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Der Arbeitnehmerdatenschutz in sozialen Netzwerken

Facebook als Informationswerkzeug für Arbeitgeber

Titel: Der Arbeitnehmerdatenschutz in sozialen Netzwerken

Bachelorarbeit , 2012 , 73 Seiten , Note: 1,5

Autor:in: Sabine Ahlff (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Wir steuern auf ein Zeitalter zu, „in dem jederzeit alle Daten über jedermann öffentlich sind. Datenschutz und Privatsphäre sind demnach veraltete Konzepte“.
Dass diese Aussage der Wirklichkeit sehr nahe kommt, ist durch wenige Zahlen belegbar: 2011 waren in Deutschland 51,7 Millionen Menschen online. Allein zum Vorjahr war dies ein Zuwachs von 6 %. Von diesen 51,7 Millionen Menschen waren zu diesem Zeitpunkt bereits über 22 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied des sozialen Netzwerkes Facebook. Die Zahlen machen auch deutlich, dass das Internet immer wichtiger für den Alltag wird. Dadurch werden die Themen Datenschutz und Privatsphäre im Privatleben immer präsenter.
Lidl, die Deutsche Bahn und die Deutsche Telekom haben in der Vergangenheit zudem gezeigt, dass das deutsche Datenschutzrecht insbesondere auch für Beschäftigte keinen ausreichenden Schutz aufweist. 2009 wurde durch die deutsche Regierung deshalb eine Änderung des damaligen Bundesdatenschutzgesetzes gefordert. Die Novellen I, II und III sind daraufhin 2009 und 2010 in Kraft getreten. Erreicht werden sollte dadurch eine klarere Rechtsgrundlage sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Allerdings stellte sich sehr schnell heraus, dass besonders der durch die Novelle II wieder neu geschaffene § 32 BDSG immer noch unzureichend ist.
In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit der Thematik, dass Facebook als eines von vielen sozialen Netzwerken immer häufiger von Unternehmen als Informationsquelle genutzt wird. Arbeitgeber möchten sich Informationen über ihre Angestellten im Beschäftigtenverhältnis ebenso beschaffen, wie über zukünftige Beschäftigte im Bewerberstatus. Dabei werden nicht selten datenschutzrechtliche Vorschriften missachtet.
Ziel dieser Bachelor-Thesis ist es, festzustellen, inwieweit eine Informationsbeschaffung seitens des Arbeitgebers in einem sozialen Netzwerk wie Facebook, statthaft ist.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Bundesdatenschutzgesetz

