„Die Entwicklung des Zivilprozesses in der frühen Neuzeit: die Prozessordnungen des 19. Jahrhunderts - Urteil, Urteilswirkungen, Säumnis sowie Vollstreckung der großherzoglich-badischen und königlich-hannoverschen Prozessordnung.“
I. Die vorliegende Arbeit beginnt mit einer Beschreibung der politischgesellschaftlichen Verhältnisse in Baden und Hannover bis zum Inkrafttreten der jeweils zu untersuchenden großherzoglich-badischen Prozessordnung von 1832 und königlich-hannoverschen Prozessordnung von 1850. Diese Prozessordnungen fielen insbesondere in eine Zeit revolutionärer Erhebungen und verfassungsstaatlicher Bestrebungen, als die unterschiedlichen territorial zersplitterten Rechtsordnungen nicht mehr dem sich wirtschaftlich und sozial emanzipierenden Bürgertum genügten. Als Errungenschaften beider Prozessordnungen galten in Anlehnung an den französischen code de procédure civil von 1806 die Einführung moderner Prozessmaximen, insbesondere den Prinzipien der Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens in Abkehr vom geheimen Prozess. Im Anschluss werden die wesentlichen Teilaspekte der Säumnis, Urteil, Urteilswirkungen und Vollstreckung beider Prozessordnungen (vergleichend) aufgegriffen und dargestellt.
II. Beim Säumnisverfahren galt bereits für beide Prozessordnungen grundsätzlich, das derjenige verliert, der sich nicht um seinen Prozess kümmert und als Säumnisstrafe gegen den Beklagten eine Geständnisfiktion nach dem Prinzip der affirmativen Litiskontestation eintritt. Die Aufhebung der Versäumnisfolgen waren jeweils durch Wiederherstellungsanträge bzw. Einsprüche binnen kurzer Frist ohne weiteres möglich; jedoch nach Fristablauf nur unter besonders verschärften Voraussetzungen, um „ein Grundübel des gemeinen Prozesses, der oft durch alle Instanzen getriebene Streit um eine Wiedereinsetzung, zu beseitigen“.
III. Auch die Bestimmungen in der badischen und hannoverschen Prozess-ordnung im Hinblick auf das Urteil und dessen Wirkungen sind im Wesentlichen gleich. Allerdings lassen sich erhebliche Unterschiede zum französischen Gerichtsverfahren nach dem code de procédure civil von 1806 feststellen. Beispielsweise war die Urteilsabfassung in Baden und Hannover die Sache der Richter und folgte nicht dem französischen Prinzip, dass ein Gericht nur zu entscheiden habe und die Urteilsabfassung Sache der Parteien
sei.
Inhaltsverzeichnis
- A. Die politisch-gesellschaftlichen Verhältnisse in Baden und Hannover
- I. Das Großherzogtum Baden bis zur Prozessordnung von 1832
- II. Das Königreich Hannover bis zur Prozessordnung von 1850.
- B. Die großherzoglich-badische und die königlich-hannoversche Prozessordnungen
- I. Säumnis.
- 1. Badische Prozessordnung von 1832 (BBPO).
- a. Versäumnis, Antrag und Folgen........
- b. Versäumungserkenntnis, Wiederherstellung...
- 2. Hannoversche Prozessordnung von 1850 (HBPO)
- a. Urteil bei Ungehorsam, Antrag und Folgen
- b. Einspruch und Berufung als Rechtsmittel.
- 1. Badische Prozessordnung von 1832 (BBPO).
- II. Urteil und Urteilswirkungen .....
- 1. Badische Prozessordnung von 1832 (BBPO).
- a. Erlass, Arten, Rechtsmittelbelehrung.
- b. Urteilswirkungen.
- 2. Hannoversche Prozessordnung von 1850 (HBPO)
- a. Erlass und Arten, Rechtsmittelbelehrung.
- b. Urteilswirkungen..
- 1. Badische Prozessordnung von 1832 (BBPO).
- III. Vollstreckung („Execution“).
- 1. Badische Prozessordnung von 1832 (BBPO).
- a. Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungsbeamte
- b. Vollstreckungsverfahren
- c. Pfändung und Versteigerung „von Fahrnissen“
- 2. Hannoversche Prozessordnung von 1850 (HBPO).
- a. Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungsbeamte
- b. Vollstreckungsverfahren
- c. Pfändung und Versteigerung von „Mobilien“.
- 1. Badische Prozessordnung von 1832 (BBPO).
- I. Säumnis.
- C. Einfluss auf die heutige Zivilprozessordnung .
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit beleuchtet die Entwicklung des Zivilprozesses in der frühen Neuzeit, insbesondere im 19. Jahrhundert. Im Fokus stehen die großherzoglich-badische Prozessordnung von 1832 und die königlich-hannoversche Prozessordnung von 1850. Die Arbeit untersucht die zentralen Elemente dieser Prozessordnungen, darunter Säumnis, Urteil, Urteilswirkungen und Vollstreckung. Sie analysiert die Einflüsse, die diese Prozessordnungen auf den modernen Gerichtsprozess hatten.
- Die politisch-gesellschaftlichen Verhältnisse in Baden und Hannover vor Inkrafttreten der jeweiligen Prozessordnungen.
- Der Einfluss des französischen code de procédure civil von 1806 auf die badische und hannoversche Prozessordnung.
- Die Regulierung von Säumnis, Urteil und Urteilswirkungen in den beiden Prozessordnungen.
- Die Rolle der Zwangsvollstreckung in der badischen und hannoverschen Prozessordnung.
- Die Bedeutung der Prozessordnungen für die Entwicklung des modernen Gerichtsprozesses in Deutschland.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Die politisch-gesellschaftlichen Verhältnisse in Baden und Hannover
Dieses Kapitel beschreibt die politisch-gesellschaftlichen Verhältnisse in Baden und Hannover vor dem Hintergrund der jeweiligen Prozessordnungen. Es beleuchtet die Entwicklung des Großherzogtums Baden unter Karl Friedrich und Karl Ludwig Friedrich, die Einführung der Verfassung von 1818 und den Übergang vom Absolutismus zum Konstitutionalismus.
B. Die großherzoglich-badische und die königlich-hannoversche Prozessordnungen
Dieses Kapitel analysiert die beiden Prozessordnungen im Detail. Es beleuchtet die zentralen Aspekte der Säumnis, des Urteils und der Urteilswirkungen sowie der Vollstreckung.
C. Einfluss auf die heutige Zivilprozessordnung
Dieses Kapitel beleuchtet den Einfluss der badischen und hannoverschen Prozessordnungen auf die Entwicklung des modernen Gerichtsprozesses in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Reichszivilprozessordnung von 1877.
Schlüsselwörter
Zivilprozess, Prozessordnung, Säumnis, Urteil, Urteilswirkungen, Vollstreckung, Großherzogtum Baden, Königreich Hannover, Frankreich, code de procédure civil, Reichszivilprozessordnung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung.
- Arbeit zitieren
- Dr. Oliver Maaz (Autor:in), 2004, Urteil, Urteilswirkungen, Säumnis sowie Vollstreckung im Hinblick auf die großherzoglich-badische Prozessordnung von 1832 und die königlich-hannoversche Prozessordnung von 1850, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22537