Der jüdische Ansiedlungsrayon im Zarenreich

Ein aufgeklärtes Integrationsmodell oder antisemitische Segregation der Juden?


Dossier / Travail, 2011

20 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Voraussetzungen des Ansiedlungsrayons und dessen Gründung
2.1 Die Reformpolitik Katharinas II
2.2 Die formale Gründung des Ansiedlungsrayons unter Alexander I

3. Die Entwicklung des Ansiedlungsrayons im 19. Jahrhundert
3.1 Das Ende der Aufklärung
3.2 Der Bedeutungsverlust des Ansiedlungsrayons unter Alexander II
3.3 Die reaktionäre Wende unter Alexander III. und Nikolaus II

4. Fazit

5. Bibliographie

6. Anhang

1. Einleitung

Im Gegensatz zu den anderen europäischen Mächten kam Russland erst unter der Herrschaft Ka- tharinas II. mit einer bedeutenden Anzahl von Juden in Berührung. Mit der ersten Teilung Polens 1772 hatte die bis dato strikte Ausweisungspolitik des Zarenreichs gegenüber den Juden ein Ende.1 Zwar wurde schon während der 1760er Jahre das Ansiedlungsverbot für Juden de facto unterlau- fen,2 doch stellte die Annexion des Weichsellands die russische Zarin vor eine unbekannte Situation, die sowohl dem Zarenreich als auch den Juden neue Möglichkeiten bot. Doch diese Möglichkeiten blieben, trotz der anfänglich positiven Entwicklung unter Katharina II., letztendlich ungenutzt. Mit dem Judenstatut von 1804 ließ Alexander I. die zukünftigen Grenzen des jüdischen Ansiedlungsra- yons formal festschreiben3 und bestimmte damit das Schicksal der russischen Juden über das ge- samte 19. Jahrhundert.

Diese Arbeit befasst sich im Folgenden mit der Entstehung und Entwicklung des Ansiedlungsrayons, der unter den verschiedenen Zaren jeweils spezifischen Wandlungen unterlag. Zu klären ist, in wie weit sich der Ansiedlungsrayon und seine Funktion als Integrationsmittel im Laufe seiner Geschichte verändert hat. Hat der Rayon während des 19. Jahrhunderts seine ursprüngliche Bedeutung eingebüßt, oder war er bis zu seiner Auflösung während des Ersten Weltkriegs ein bedeutender Bestandteil der autokratischen Judenpolitik?

Um diese Frage beantworten zu können, werden die einzelnen Entwicklungsphasen des Ansied- lungsrayons und die damit einhergehenden Veränderungen chronologisch dargestellt. Zunächst werden dabei die Vorgeschichte und die Entstehung des Ansiedlungsrayons betrachtet, wobei die Juden- und Ansiedlungspolitik Katharinas II. und Alexanders I. beschrieben wird. Anschließend wird die Entwicklung des Rayons während des langen 19. Jahrhunderts beschrieben. Dabei werden die Wandlungen des Ansiedlungsrayons in drei Phasen eingeteilt und dargestellt. Die erste Phase umfasst die Herrschaft Nikolaus' I., die zweite die Regierung des Reformer-Zaren Alexanders II. und abschließend wird die restaurative Epoche der letzten beiden Zaren, Alexanders III. und Niko- laus' II., dargestellt.

Der Forschungsstand zur Geschichte der Juden im Zarenreich war schon vor der Auflösung der Sowjetunion weit fortgeschritten. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR hat die Forschung allerdings - durch die Öffnung von Archiven und durch die Erschließung anderer Blickwinkel - neue Impulse bekommen.4

2. Die Voraussetzungen des Ansiedlungsrayons und dessen Gründung

2.1 Die Reformpolitik Katharinas II.

Katharina II. galt schon unter Zeitgenossen als eine hochgebildete und reformfreudige Monar- chin. Die 34 Jahre ihrer Herrschaft stellten eine neue Epoche der russischen Geschichte dar und gelten als Ursprung und Blüte der Aufklärung im Zarenreich. Ihre zahllosen selbstverfassten Schrif- ten zeugen ebenso wie ihr Briefwechsel mit Voltaire von ihren aufgeklärten Ideen und Überzeugun- gen.5

Von französischen Philosophen und der deutschen Aufklärung beeinflusst, versuchte Katharina II. ihr eigenes Land nach dem Vorbild Westeuropas umzuwandeln: „[…] state your grievances; say where the shoe pinches you. We will try to reform it. […] All I want is the common good.“6 Wirt- schaftlich, gesellschaftlich und kulturell sollte das rückständige Russland im Geiste der Aufklärung neu strukturiert werden, ohne dabei den absolutistischen Staatsaufbau zu gefährden. Eine der ersten großen Veränderungen sollte der Nakaz von 1767 bringen. Katharina plante durch eine Versamm- lung von Abgesandten jedes Standes, den seit 1649 bestehenden Gesetzestext Uloženie zu ersetzen. Als Vorlage für diese neue Gesetzessammlung sollten ihre selbstverfassten Instruktionen dienen. Tatsächlich waren auf der Versammlung insgesamt 551 Vertreter des Adels, der Stadtbewohner und der Bauern anwesend sowie Deputierte der ethnischen Minderheiten, wie der Tataren oder Kalmücken.7

