Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Ausweitung des Leasinggeschäfts
1.1. Problemstellung
1.2. Gang der Untersuchung
2. Leasing - Eine Darstellung
2.1. Der Begriff des Leasing
2.2. Ursprung und Entwicklung des Leasing
2.3. Die Formen des Leasing
2.3.1. Operating-Leasing
2.3.2. Finanzierungs-Leasing
3. Betriebswirtschaftliche Untersuchung der Leasingalternative
3.1. Ausgangspunkt der Untersuchung
3.2. Einflussfaktoren auf die Entscheidung Leasing oder Kredit
3.2.1. Rentabilität
3.2.2. Liquidität
3.2.3. Sicherheit
3.2.4. Flexibilität
4. Schlussbetrachtung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Ausweitung des Leasinggeschäfts
Die Leasingbranche in der BRD hat seit der Entstehung des Leasing eine stürmische Entwicklung durchlebt. Auch wenn der weltweite konjunkturelle Abschwung in Deutschland zu einer rezessiven Investitionsentwicklung geführt hat,[1] so konnten von den Leasinggesellschaften in der Periode 2000/2001 hohe Marktanteilsgewinne realisiert werden. Im Jahr 2001 stieg die Leasingquote von 15,5% auf 16,7%, in Westdeutschland übersprang sie sogar die 20%- Marke.[2] Angesichts einer derartigen Entwicklung stellt sich die Frage, welchen Stellenwert Unternehmen dem Leasing beimessen, wenn es um die Finanzierung von Investitionsvorhaben geht.
1.1. Problemstellung
Die alleinige Untersuchung der Gründe, die zu dieser Ausweitung und Entwicklung des Leasing geführt haben, ist nicht ausreichend. Vielmehr ist die Frage zu stellen, ob das Leasing mit seinen in der Werbung propagierten Vorzügen eine Alternative zu den traditionellen Formen der Finanzierung darstellt.
Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird untersucht, welche Alternative Leasing Unternehmen im Vergleich zur klassischen Investitionsfinanzierung bietet.
1.2. Gang der Untersuchung
In Kapitel zwei wird zunächst das Leasing dargestellt. Dabei wird auf den Leasing-Begriff, den Ursprung, die Entwicklung und die wichtigsten Erscheinungsformen eingegangen. Kapitel drei hat herauszustellen, welche betriebswirtschaftlichen Einflussfaktoren eine Finanzierungsentscheidung beeinflussen. Die Zusammenfassung der Ergebnisse und ein Ausblick auf offene Fragen beschließen die Ausarbeitung (Kapitel vier).
2. Leasing - Eine Darstellung
2.1. Der Begriff des Leasing
In der Literatur ist der aus dem Amerikanischen übernommene Begriff „Leasing“[3] nicht einheitlich definiert. Einige Autoren definieren Leasing als ein Rechtsgeschäft, bei dem Wirtschaftsgüter mittel- bis langfristig entgeltlich zum Gebrauch oder zur Nutzung überlassen werden.[4] Jedoch beschreibt diese Definition das Leasing nur annähernd. Es finden sich in der Literatur unzählige Versuche, den wirtschaftlich wie juristisch komplexen Leasing-Begriff zu definieren und einzuordnen. Durch die Verbindung mit einem Beiwort wird der Begriff Leasing zwar aussagefähiger, z.B. Finanzierungs-Leasing, Operating-Leasing, Mobilien-Leasing, jedoch ist er weder in der juristischen noch in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur eindeutig und abschließend geklärt.[5]
2.2. Ursprung und Entwicklung des Leasing
Als 1877 die Bell-Telephone Company in den USA dazu überging, ihre Telefone nicht zu verkaufen, sondern zu vermieten, und 1880 die United Shoe Machinery Corporation diesem Vorgehen folgte, indem sie dem Handwerk ihre neu entwickelten Maschinen zur Miete anbot, wurde dadurch der Grundstock des Leasing gelegt. Zwar war das gesamte Mietvolumen dieses neuen, rein absatzpolitischen Instrumentariums lange Zeit gering, doch konnte 1952 die erste Leasing-Gesellschaft der USA, die United States Leasing Corporation gegründet werden. Nahezu 10 Jahre später wurden die ersten Leasing-Gesellschaften in Deutschland gegründet. Dazu zählten die Deutsche Leasing GmbH Düsseldorf, die Deutsche Anlagen Leasing GmbH Mainz und die Mietfinanz GmbH Mühlheim.[6] Die Beseitigung anfänglicher Imageprobleme, die Regelung zivil-, handels- und steuerrechtlicher Unsicherheiten sowie die Anfang der siebziger Jahre zunehmenden Aktivitäten der Banken verliehen dem Leasinggeschäft neue Impulse.[7]