2.1 Die Entstehung des BDSG

2.1.1 System und Aufbau des BDSG

2.1.2 Die Anwendungsbereiche des BDSG

2.1.2.1 Der persönliche Anwendungsbereich

2.1.2.2 Der räumliche Anwendungsbereich

2.1.2.3 Der sachliche Anwendungsbereich

2.1.3 Die Novellen 2009

2.1.4 Der Datenschutz heute auf Bundesebene

2.1.5 Der Datenschutz heute auf europäischer Ebene

2.2 Die Entstehung des Persönlichkeitsrechts

2.2.1 Die allgemeine Handlungsfreiheit

2.2.2 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

2.2.2.1 Das Recht am eigenen Bild

2.2.2.2 Das Recht am gesprochenen Wort

2.2.2.3 Das Recht am geschriebenen Wort

2.3 Zusammenfassung

3 Soziale Netzwerke

3.1 Die Entstehung sozialer Netzwerke

3.2 Facebook

3.2.1 Die Entstehung des Netzwerks Facebook

3.2.2 Facebook und der Datenschutz

3.2.3 Facebook und die Privatsphäre

3.3 Zusammenfassung

4 Informationsbeschaffung durch den Arbeitgeber

4.1 Die Definition des Beschäftigten nach BDSG

4.2 Die Definition des Arbeitgebers nach BDSG (in Planung)

4.3 Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes

4.4 Der Datenschutz vor Begründung des Beschäftigtenverhältnis

4.4.1 Die Erhebung von personenbezogenen Daten

4.4.1.1 Aktuelle Rechtslage

4.4.1.2 Geplante Rechtslage

4.4.2 Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten

4.4.2.1 Aktuelle Rechtslage

4.4.2.2 Geplante Rechtslage

4.4.3 Die Rechte des Bewerbers im BDSG

4.4.4 Background Checks als alternative Bewerberüberprüfung

4.4.5 Zwischenergebnis

4.5 Der Datenschutz nach Begründung des Beschäftigtenverhältnis

4.5.1 Die Erhebung von personenbezogenen Daten

4.5.1.1 Aktuelle Rechtslage

4.5.1.2 Geplante Rechtslage

4.5.2 Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten

4.5.2.1 Aktuelle Rechtslage

4.5.2.2 Geplante Rechtslage

4.5.3 Die Rechte des Arbeitnehmers im BDSG

4.5.3.1 § 33 Benachrichtigung

4.5.3.2 § 34 Auskunft

4.5.3.3 § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung

4.5.4 Zwischenergebnis

4.6 Der Datenschutz nach Beendigung des Beschäftigtenverhältnis

4.7 Zusammenfassung

5 Fazit

6 Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Zulässigkeit der Informationsbeschaffung durch Arbeitgeber über Bewerber und Angestellte unter Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook. Dabei wird analysiert, inwieweit das geltende Bundesdatenschutzgesetz sowie geplante gesetzliche Neuregelungen den Schutz des Persönlichkeitsrechts von Beschäftigten in diesem Kontext gewährleisten.

  • Analyse des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes und seiner Novellen.
  • Untersuchung der Entstehung und Datenschutzproblematik sozialer Netzwerke (insb. Facebook).
  • Rechtliche Bewertung der Informationsbeschaffung durch den Arbeitgeber vor, während und nach dem Beschäftigungsverhältnis.
  • Diskussion des Entwurfs zum Beschäftigtendatenschutzgesetz und dessen Auswirkungen auf die Praxis.
  • Behandlung der datenschutzrechtlichen Grenzen bei der Nutzung privater Informationen aus dem Internet.

Auszug aus dem Buch

3.2 Facebook

“Facebook’s mission is to give people the power to share and make the world more open and connected”47.

„Facebook ermöglicht es dir, mit den Menschen in deinem Leben in Verbindung zu treten und Inhalte mit diesen zu teilen“48.

Anders als das Business-Network XING ist Facebook sehr privat ausgerichtet. Neben der Funktion als Plattform für den privaten Austausch untereinander, sowie für das Finden neuer Freundschaften, dient Facebook zudem als ein wichtiges virtuelles Medium für den Online-Austausch jeglicher Informationen und digitaler Inhalte. Nutzer können in ihrem Profil neben privaten Fotos und Videos festlegen, ob sie der breiten Öffentlichkeit oder nur einem definierten Bekanntenkreises, in jedem Fall aber Facebook selbst weitere Informationen über sich selbst offenbaren. Indem sie Links zu Internetseiten teilen, die etwa Musikvideos, Reportagen oder weiteres Informationen enthalten, verraten sie z. B., wo sie ihre Schuhe, Kleidung, Bücher kaufen etc. Auch ein Klick auf den schon oft diskutierten Button Gefällt mir führt zur Informationsweitergabe und zeigt dem Nutzer gleichzeitig, welcher Freund ebenfalls diesen Button angeklickt hat.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung thematisiert die zunehmende Bedeutung des Internets und sozialer Netzwerke für den Alltag und beleuchtet die Defizite des deutschen Datenschutzrechts im Kontext der Informationsbeschaffung durch Arbeitgeber.

2 Bundesdatenschutzgesetz: Dieses Kapitel erläutert den Zweck, das System und den Aufbau des Bundesdatenschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Novellen sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Grundlage für den Datenschutz.

3 Soziale Netzwerke: Das Kapitel beschreibt die Entwicklung sozialer Netzwerke, mit einem besonderen Fokus auf Facebook, und analysiert die damit verbundenen Herausforderungen hinsichtlich Datenschutz und Privatsphäre der Nutzer.

4 Informationsbeschaffung durch den Arbeitgeber: Hier wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Informationen aus sozialen Netzwerken über Bewerber und Beschäftigte erheben, verarbeiten und nutzen dürfen, wobei auch geplante gesetzliche Änderungen einbezogen werden.

