Der Amsterdamer Vertrag - Neue Kompetenzen in der ersten Säule


Trabajo de Seminario, 2001

14 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Säulenmodell der Europäischen Union
2.1 Das Säulenmodell nach dem Vertrag von Maastricht
2.2 Das Säulenmodell nach dem Vertrag von Amsterdam

3. Der Weg nach Amsterdam
3.1 Die Vorbereitung der Verhandlungen
3.2 Von den Entwürfen zum Vertrag von Amsterdam

4. Kompetenzen in der ersten Säule nach dem Vertrag von Amsterdam
4.1 Der Titel Visa, Einwanderung und andere Politiken betreffend den
freien Personenverkehr (Titel IV)
4.2 Sozialpolitik nach dem Vertrag von Amsterdam
4.3 Beschäftigungspolitik
4.4 Die Bekämpfung von Diskriminierung
4.5 Weitere Neuerungen

5. Konsequenzen des Vertrags von Amsterdam

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der 1997 verabschiedete Vertrag von Amsterdam sollte die Europäische Union im Hinblick auf eine immer größer werdende Gruppe von Mitgliedsstaaten auf die nächsten Jahre vorbereiten. Sowohl institutionelle als auch sachpolitische Fragen standen zur Diskussion, die sowohl im Vorfeld diskutiert, als auch auf der Regierungskonferenz selbst erörtert wurden. Doch haben die vorgenommenen Reformen wirklich das Ziel erreicht, eine leistungsfähigere und bürgernähere Europäische Union zu schaffen oder standen doch wieder nationale Interessen dem Fortschritt des Reformprozesses im Wege?

In Zusammenhang mit dieser Fragestellung möchte ich über die Vorgeschichte der Revisionskonferenz die wichtigsten Punkte des Amsterdamer Vertrages erläutern, um dann abschließend ein Fazit ziehen zu können.

2. Das Säulenmodell der Europäischen Union

2.1 Das Säulenmodell nach dem Vertrag von Maastricht

Am 7. Februar 1992 wurde in Maastricht der „Vertrag zur Gründung der Europäischen Union“ verabschiedet. Somit trat die europäische Einigung in eine neue Phase, denn die Zusammenarbeit wurde um die Aspekte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit der Justiz- und Innenpolitik (ZIJP) ergänzt: „Als »eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas« (Art. A EUV-M) zielte der Vertrag auf eine wirtschaftliche und politische Verdichtung der Beziehungen der Mitgliedsstaaten.“[1] Ferner wurden die weiteren Schritte für die Währungsunion festgelegt und die Kompetenzen des Europäischen Parlamentes erhöht.

Um die neugeschaffene EU zu strukturieren, wurde ein Drei-Säulen-Modell konstruiert, das alle Bereiche der Union umfasst. In der ersten Säule enthalten sind die Gemeinschaftsverträge (EG-Verträge) mit ihren Ergänzungen, die zweite Säule bildet die GASP als Fortsetzung der engeren politischen Zusammenarbeit (EPZ), und schließlich ist in der dritten Säule die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres verankert. Dennoch „spiegelten sich vielmehr die unterschiedlichen Leitbilder der Mitgliedsstaaten wieder. Im ersten Pfeiler wurde im wesentlichen der seit 1957 eingeschlagene Integrationsweg fortgesetzt, im zweiten und dritten Pfeiler hingegen vorwiegend auf eine in dieser Form neue zwischenstaatliche Kooperation gesetzt.“[2]

Diese Punkte wurden in Amsterdam wiederum überarbeitet.

2.2 Das Säulenmodell nach dem Vertrag von Amsterdam

Der Vertrag von Amsterdam bedeutet eine weitere Umstrukturierung der Europäischen Union. Die erste Säule wurde insofern ausgebaut, dass die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen vergemeinschaftet wurde und lediglich die Zusammenarbeit in Strafsachen in der dritten Säule verblieb. Auch wenn große Hoffnungen bezüglich einer Optimierung der Handlungskompetenz in die Reform gesetzt wurden, so „einigten sie [die Staats- und Regierungschefs] sich erwartungsgemäß nur auf einen minimalen gemeinsamen Nenner“[3]. Das Modell der Säulenkonstruktion der EU sieht nach dem Vertrag von Amsterdam also wie folgt aus:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wessels, Wolfgang/ Diederichs, Udo; Europäische Union, in: Europa von A-Z, S. 162

Somit wurden vor allem die Kompetenzbereiche der ersten und dritten Säule verändert; die dritte Säule wurde deutlich geschmälert, jedoch nicht völlig in den Rahmen der EG eingefügt; auch das Schengen-Abkommen wurde integriert.[4] In diesem Zusammenhang nehmen das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark eine Sonderrolle ein, da sie jeweils entscheiden können, an welchen Maßnahmen der Europäischen Union sie teilnehmen wollen, sie verfügen aber jederzeit über die Option, sich trotzdem an Programmen zu beteiligen.[5]

3. Der Weg nach Amsterdam

3.1 Die Vorbereitung der Verhandlungen

Schon der Vertrag über die Europäische Union legte in Artikel N die Revision der Beschlüsse fest, um die Funktionsweise der neuen Bestimmungen zu überprüfen und weitere Änderungen vorzunehmen. Generell dienten die im Laufe der Zeit vorgenommenen Reformen „auch nicht etwa nur dazu, die Erreichung der ursprünglichen Vertragsziele – also im wesentlichen die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes – zu erleichtern(...). Vielmehr wurden auch in weitem Umfang neue, jedenfalls nicht unmittelbar als wirtschaftspolitisch einzustufende Materien – wie zum Beispiel das Asyl- und Einwanderungsrecht sowie die Außen- und Sicherheitspolitik – zumindest teilweise in die Vergemeinschaftung einbezogen.“[6] Zum