Letztendlich kam die Versammlung nach beinahe zweijähriger Beratung nicht zu einem Ergebnis und wurde aufgelöst. Doch die Zarin hatte, durch die zahllosen Diskussionen und Petitionen dieser Zeit, ein wertvolles Bild über den Zustand ihres Landes gewonnen. Zudem hatte diese Versamm- lung dazu beigetragen, ihren Ruf als aufgeklärte Monarchin im In- und Ausland zu festigen.8

Der Nakaz hatte Katharina II. letztendlich davon überzeugt, dass Russland dringend ein funktionierendes Ständesystem sowie eine Neuordnung der Administration benötigte, die durch ihre Gouvernementsreformen durchgeführt wurden.9

Auch in anderen Bereichen folgte Katharina II. ihren aufgeklärten Überzeugungen. Unter dem Einfluss europäischer Ideen und Beispiele war vor allem ihre Toleranzpolitik gegenüber Minderhei- ten beispielhaft. Solange die religiösen Praktiken und Institutionen die staatlichen Interessen nicht gefährdeten, billigte die Zarin sogar die nichtchristlichen Religionen wie den Islam und seit 1772 das Judentum.10

Wie eingangs erwähnt, war Katharina II. die erste Herrscherin Russlands, die sich mit den Juden als große Volksgruppe auseinandersetzen musste. Mit den Teilungen Polens stieg die Anzahl der jüdischen Bevölkerung im Zarenreich von wenigen Hundert vor 177211 auf über 600.000 im Jahr 1795.12 Durch die fehlende Erfahrung im Umgang mit den Juden, waren allerdings sowohl die Za- rin als auch die russische Bevölkerung frei von westeuropäischen, antisemitischen Vorurteilen. Da- her folgte Katharina II. zunächst der sicheren Methode der Respektierung des Status quo: den Juden wurden die gleichen Rechte wie unter polnischer Herrschaft versprochen, "denn die Menschenliebe Ihrer Kaiserlichen Hoheit gestattet es nicht, sie allein aus dem allgemeinen Wohlwollen für alle aus- zuschließen."13 Das bedeutete vor allem, dass die Juden weiterhin frei ihre Religion ausüben durften und dass ihr Besitz unangetastet blieb. Auch der Kahal konnte weiter bestehen und hatte für die zaristische Regierung die Vorteile, dass sich die neue jüdische Bevölkerung zum einen selbst ver- waltete und zum anderen eigenständig fiskalische Funktionen übernahm.

Die Rechte der Juden erweiterten sich sogar unter der russischen Herrschaft. Seit 1778 war es den Juden erlaubt, in die Händlergilde einzutreten und 1781 wurden die zu zahlenden Steuern auf die Hälfte reduziert.14 Katharinas aufgeklärte und tolerante Einstellung zeigte sich zudem in der offiziellen Bezeichnung der Juden, die fortan nicht mehr abwertend als žid - Jude, sondern als evrei - Hebräer bezeichnet wurden.15

Während der 1780er Jahre begann Katharina II. schließlich damit, die neue Minderheit in ihre innenpolitischen Planungen einzubeziehen. Die Juden sollten, wie die übrigen Einwohner Russ- lands auch, zu "nützlichen Subjekten" umgestaltet werden und damit die Modernisierung des Rei- ches vorantreiben. Deshalb schaffte die Zarin den jüdischen Sonderstatus ab, der diese als eigenen ethno-religiösen Stand definiert hatte, und begann damit, die Juden in ihr neues Ständegefüge zu integrieren. Diese Integration mündete letztendlich in der Zuteilung der Juden zu dem Stand der Stadtbürger, durch die ihnen ein gleichberechtigtes Wahlrecht zuerkannt wurde.16 "Für kurze Zeit war Rußland, was die gleichberechtigte Behandlung der Juden anging, allen anderen europäischen Staaten weit voraus."17

