Darf ich ein fremdes Zitat veröffentlichen? Kann ich eine Abbildung aus einem Buch oder von einer Webseite verwenden, ohne den Verlag oder Autor fragen zu müssen?
Dieses Buch gibt Antworten auf solche Fragen und enthält allgemeinverständliches Grundlagenwissen zum Urheber- und Verlagsrecht auf dem gesicherten Stand der herrschenden Meinung. Die wichtigsten urheberrechtlichen Begrifflichkeiten werden nachvollziehbar erklärt, dazu bedient sich der Autor des Gesetzeswortlauts sowie vieler Fundstellen aus der Rechtsprechung und der Literatur. Das vorliegende Buch richtet sich nicht nur an Jurastudenten und Buchwissenschaftler, sondern an alle Autoren und juristische Laien.
Dr. Peter Lutz ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Honorarprofessor für Buchwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Urheber- und Verlagsrechts an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Aus dem Buch:
Was ist ein „Werk“ im urheberrechtlichen Sinne? Wann endet der Urheberrechtsschutz? Was ist das Urheberpersönlichkeitsrecht? Wann kann ein Werk einwilligungs- und vergütungsfrei genutzt werden (z.B. Zitatrecht, Zitierfreiheit)? Welchen Schutz gegen Urheberrechtsverletzungen gibt es? Was ist das „Recht am eigenen Bild“? Der Verlagsvertrag: Rechte und Pflichten der Vertragspartner?
Inhaltsverzeichnis
I Das urheberrechtlich geschützte Werk
1 Werkarten
2 Werkbegriff
2.1 „Persönliche geistige Schöpfung“
2.1.1 Geistiger Gehalt
2.1.2 Persönliches Schaffen
2.1.3 Wahrnehmbare Formgestaltung
2.1.4 Schöpferische Eigentümlichkeit
2.2 „Eigene geistige Schöpfung“
2.3 Bearbeitung (§ 3 UrhG)
2.4 Sammelwerk und Datenbankwerk (§ 4 UrhG)
2.4.1 Sammelwerke sind
2.4.2 Datenbankwerke sind
2.4.3 Exkurs: Recht am Unternehmen des Sammelwerks
2.5 Amtliche Werke (§ 5 UrhG)
3 Verwandte Schutzrechte
3.1 Wissenschaftliche Ausgaben (§ 70 UrhG)
3.2 Nachgelassene Werke (§ 71 UrhG)
3.3 Lichtbild (§ 72 UrhG)
3.4 Schutz des ausübenden Künstlers (§§ 73 ff. UrhG)
3.5 Schutz des Datenbankherstellers (§§ 87a ff. UrhG)
3.6 Weitere verwandte Schutzrechte
II Der Urheber
1 Der Alleinurheber (§ 7 UrhG)
2 Miturheberschaft (§ 8 Abs. 1 UrhG)
3 Urheber verbundener Werke (§ 9 UrhG)
4 Vermutung der Urheberschaft (§ 10 UrhG)
III Dauer des Urheberrechts
1 Entstehen
2 Ende des Urheberrechtsschutzes
2.1 Fristberechnung
2.2 Urheberrecht
2.3 Verwandte Schutzrechte
IV Inhalt des Urheberrechts
1 Urheberpersönlichkeitsrecht
1.1 Das Erstveröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG)
1.2 Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG)
1.3 Entstellungsverbot (§ 14 UrhG)
2 Die Verwertungsrechte
2.1 Allgemeines
2.2 Grundgedanken der Verwertungsrechte
2.3 Die einzelnen Verwertungsrechte
2.3.1 Verwertung des Werkes in körperlicher Form (§ 15 Abs. 3 UrhG)
2.3.2 Die Verwertung des Werkes in unkörperlicher Form
V Schranken des Urheberrechts
1 Allgemeines
2 Änderungsverbot und Quellenangabe (§§ 62, 63 UrhG)
3 Einwilligungs- und vergütungsfreie Nutzung
3.1 Zitatrecht (§ 51 UrhG)
3.2 Karikatur, Parodie und Pastiche
3.3 Unwesentliches Beiwerk (§ 57 UrhG)
3.4 Ausstellungs- und Verkaufswerbung (§ 58 UrhG)
3.5 Werke an öffentlichen Plätzen (§ 59 UrhG)
3.6 Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen (§ 44a UrhG)
3.7 Weitere erlaubnisfreie Nutzungsmöglichkeiten
4 Erlaubnisfreie Nutzung bei Vergütungspflicht (gesetzliche Lizenz)
4.1 Behinderte Menschen (§§ 45a, 45c UrhG)
