Die demokratische Legitimation der Ausschüsse des Bundestags - Eine Untersuchung unter den Gesichtspunkten "Stellung der Opposition" und "Ministerialbürokratie"


Seminararbeit, 2002

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung – Definition des Begriffs „Ausschuss“, Formulierung der 3 Fragestellung sowie Zielsetzung, Materialangabe und Grobgliederung

2 Hauptteil – Die demokratische Legitimation der Ausschüsse
2.1 Der Aufbau der Ausschüsse
2.1.1 Sitze pro Fraktion, insgesamt und Anzahl der Ausschüsse
2.1.2 Die Bestellung der Sitze und die Bestimmung der Vorsitzenden
2.1.3 Die Unterausschüsse
2.2 Der Zuständigkeitsbereich der Ausschüsse
2.2.1 Die legislativ-beratende Funktion
2.2.2 Die kontrollierende Funktion
2.3 Die Arbeitsweise der Ausschüsse
2.3.1 Die Tagesordnung
2.3.2 Die Beratung von Vorlagen
2.3.3 Das Einbringen von Änderungsanträgen

3. Schluss – Zusammenfassung: Vor- und Nachteile eines Ausschuss- parlaments mit Beispielen aus dem Auswärtigen Ausschuss

4 Literaturverzeichnis

1 Einleitung – Definition des Begriffs „Ausschuss“, Formulierung der Fragestellung

sowie Zielsetzung, Materialangabe und Grobgliederung

Ausschüsse sind nach §62 Abs.1 GOBT „vorbereitende Beschlussorgane“. Sie tragen zur Entlastung des Bundestags bei der Gesetzgebung bei und kontrollieren gleichzeitig Regierung und Beamtenapparat. Da die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die an das Plenum ergehen, von diesem auch meist übernommen werden, kommt ihnen in ihrer teilhabenden legislativen Funktion eine nicht unwichtige Rolle bei der Ausarbeitung von Gesetzen zu. Nach Art. 20 Abs.1 und 2 GG ist die BRD ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“, denn „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (...) ausgeübt.“ Auch für die Ausschüsse erhebt sich somit die Forderung der demokratischen Legitimation. Diese Hausarbeit geht im Folgenden der Frage nach, inwiefern Aufbau und Arbeitsweise von Ausschüssen dieser Forderung gerecht werden. Dabei soll das Augenmerk insbesondere auf das demokratische Element der Opposition erstens gerichtet werden und zweiten auf das Element der Ministerialbeamten in den Ausschüssen, deren demokratische Legitimierung eher problematisch ist. Mit Hilfe der Ergebnisse soll im Anschluss gezeigt werden, dass der oft negativ konnotierte Begriff „Ausschussparlament“ durchaus auch Vorzüge aufweist. Als Beispiel für die Untersuchung wird der Auswärtige Ausschuss dienen, der zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen gehört (Art. 45a Abs.1 GG). Das untersuchte Material stammt im Falle der Beispiele aus einer Informationsbroschüre des Deutschen Bundestags über den Auswärtigen Ausschuss und im Falle der allgemeinen theoretischen Daten von Handbüchern über Aufbau und Funktionen des Deutschen Bundestags. Die Arbeit gliedert sich in eine Untersuchung des Aufbaus, des Zuständigkeitsbereichs und der Arbeitsweise der Ausschüsse allgemein und speziell des Auswärtigen Ausschusses. Den Abschluss bilden eine Zusammenfassung und Bewertung der Vor- und Nachteile eines Ausschussparlaments anhand eines konkreten Beispiels aus dem Bereich des Auswärtigen Ausschusses.

2 Hauptteil – Die demokratische Legitimation der Ausschüsse

2.1 Der Aufbau der Ausschüsse

2.1.1 Sitze pro Fraktion, insgesamt und Anzahl der Ausschüsse

Die einer Partei zukommenden Ausschusssitze und die Regelung des Vorsitzes werden nach der Stärke der Fraktionen im Bundestag gehandhabt (§ 12 und §57 Abs. 1 GOBT). Seit 1989 hat jeder Abgeordnete außer den Regierungsmitgliedern, Parlamentarischen Staatssekretären und meist auch führenden Mitliedern das Recht, Mitglied eines Ausschusses zu werden. Das gilt auch für Abgeordnete, deren Partei den Einzug in den Bundestag wegen der 5%- Klausel nicht erreicht. Als fraktionslose Abgeordnete nehmen sie beratend an Ausschusssitzungen teil. Durch diese Regelung ist eine Berücksichtigung von außerparlamentarischen Minderheiten gewährleistet. Wenn ein Mitglied des Bundestags fortan nicht mehr im Plenum vertreten ist, muss es auch gleichzeitig seine Ausschussmitgliedschaft aufgeben, damit das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Ausschuss weiterhin dem im Plenum entspricht. Die Sitzverteilung wird nach dem Proportionalverfahren Ste. Lague / Schepers berechnet. Somit ist die Anzahl der Sitze, die einer Fraktion im Ausschuss zukommen, demokratisch insofern legitimiert, dass auch hier ein Querschnitt der Positionen in proportional abgestufter Wichtigkeit gesichert ist.