2.3. Die Formen des Leasing
Leasinggeschäften liegt grundsätzlich ein Leasingvertrag zwischen einem LG und einem LN zugrunde. Neben vielen möglichen Gliederungskriterien[8] für Leasingverträge ist die Unterscheidung nach dem Verpflichtungscharakter eines der Wichtigsten. Es lassen sich hierbei zwei Grundformen unterscheiden.[9]
2.3.1. Operating-Leasing
Beim Operating-Leasing handelt es sich um kurzfristige und i.d.R. jederzeit kündbare Verträge, wobei sich die Kurzfristigkeit auf das Verhältnis der Mietdauer zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Mietsache bezieht. Das Operating-Leasing kommt für Unternehmen in Frage, für die sich eine Eigeninvestition aufgrund der kurzfristigen Nutzung[10] des Wirtschaftsgutes nicht lohnt, die also nur Interesse an einer kurzfristigen Bedarfsdeckung haben. Da das OperatingLeasing vom Charakter her einem normalen Mietverhältnis im Sinne des § 535 BGB sehr nahe kommt, wird es als unechtes Leasing bezeichnet.[11]
2.3.2. Finanzierungs-Leasing
Der auf eine überwiegend lange, fest vereinbarte Grundmietzeit ausgerichtete unkündbare Vertrag zwischen den Leasing-Parteien ist charakteristisch für das Fi- nanzierungs-Leasing. Dabei beträgt die Grundmietzeit aus steuerrechtlichen Gründen zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Über die während der Grundmietzeit erhaltenen Leasingraten, die so kalkuliert sind, dass sie die Wertkosten, bestehend aus der Anschaffungsausgabe, Zinsen und Risikokosten sowie die Betriebskosten, d.h. Vertragsanlauf- und Zukunftskosten, beinhalten, amortisiert sich das vermietete Wirtschaftsgut.[12] Wurde ein LeasingVertrag mit Optionsrecht geschlossen, hat der LN nach Ablauf der Grundmietzeit entweder die Möglichkeit, das Leasing-Gut vom LG zu erwerben oder den Vertrag, bei Zahlung deutlich reduzierter Leasingraten[13], über die Grundmietzeit hinaus zu verlängern.[14]
Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Kennzeichen beider Leasing-Formen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Kennzeichen von Operating- und Finanzierungs-Leasing
3. Betriebswirtschaftliche Untersuchung der Leasingalternative
3.1. Ausgangspunkt der Untersuchung
Hat sich ein Unternehmen für die Durchführung eines Investitionsvorhabens entschieden, muss im nächsten Schritt die für das Unternehmen geeignete Beschaffungsform des Sachkapitals ermittelt werden. Zu beantworten ist die Frage, auf welche Art und Weise das Investitionsvorhaben finanziert werden soll. Wird auf das bei der Investition vom Unternehmen zu tragende Investitionsrisiko abgestellt, kommt nur das Finanzierungs-Leasing als Alternative zu traditionellen Finanzierungsmitteln in Betracht.[15] Deshalb wird der Leasingfinanzierung die praktisch bedeutsamste Außenfinanzierungsquelle, die externe Fremdfinanzierung in Form des Bankkredits gegenübergestellt.[16]
3.2. Einflussfaktoren auf die Entscheidung Leasing oder Kredit
Ein nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip handelndes Unternehmen wird sich bei der Auswahl einer Finanzierungsalternative nicht von in der Werbung propagierten Vorteilen und dem „Bauchgefühl“ entsprungenen Empfindungen leiten lassen, sondern richtet rationale Entscheidungen am Vorhandensein einer Zielfunktion aus. Die einzuschlagende Handlungs- oder Vorgehensweise hat sich bei einem möglichst vollkommen anzustrebenden Zielerreichungsgrad immer an dieser Zielfunktion auszurichten. Aus der Vielzahl der für die finanzwirtschaftlichen Entscheidungskalküle möglichen und denkbaren unternehmerischen Zielsetzungen, sind die Zielgrößen Rentabilität, Liquidität, Sicherheit und Flexibilität besonders bedeutsamen.[17] Da im Rahmen dieser Ausarbeitung nicht auf Vorteil- haftigkeitsanalysen auf Basis von Vergleichsrechnungen eingegangen werden kann, werden nachfolgend die tendenziellen Auswirkungen dieser Faktoren auf die relative Vorteilhaftigkeit des Leasing gegenüber dem Kauf näher untersucht.