Zweck der Koordinierung des Revisionsprozesses wurde von jedem Organ ein Bericht über die Funktionsweise des neuen Vertrages erstellt[7] und in einem zweiten Schritt eine Reflexionsgruppe unter Vorsitz des spanischen Ministers für Europafragen, Carlos Westendorp, gebildet, die noch einmal eine Prüfung der vorhandenen Lösungsansätze vornahm. Schließlich wurden die Kommission und das Europäische Parlament angehört, um die Einberufung einer Regierungskonferenz einzuleiten, und am 29. März 1996 konnten die Verhandlungen durch den Europäischen Rat von Turin aufgenommen werden.[8]

3.2 Von den Entwürfen zum Vertrag von Amsterdam: Die Regierungskonferenz

Als Ziele der Vertragsrevision müssen sicherlich vor allem die Verbesserung der Arbeitsweise der Organe und eine bessere Repräsentation der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik genannt werden, doch auch eine bürgernähere und verständlichere Konstruktion der Apparate und Verträge gehörten zu den Beweggründen für eine weitere Neugestaltung.

Doch auch während der Verhandlungen beeinflusste die nationale Politik den Fortschritt der Reformkonzepte. Im ersten Halbjahr 1996 dominierte die BSE-Krise in Großbritannien, was zu einer Blockadepolitik der britischen Regierung führte; die Streitigkeiten konnten erst mit dem Gipfel von Florenz am 21./22. Juni 1996 ausgeräumt werden.[9] Die irische Ratspräsidentschaft hatte mit finanzpolitischen Unstimmigkeiten zu kämpfen: Die deutsche Regierung meldete Bedenken an, dass einige Staaten zwar zum Zeitpunkt des Beitritts zur Währungsunion die Konvergenzkriterien erfüllen, später aber nicht mehr einhalten würden. Zu diesem Zweck beantragte Finanzminister Theo Weigel den Abschluss eines Stabilitätspaktes, der im Falle der Nichtbeachtung der Konvergenzkriterien finanzielle Sanktionen festschreiben sollte. In diesem Punkt konnte man auf dem Gipfel von Dublin am 13./14. Dezember 1996 übereinkommen.[10]

[...]


[1] Giering, Claus/ Jung, Christian: Reform der Europäischen Union, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Europa-Handbuch, Bundeszentrale für politische Bildung,, Bonn 1999, S. 432.

[2] Vgl. zur theoretischen Einordnung von Maastricht Giering ( Anm. 5), S. 147 ff., zitiert in: Giering, Claus/ Jung, Christian:Reform der Europäischen Union, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Europa-Handbuch, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1999, S.432.

[3] Weidenfeld, Werner, Europäische Einigung im historischen Überblick, in: Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (Hrsg.), Europa von A bis Z, Bundeszentrale für politische Bildung, 7. Auflage, Bonn 2000, S. 44.

[4] Vgl. Müller-Graff, Peter-Christian: Justiz und Inneres nach dem Vertrag von Amsterdam – Die Neuerungen in erster und dritter Säule, in: Schneider,Heinrich (Hrsg.), Integration, 20. Jg., 4/97, S. 276.

[5] Vgl. Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs sowie Protokoll über die Position Dänemarks.

[6] Khan, Daniel-Erasmus, (Hrsg.), Vertrag über die Europäische Union, Beck-Texte im dtv, 4. Auflage, München 1998.

[7] Bericht des Rats über das Funktionieren des Vertrags über die Europäische Union vom 10. April 1995; Regierungskonferenz 1996. Bericht der Kommission an die Reflexionsgruppe, Luxemburg 1995; Entschließung des Europäischen Parlaments zur Funktionsweise des Vertrags über die Europäische Union im Hinblick auf die Regierungskonferenz 1996, verabschiedet am 17. Mai 1995, als gekürzte Fassung abgedruckt in: Internationale Politik 9, (1995), S. 93-100.

[8] Vgl. Europäische Kommission, Der Vertrag von Amsterdam, Leitfaden, Referat Veröffentlichungen, Brüssel 1999, S. 5 f.

[9] Vgl.Weidenfeld, Werner/ Giering, Claus: Die Europäische Union nach Amsterdam – Bilanz und Perspektive, in: Werner Weidenfeld (Hrsg.), Amsterdam in der Analyse: Strategien für Europa, Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 1998, S. 30.

[10] Vgl. Giering, Claus, Vertrag von Amsterdam, in: Europa von A-Z, S. 353.

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Der Amsterdamer Vertrag - Neue Kompetenzen in der ersten Säule
Universidad
University of Cologne  (Institut für Politische Wissenschaften und Europäische Fragen)
Curso
Proseminar: Einführung in die EU
Calificación
1,0
Autor
Año
2001
Páginas
14
No. de catálogo
V2297
ISBN (Ebook)
9783638114059
Tamaño de fichero
483 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Amsterdamer, Vertrag, Neue, Kompetenzen, Säule, Proseminar, Einführung
Citar trabajo
Yvonne Nasshoven (Autor), 2001, Der Amsterdamer Vertrag - Neue Kompetenzen in der ersten Säule, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2297

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