Raumplanung auf Ebene der EU - Europäische Raumentwicklung und Zusammenarbeit


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

22 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhalt

1 Europäische Raumentwicklungsinitiativen
1.1 Einleitung
1.2 Akteure der Europäischen Raumentwicklungspolitik
1.3 CEMAT
1.4 EUREK
1.4.1 Hauptziele des EUREK
1.4.2 Raumordnungspolitische Leitlinien
1.4.3 Umsetzung des EUREK
1.5 ESPON (NEPRO)
1.5.1 ESPON Geschichte
1.5.2 ESPON – 2006 – Programm
1.6 Strukturfonds
1.6.1 Wie erhält man europäische Fördermittel?

2 Interreg
2.1 Allgemein
2.2 Gliederung von Interreg
2.2.1 Interreg I
2.2.2 Interreg II
2.2.3 Interreg III

3 Alpenraum

4 Antragstellung am Beispiel Interreg III B

5 Fazit

Literatur

1. Europäische Raumentwicklungsinitiativen

1.1. Einleitung

Die Raumentwicklung in Europa hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Durch die fortschreitende europäische Integration müssen auch Raumentwicklungskonzepte an die neu entstandenen Bedingungen angepasst werden. Nach Angaben der EUROPA.EU.INT ist die Europäische Union mit 370 Millionen Einwohnern auf einer Fläche von 3,2 Millionen km² bei einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 6,8 Milliarden Euro (1996) eine der wichtigsten und wirtschaftskräftigsten Regionen der gesamten Welt. Doch innerhalb der Europäischen Union herrschen beträchtliche wirtschaftliche Unterschiede. In einem durch die „europäischen Metropolen London, Paris, Mailand, München und Hamburg abgegrenzten Raum im Zentrum der EU erwirtschaften auf 20 % der Fläche 40 % der Bevölkerung 50 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der EU.“ Hinzu kommt auch noch, dass die regionalen Disparitäten innerhalb mehrerer Mitgliedsstaaten weiterhin wachsen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bild 1

1.2. Akteure der Europäischen Raumentwicklungspolitik:

Folgende Institutionen wirken laut ML.NIEDERSACHSEN-1 bei der europäischen Raumentwicklungspolitik zusammen:

¨ die CEMAT (Conférence Européenne des Ministres responsables de L’Aménagement du Territoire) ist die europäische Raumordnungsministerkonferenz der Raumordnungsminister der 41 Europaratsstaaten.

¨ der Informelle Raumordnungsministerrat mit den zuständigen Ministern für Raumordnung der Mitgliedsstaaten. Hier obliegt die Federführung dem Land, das jeweils auch die Ratspräsidentschaft wahrnimmt. Die Ratspräsidentschaften wechseln halbjährlich; unter jeder Präsidentschaft findet in der Regel ein Raumordnungsministerrat (Treffen der Minister) statt.

¨ die Generaldirektion Regionalpolitik der EU – Kommission (z.Zt. unter Kommissar Barnier) ist verantwortlich für Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung der regionalen Entwicklung. Dazu gehören Themenfelder wie Umwelt, Verkehr, Forschung und Raumentwicklung.

¨ der Ausschuss für Raumentwicklung (CSD = Committee of Spatial Development) bereitet als EU – Arbeitsgremium die Tätigkeiten der beiden vorher genannten Ebenen vor. Deutschland wird in diesem Gremium durch einen Vertreter des Bundes und eines Ländervertreters repräsentiert.

¨ der Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen (CDRR = Committee of the Development and Reconversion of Regions) hat einen Unterausschuss „Raum- und Stadtentwicklung“, der sich als EU - Arbeitsgremium mit Fragen der Territorial- und Stadtentwicklung befasst.