Doch die Zuteilung der Juden in die Kategorie der Stadtbürger wirkte sich, trotz der durchaus positiven Intentionen der Zarin, negativ auf das Leben zahlreicher Juden aus. Der Großteil der Ju- den lebte bis dato als Gutsverwalter, Pächter oder Schankwirt auf dem Land und hatte eine wichtige Vermittlerposition zwischen den einzelnen Bevölkerungsschichten inne. Als Stadtbürger konnten diese Landjuden ihren angestammten Tätigkeiten nicht mehr nachgehen und verloren ihre ursprüng- liche Einnahmequelle. Schwerer wog allerdings die Tatsache, dass es Stadtbürgern verboten war, sich auf dem Land niederzulassen. "Grundsätzlich machte sich fortan jeder Jude strafbar, der wei- terhin auf dem Gute eines Schlachtizen eine Schenke unterhielt oder eine Mühle betrieb."18 Vielen Juden wurde so nicht nur die Existenzgrundlage genommen, sondern es drohte bis zum Ende des Zarenreichs jedem Landjuden die Vertreibung aus seiner Heimat. In Folge der Bestimmungen kam es bis ins 19. Jahrhundert hinein zu Zwangsumsiedlungen von Juden in Städte.

Allerdings ist zu betonen, dass sich diese Maßnahmen nicht explizit gegen die Juden als Minderheit richteten. Es war nicht nur den Juden verboten, sich auf dem Land niederzulassen. Kein russischer Untertan durfte sich dauerhaft ohne Genehmigung auf dem Land ansiedeln. Desweiteren waren die Zwangsumsiedlungen viel mehr als Eingliederung einer fremden Bevölkerungsgruppe in das Staatsgefüge gedacht. Die Juden sollten durch diese Eingliederung, ganz im Sinne der Aufklärung unter Katharina II., dem Staat von größerem Nutzen sein als zuvor.19

Erst 1791 verabschiedete Katharina II. ein Gesetz, das die Rechte der Juden einschränkte: "Wir befinden, dass die Juden in den Städten und Häfen Innerrußlands kein Recht auf Registrierung in den Kaufmannschaften haben; kraft Unseres Dekrets ist es ihnen nur gestattet, die Bürger- und Stadtrechte in Weißrussland auszuüben."20 Vorrangegangen war eine Beschwerde der Moskauer Kaufmannsgilde, die die steigende Konkurrenz der jüdischen Kaufleute in der Hauptstadt beklagt hatte.

In der früheren Forschung wurde mit dem Dekret von 1791 die eigentliche Gründung des späte- ren Ansiedlungsrayons verbunden. Die neuere Forschung hat dagegen herausgestellt, dass dieses Dekret nicht als antijüdische Maßnahme verstanden werden kann. Eher fügte sie sich in Katharinas II. Politik ein, dass die eigenen wirtschaftlichen Interessen immer bevorzugt wurden. Desweiteren muss betont werden, dass es selbst russischen Händlern der ersten Gilde21 nicht erlaubt gewesen ist, ohne Genehmigung den Wohnort zu wechseln. Die Bestimmung von 1791 fügte sich zudem in Ka- tharinas II. Ansiedlungspolitik ein. Durch die Beschränkung der Juden auf Weißrussland und die anschließende Ausdehnung des Siedlungsbereichs auf das sogenannte Neurussland, sollten die dünn besiedelten und wirtschaftlich schwachen Regionen gefördert werden.22

Doch trotz der toleranten Haltung der Zarin, kam es noch unter ihrer Herrschaft zu weiteren Ein- schränkungen der Juden. Mit den letzten beiden Teilungen Polens 1793 und 1795, stieg nicht nur die Zahl der Juden beträchtlich an, sondern es drangen auch erste antisemitische Vorurteile nach Russland. Das führte dazu, dass in den Städten schnell erste Klagen von Christen über die "jüdi- schen Parasiten" aufkamen. Zudem stellte die doppelte Administration der Juden, die sowohl dem Kahal als auch der Stadtverwaltung zugeteilt waren, ein immer deutlicheres Problem dar, so dass in Folge der administrativen Neuordnung des Zarenreichs unter Katharina II. auch die Rechte des Kahals reduziert wurden.23 Desweiteren wurden 1794 die Steuern der Juden, aber auch die anderer Minderheiten, wie beispielsweise der Altgläubigen, verdoppelt. Dies ist allerdings eher auf fiskali- sche Gründe, in Folge der stark gestiegenen Kosten für Verwaltung und Militär zurückzuführen. Dennoch zeigt sich an der Steuererhöhung für die Juden, dass diese zunehmend als eigenständige Gruppe wahrgenommen und auch behandelt wurden.24

Nichtsdestotrotz ist festzuhalten, dass die Jahre unter der Herrschaft Katharinas II. für die Juden eine Zeit der Ruhe sowie der politischen und kulturellen Emanzipation bedeuteten. Die aufgeklärte Monarchin hatte den Juden nicht nur ihre Freiheiten in Bezug auf Religion, Selbstverwaltung und Besitz gelassen, sondern ihnen auch das Wahlrecht in den Städten gewährt. Doch zeigten sich gegen Ende ihrer Herrschaft, auch gegenüber den Juden, erste restaurative Züge, die allerdings noch weit davon entfernt waren, den Charakter einer antisemitischen Politik anzunehmen. Auch die Ausgren- zung der jüdischen Einwohner aus Innerrussland ist nicht als eine Vorstufe des späteren Ansied- lungsrayons zu verstehen. Obwohl die unter ihrer Herrschaft festgelegten Provinzen späteren Zaren als Vorlage für den Rayon dienten, hatte Katharina II. vor allem wirtschaftliche und keinesfalls nur segregierende Intentionen gegenüber den evrei.

