b) Leistungen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Kapitel 4

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

1. Eheverträge nach § 1408 Abs. 2 BGB

a) Grundlagen

b) Möglichkeit des Teilverzichts

c) Jahressperrfrist des § 1408 Abs. 2 Satz 2 BGB

d) Unwirksamkeit eines vollständigen Ausschlusses ?

e) Mögliche Vereinbarungen im einzelnen

Vollständiger Ausschluss

Rückrittsvorbehalt, Bedingung, Befristung

Gegenleistungen

Einseitiger Ausschluss

Schuldrechtlicher Ausgleich

Teilweiser Ausschluss

Super-Splitting, Super-Quasisplitting

Ausschluss nur bis zum Tod eines Ehegatten

f) Wirkungen des Ausschlusses durch Ehevertrag gemäß § 1414 BGB

2. Scheidungsvereinbarung nach § 1587o BGB

a) Grundlagen

b) Verhältnis zu § 1408 Abs. 2 BGB

c) Zeitliche Begrenzung von Vereinbarungen

d) Vereinbarungen vor der Scheidung

e) Form der Vereinbarung

f) Eignung der vereinbarten Leistung zur Sicherung des Berechtigten

g) Mögliche Vereinbarungen im Einzelnen

Schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

Vereinbarung über die Höhe des Versorgungsausgleich

Super-Splitting

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung / Einkauf in die gesetzliche Rentenversicherung

Abschluss eines privaten Versicherungsvertrages

h) Genehmigung von Vereinbarungen

i) Zeitliche Eingrenzung und Zuständigkeit hinsichtlich der Genehmigung

j) Folgen und Anfechtbarkeit der Genehmigung

Zielsetzung und Themenbereiche

Die vorliegende Arbeit dient der notariellen Praxis als Leitfaden für die rechtssichere Gestaltung von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich. Ziel ist es, Notaren fundiertes Wissen über die gesetzlichen Grundlagen, die verschiedenen Arten des Ausgleichs und die Möglichkeiten zur individuellen vertraglichen Gestaltung durch Eheverträge oder Scheidungsvereinbarungen zu vermitteln.

  • Grundlagen des Versorgungsausgleichs und seine Abgrenzung zum Güterrecht.
  • Methodik des Wertausgleichs durch Rentenanwartschaften und Entrichtung von Beiträgen.
  • Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Eheverträge nach § 1408 Abs. 2 BGB.
  • Voraussetzungen und Grenzen von Scheidungsvereinbarungen gemäß § 1587o BGB.
  • Die Rolle des Notars bei Belehrung, Beurkundung und Genehmigung der Vereinbarungen.

Auszug aus dem Buch

Beamtenrechtliche Versorgung (§ 1587a Abs. 2 Nr. 1)

Der Betrag, der sich als Versorgung ergäbe, wenn bei Ende der Ehezeit der Versorgungsfall eingetreten wäre, wird wie folgt ermittelt:

Die Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des Berechtigten bei Ende der Ehezeit wird dem Betrag nach festgestellt (Satz 1). Sodann wird die tatsächlich bis zum Stichtag zurückgelegte ruhegehaltfähige Dienstzeit um die Zeit bis zur Altersgrenze erweitert = Gesamtzeit (Satz 2). Die Gesamtzeit bildet die Grundlage für den Prozentsatz, nach dem sich das Ruhegehalt bestimmt. Dieser Prozentsatz, bezogen auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge am Bewertungsstichtag (Satz 1), ergibt die Höhe der monatlichen Versorgung am Bewertungsstichtag. Sodann wird gemäß Satz 3 der gesuchte Wert nach folgender Formel ermittelt.

Zusammenfassung der Kapitel

Kapitel 1 Grundgedanke und Zweck: Es werden die historischen Gründe für die Einführung des Versorgungsausgleichs erläutert, insbesondere die soziale Absicherung nicht oder teilweise berufstätiger Ehepartner nach einer Scheidung.

Kapitel 2 Allgemeines zum Versorgungsausgleich: Dieses Kapitel erläutert den Anwendungsbereich, das Prinzip der Ehezeit sowie das Verfahren für den Versorgungsausgleich und seine verfassungsrechtliche Einordnung.

Kapitel 3 Arten des Versorgungsausgleichs: Hier werden die verschiedenen Methoden des Ausgleichs, insbesondere der Wertausgleich und der schuldrechtliche Ausgleich, detailliert und anhand gesetzlicher Bestimmungen dargestellt.

Kapitel 4 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich: Das letzte Kapitel befasst sich mit der vertraglichen Gestaltungsfreiheit durch Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen sowie den Anforderungen an deren Wirksamkeit und gerichtliche Genehmigung.

Schlüsselwörter

Versorgungsausgleich, Scheidungsvereinbarung, Ehevertrag, Rentenanwartschaften, Wertausgleich, schuldrechtlicher Versorgungsausgleich, Notariat, Altersvorsorge, Familienrecht, BGB, Ehezeit, Quasisplitting, Rentenversicherung, Familiengericht, Versorgungsträger.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen und praktischen Aspekte des Versorgungsausgleichs, insbesondere aus der Perspektive notarieller Beurkundungen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit fokussiert auf die gesetzlichen Grundlagen des Versorgungsausgleichs, die Abgrenzung verschiedener Ausgleichsarten und die notarielle Gestaltung von Verträgen unter Ehegatten.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, Notaren Sicherheit bei der Beratung und Vertragsgestaltung zu geben, um die Wirksamkeit von Ausschluss- oder Modifizierungsvereinbarungen im Versorgungsausgleich zu gewährleisten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen (BGB, ZPO, FGG), Kommentaren und der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Arten des Versorgungsausgleichs und bietet konkrete Formulierungsvorschläge für Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den zentralen Begriffen gehören Versorgungsausgleich, Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Rentenanwartschaften und notarielle Gestaltung.

Welche Bedeutung hat die Jahressperrfrist nach § 1408 Abs. 2 Satz 2 BGB?

Sie regelt, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs unwirksam wird, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss ein Scheidungsantrag gestellt wird, was Notare bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen müssen.

Warum ist die Genehmigung durch das Familiengericht bei Scheidungsvereinbarungen erforderlich?

Die Genehmigung dient dem Übervorteilungsschutz des sozial schwächeren Ehegatten und soll sicherstellen, dass die vereinbarte Leistung für die Alters- und Invaliditätsversorgung ausreicht.

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Details

Title
Der Versorgungsausgleich in der notariellen Praxis
College
Notary Academy Baden-Wurttemberg Stuttgart
Grade
14 Punkte
Author
Andreas Kuhn (Author)
Publication Year
2003
Pages
41
Catalog Number
V22156
ISBN (eBook)
9783638255769
Language
German
Tags
Versorgungsausgleich Praxis
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Andreas Kuhn (Author), 2003, Der Versorgungsausgleich in der notariellen Praxis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22156
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