Künftige Ziele der Europäischen Raumentwicklungspolitik laut ML.NIEDERSACHSEN-1

Die EU – Kommission will den Integrationsprozess in Europa beschleunigen und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und auch mit den Nachbarländern erreichen. Über EUREK (Europäisches Raumentwicklungskonzept) und die Arbeit der CEMAT soll eine verstärkte politische und technische Zusammenarbeit mit den neuen Beitrittsländern und den benachbarten Nicht – Mitgliedsstaaten geschaffen werden. Damit soll erreicht werden, dass die Kohäsionspolitik in Europa gestärkt wird und der Integrationsprozess durch Informationsaustausch und praktische Zusammenarbeit in Fragen der räumlichen Entwicklung auf europäischer Ebene vorangetrieben wird.

1.3. CEMAT

Laut ML.NIEDERSACHSEN haben sich im Rahmen des Europarates mehrere bereichsspezifische Ministerkonferenzen gebildet. Eine davon ist die CEMAT (Conférence Européenne des Ministres responsables de L’Aménagement du Territoire) auch EMKRO (Europäische Ministerkonferenz für Raumordnung) genannt, die seit 1969 tagt. Aufgabe der CEMAT ist es, die europäische Zusammenarbeit sowie den Informationsaustausch im Bereich der Raumplanung zu vertiefen und zu fördern. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse bei der Planung und Entwicklung der Gemeinden, Regionen und Staaten Europas gelegt. Die Ergebnisse ihrer Arbeiten werden in der Regel in Form von Resolutionen dem Ministerkomitee des Europarates unterbreitet.

Auf der letzten Raumordnungsministerkonferenz im September 2000 in Hannover wurde im Rahmen der CEMAT die „Leitlinien für eine nachhaltige Raumentwicklung“ verabschiedet. In diesem Dokument werden Empfehlungen gemacht, die für eine nachhaltige, ausgeglichene und eine in Europa einbindende Raumentwicklung stehen.

1.4. EUREK

EUREK steht für das Europäische Raumentwicklungskonzept. Laut INTERREG.CH -3- ist EUREK das Leitbild für die europäische Raumentwicklungspolitik. Die endgültige Fassung des EUREK wurde von den Raumplanungsministerinnen und –ministern der 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ausgearbeitet und im Mai 1999 auf einem informellen Treffen in Potsdam verabschiedet. Das EUREK ist für die Mitgliedsstaaten nicht bindend. Es soll zur politischen Orientierung dienen um eine bessere Abstimmung der Raumordnungspolitik der Mitgliedsstaaten der EU zu unterstützen. Auch soll dadurch die Zusammenarbeit der Regionen und Städte in Europa besser abgestimmt werden. Die Mitgliedsstaaten der EU und die Europäische Kommission arbeiteten zusammen mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen über fünf Jahre lang an der endgültigen Fassung des EUREK. Diese intensiven Diskussionen sollen zwecks einer regelmäßigen Überarbeitung des Konzepts auch weiterhin fortgesetzt werden.

Das EUREK besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Einem Teil A, der aus dem Raumentwicklungsansatz auf europäischer Ebene, die Ziele und der Zweck von EUREK, die Wirkung der Gemeinschaftspolitik auf das EU – Territorium, den politischen Zielen und der Umsetzung von EUREK besteht. Und einem Teil B, der sich mit den Tendenzen, Perspektiven und Herausforderungen des künftigen Unionsgebiets befasst.

1.4.1. Hauptziele des EUREK

Durch das EUREK wird laut INTERREG.CH -3- versucht, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken. Dabei soll die Entwicklung der EU nicht mehr nur rein wirtschaftlichen Charakter haben, sondern auch verstärkt ökologische Aspekte berücksichtigen.

Die Europäische Kommission legte dementsprechend drei Hauptziele fest:

- „wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
- Erhaltung des Natur- und Kulturerbes und
- ausgeglichenere Wettbewerbsverhältnisse im europäischen Raum.“

Diese Ziele sollen gleichzeitig auf allen politischen und verwaltungstechnischen Ebenen und deren Instanzen möglichst gleichzeitig verfolgt werden.