5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bestätigt, dass eine Informationsbeschaffung seitens des Arbeitgebers in sozialen Netzwerken, die der privaten Kommunikation dienen, datenschutzrechtlich nicht zulässig ist.

6 Ausblick: Der Ausblick diskutiert die Notwendigkeit einer präziseren gesetzlichen Definition von Interessenabwägungen im Kontext der technologischen Entwicklung und bewertet die Auswirkungen möglicher zukünftiger EU-Datenschutzverordnungen.

Schlüsselwörter

Arbeitnehmerdatenschutz, Facebook, Bundesdatenschutzgesetz, Beschäftigtendatenschutzgesetz, Persönlichkeitsrecht, Soziale Netzwerke, Internet, Informationsbeschaffung, Arbeitgeber, Bewerber, Datenerhebung, Datenverarbeitung, informationelle Selbstbestimmung, Privatsphäre, Datenschutzrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, ob es für Arbeitgeber rechtlich zulässig ist, soziale Netzwerke wie Facebook zu nutzen, um Informationen über potenzielle oder derzeitige Mitarbeiter zu beschaffen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Themen sind der Schutz von Beschäftigtendaten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Funktionsweise und Datenschutzaspekte sozialer Netzwerke sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BDSG und des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist festzustellen, inwieweit eine Informationsbeschaffung durch den Arbeitgeber in einem sozialen Netzwerk wie Facebook rechtmäßig ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die das bestehende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einschlägige Kommentierungen, aktuelle Gesetzesentwürfe und die Rechtsprechung bewertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Grundlagenanalyse des BDSG und des Persönlichkeitsrechts, eine Betrachtung der Entwicklung sozialer Netzwerke (insb. Facebook) und eine juristische Prüfung der Informationsbeschaffung durch Arbeitgeber in verschiedenen Phasen des Beschäftigungsverhältnisses.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Schlüsselwörter sind Arbeitnehmerdatenschutz, Facebook, BDSG, Persönlichkeitsrecht, Informationsbeschaffung und Beschäftigungsverhältnis.

Darf ein Arbeitgeber Informationen über Bewerber auf Facebook sammeln?

Nach der aktuellen Rechtslage ist dies grundsätzlich unzulässig, da die Erhebung von Daten in privat ausgerichteten Netzwerken dem Grundsatz der Direkterhebung widerspricht und keine Erforderlichkeit für die Entscheidung über das Beschäftigungsverhältnis besteht.

Welche Bedeutung haben "Background Checks" in diesem Kontext?

Background Checks werden als Methode zur Überprüfung von Referenzunterlagen diskutiert; sie sind jedoch an enge datenschutzrechtliche Grenzen gebunden und dürfen nicht das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzen.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber im Netz schädigt?

Das Arbeitsverhältnis begründet Treue- und Loyalitätspflichten. Verletzungen durch betriebsschädigende Äußerungen in sozialen Netzwerken können rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen nach sich ziehen.

Ändert sich die Rechtslage durch das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz?

Das geplante Gesetz zielt auf mehr Rechtssicherheit ab, sieht aber ebenfalls vor, dass die Erhebung von Daten aus privaten sozialen Netzwerken für Arbeitgeber ausgeschlossen bleibt, sofern kein berechtigtes Interesse im direkten Zusammenhang mit der Stelle vorliegt.

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Details

Titel
Der Arbeitnehmerdatenschutz in sozialen Netzwerken
Untertitel
Facebook als Informationswerkzeug für Arbeitgeber
Hochschule
DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Kiel-Raisdorf
Note
1,5
Autor
Sabine Ahlff (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
73
Katalognummer
V230052
ISBN (eBook)
9783656475545
ISBN (Buch)
9783656476085
Sprache
Deutsch
Schlagworte
arbeitnehmerdatenschutz netzwerken facebook informationswerkzeug arbeitgeber
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sabine Ahlff (Autor:in), 2012, Der Arbeitnehmerdatenschutz in sozialen Netzwerken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230052
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Leseprobe aus  73  Seiten
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