4.2 Sammlung für den religiösen Gebrauch (§ 46 UrhG)
4.3 Pressespiegel (§ 49 Abs. 1 UrhG)
4.4 Öffentliche Wiedergabe (§ 52 UrhG)
4.5 Reprografieabgabe / Fotokopiervergütung (§§ 53 ff. UrhG)
4.6 Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 60a UrhG)
4.7 Weitere erlaubnisfreie Nutzung bei Vergütungspflicht
5 Anspruch auf Rechtseinräumung zu angemessenen Bedingungen
5.1 Private Normwerke (§ 5 Abs. 3 UrhG)
5.2 Weitere Schranken
6 Exkurs: Verwertungsgesellschaften
7 Schutz technischer Maßnahmen
VI Schutz gegen Rechtsverletzungen
1 Zivilrechtliche Vorschriften
1.1 Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG)
1.2 Vernichtung (§ 98 UrhG)
1.3 Urteilsbekanntmachung (§ 103 UrhG)
1.4 Haftung des Betriebsinhabers (§ 99 UrhG)
1.5 Ausnahmen (§ 100 UrhG)
1.6 Auskunft über Dritte (§ 101 UrhG)
1.7 Verjährung (§ 102 UrhG)
1.8 Die Haftung der Plattformen
2 Strafrechtliche Vorschriften
VII Exkurs: Recht am eigenen Bild
1 Recht am eigenen Bild
2 Schutzdauer
3 Einwilligung
4 Verwertung von Aufnahmen ohne Einwilligung
4.1 Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
4.2 Beiwerk
4.3 Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen
4.4 Höheres Interesse der Kunst
4.5 Berechtigtes Interesse des Abgebildeten
VIII Rechtsverkehr im Urheberrecht
1 Rechtsnachfolge Urheberrecht
1.1 Übertragbarkeit
1.2 Vererblichkeit
2 Nutzungsrechte
2.1 Nutzungsrecht als abgeleitetes Recht
2.2 Nutzungsrechte
2.3 Unbekannte Nutzungsarten
2.4 Zweckübertragungsregel
2.5 Auslegungsregeln
2.6 Verträge über künftige Werke (§ 40 UrhG)
3 Übertragung von Nutzungsrechten
3.1 Zustimmung
3.2 Einräumung weiterer Nutzungsrechte
4 Vergütung
4.1 Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG)
4.2 Anspruch auf weitere Beteiligung
4.3 Gemeinsame Vergütungsregeln (§ 36 UrhG)
IX Verlagsvertrag
1 Rechte und Pflichten der Vertragspartner
2 Pflichten des Verlegers
2.1 Vervielfältigung
2.1.1 Begriff
2.1.2 Beginn der Vervielfältigung
2.1.3 Änderungen
2.1.4 Art der Vervielfältigung
2.1.5 Anzahl der Vervielfältigungsstücke
2.2 Verbreitung
2.2.1 Begriff
2.2.2 Art und Weise der Verbreitung
2.2.3 Werbung
2.3 Abrechnungs- und Zahlungsverpflichtung
2.3.1 Nebenpflicht
2.3.2 Höhe der Vergütung
2.3.3 Beispiele für Vergütungsregelungen
2.3.4 Abrechnungsverpflichtung
2.4 Freiexemplare
3 Pflichten des Urhebers
3.1 Rechtseinräumung
3.2 Manuskriptablieferung
3.2.1 Wann ist das Manuskript in einem für die Vervielfältigung geeigneten Zustand?
3.2.2 Wie muss der Inhalt des Werkes beschaffen sein?
3.2.3 Wann hat der Verfasser abzuliefern?
3.3 Enthaltungspflicht
4 Beendigung
4.1 Kündigung
4.2 Rücktritt
4.3 Untergang
Zielsetzung und Themen
Das Buch bietet einen kompakten Überblick über das deutsche Urheber- und Verlagsrecht, wobei der Fokus auf der Darstellung der herrschenden Meinung und der systematischen Vermittlung der Rechtsgrundlagen liegt, ohne dabei tief in die Diskussion von Problemfällen oder abweichenden Lehrmeinungen einzusteigen.
- Grundlagen des urheberrechtlich geschützten Werkes und des Werkbegriffs.
- Inhalt des Urheberrechts, einschließlich Persönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten.
- Systematik und Anwendung der Schranken des Urheberrechts.
- Struktur und rechtliche Ausgestaltung des Verlagsvertrages.
Auszug aus dem Buch
2.1.4 Schöpferische Eigentümlichkeit
Durch dieses Merkmal sollen die urheberschutzwürdigen von den nicht schutzwürdigen Werken getrennt werden.