1.4.2. Raumordnungspolitische Leitlinien

Laut INTERREG.CH -3- sind auf nationaler Ebene die Regionen und die jeweiligen Fachpolitiker aufgefordert, das EUREK bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsprogrammen sowie der Koordinierung von Fachplanungen zu berücksichtigen. Dabei gilt es insbesondere drei Hauptaktionsfelder des EUREK zu berücksichtigen:

- „die Entwicklung eines gleichwertigen, polyzentrischen Städtesystems und verstärkte Partnerschaft von städtischen und ländlichen Gebieten,
- die Förderung von Verkehrs- und Kommunikationskonzepten, die eine polyzentrische Entwicklung des EU – Raums begünstigen und eine gute Integration von europäischen Städten und Regionen bietet
- und die Entwicklung und Förderung des Natur- und Kulturerbes durch umsichtige Verwaltung, die zur Erhaltung und Entwicklung der regionalen Identität beiträgt.“

1.4.3. Umsetzung des EUREK

Die Umsetzung von EUREK findet auf horizontaler Ebene laut INTERREG.CH -3- durch intensive Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Politikbereichen und auch zwischen politischen und verwaltungstechnischen Bereichen, die mit der Raumentwicklung beauftragt sind, statt. Genauso findet die Umsetzung aber auch auf vertikaler Ebene statt, wobei lokale, regionale, nationale und transnationale Institutionen Zusammenarbeiten. Die Verantwortung zur Umsetzung von EUREK liegt nicht bei einer zentralen Behörde, sondern bei verschiedenen politischen und administrativen Institutionen, die für Planung und räumliche Entwicklung verantwortlich sind.

Besonderes Augenmerk setzt die EU bei der Umsetzung auf die Transnationale Zusammenarbeit. Man geht davon aus, dass man dadurch Interessen der Gemeinschaftspolitik besser auf die individuellen Bedürfnisse der Regionen abzustimmen. In diesem Zusammenhang schlägt EUREK ausdrücklich vor, die transnationale Zusammenarbeit bei Raumentwicklungsprojekten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Interreg III fortzusetzen.

Bei einer informellen Tagung am 5. Oktober 1999 ist von den Raumplanungsministerinnen und –ministern der EU – Staaten in Tampere ein Aktionsprogramm mit folgenden 12 Punkten beschlossen worden:

1. „Politische Ausrichtung von EUREK im Programm "Mainstream" des Strukturfonds
2. Interreg III und Demonstrationsprojekte EUREK
3. politische Ausrichtung von EUREK in der nationalen Raumentwicklung
4. räumliche Auswirkungen auf die Gemeinschaftspolitiken
5. Analyse der territorialen Auswirkungen
6. Umsetzung der Städtepolitik und Zusammenarbeit
7. Aufbau der Zusammenarbeit für das "Europäische Raumplanungsobservatorium" (NERPO)
8. Lehrmittel für Geografie auf Sekundarstufe, basierend auf EUREK
9. Preis für die "Zukunftsregionen Europas"
10. Konzept eines integrierten Managements für Küstengebiete
11. Gesamteuropäische Strategien für Raumentwicklung
12. Räumliche Auswirkungen der Erweiterung auf die Mitgliedstaaten der EU und auf die Nicht-Mitgliedstaaten“

1.5. ESPON (NEPRO)

Bei ESPON (European Spatial Planning Observation Network), beziehungsweise NERPO (Netzwerk für ein Europäisches Raumplanungsobservatorium) handelt es sich laut dem BBR.BUND wichtiges Instrument zur Umsetzung der Ziele von EUREK.

1.5.1. ESPON Geschichte

Schon seit etwa 10 Jahren arbeiten die CEMAT und die Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission, laut dem BBR.BUND an Fragen, Problemen der europäischen Raumentwicklung und deren Lösungsmöglichkeiten zusammen. Schon 1994 beschlossen die Raumordnungsminister bei einem Treffen in Leipzig ein „europäisches Observatorium zur Raumentwicklung in Form eines Netzwerks nationaler raumwissenschaftlicher Forschungs- und Politikberatungseinrichtungen zu etablieren.“ Dieser Beschluss wurde aber erst, beginnend im Jahre 2002 und auf fünf Jahre beschränkt umgesetzt. 1999 bis zum Jahr 2000 fand schon eine Pilotphase mit dem "Studienprogramm zur europäischen Raumplanung (Study Programm on European Spatial Planning – SPESP“

1.5.2. ESPON – 2006 – Programm

Das Programm wird nach Angaben des BBR.BUND im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Interreg III betrieben. Das Programm wurde am 03.Juni 2002 von der Europäischen Kommission genehmigt, nachdem die EU – Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Antrag mit dem Titel "The ESPON 2006 Programme - Research on the Spatial Development of an Enlarging European Union" gestellt haben.