3.2.1. Rentabilität
Die Rentabilität, verstanden als Relation einer Erfolgsgröße (Gewinn, Jahresüberschuss, Cash-flow u.a.) zum eingesetzten Kapital, wird von den entscheidungsrelevanten Zielgrößen beeinflusst. Zu diesen gehören besonders die Anschaffungskosten, die Finanzierungskosten, die Verwertungserlöse sowie die steuerlichen Konsequenzen. Gelingt es dem LN die eigene Verhandlungsposition zu stärken und eventuelle Kostenvorteile, die aus einer Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes und einer Risikoprämie des LG resultieren, für sich zu nutzen, können in Bezug auf die Anschaffungskosten und Verwertungserlöse bei institutionellen Vermietern aufgrund der stärkeren Verhandlungsmacht und der besseren Marktkenntnis Kostenvorteile gegenüber dem Kauf entstehen. Ein eventueller Refinanzierungsvorteil der Leasinggesellschaften, bedingt durch spezielle, branchentypische Refinanzierungsmöglichkeiten verbundener Leasinggesellschaften und Banken, können ebenfalls Finanzierungskostenvorteile gegenüber dem Kauf bewirken. Werden die Auswirkungen steuerlicher Konsequenzen auf die relative Vor- teilhaftigkeit betrachtet, so kommt es für die Realisierung steuerlicher Vorteile des Leasing auf die handels- und steuerliche Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber an. Grundsätzlich wird das Leasingobjekt dem LG zugerechnet, es sei denn, die Grundmietzeit beträgt weniger als 40% oder mehr als 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (bei Vollamortisationsverträgen); die Zurechnung erfolgt dann beim LN. Die wesentlichen steuerlichen Vorteile liegen zum einen in den in voller Höhe als Betriebsausgaben anzusetzenden Leasingraten und zum anderen in der gewerbesteuerlichen Behandlung des Leasing.[18]
3.2.2. Liquidität
Bei einer Liquiditätsbetrachtung von Finanzierungsalternativen geht es um die Untersuchung ihrer Wirkungen auf das finanzielle Gleichgewicht einer Unternehmung. In diese Betrachtung sind eventuelle Verwertungserlöse, Investitionszulagen sowie steuerliche und weitere zahlungsrelevante Faktoren einzubeziehen. Bei einer auf die Berücksichtigung der Auszahlungen[19] beschränkten Analyse von Liquiditätseffekten führt Leasing im Vergleich zum Kauf nicht zu einer sofortigen Liquiditätsbelastung im Investitionszeitpunkt. Es fließen allenfalls liquide Mittel in Form der ersten Leasingrate und einer zu entrichtenden Vertragsabschlußgebühr ab. Aufgrund des sog. „pay-as-you-earn“-Effektes kann ein weiterer Vorteil dadurch entstehen, dass die Leasingraten durch zusätzliche Umsatzerlöse voll abgedeckt werden. Darüber hinaus kann bei der Sonderform des „sale-and-lease- back“-Verfahrens durch Verkauf des Wirtschaftsobjektes an die Leasing-Gesellschaft ein Liquiditätszufluss realisiert werden. Führt die Realisierung der LeasingAlternative zu einer Ausweitung des Verschuldungsgrades, dann liegt der Vorteil des Leasing weniger in seiner ökonomischen Eigenschaft, sondern vielmehr in Mängeln der Informationsbeschaffung und/oder Informationsverarbeitung des Bilanzlesers begründet.[20] Darüber hinaus sehen viele LN in der 100%igen Fremdfinanzierungs-Möglichkeit ein ausschlaggebendes Kriterium für die Wahl der Leasingalternative.[21]
[...]