Zu Beginn einer Wahlperiode werden die Anzahl und Größe der Ausschüsse stets neu festgelegt. Dies geschieht auf der Basis eines interfraktionellen Konsenses: Die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen sind an diesem Aushandlungsprozess beteiligt. Selbst wenn diese sich nicht einigen können, sind die Rahmenbedingungen der Ausschüsse demokratisch legitimiert: Jede Fraktion stellt Anträge und am Ende wird über die Annahme ein Mehrheitsbeschluss gefällt.

2.1.2 Die Bestellung der Sitze und die Bestimmung der Vorsitzenden

Die Bestellung der ihr zustehenden Ausschusssitze nimmt jede Fraktion selbst vor. Dabei werden auch die Wünsche der Länder berücksichtigt, indem die Landesgruppen mit dem Geschäftsführer in Kontakt treten und ihn in seiner Auswahl beeinflussen. Durch Fragebögen äußern die Delegierten ihre Neigungen. Den endgültigen Beschluss bringt schließlich das Votum der Gesamtfraktion. Bei kleinen Fraktionen kommt der Entscheidung über die zukünftigen Ausschussmitglieder besonders viel Bedeutung zu, da der Kurs der Partei meist von wenigen Delegierten abhängt (Ismayr 2001, 175). Hier besteht die Gefahr, dass die Auswahl stärker von der Medienwirksamkeit des Kandidaten geprägt wird als von der politischen Eignung aufgrund von Sachkompetenz.

Bei der fraktionsinternen Auswahl der Mitglieder wird auch darauf geachtet, dass Flügelgruppierungen, Interessengruppen sowie Frauen und Vertreter der neuen Bundesländer angemessen vertreten sind (Ismayr 2001, 176).

Wie viele Vorsitzende eine Fraktion stellen darf, hängt ebenfalls von ihrer Stärke ab. Im Ältestenrat, einem Gremium bestehend aus den Mitgliedern des Präsidiums und 23 proportional benannten Abgeordneten, einigt man sich auf die genaue Verteilung der Ausschussvorsitze. Sollte keine Einigung zustande kommen, verfährt man nach dem sogenannten Zugriffsverfahren. Jede Fraktion beansprucht in diesem Falle in einer von ihrer Größe abhängigen Reihenfolge abwechselnd Ausschussvorsitze. Die potentiellen Kandidaten und ihre Stellvertreter (üblicherweise von der Opposition) werden fraktionsintern durch Wahlen bestimmt. In der konstituierenden Sitzung stimmen die Ausschussmitglieder also nicht völlig frei ab, sondern sie halten sich an getroffene Vereinbarungen und ebendiese fraktionsinternen Gesprächsbeschlüsse, die zuvor gefällt wurden. Somit ist die Bestimmung der Vorschussvorsitzenden demokratisch, wenn auch die persönliche Meinung, ein anderer sei für das Amt des Vorsitzenden eventuell besser geeignet, in der konstituierenden Sitzung nicht frei artikuliert werden kann. Hemmend wirkt in diesem Sinne auch die Präsenz der Obleute, der Sprecher der Fraktionen im Ausschuss, welche von den Fraktionen benannt werden. Sie achten darauf, dass das Abstimmungsverhalten der Mitglieder generell nicht vom Kurs der Fraktion abweicht. Auch hier herrscht also das, was milde Fraktionsdisziplin genannt wird.

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die demokratische Legitimation der Ausschüsse des Bundestags - Eine Untersuchung unter den Gesichtspunkten "Stellung der Opposition" und "Ministerialbürokratie"
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
14
Katalognummer
V22564
ISBN (eBook)
9783638258593
ISBN (Buch)
9783638826754
Dateigröße
418 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Legitimation, Ausschüsse, Bundestags, Eine, Untersuchung, Gesichtspunkten, Stellung, Opposition, Ministerialbürokratie, System, Bundesrepublik, Deutschland
Arbeit zitieren
Anne Thoma (Autor:in), 2002, Die demokratische Legitimation der Ausschüsse des Bundestags - Eine Untersuchung unter den Gesichtspunkten "Stellung der Opposition" und "Ministerialbürokratie", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22564

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