Aufbauend auf das EUREK wurden in Zusammenarbeit mit allen EU – Mitgliedsstaaten, den Beitrittskandidaten und den Drittländern Norwegen und Schweiz 20 Projekte aufgestellt denen folgende Schwerpunkte unterschiedlicher Priorität zugeordnet sind (ESPON.AT):

¨ „Thematische Studien“ (Priorität 1): befassen sich hauptsächlich mit den Auswirkungen der räumlichen Entwicklungen auf unterschiedliche Regionen und Städte. Beispiele hierfür sind unter anderem „Städtische Regionen als Knotenpunkte einer polyzentrischen Raumentwicklung“, Stadt – Land Beziehungen, Bevölkerungsbewegungen und Infrastruktur.

¨ „Studien zu den Wirkungen verschiedener raumrelevanter Politiken der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten auf verschiedene Typen und Regionen“ (Priorität 2): hierbei werden die Auswirkungen zwischen Entscheidungen von Regierungs- und Verwaltungseinheiten auf die räumliche Entwicklung betrachtet („z.B. Die räumlichen (Aus)Wirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

¨ „Horizontale und koordinierende Querschnittsstudien“ (Priorität 3): hierbei werden die Ergebnisse der Studien aus den Prioritäten 1 und 2 ausgewertet und versucht Schlussfolgerungen für die weitere räumliche Entwicklung zu ziehen.

¨ „Wissenschaftliche Zusammenarbeit und Netzwerkbildung“ (Priorität 4): hierbei wird eine bessere Vernetzung der nationalen Forschungseinrichtungen untereinander und mit Einrichtungen der EU forciert.

Nach Angaben des BBR.BUND belauft sich das Budget des ESPON – Programms für seine ca. 20 Projekte auf 12 Millionen Euro. Das Programm selbst wird von einem „ Monitoring Committee“ organisiert, das von den EU – Staaten und der Europäischen Kommission gebildet worden ist. Dies Komitee hat eine Koordinationseinheit in Luxemburg und wird dezentral auch noch von „Contact Points“ unterstützt. Der „Contact Point“ für Deutschland ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumplanung. An den Projekten, welche alle in transnationalen Projektgruppen durchgeführt werden, sollen mindestens 3 Partner aus verschiedenen Mitgliedsstaaten kommen. Zudem soll bei jedem Projekt mindestens ein „ESPON Contact Point“ vertreten sein.

1.6. Strukturfonds

Der EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ist laut EUROPA.EU.INT -2 der wichtigste von vier europäischen Strukturfonds. Er wurde 1975 eingerichtet und unterstützt produktive, beschäftigungswirksame Investitionen insbesondere zugunsten der Unternehmen sowie lokale Entwicklungsprojekte. Bei den anderen drei handelt es sich um den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). In den Jahren 2000 bis 2006 stehen für die vier großen Strukturfonds insgesamt 195 Milliarden Euro bereit, das ist mit 35% der zweitgrößte Haushaltsposten innerhalb der EU. In dem genannten Zeitraum unterstützen die vier Strukturfonds verschiedene Projekte, die sich im Rahmen der drei festgelegten Investitionsziele befinden. Dabei handelt es sich um:

¨ Ziel 1: Die Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand. Dabei sind nur Regionen förderungsfähig, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt unterhalb von 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bild 2

¨ Ziel 2: Gebiete mit sozialen und wirtschaftlichen Strukturproblemen werden hier bei der Umstellung unterstützt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bild 3

¨ Ziel 3: Hier wird die Anpassung und Modernisierung von Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme außerhalb der Ziel-1-Regionen unterstützt.