[1] Vgl. Gürtler, Joachim; Städtler, Arno: Leasinggesellschaften überwinden Investitionsschwäche. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 55, H. 10, 2002, S. 35.
[2] Vgl. Städtler, Arno: Leasingbranche erzielt hohe Marktanteilsgewinne. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 54, H. 24, 2001, S. 43
[3] to lease: vermieten, verpachten; lease: 1. Vermietung, Verpachtung, 2. Miete, Pacht, 3. Miet-, Pachtvertrag, 4. Miet-, Pachtzeit (Cassell’s English-German Dictionary)
[4] Vgl. Busse, Franz-Joseph: Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft, 3. Aufl., München 1993, S. 362
[5] Vgl. Wöhe, Günter: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 20. Aufl., München 2000, S. 721
[6] Vgl. Leifert, Hans: Finanzierungs-Leasing in Deutschland: Seine technischen, betriebswirtschaftlichen, steuer- und handelsrechtlichen Voraussetzungen in der Industrie, Berlin 1973, S. 15
[7] Vgl. Marek, Michael: Geschichte des Leasing - Abriss einer beeindruckenden Entwicklung, http://econweb.uni-paderborn.de/WiWi/Arbeitspapiere, Oktober 2001, S. 12
[8] z.B. Wirtschaftliche Stellung des Leasinggebers, Art des Leasinggegenstandes, Anzahl der Objekte, Anzahl bisheriger Nutzer, Geschäftssitz der Leasing-Partner
[9] Vgl. Busse, Franz-Joseph, a.a.O., S. 363; übereinstimmend Perridon, Louis; Steiner, Manfred: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 11. Aufl., München 2002, S. 449; ebenso Kolbeck, R.: Leasing als finanzierungs- und investitionstheoretisches Problem. In: ZfbF, Jg. 20, 1968, S. 788
[10] In der Praxis haben Operating-Leasing-Verträge eine Laufzeit von einigen Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten, selten jedoch von mehr als einem Jahr.
[11] Vgl. Busse, Franz-Joseph, a.a.O., S. 366
[12] Vgl. Perridon, Louis, a.a.O., S. 450
[13] Die Folge-Leasingraten betragen nur noch ca. 5% bis 10% der bisherigen Leasingraten.
[14] Vgl. Olfert, Klaus: Finanzierung, 11. Aufl., Ludwigshafen (Rhein) 2001, S. 342
[15] Vgl. Büschgen, Hans, E.: Das Leasing als betriebswirtschaftliche Finanzierungsalternative. In: DB, Jg. 20, H. 12, 1967, S. 473; übereinstimmend Kolbeck, R., a.a.O., S. 788
[16] Vgl. Wilhelm, Jochen: Die Vorteilhaftigkeit des Leasing aus finanztheoretischer Sicht. In: ZfbF, Jg. 37, H. 6, 1985, S. 490; ebenso Perridon, Louis, a.a.O., S. 459
[17] Vgl. Büschgen, Hans, E.: Leasing als Finanzierungsalternative - Kriterienorientierte Analyse und Beurteilung des Leasing. In: ÖBA, H. 5, 1989, S. 471; ebenso Perridon, L., a.a.O., S. 9
[18] Vgl. Büschgen, Hans, E.: Leasing als Finanzierungsalternative, a.a.O., S. 475-476
[19] Die Einnahmen sind unabhängig von der Finanzierungsform.
[20] Vgl. Büschgen, Hans, E.: Leasing als Finanzierungsalternative, a.a.O., S. 481
[21] Vgl. Dietz, Albrecht: Betriebswirtschaftslehre und die Praxis der Leasing-Anwendung. In: ZfB, H. 9, 1980, S. 1021