[...]


1 Bohn, Thomas M./Neutatz, Dietmar (Hrsg.): Studienhandbuch Östliches Europa. Band 2: Geschichte des Russischen Reiches und der Sowjetunion, 2. Aufl., Köln/Weimar/Wien, 2009, S. 393.

2 Hildermeier, Manfred: Die jüdische Frage im Zarenreich. Zum Problem der unterbliebenen Emanzipation. In: JGO 32, 1984, S. 325.

3 Ebd., S. 332ff.

4 Bohn, Thomas M./Neutatz, Dietmar, S. 393.

5 Donnert, Erich: Katharina die Große und ihre Zeit. Russland im Zeitalter der Aufklärung, 2. Aufl., Leipzig, 1996, S.

33 und Neumann-Hoditz, Reinhold: Katharina II. die Große, 9. Aufl., Reinbek, 2008. S. 69f.

6 Zit. nach: Whittaker, Cynthia H.: The Reforming Tsar: The Redefinition of Autocratic Duty in Eighteenth-Century Russia. In: SR 51, 1992, S. 92.

7 Schmidt, Christoph: Russische Geschichte 1547-1917, 2. Aufl., München, 2009, S. 45 und Graßhoff, Annelies (Hrsg.): Katharina II. Memoiren. Zweiter Band, Leipzig, 1990, S. 334f.

8 Stadelmann, Matthias: Die Romanovs, Stuttgart, 2008, S. 125.

9 Zu dem genauen Inhalt und der Umsetzung der Reformen: Schmidt, S. 48f. und Raeff, Marc: Katharina II. In: Torke, Hans-Joachim (Hrsg.): Die Russischen Zaren 1547-1917, 3. Aufl., München, 2005, S. 236ff.

10 Raeff, S. 239.

11 Trotz des Ansiedlungsverbots wurde es Juden schon in den 1760er Jahren erlaubt, sich in Riga oder an der 1768 eroberten Schwarzmeerküste niederzulassen, vgl.: Hildermeier, S. 325.

12 Polonsky, Antony: The Jews in Poland and Russia. Volume II: 1881 to 1914, Oxford, 2010, S. 198.

13 Zit. nach: Kappeler, Andreas: Russland als Vielvölkerreich. Entstehung, Geschichte, Zerfall, München, 1992, S. 83.

14 Polonsky, Antony: The Jews in Poland and Russia. Volume I: 1350 to 1881, Oxford, 2010, S. 332. und Hildermeier, S. 326.

15 Haumann, Heiko: Geschichte der Ostjuden, München, 1990, S. 77.

16 Kappeler, S. 83 und Polonsky, S. 333f.

17 Haumann, Heiko. In: Ebd., S. 78.

18 Hildermeier, Manfred. In: Ebd., S. 328.

19 Kappeler, S. 83f. und Hildermeier, S. 328f.

20 Zit. nach: Bartal, Israel: Geschichte der Juden im östlichen Europa 1772-1881, Göttingen, 2010, S. 69f.

21 Für einen Überblick über die Strukturen der russischen Gesellschaft im 18. und 19. Jahrhundert: Hildermeier, Manfred: Ständeordnung und sozialer Wandel: Rußland in der Frühphase der Industrialisierung. In: GG 5, 1979, S. 313- 335. Für die Struktur der Kaufmannsgilden: Ebd., S. 316f.

22 Kappeler, S. 83f.; Hildermeier: Die jüdische Frage im Zarenreich, S. 330f. und Polonsky, S. 335.

23 Kappeler, S. 84.

24 Hildermeier, S. 331.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Der jüdische Ansiedlungsrayon im Zarenreich
Sous-titre
Ein aufgeklärtes Integrationsmodell oder antisemitische Segregation der Juden?
Université
Technical University of Chemnitz  (Europäische Studien)
Cours
s Leben iJüdische Geschichte und jüdischen Ostmitteleuropa und Osteuropa
Note
1,0
Auteur
Année
2011
Pages
20
N° de catalogue
V229615
ISBN (ebook)
9783656448693
Taille d'un fichier
648 KB
Langue
allemand
Mots clés
Juden, Russland, Ansiedlungsrayon, Zarenreich
Citation du texte
Stefan Schubert (Auteur), 2011, Der jüdische Ansiedlungsrayon im Zarenreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229615

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