Ebenfalls im Zeitraum von 2000 bis 2006 werden zudem noch vier Gemeinschaftsinitiativen betrieben, mit denen die Entwicklung und Integration vorangetrieben werden sollen. Für diese Initiativen stehen insgesamt 5,35% der Strukturfondsmittel zur Verfügung. Bei den Initiativen handelt es sich um:

- Equal: Dabei werden neue Methoden entwickelt, die zur Beseitigung von Diskriminierungen und Ungleichheiten jeder Art beim Zugang zum Arbeitsmarkt dienen.
- Leader+: Förderung der sozioökonomischen Entwicklung der ländlichen Gebiete; Dies soll laut INFOREGIO durch 4 Schwerpunktthemen geschehen: 1.) Valorisierung des natürlichen und kulturellen Potenzials einschließlich der Steigerung des Werts von Flächen; 2.) Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum; 3.) Aufwertung der lokalen Erzeugnisse, indem besonders Kleinbetrieben durch kollektive Maßnahmen der Marktzugang erleichtert wird; 4.) Einsatz neuen Know-hows und neuer Technologien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugnisse und Dienstleistungen der Gebiete.“
- Urban II: verfolgt laut EUROPA.EU.INT -3 im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung städtischer Ziele folgende Ziele: 1. „Förderung der Erarbeitung und Umsetzung besonders innovativer Ansätze für die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung kleiner und mittlerer Städte sowie von Krisenquartieren in großen Agglomerationen;“ 2. die Verbesserung der Kenntnisse und Erfahrungen, sowie deren Austausch, im Bereich der städtischen Revitalisierung und einer nachhaltigen Stadtentwicklung in der EU.
- INTERREG III: Förderung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit. Siehe Kapitel 2: INTERREG.

1.6.1. Wie erhält man europäische Fördermittel?

Laut INFOREGIO.EU.INT liegt die Zuständigkeit für die Auswahl und Verwaltung der Projekte nicht mehr bei der Europäischen Kommission sondern bei nationalen und regionalen Behörden. Projekte die von europäischen Fonds unterstützt werden, werden durch den Staat kofinanziert. Die Mittel aus den Strukturfonds sollen jedoch lediglich den jeweiligen Staat unterstützen. Er ist immer noch selbst für die Entwicklung der krisenbetoffenen Gebiete zuständig.

Über den Etat der Strukturfonds entscheidet der Europäische Rat, auf Grundlage eines mit dem Parlament vereinbarten Vorschlags der Europäischen Kommission. Nach Absprache mit den Ländern legt die Kommission fest, welche Gebiete Mittel aus den Fonds erhalten können. Daraufhin legen die Länder, beziehungsweise Regionen Vorschläge zugunsten der Krisengebiete und der sozialen Problemgruppen vor. Diese werden dann der Europäischen Kommission vorgelegt. Daraufhin berät die Kommission mit den Mitgliedsstaaten über den Inhalt der Vorschläge und die veranschlagten Mittel. Einigen sich die Länder mit der Kommission, genehmigt sie die Pläne und erteilt einen Vorschuss, damit das Projekt anlaufen kann. Über Einzelheiten der Programmplanung entscheidet die jeweilige nationale oder regionale Behörde selbst, teilt es jedoch der Kommission mit. Die Behörden wählen dann aus den Bewerbern für ihre Ausschreibungen die Projekte aus, die ihren Zielen am besten entsprechen. Die ausgewählten Einrichtungen können nun ihr Projekt unter zeitlichen Auflagen realisieren. Der Fortgang der Programme wird von den zuständigen Stellen ständig kontrolliert.

2. Interreg

2.1. Allgemein

Interreg ist eine Gemeinschaftsinitiative des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Seit 1990 fördert und finanziert sie die Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Europäischen Union. Um ihr Ziel, d.h. über die Landesgrenzen hinweg eine ausgewogene Entwicklung der Regionen zu erreichen, fördert und finanziert Interreg gemeinsame Programme und Projekte der Europäischen Union und unterstützt in diesen Projekten besonders engagierte Personen und Institutionen. Durch diese Gemeinschaftsinitiative werden die Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftkraft der beteiligten Regionen gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen. Auch fördert sie über die Landesgrenzen hinweg die Verständigung und den Erfahrungsaustausch zu konkreten Problemen. Insgesamt leistet Interreg einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Regionen und damit zur Festigung der föderalen Strukturen.