Weder Form noch Inhalt können durch das Urheberrecht zu Gunsten einzelner Urheber monopolisiert werden. Nicht schutzfähige Bestandteile sind:
– die abstrakte Idee,
– das allgemeine Motiv,
– die Neuheit,
– der Aufwand, die Mühen und Kosten,
– der Zweck,
– der bestimmte Stil,
– die Technik oder die Methode,
– der benutzte Werkstoff und
– die allgemeine wissenschaftliche oder technische Lehre.
Zusammenfassung der Kapitel
I Das urheberrechtlich geschützte Werk: Erläutert die Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz, insbesondere den Werkbegriff und die verschiedenen Werkarten.
II Der Urheber: Definiert, wer als Schöpfer eines Werkes gilt, einschließlich Fragen der Miturheberschaft und der Vermutung der Urheberschaft.
III Dauer des Urheberrechts: Behandelt das Entstehen und Erlöschen des Urheberrechtsschutzes sowie die Fristenberechnung.
IV Inhalt des Urheberrechts: Detaillierte Betrachtung des Urheberpersönlichkeitsrechts und der verschiedenen Verwertungsrechte des Urhebers.
V Schranken des Urheberrechts: Beschreibt gesetzliche Ausnahmen vom Urheberrecht, die eine Nutzung ohne Einwilligung oder unter bestimmten Auflagen ermöglichen.
VI Schutz gegen Rechtsverletzungen: Analysiert zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bei Urheberrechtsverletzungen sowie die Haftung von Plattformen.
VII Exkurs: Recht am eigenen Bild: Bietet einen Überblick über die Regelungen zum Schutz des eigenen Bildnisses und dessen Ausnahmen.
VIII Rechtsverkehr im Urheberrecht: Erläutert die Übertragung von Nutzungsrechten, Vergütungsansprüche und vertragliche Gestaltungsprinzipien.
IX Verlagsvertrag: Detaillierte Darstellung der Rechte und Pflichten von Urheber und Verleger sowie der Beendigungsgründe des Verlagsvertrags.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Verlagsrecht, Werkbegriff, Verwertungsrechte, Urheberpersönlichkeitsrecht, Schranken des Urheberrechts, Nutzungsrechte, Vergütungsanspruch, Verlagsvertrag, Geistige Schöpfung, Recht am eigenen Bild, Urheber, Werknutzung, Vervielfältigung, Verbreitungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Buch grundsätzlich?
Das Buch bietet eine prägnante Einführung in das deutsche Urheber- und Verlagsrecht, wobei der aktuelle Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung systematisch dargestellt wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen den Werkbegriff, die Verwertungsrechte, die Urheberpersönlichkeitsrechte, Schrankenregelungen und die Details von Verlagsverträgen.
Welches Ziel verfolgt das Buch?
Das primäre Ziel ist es, dem Leser einen schnellen und verständlichen Überblick über die Systematik des Urheberrechts zu geben, ohne sich in komplexen Einzelfalldiskussionen zu verlieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine systematische Rechtsdarstellung gewählt, die sich auf die herrschende Meinung stützt und die relevanten Gesetzesparagraphen des UrhG und VerlG erläutert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Schutzvoraussetzungen, die Rechte der Urheber, die Grenzen dieser Rechte und die rechtliche Abwicklung zwischen Urheber und Verwertern.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren das Werk?
Wichtige Begriffe sind insbesondere die "persönliche geistige Schöpfung", das "Verlagsrecht", die "Zweckübertragungslehre" sowie die "Verwertungsgesellschaften".
Wie unterscheidet sich die "persönliche geistige Schöpfung" von der "eigenen geistigen Schöpfung"?
Während die "persönliche geistige Schöpfung" der allgemeine Standard für Werke nach deutschem Recht ist, wurde die "eigene geistige Schöpfung" durch EU-Richtlinien für spezifische Werkarten wie Computerprogramme und Datenbanken eingeführt.
Was ist die Zweckübertragungsregel im Urhebervertragsrecht?
Die Regel besagt, dass im Zweifel der Vertragszweck bestimmt, welche Nutzungsrechte eingeräumt wurden, wenn diese nicht detailliert benannt sind; sie dient primär dem Schutz des Urhebers.
Welche Möglichkeiten hat ein Urheber, wenn er die Vergütung für sein Werk als zu niedrig empfindet?
Neben dem Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) kann der Urheber bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Vergütung und Ertrag gemäß § 32a UrhG eine Vertragsanpassung und weitere Beteiligung verlangen.
Was besagt die Urhebervermutung gemäß § 10 UrhG?
Sie erleichtert den Rechtsverkehr, indem sie vermutet, dass derjenige, der auf einem Werk als Urheber bezeichnet ist, auch tatsächlich der Inhaber der Urheberrechte ist.
- Citar trabajo
- Prof. Dr. Peter Lutz (Autor), 2013, Kurze Einführung in das Urheber- und Verlagsrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229488