2.2. Gliederung von Interreg

2.2.1. Interreg I:

Laut INTERREG.CH -1 war Interreg I die erste Etappe der Gemeinschaftsinitiative und dauerte von 1990-1993. Ihre Hauptaufgabe war die Förderung von grenzüberschreitender Zusammenarbeit, also die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen mit gemeinsamer Grenze. Sie wollten den Bürgerinnen und Bürgern Europa näher bringen und dazu zählte auch, dass die Grenzregionen ihre wechselseitigen Kooperationsbeziehungen ausbauen und vertiefen, diesen einen konkreten Rahmen geben und neue Formen der Zusammenarbeit angehen sollten. Insgesamt wurden bei Interreg I 86 Projekte durchgeführt.

Baden- Württemberg nahm an Interreg I mit drei Operationellen Programmen teil, die in den baden-württembergischen Grenzregionen "Bodensee-Hochrhein" mit 2,28 Mio. ECU (22 Projekte), "Oberrhein Mitte-Süd" mit 9,41 Mio. ECU (37 Projekte) und "PAMINA" (PA für Palatinat du Sud (Südpfalz), MI für Mittlerer Oberrhein und NA für Nord Alsace ) mit 3,84 Mio. ECU (27 Projekte) von der EU gefördert wurden.

Es ist Interreg I zu verdanken, dass die aufgrund der Grenzlage bestehenden Nachteile für die Bürger zum Teil ausgeglichen und Strukturen und Einrichtungen geschaffen wurden, mit deren Hilfe schnell und direkt auf Entwicklungen im Grenzbereich reagiert werden kann.

2.2.2. INTERREG II:

Mit INTERREG II wurde im Zeitraum von 1994-1999, nach Abschluss der ersten Etappe, die Gemeinschaftsinitiative fortgeführt. Da Interreg II breiter angelegt war als Interreg I, wurde sie für die Durchführung inhaltlich in drei Teile gegliedert:

IIA: “grenzüberschreitende Zusammenarbeit“

Laut INTERREG.CH-2 konnten sich an diesem Programmteil Regionen beteiligen, die eine gemeinsame Grenze haben. Zum Beispiel Baden-Württemberg mit dem Elsass und dem Raum Basel. Mit der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit will die EU die jeweiligen Regionen bei der Überwindung von Schwierigkeiten unterstützen, die sich aus ihrer Grenzlage ergeben. Zusätzlich soll das Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Beziehungsnetzen über nationale Grenzen hinweg beitragen.

Bei Interreg IIA wurden beinahe 270 Projekte realisiert. Diese trugen dazu bei, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Grenzgebiete zu fördern und zu verbessern.

[...]

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Raumplanung auf Ebene der EU - Europäische Raumentwicklung und Zusammenarbeit
Université
University of Tubingen  (Geographisches Institut)
Cours
Proseminar: Angewandte Geographie
Note
1,5
Auteurs
Année
2003
Pages
22
N° de catalogue
V22542
ISBN (ebook)
9783638258418
Taille d'un fichier
2021 KB
Langue
allemand
Annotations
Wie man am Inhaltsverzeichnis sieht, ist die Planungsebene der EU sehr ausführlich behandelt. INTERREG wurde in der 2.ten Hälfte der Hausarbeit als ein praktisches Beispiel genommen. Zum Schluß wird auch noch der Weg der Antragstellung auf Fördergelder der EU - Fonds für Interreg dargestellt. Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Mots clés
Raumplanung, Ebene, Europäische, Raumentwicklung, Zusammenarbeit, Proseminar, Angewandte, Geographie
Citation du texte
Felix Bachofer (Auteur)Nadine Ritz (Auteur), 2003, Raumplanung auf Ebene der EU - Europäische Raumentwicklung und Zusammenarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22542

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